celticmoon
Elo-User*in
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Hallo zusammen.
Wir sind eine Bedarfgemeinschaft von 3 Personen, meiner Person, meiner 8-jährigen Tochter, sowie meiner Lebenspartnerin. Gemeinsam im ALG2 Bezug.
Meine Lebenspartnerin begann im August eine Ausbildung und beantragte BAFÖG.
Aufgrund das die Eltern keine Auskunft geben wollten, zog sich diese Bearbeitung 5 Monate bis jetzt hin und das Jobcenter
zahlte den ganz normalen BG-Regelsatz aus und wir sollte uns melden sobald die BAFÖG-Berechnung durch ist.
Ungeachtet dessen, das wir noch immer keinen BAFÖG-Bescheid oder Zahlung haben, scheint es so langsam ins Rollen zu kommen,
denn das Jobcenter forderte heute in einem Schreiben von August bis Dezember 1772,66€ zahlbar bis 23.12. 2018 zurück.
Meine Frage, darf das Jobcenter für August bis Dezember diese Nachzahlung aufrechnen
oder zählt das Zuflussprinzip und es darf nur im Monat des tatsächlichen BAFÖG-Eingangs aufs Konto Berücksichtigung finden?
Danke für Eure Antworten.
Wir sind eine Bedarfgemeinschaft von 3 Personen, meiner Person, meiner 8-jährigen Tochter, sowie meiner Lebenspartnerin. Gemeinsam im ALG2 Bezug.
Meine Lebenspartnerin begann im August eine Ausbildung und beantragte BAFÖG.
Aufgrund das die Eltern keine Auskunft geben wollten, zog sich diese Bearbeitung 5 Monate bis jetzt hin und das Jobcenter
zahlte den ganz normalen BG-Regelsatz aus und wir sollte uns melden sobald die BAFÖG-Berechnung durch ist.
Ungeachtet dessen, das wir noch immer keinen BAFÖG-Bescheid oder Zahlung haben, scheint es so langsam ins Rollen zu kommen,
denn das Jobcenter forderte heute in einem Schreiben von August bis Dezember 1772,66€ zahlbar bis 23.12. 2018 zurück.
Meine Frage, darf das Jobcenter für August bis Dezember diese Nachzahlung aufrechnen
oder zählt das Zuflussprinzip und es darf nur im Monat des tatsächlichen BAFÖG-Eingangs aufs Konto Berücksichtigung finden?
Danke für Eure Antworten.