Hallo,
ich beginne am 1.8.2012 eine Ausbildung. Habe nun meinen Bescheid für BAB bekommen. Demnach erhalte ich 523 Euro und 523 Euro (ja was ein zufall das beides gleich ist
BAB. Das macht zusammen 1046 Euro und übersteigt somit den Pfändungsfreien Betrag. Es kommen eventuell noch 30 Euro Wohnungsgeld hinzu, hierrüber wurde noch nicht entschieden.
Ich selber bin Verheiratet und meine Ehefrau erhält zur Zeit 512 Euro Krankengeld.
Jetzt zu meiner Frage. Kann BAB gepfändet werden ? Wenn nein, wie kann ich meinen Pfändungsfreibetrag erhöhen ? Reicht es wenn ich mit dem BAB Bescheid und Wohngeldbescheid zur Bank gehe und diese dann den Pfändungsfreien Betrag erhöhen ?
Würde mich über jede Antwort freuen.
Schöne Grüße
ich beginne am 1.8.2012 eine Ausbildung. Habe nun meinen Bescheid für BAB bekommen. Demnach erhalte ich 523 Euro und 523 Euro (ja was ein zufall das beides gleich ist
Ich selber bin Verheiratet und meine Ehefrau erhält zur Zeit 512 Euro Krankengeld.
Jetzt zu meiner Frage. Kann BAB gepfändet werden ? Wenn nein, wie kann ich meinen Pfändungsfreibetrag erhöhen ? Reicht es wenn ich mit dem BAB Bescheid und Wohngeldbescheid zur Bank gehe und diese dann den Pfändungsfreien Betrag erhöhen ?
Würde mich über jede Antwort freuen.
Schöne Grüße