BA Handbuch Neukundenprozess

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Martin Behrsing

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"qualifizierte Antragsausgabe": mit „deutscher Gründlichkeit“



In Minden mit 42 % „Vermeidungsquote“ erfolgreich praktiziert, in Bochum mit dem „Bochumer Modell seit Jahren durchexerziert (geflügeltes Wort: „mensch geht so lange zu Vogel, bis sie bricht ..“),



https://www.givo-ifbb.de/fileadmin/downloads/Infoblatt_Intensive_Betreuung.pdf



kommt es mittlerweile überall im Lande an:



der „Neukundenprozess SGB II“



In Berlin läuft diese "qualifizierte Antragsausgabe" auch als "terminierte Antragstellung".



Sie hat erheblichen Einfluss darauf, dass vielen unvorgewarnt Daten abgeluchst und eine Eingliederungs"vereinbarung" übergeholfen wird (von spezifischer Verhandlung kann gewöhnlich keine Rede sein - im BMAS -Prüfbericht war das berliner Jobcenter ziemlich das schlimmste).



Die Neukundenbehandlung in Berlin wird jetzt stringent angewendet, so wie im Handbuch "Neukundenprozess" beschrieben. Alle durchlaufen einen mehrstündigen Prozeß indem sie mit ideologischem Müll zugeschüttet werden und die EGV gleich zu unterschreiben. Dann bekommen sie einen extra Termin 2-3 Wochen später zur

Antragsausfüllung antanzen und dann gleich Gespräch mit der Leistungsabteilung.



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Handbuch Neukundenprozess SGB II
 

Anhänge

  • E-Mail-Info-2010-03-31-Anlage.pdf
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kelebek

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Also stellt man seinen Erstantrag ums Verrecken schriftlich und gibt ihn in Berlin bspw. in einem Bürgeramt ab, macht persönlich jedenfalls einen weiten Bogen um das zuständige (und jedes andere) JC .
 

hartaber4

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Ich habe zu dem die Befürchtung.... in 5 bis 10 Jahren "wird man sich die Finger lecken nach dem heutigen Niveau"...

noch ein paar Rettungschirmchen und Zockerspielchen zum eigenlichen Debakel der Sozial-, Arbeitsmarkt- und Familienpolitik dazu..... und es wird kein Sparpaket...eher eine Sparpalette (abholbar mit dem eigenen Palettenwagen, sofern vorhanden).
 

Catsy

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EILT - morgen Antragsabgabe!!! AW: BA Handbuch Neukundenprozess

Hallo,

ich habe jetzt mal die Ausführungen im "Neukundenprozess" überflogen.

Frage: Bisher war es doch so geregelt, dass bei Antragsabgabe (Erstantrag - ausgedruckt und ausgefüllt von den Seiten der AA - komplett) dieser zumindest

"abgestempelt"

werden MUSS, damit ich einen Beleg für den Tag der AntragsABGABE und damit auch dann den Beginn des Leistungsbezugs habe.

Gibt es einen Paragraphen oder eine Anweisung die dies konkret regelt - wann ja, welchen, wo?

Morgen, 30.01.2012 soll ein Erstantrag bei uns im JC abgegeben werden und beim letzten "Versuch" diesen abzugeben, wurde darauf hingewiesen, dass man erst einen

Termin zur Datenerfassung und Ausgabe der Antragsunterlagen erhält .............. dieser liegt natürlich erst ein paar Tage später, so dass im nachhinein dadurch eine Verzögerung mit der Antragstellung und somit mit dem Leistungsbezug einhergeht :icon_evil::icon_evil::icon_evil::icon_evil:

Wie kann/soll sich der neue Antragsteller verhalten, wenn er morgen beim JC vorspricht - wohlgemerkt, ohne Termin!?

Für rasche Antwort wäre ich dankbar, da ich morgen nicht selbst mit zu der Antragsabgabe mitgehen kann .........

Danke im voraus!
 
E

ExitUser

Gast
die new antragsabgabe order ist auch in den optierenden kreisen
angekommen.

die stadt offenbach praktiziert die annahme seit januar wie folgt:

1.
der kunde spricht in der "annahmestelle" vor. hierzu hat er sich
zunächst mit seinem personalausweis auszuweisen, andernfalls
wird er direkt wieder weggeschickt. (hat er keinen beistand dabei,
wird auch der antrag nicht via vermerk in der eletronischen akte
entgegengenommen)
ebenfalls hat der kunde unbedingt seine wartemarke aufzuheben und
beim SB vorzuzeigen. hat er sie verloren, wird er nicht bedient.

2.
nach der antragstellung in der annahmestelle soll in der theorie
dann der zuständige leistungssachbearbeiter innerhalb von 7 tagen
einen temrin vereinbaren. in der praxis dauert das manchmal auch
2 wochen - oder der temrin wird schon bei der ersten vorsprache
vereinbart.

3.
als letztes bekommt der angragsteller einen satz unterlagen, incusive
den individuell für offenbach erstellten antragsformulare.

4.
der termin beim SB findet statt, aber nur dann, wenn der nicht
gerade krank ist. es werden keine solchen termine durch stellvertreter
oder teamleiter durchgeführt.
ausserdem muss der der antragsteller zum termin als allererstes mal
eine meldebescheinigung der stadt bei ... der stadt vorlegen.
fehlt die meldebescheinigung, beginnt die antragsbearbeitung
jetzt immer noch nicht.

5.
erst beim termin beim SB wird das formular und die sonstigen
unterlagen entgegengenommen, eine vorherige zustellung führt
nicht zu einer schnelleren bearbeitung.
insgesamt, so der plan, soll durch die neue verfahrensweise aber
schnellere bearbeitung möglich sein.

6.
es gibt keinerlei barauszahlungen mehr (mit der begründung,
das geld für die buchung der regelleistung käme nicht mehr
von der BA , was quark ist. zuvor wurde der auszahlungsautomat
der BA /ALG1 im nebenhaus dazu benutzt)

7.
die bisher erfolgte regelmässige information über das ende des
aktuellen leistungsbezugszeitraumes (incl. formularübersendung
für den folgeantrag) fällt ersatzlos weg.


in der praxis sieht das ganze natürlich etwas anders aus.

unter den mitarbeitern herrscht auch noch nach 5 wochen
grosse verunsicherung darüber, wer die anträge wie
entgegenzunehmen hat, und ob es nun noch barschecks
für leute ohne konto gibt oder auch nicht mehr.

in der annahmestelle bilden sich schon seit ende januar lange
warteschlangen von wütenden und verzwefelten arbeitslosen,
die vergessen habe ihre folgeantrag abzugeben, oder bei der
ersten vorsprache in der annahmestele schon wieder weggeschickt
wurden, weil sie keine meldebescheinigung dabei hatten, die ja
niemand von ihnen zuvor angefordert hat.

umgekehrt kann man mit glück, wenn man die sachbearbeiter
direkt anspricht (das haus steht offen) sich auf diese weise
durchaus einfach formulare besorgen und die dann auch wieder
direkt bei einem SB abgebeben, auch wenn der gar nicht zuständig ist.

besonders amüsant ist die arbeitsweise des allseits beliebten
herrn A., der selbst bei ausländern, die kein deutsch verstehen
systematisch verweigert beim formular ausfüllen zu helfen, und
die leute stattdessen an die "formularhilfe" der caritas verweist,
um dann mit den worten "die caritas ist scheisse, die können das
nicht richtig" auch beim zweiten versuch das formular zuzustellen
den antragsteller wieder abblitzen lassen ... kommentar des teamleiters
von herrn A. dazu: was weiss denn ich was der herr A. da macht ...

aber da geht der kleine aqa informationsbüro dann nächste woche
mal als beistand mit und dann klappt das auch mit dem antrag. :)
 
E

ExitUser

Gast
update:

seit mitte februar kommt bei uns jetzt zwischen der eigentlichen antragstellung (erstvorsprache) und dem termin zur formularabgabe jetzt noch ein dritter termin - zur antragsformular-ausgabe.

ausser natürlich man ist unter 25, dann wird der antrag auch weiterhin einfach garnicht bearbeitet.
 
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