BAG kippt Hartz-Regelung zu befristeten Arbeitsverträgen
Das Bundesarbeitsgericht hat eine wichtige Regelung der Arbeitsmarktreform gekippt.
Danach dürfen Arbeitsverträge nicht allein wegen des Alters eines Arbeitnehmers befristet werden. Die entsprechende Klausel verstößt dem Urteil nach gegen das Gleichheitsgebot und ist unwirksam. Das gilt rückwirkend auch für bestehende Verträge.
Damit gilt ab sofort für alle Arbeitnehmer: Arbeitsverträge können nur befristet werden, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Als solcher kann zum Beispiel gelten, dass ein Betrieb für einen gewissen Zeitraum besonders viele Aufträge erhalten hat.
((Az: 7 AZR 500/04))
https://www.wdr.de/radio/nachrichten/index.phtml#537873386