Bald Hartz IV - soll ich was in Richtung Schwerbehinderung t

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Roxanne

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HAllo an Alle,
bald ja bald darf ich auch an die Tür von AL2 klopfen; es sind noch ein paar Monate aber die Zeit vergeht ja schnell.

Habe eine deutlich 4 vorm Baujahr und so kann ich bald einen Aktenschrank mit Absagen aufmachen. Bislang also keine Besserung in Sicht.
Aber zum Thema: Seinerzeit bin ich mit Mobbing aus meinem festen Job gepflogen und habe dann beim Versorgungsamt Schwerbehinderung beantragt, trotz Depression und einiger chronischer Krankheiten gaben sie mir aber nur 20 Prozent. WAr damals so down, dass ich keinen Widerspruch eingelegt habe (schön blöd).

Nun hat mir mein Orthopäde aber beim letzten Checkup gesagt, dass ich neben 2 netten Bandscheibenvorfällen und einem Schaden der BWS- alles entstenden durch eine Verkrümmung der Wirbelsäule quasi ein baldiges Wrack bin. Warf jedenfalls mit jeder MEnge Krankheitsbilder um sich.

Hinzu kommen noch 2 mal Meniskus in den Knien und (nehme mal an vorübergehender Schaden wegen Unfall) im Fuß.

Sieht überwiegend also nach einer chronischen Sache aus, die sich mit zunehmendem Alter noch steigern wird. Na klasse, dachte ich :cry:

Sicherlich kann ich alles mal operieren lassen (für Grönemeyer muss ich aber noch sparen :hmm: ) - wie stehen den da die Chancen auf eine Erhöhung der Prozente? Bringt mir das überhaupt etwas?

Na ja, durch einen Gesundheitstest komme ich so wohl nicht mehr durch.
Vielen DAnk für Eure Antworten :)

Gruß
Roxi
 
Selbst mit Deinen vorherigen Krankheiten hättest Du mehr bekommen müssen. Sowas geht meistens mit Widerspruch .

Und natürlich solltest Du jetzt einen Erhöhungsantrag stellen.

Schriftlich , formlos ans Versorgungsamt.

Dat wird schon mehr. ;) :daumen:
 
Danke Kalle,
du machst mir Mut :stern:

Werde das mal in Angriff nehmen, mein Orthopädie ist zwar völlig zugepflastert mit Patienten. Soll ich vorher mit ihm reden ? :kratz:

Gruß
Roxi
 
der wird vom Versorgungsamt eh aufgefordert einen Bericht einzuschicken, aber reden ist sicher nicht verkehrt ;)
 
Na ja, dann gönn ich ihm erst mal seinen Urlaub bis ich mich auf ihn stürze ;)

Über meine Arbeitslosigkeit weiß er ja schon Bescheid, seit meinem Treppensturz (aber nicht deswegen :hmm: ).

Nehme richtig an, ich soll dann auch gleich Widerspruch einlegen, falls es nichts bringt.

Danke an alle Antwortenden,
Gruß
Roxi
 
Ich liebe ja Leute die gleich in die Vollen gehen. :mrgreen:
Aber immer eins nach dem zweiten.

Einfach den Antrag losschicken und abwarten. Das dauert alles ein bisschen. Du kriegst dann erstmal ein Formular zurück.

Und dann schauen wir mal was so abgeht. :daumen:
 
Danke für die vielen netten und informativen Antworten :)

Habe trotzdem noch ne Frage: Wie siehst dann mit den "alten" Krankheiten aus ? Muss ich die auch noch mal heranziehen oder verfallen die dann? Na ja, bei denen hat sich nichts verschlimmert- oder wird nach ca. 1,5 - 2 Jahren eine Verbesserung angenommen?

Muss dazu sagen, ich bin nicht so der Typ, der ständig zum Arzt rennt: eher erst mal aushalten :|

Mein Therapeut meinte, da wär nicht viel zu holen, da es ja OP-Möglichkeiten gäbe, Rückenschule und so. Er nannte mir auch noch ein paar dollere Sachen, doch die kann keine/r mit AL bezahlen.

Viele Grüße :stern: Roxi
 
Kommt auf die alten Krankheiten drauf an und wie sie auf den jetzigen Zustand einwirken, generell gilt der Zustand ab Antrag.
 
Ein GdB kann sich auch aus dem gesamten Bild ergeben. Also auch die Vorerkrankeungen mit angeben.
Das gesamte Bild zählt.
 
Es kann durchaus 3 - 6 Monate dauern, bis über den Antrag beim Versorgungsamt entscheiden ist. Ein Trost, die Schwerbehinderteneigenschaft wird rückwirkend gewährt. Und zwar ab Datum Feststellung, nicht nach Datum Antragstellung.

Natürlich werden dann alle Krankheiten - sofern sie für eine Behinderung relevant sind - zu einem Gesamtbild, und einem Gesamt-GdB - zusammengefügt. Achtung, einzelne Erkrankungen und deren Einzel-GdB werden hierbei nicht summiert.
 
Das ist so nicht ganz richtig Rüdiger:
Wenn Du im September den Antrag stellst und im Februar die Feststellung kommt, dann gilt dieses ab Antragstellung. Steuerlich Vorteile z.B. gelten dann fürs abgelaufene Jahr auch . Aslo ist das Antragsdatm wichtig.
 
Kalle, du hast mich falsch verstanden, wenn ich um 01.10 2006 einen Antrag stelle wegen einer Erkrankung, die nach Befunden seit August 2005 bekannt ist, gilt die Behinderteneigenschaft rückwirkend ab August 2005, weil - zu diesem Zeitpunkt wurde die Behinderung festgestellt, das meine ich damit.
 
dreiund50 meinte:
Kalle, du hast mich falsch verstanden, wenn ich um 01.10 2006 einen Antrag stelle wegen einer Erkrankung, die nach Befunden seit August 2005 bekannt ist, gilt die Behinderteneigenschaft rückwirkend ab August 2005, weil - zu diesem Zeitpunkt wurde die Behinderung festgestellt, das meine ich damit.

Sorry, in meinem Beitrag steckt ein grober Fehler, am 01.10.06 kann man keinen Antrag stellen, ist ein Sonntag :lol:
 
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