Bald "obdachlos" und derzeitig schon arbeitssuchend gemeldet.

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Leterel

Gast
Am 11.04.2016 habe ich im Einzelhandel angefangen zu arbeiten.
Am 20.04.2018 habe ich meine Kündigung abgegeben, dass ich dort aufhören wollte. Kündigungszeitraum war der 01.05.2018 - 31.05.2018.
Ich hab dort gekündigt weil es mir immer schlechter und schlechter ging.
Ich hab mir von meinem Hausarzt ein Attest geholt, das bestätigte, weshalb ich aufgehört habe um der Sperrzeit zu entgehen. Beim online Antrag für ALG I habe ich so oft wie möglich "ja" angeklickt, wenn es darum ging, ob ich Schritte unternommen hatte, dass ich dort bleiben könnte. Viele andere Kollegen von mir sind auch kürzester Zeit dort weg. Habe ich als Grund mit angegeben.

1. Reicht das Attest & die online Stellungnahme? Muss ich mich auf noch viel mehr vorbereiten?

Am 01.06.2018 habe ich auch die Kündigung meiner Wohnung abgegeben.
Am 01.08.2018 muss ich raus sein. Ab dem Zeitpunkt werde ich vermutlich ein Besucher bei meiner Mum sein. Also 1 Tag - 8 Wochen darf ich dort praktisch bleiben. Dann muss ich da ein paar Tage raus und darf dort wieder als Besuch kommen. Damit habe ich schonmal eine halbe Bleibe.
Ich weiss ich muss zum Wohnungsamt. Wohngeld und Wohnungsschein dann beantragen.
Dann komme ich angeblich auf eine Warteliste. Das dauert im Schlimmstfall 3 - 5 Jahre bei mir.
Sobald ich dort dann die Sozialwohnung bekomme bekomme ich dann auch Wohngeld und habe wieder eine feste Bleibe und eine Anschrift. In der Zwischenzeit kann ich ab und an bei meiner Mutter als Besuch wohnen aber den Rest der Zeit MUSS ich dann auf der Straße verbringen? Will in keine Bedarfsgemeinschaft. Weil die ziehen ihr Geld ab und mir AFAIK. Als 50% obdachloser bin ich weniger attraktiv auf dem Arbeitsmarkt. Muss ich dann meine Bewerbungsquote erfüllen und habe deswegen dann Pech gehabt wenn ich nicht nachkomme? Muss ja zum Beispiel schnell 'ne Bewerbung drucken oder mich online schlau machen über eine Firma. Was mit dem Handy geht, aber halt schlechter, bla. Kann mir da die AfA helfen, oder müssen die das sogar?

2. Wisst ihr bei wem ich mich da genau melden muss?

Die letzte Vollzeitarbeit hat mich mental total fertig gemacht und der Nebenjob hat sich auf meine physikalische Gesundheit ausgewirkt. Ich hatte deswegen am 04.06.2018 eine OP wegen einem Leistenbruch. Bin 2 Wochen krank geschrieben worden. Habe meinen Antrag auf ARGE I online am Samstag losgeschickt, aber alles vor mir hergeschoben. Muss das jetzt alles in 6 Stunden nachholen. Ich geh noch wegen meinen Gelenken zum Arzt und mental fühle ich mich auch gut angeknackst. Ich muss mich noch krankschreiben lassen weil mich das alles ein bischen stark zermürbt.

3. Wenn ich in 4 Wochen vom Monat 4 Wochen krank war, dann muss ich nicht meine Bewerbungsquote erfüllen, oder? Was ist wenn ich in den 4 Wochen 3 Wochen und 4 Tage krankgeschrieben bin? Muss ich dann an den einem Tag mein Monatspensum an Bewerbungen nachholen?

4. Ich hab dann keine Anschrift für meine Krankenkasse, Post und andere. Wenn ich meine Mutter wieder angebe ist das vermute ich mal wieder eine Bedarfsgemeinschaft?

5. Ich mache derzeitig einen Führerschein. Ich will vom Psychotherapeuten nich überwiesen werden auf eine geschloßene Anstalt oder auf Medikamente die mich dann so herabsetzen, dass mir sitzen schwer fällt, andererseits will ich auch keine 3-Tages-Krankschreibung die sagt, dass ich nur simuliere. Ich packe den exkrement einfach nicht von der letzen Arbeit. Theorie ist also: Ich kann schwere Maschinen bedienen, aber ich fühle mich ungut dabei. Den Führerschein muss ich machen für mein Seelenheil.

6. Ich habe eine Liste an Sachen die mich interessieren würden zum Thema selbsständig sein oder würde gerne etwas spezielles studieren. Ich vermute, dass ich in der AfA da aber auf Taube Ohren stoßen werde. Was lässt sich für mich eventuell wirklich machen?

7. Egal was euch noch einfällt, jeder Tipp ist gerne angenommen. Ich kriege jetzt schon Panik wenn ich an meinen Termin nächste Woche denke. Ich hab schon ein paar Termine in meinem Leben mitgemacht, aber alles reizt mich in letzter Zeit leichter.

8. Danke für's Lesen und Helfen. Das Forum hat mir in der Vergangenheit geholfen, deswegen hab ich auch was gespendet. Die meisten von euch erwecken einen positiven Eindruch auf mich.
 
E

ExUser 2606

Gast
Erst mal sortieren.

Im ALG I gibt es keine Bedarfsgemeinschaft.

Bist du ueber 25? Dann bildest du auch im ALG II keine BG mit deiner Mutter.

Um Leistungen beziehen zu können, brauchst du allerdings eine Meldeanschrift. Das hat aber nichts mit BG zu tun.

Und in die Psychiatrie wird man so schnell auch nicht eingewiesen.
 
G

Gast1

Gast
Hi Leterel,

ergänzend zu @Gast:

Wenn Du vom 11.04.2016 bis zum 20.04.2018 als Angestellte(r) gearbeitet hast, hast Du Anspruch auf 1 Jahr Arbeitslosengeld I. Arbeitslosengeld I ist aber nicht ALG II ("Hartz IV "). Und bei Bezug des ALG I gibt es nicht das Konstrukt der "Bedarfsgemeinschaft".

Wenn die Agentur für Arbeit Deine Eigenkündigung wegen eines wichtigen Grundes (hier: das Attest Deines Arztes) anerkennt, dann bekommst Du auch keine Geldkürzung (Sperrzeit) durch die Agentur für Arbeit.

Du kannst die voraussichtliche Höhe Deines ALG I auf einer Seite der Bundesagentur für Arbeit errechnen, und zwar hier:

https://www.pub.arbeitsagentur.de/alt.html

Was kommt bei dieser Berechnung raus? Könntest Du von dem Geld leben, wenn Du bei Deiner Mutter wohnen würdest? Auch dann, wenn sie von Dir die Häfte der Miete verlangen würde?

Warum sollst Du nach 1 Tag bis 8 Wochen für ein paar Tage wieder raus aus ihrer Wohnung um dann in ihre Wohnung zurückzukehren? Kann es sein, dass Deine Mutter ihre Wohnung nicht an Untermieter vermieten darf?
 
E

ExUser 2606

Gast
SSchlaraffenland, leterel will sich in der Wohnung der Mutter nicht anmelden, weil er meint, dass dadurch eine BG zustande kommt. Er will dort als Besucher unternommen und das geht eben nur fuer begrenzte Zeit.

Eine Untervermieterlaubnis braucht die Mutter nicht. Die eigenen Kinder darf man immer aufnehmen, so lange die Wohnung nicht ueberbelegt ist.
 
L

Leterel

Gast

Schon mal 2 gute Nachrichten.
Kann ich nicht so'n Briefkasten anmelden?
Geht mir darum, dass die Panik bekommen, dass ich nicht angeschrieben werden kann und deswegen eine Sozialwohnung bekomme.
Wenn ich freiwillig auf Therapie gehe, um Arbeit auszuweichen, behalte ich diverse Freiheiten während ich offiziell als krank abgestempelt werde. Klingt zwar extrem, aber wenn es hart auf hart kommt muss ich das wohl durchziehen.


Habe 3 Wochen zu spät meine Krankmeldung abgegeben... weil ich das verpeilt habe dummerweise. Bewerbe mich deswegen jetzt schon vor. Bin bis 12.07.2018 krank geschrieben und gebe den Zeitarbeitsfirmen bescheid, dass ich ab da wieder verfügbar bin. Morgen habe ich Psychologentermin und hoffe auf längere Krankschreibung. Am 25.06 habe ich ja einen Termin bei meinem Sachbearbeiter. Da soll es so wirken, dass ich das verpeilt habe, was auch richtig ist, aber dass ich dafür in der 3. Woche, also dieser Woche, meiner Krankschreibung nachgezogen habe. Glaubt ihr das klappt, oder habe ich da einfach Pech gehabt? Soll zumindest am Anfang so wirken, als würde ich mich bemühen.

Komme auf ca. 650 - 900,00,-€. Habe 5 verschiedene Sachen auch noch dazu gehört.
So oder so reicht es. Wenn ich also auch noch meine Wohnung aufgebe reicht es gleich noch mehr aus. Finanziell schon mal unproblematischer für mich.

Mache auch Führerschein und hoffe, dass das mir nicht zum Nachteil wird.

Habe auch was gehört von wegen:
Wenn jemand länger krank ist, dann gibt es kein ARGE I mehr. Das verfällt nicht, aber wird verschoben. Bekomme stattdessen bischen weniger Geld unter dem Decknamen "Krankengeld".

Doch, sie darf mich als Untermieter aufnehmen. War damals da auch. Aber es wird ja dann nachteilhafter für sie und für mich berechnet, als wenn ich ein Besucher wäre, oder? Egal ob Bedarfsgeschmeinschaft oder nicht. Vermute ich jetzt mal.


Ist ohne mich definitiv "unterbelegt". Aber selbst wenn es keine Bedarfsgemeinschaft ist... wird dann nicht wieder was gefunden um mir eins reinzuwürgen. Mich würde das mit der Sozialwohnung für mich schon interessieren. Wenn ihr mir jetzt aber sagt, dass sich Wartezeit und Qualität einer solchen Wohnung DEFINITIV nicht lohnen... dann muss ich wohl definitiv zurückziehen.

Warum wird man dann eigentlich mit 18 - 25 abgezockt? Meine Mutter ist seit langem arbeitssuchend. Wenn ich damals Vollzeit gearbeitet hatte bei einer Zeitarbeitsfirma, bin ich auf 1.100,00,€ Netto gekommen. Davon musste ich gefühlt 700,00,-€ abdrücken. Sobald ich am harzen war oder Schule war war ich reicher. Ich hasse es in so unlogischen Missständen leben zu müssen...
 
E

ExUser 1309

Gast
Wenn jemand länger krank ist, dann gibt es kein ARGE I mehr. Das verfällt nicht, aber wird verschoben. Bekomme stattdessen bischen weniger Geld unter dem Decknamen "Krankengeld".

Doch, sie darf mich als Untermieter aufnehmen. War damals da auch. Aber es wird ja dann nachteilhafter für sie und für mich berechnet, als wenn ich ein Besucher wäre, oder? Egal ob Bedarfsgeschmeinschaft oder nicht. Vermute ich jetzt mal.
Arbeitslosengeld=ALG1 bekommt man auch, wenn man krank ist.
Das Wichtigste in Kürze

Wer arbeitslos ist und krank wird, muss sich sofort bei der Agentur für Arbeit melden.

Sind Sie länger krank, müssen Sie spätestens nach drei Tagen eine Krankschreibung bei der Agentur für Arbeit einreichen.

Während Sie krank sind, bekommen Sie bis zu sechs Wochen weiter Arbeitslosengeld.

Nach dieser sogenannten Leistungsfortzahlung haben Sie in der Regel Anspruch auf Krankengeld. Für maximal 78 Wochen kommt dafür die gesetzliche Krankenkasse auf, solange Sie weiter arbeitsunfähig erkrankt sind.

Sie bekommen als Krankengeld den gleichen Betrag, den vorher die Agentur für Arbeit als Arbeitslosengeld gezahlt hat.
Quelle
Nach Gesundschreibung vor Beendigung der 78 Wochen gibt es wieder den zeitlichen Restanspruch ALG1 . Was du meinst oder gehört hast ist vielleicht Erwerbsminderung, wenn man nicht mehr länger als 3-unter 6 Std. oder gar unter 3 Std. täglich - in keinem Beruf mehr arbeiten kann.

Mit ALG1 kannst du ganz normal bei deiner Mutter einziehen, solange du keine ergänzenden Sozialleistungen wie ALG2 oder Sozialhilfe beziehst und deine Mutter keine Sozialleistungen bezieht.

Ist deine Mutter derzeit arbeitslos + bekommt ALG2? Dann kommt wieder dieses BG Thema auf, wenn ich nicht irre.

Wenn nicht gäbe es dir Zeit, eine vernünftige Wohnung zu suchen, du bist nicht Wohnungslos, hast eine Meldeadresse. Zeit eine eigene Wohnung zu suchen, solange ALG1 Läuft oder Krankengeld, wenn du davon eine bezahlen kannst. Einziges evtl. Problem: Wohnungseinrichtung + Kaution musst du dann selbst bezahlen, zumindest kenn ich (noch) keinen anderen Weg, ohne auf Sozialleistungen zurückgreifen zu müssen.
 
L

Leterel

Gast

Ja, meine Mutter ist arbeitslos und bekommt ALG2 AFAIK.
Deswegen kommt da glaube ich auch wieder die Bedarfsgemeinschaft ins Spiel.

Eine Wohnung in Ingolstadt gibt es zu 99,9999% nur wenn du in der AUDI arbeitest.
Arbeite da nicht, deswegen entsteht da ein kleiner Nachteil für mich. Also auch bei Wohnungsbesichtigung:"Arbeiten Sie in der AUDI? Nein? Dann kann ich Ihnen nicht die Wohnung geben. Warum? Weil wir alle das so machen."

Wohnungseinrichtung und Kaution sind das geringste Problem.
Ich glaube meine Theorie wird dann eintreten. 5 Jahre warten auf Sozialwohnung.
In der Zwischenzeit "Besucher" bei meiner Mutter.

Was ich auch nicht verstehe:
Ich habe ein Jahr anspruch auf Krankengeld.
Wenn ich ein Jahr krank bin verschiebt sich das Krankengeld.
Wenn ich aber nur ein Jahr haben darf und ich ein Jahr verschiebe... dann verschiebt
sich das auf ungewisse Zeit?

Wie sieht es aus wenn ich und meine Mutter ALG2 bekommen?
Ist das dann auch eine Bedarfsgemeinschaft?

Mache zur Zeit auch einen Führerschein.
Möchte deswegen aber nicht um den Nordpol fahren müssen, weil
ich den bald dann habe vielleicht.
 
L

Leterel

Gast
Du hast uns noch immer nicht dein Alter verraten. Wenn du ueber 25 bist, bildest du keine BG mit deiner Mutter.

Ich bin 26 Jahre alt und werde am 18.08.2018 27.

Ich dachte das wäre nicht wichtig, weil jemand erwähnt hatte:
"Wenn deine Mum Sozialhilfen bezieht und du dann ARGE I, dann ist das egal und die Bedarfsgemeinschaft tritt wieder ein"

Die Bedarfsgemeinschaft hat mich ein gutes Stück im Leben lang ausgebremst. Was war da der Hintergedanke? Weiss das vielleicht jemand?

Ich bin bis 12.07.2018 noch krank geschrieben wegen einer Leistenbruch OP.

War letzte Woche beim Psychotherapeuten.
Der wollte erst mal ganz locker bei mir ADHS diagnostizieren und gleich nach der ersten Session mir Ritalin verschreiben.
Am 18.07.2018 bin ich da wieder bei dem Psychotherapeuten.
Habe aber gelesen, dass ich mir pro Jahr noch 4 weitere Therapeuten zu je 5 Sitzungen noch anschauen darf?

Ich hatte gestern auch ein Vorstellungsgespräch in einer Zeitarbeitsfirma.
Die Frau von der Zeitarbeitsfirma hat mir vorgeschlagen am Freitag meine Dokumente mitzunehmen, um einen Arbeitsvertrag abzuschließen, der für den 16.07.2018 beginnt. 9:00 Uhr müsste ich da dort sein. Das einzigste was mir dabei einfällt ist, dass ich 9:01 Uhr komme und ein Dokument "vergesse".

Ab dem Freitag, also den 13.07.2018 bin ich dann auch offiziell wieder genesen. Meine Gelenke sind aber immer noch schrott und mental packe ich 9,49 + 3 Schichten + weiter Arbeitsweg nicht.

Wir haben hier 50 Hausärzte in der Region die ich dann alle ablaufen muss? Kann mir jemand diesbezüglich weiterhelfen?

Eine Zeitarbeitsfirma hat mir auch was gesagt von 15,00,-€ Bruttostundenlohn. Wenn ich 6 - 8 Wochen Besucher bei meiner Mutter wäre und dann 1 - 2 Tage wo anders pennen würde und dann wieder 6 - 8 Wochen Besucher bei meiner Mutter wäre, müsste ich praktisch 0 abdrücken...? Dürfte dann 1590,00,-€ Netto monatlich einstecken ohne wirklich viel Abzüge...?
 
E

ExUser 2606

Gast
Vergiss doch endlich diese Besuchsrehelung. Ueber 25 bist du deine eigene BG . Und ein Kind darf immer bei den Eltern wohnen auf Dauer. Das darf der Vermieter nur ablehnen, wenn die Wohnung ueberbelegt ist.
 
L

Leterel

Gast
Vergiss doch endlich diese Besuchsrehelung. Ueber 25 bist du deine eigene BG . Und ein Kind darf immer bei den Eltern wohnen auf Dauer. Das darf der Vermieter nur ablehnen, wenn die Wohnung ueberbelegt ist.

Die Wohnung ist definitiv eher unterbelegt. Also kann ich als eine Person die ARGE I oder II bezieht bei meiner Mutter wohnen. Sobald ich aber arbeiten gehe bin ich auch in keiner Bedarfsgemeinschaft? BG hat halt einfach systematisch meinen Arbeitswillen zerstört und enorm negativ in meine Lebensqualität eingegriffen. Daher vermeide ich das alles.
 
E

ExUser 2606

Gast
Ueber 25 bist du deine eigene BG .

Und wenn du wieder arbeitest, bist du deinen Eltern nicht zu Unterhalt verpflichtet, falls sie ALG II oder Grusi beziehen.

Einziege Ausnahme; Wenn sie pflegebedürftig sind und das Pflegegeld und die eigenen Einkünfte nicht ausreichen, so dass das Sozialamt einspringen muss, dann werden die Kinder angeschrieben. Das gilt aber unabhängig vom Wohnort und da gibt es höhere selbstbehalte als bei ALG II .
 
L

Leterel

Gast
Ueber 25 bist du deine eigene BG .

Und wenn du wieder arbeitest, bist du deinen Eltern nicht zu Unterhalt verpflichtet, falls sie ALG II oder Grusi beziehen.

Einziege Ausnahme; Wenn sie pflegebedürftig sind und das Pflegegeld und die eigenen Einkünfte nicht ausreichen, so dass das Sozialamt einspringen muss, dann werden die Kinder angeschrieben. Das gilt aber unabhängig vom Wohnort und da gibt es höhere selbstbehalte als bei ALG II .

Wenn ich also "infinit" bei meiner Mutter wohne, dort angemeldet bin und wieder Vollzeit arbeiten würde und ich würde 1.100,00,-€ Netto bekommen... dann dürfte ich davon 1.100,00,-€ Netto behalten?

0 Abzüge? Das erscheint mir etwas dubios.
 
E

ExUser 2606

Gast
Ist aber so.

Möglicherweise wird das jC versuchen, eine HG zu konstruieren, aber die Kamm man widerlegen bzwm die muss das JC erstmal beweisen.

An den wohnkosten musst du dich natürlich beteiligen. Aber wenn du eine eigene Wohnung hattest, müsstest du ja auch miete zahlen. Und essen usw müsstest du ja auch kaufen.
 
L

Leterel

Gast
Ist aber so.

Möglicherweise wird das jC versuchen, eine HG zu konstruieren, aber die Kamm man widerlegen bzwm die muss das JC erstmal beweisen.

An den wohnkosten musst du dich natürlich beteiligen. Aber wenn du eine eigene Wohnung hattest, müsstest du ja auch miete zahlen. Und essen usw müsstest du ja auch kaufen.

Wohnkosten + Essen, usw. = Also das selbe wie davor.
Da ich dann für 2 Personen bezahle komme ich also teurer weg wie davor.
Das war das was ich mir gedacht habe.

Derzeitig habe ich ich auch umgemeldet. Am 28.07.2018 ziehe ich um.
Ab da an geht meine Post auch zum Postfach und ich beantrage bald einen Wohnungsberechtigungsschein. Die Agentur für Arbeit hat natürlich schön lange für meinen ARGE I Antrag gebraucht. Insgesamt jetzt 1,5 Monate.
Am 13. sind die fertig mit berechnen und 16. habe ich meine nächste Arbeitsstelle, die ich aber nicht lange mitmache. Daraufhin muss ich dann ARGE I oder ARGE II beantragen?
 
E

ExUser 2606

Gast
Warum zahlst du dann fuer 2? Den Regelsatz bekommt deine Mutter doch weiter. Dann macht ihr eine kostenbeteiligungsvereinbarung und fertig.

Wolltest du da umsonst wohnen und dich durchführten lassen?
 

Gaestin

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was sagt die Mutter dazu, sie hat doch nur den Regelsatz, oder.
Soll sie davon zwei Personen ernähren oder habe ich das falsch verstanden? Man kann nämlich während des Studiums jobben.
Das machen unzählige Studenten.
 
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Leterel

Gast
was sagt die Mutter dazu, sie hat doch nur den Regelsatz, oder.
Soll sie davon zwei Personen ernähren oder habe ich das falsch verstanden? Man kann nämlich während des Studiums jobben.
Das machen unzählige Studenten.

Ich beziehe soweit ich weiss ARGE I. Sie bezieht definitiv ARGE II. Ich wohne temporär bei ihr. Ich habe genug angespart um von meinen Ersparnissen ca. 6 - 9 Monate autonom zu leben. In Kombination mit dem ARGE I / Krankengeld kann ich noch weiter für noch schlechtere Zeiten sparen.

Sie hat außerdem echt verdammt wenig und gibt mir trotzdem noch einen "Rest" von dem monatlichen Beitrag. 450,00,-€ soweit ich weiss. Dafür muss man natürlich auch dankbar sein.

Das Studium das ich anstrebe ist noch so komplett als Studium anerkannt AFAIK. Studiumskosten sind 25.000,00,€. Ich muss für dieses Studium erst eine Aufnahmeprüfung machen. Für das Studium muss ich auch gut 100km mind. weiter wegziehen. In der Zwischenzeit könnten mich echt nur Praktikas interessieren. Weiss aber nicht wie stark das Arbeitsamt sich aber bei sowas aufregt.

Lese mich gerade in Stipendium und Bafög Geschichten rein. Letzten Endes will ich es auf folgendes hinauslaufen lassen: Ich will den Job machen den ich machen will (angeblich bis zu 12 - 14 Stunden an manchen Tagen, aber das nur von Vorteil für mich) oder ich krepiere an der Straße, weil ich nicht einsichtig war und nicht einen Zeitarbeitsfirmenjob angenommen habe, der mich 150km weiter weg geschickt hätte für einen 3-Schichten-Job wo man die ersten 9 Monate 9,49,-€ bekommt mit "zuversicht" auf Übernahme (also gefeuert werden) damit man dort dann sage und schreibe ganze 10,49,-€ bekommt und davon zur Ruhe setzen kann. Ist eigentlich mehr Rant, aber bla, musste mal raus. Danke für's zuhören / lesen.
 

Gaestin

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Das Studium das ich anstrebe ist noch so komplett als Studium anerkannt AFAIK. Studiumskosten sind 25.000,00,€. Ich muss für dieses Studium erst eine Aufnahmeprüfung machen. Für das Studium muss ich auch gut 100km mind. weiter wegziehen. .

noch so komplett AFAIK bedeutet wohl as far as I know, oder? ARGE gibt es nicht mehr. Es heißt Jobcenter.
Es gibt ALG I (eine Versicherungsleistung, für die man eingezahlt hat) und ALGII , das scheint die Mutter zu bekommen. Welches Studium kostet 25tausend Euro, das würde mich wirklich interessieren. Die Privatuni Vallendar oder so was? Und was ist "noch so" anerkannt, ist das termingebunden?
 
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Leterel

Gast
noch so komplett AFAIK bedeutet wohl as far as I know, oder? ARGE gibt es nicht mehr. Es heißt Jobcenter.
Es gibt ALG I (eine Versicherungsleistung, für die man eingezahlt hat) und ALGII , das scheint die Mutter zu bekommen. Welches Studium kostet 25tausend Euro, das würde mich wirklich interessieren. Die Privatuni Vallendar oder so was? Und was ist "noch so" anerkannt, ist das termingebunden?

https://www.sae.edu/deu/de/audio-bachelor

https://www.sae.edu/deu/de/audio-diploma

Wieso? Wie teuer ist das im Vergleich zu anderen Studienfächern?
 

Gaestin

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ich gebe Dir einen guten Rat. Die Middlesex University
(eine frühere Fachhochschule in England) nimmt hohe Studiengebühren. S.A.E. ist mit denen verlinkt und hier ist es noch teurer.
Mein Ratschlag: lies mal die Kommentare und kontaktiere SAE
Absolventen hier, die sagen Dir, was man nach dem Abschluss für sehr sehr viel Geld hat, bzw. nicht hat.
Mit einer staatlichen Einrichtung, also einer deutschen Universität, die Auslandssemester im Rahmen des Erasmus-Programms bietet (die Studenten bekommen Erasmus-Stipendien) wärst Du besser bedient.
 
L

Leterel

Gast

Also Middlesex University wäre günstiger als in Schland?
Habe mir weniger Kommentare durchgelesen, aber dafür einzelne Schicksale von Befürwortern und Gegners von SAE. Was positiv und negativ erwähnt wurde. Ich hab eine Mappe bekommen und mehrfach Schnupperstundenvorstellrunden in München.

Was für mich derzeit dafür spricht:
- Rob Swire (Pendulum)
- Mathis Mootz (Panacea)
- Keyboardlehrer hat von Kollegen empfohlen bekommen
- Praktische Erfahrung kombiniert mit theoretischem Wissen. Andere in dem Bereich bieten NUR Theorie. Angeblich vergessen viele nach dem Studium fast alles was sie gelernt haben deswegen.
- Ein FETTES Stück an Live-Erfahrung das mir seit langem abgeht.
- Mehr nützliches Wissen in Bezug zu Hard- und Software. Wissen das ich in diesem Stadium so nie erlangen kann.

Was dagegen spricht:
- Wegziehen (Freunde, Familie logischerweise)
- Geld
- Arbeitsamt (vermute ich mal, da Zeitarbeitsfirma schneller geht für die)

https://www.google.de/search?q=eras.....69i57j0l5.3020j0j7&sourceid=chrome&ie=UTF-8

"ERASMUS Programm. Das ERASMUS Programm ist ein Förderprogramm der Europäischen Union. Durch das Erasmus Programm werden vor allem allgemeine sowie berufliche Bildung, Sport und Jugend gefödert."

"Zu den wichtigsten Voraussetzungen um am ERASMUS Programm teilzunehmen gehören, dass man EU-Bürger ist und seit mindestens einem Jahr an einer deutschen Hochschule studiert."
 
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