Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug - Verschulden
BAG Urt. v. 28.10.2010 - 8 AZR 647/09
Schaden am betrieblich genutzten Privatfahrzeug muss vom Arbeitgeber ersetzt werden
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer an dessen Fahrzeug entstandene Unfallschäden analog § 670 BGB ersetzen, wenn das Fahrzeug mit seiner Billigung in seinem Betätigungsbereich eingesetzt worden ist und der Arbeitnehmer zur Abdeckung des Unfallschadenrisikos keine besondere Vergütung erhalten hat. Das hat der Achte Senat des BAG mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 28.10.2010 (8 AZR 647/09) entschieden.
Schaden am betrieblich genutzten Privatfahrzeug muss vom Arbeitgeber ersetzt werden | beck-community
BAG Urt. v. 28.10.2010 - 8 AZR 647/09
Schaden am betrieblich genutzten Privatfahrzeug muss vom Arbeitgeber ersetzt werden
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer an dessen Fahrzeug entstandene Unfallschäden analog § 670 BGB ersetzen, wenn das Fahrzeug mit seiner Billigung in seinem Betätigungsbereich eingesetzt worden ist und der Arbeitnehmer zur Abdeckung des Unfallschadenrisikos keine besondere Vergütung erhalten hat. Das hat der Achte Senat des BAG mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 28.10.2010 (8 AZR 647/09) entschieden.
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