BAB pfändbar ?

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sky82

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Hallo,

ich beginne am 1.8.2012 eine Ausbildung. Habe nun meinen Bescheid für BAB bekommen. Demnach erhalte ich 523 Euro und 523 Euro (ja was ein zufall das beides gleich ist ;) BAB. Das macht zusammen 1046 Euro und übersteigt somit den Pfändungsfreien Betrag. Es kommen eventuell noch 30 Euro Wohnungsgeld hinzu, hierrüber wurde noch nicht entschieden.

Ich selber bin Verheiratet und meine Ehefrau erhält zur Zeit 512 Euro Krankengeld.

Jetzt zu meiner Frage. Kann BAB gepfändet werden ? Wenn nein, wie kann ich meinen Pfändungsfreibetrag erhöhen ? Reicht es wenn ich mit dem BAB Bescheid und Wohngeldbescheid zur Bank gehe und diese dann den Pfändungsfreien Betrag erhöhen ?

Würde mich über jede Antwort freuen.

Schöne Grüße
 
du musst einen antrag stellen das der pfändungsfreibetrag erhöht wird, dann dürfte das kein problem sein.

Erhöhter Pfändungsfreibetrag
Hat der Schuldner Unterhaltsverpflichtungen, die einen höheren Pfändungsfreibetrag als den Basispfändungsschutz rechtfertigen, erhöht das Geldinstitut nach Vorlage entsprechender Nachweise den monatlichen Pfändungsfreibetrag. Dieser monatliche Pfändungsfreibetrag erhöht sich (siehe Tabelle) durch die Zahl der unterhaltberechtigten Personen, wie zum Beispiel Kinder. Beispiel zur Erhöhung des Basispfändungsschutzes wegen Unterhaltspflichten des Schuldners: Der Basispfändungsschutz erhöht sich um 370,76 Euro für die erste und um jeweils weitere 206,56 Euro für die zweite bis fünfte Person. Kindergeld oder bestimmte soziale Leistungen werden zusätzlich geschützt. In der Regel genügt die Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Bank. In besonderen Fällen, z.B. bei schwerer Krankheit des Schuldners, kann der pfandfreie Guthabenbetrag vom Vollstreckungsgericht oder bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers (Finanzamt, Stadtkasse) individuell angepasst werden.
 
Hast du denn Schulden oder Unterhaltsverpflichtungen?

Natürlich habe ich Schulden, sonst würde ich ja nicht fragen :icon_smile:.
Unterhaltsverpflichtung hat man seinem Ehepartner doch immer ?


Wo und wie kann ich am besten den Freibetrag erhöhen. Habe gehört das die Bank eine anlaufstelle ist, aber die brauchen natürlich auch Nachweise warum und weshalb! Wie weise ich eine Unterhaltspflicht zb nach ? Wenn BAB nicht pfändbar ist, reicht es aus wenn ich mit meinem BAB Bescheid zur Bank gehe ?
 
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