Hallo
Leider bin ich durch Studienkosten (Studium nicht abgeschlossen) in Schulden (KfW) geraten und bin deswegen seit Ende Okt '18 in der Privatinsolvenz.
Weil ich Azubi bin und netto rund 812 € bekomme, erhalte ich Aufstockung, da ich alleine wohne. Der Betrag liegt im Moment 279 €. Allerdings wird zum März hin neu berechnet, wegen des Weiterbewilligungsantrags.
Es reicht allerdings knapp nicht aus. Grund ist nicht mein extremer Lebensstil, sondern, dass ich immer die neuen Gesetze zugeschickt bekomme und diese für meinen Job auch tatsächlich brauche. Meine Kosten für die Ausbildung sind tatsächlich nicht ohne. Dienstbegleitende Unterweisungen usw. finden auch immer relativ weit weg statt und man muss quasi mit dem Auto dort hin.
Deswegen meine Frage:
Ergibt es Sinn sich einen Nebenjob zu suchen? Wenn ja, bis wie viel €, dass es nicht gepfändet wird?
Grundsätzlich ist SGB II Leistung ja unpfändbar, aber wie genau verändert sich die Konstellation wenn, da ein Nebenjob zu käme...?
Wird die SGB Leistung kleiner, aber die Summe der Einkünfte größer, sodass ich näher an die Pfändungsgrenze komme?
Eine weitere Frage...
Ich zahle minimal Lohnsteuer (LSt Kl I) und kann ja dadurch, dass ich ja nicht die erste Ausbildung mache, deutlich mehr absetzen, als jemand, der seine Erstausbildung macht. Die Erstattung ist doch pfändbar oder sehe ich das falsch? Wie umgeht man das Problem, weil das theoretische Netto sich ja verändert, weil das Einkommen durch bspw. Werbungskosten geringer wurde. Die Rechengrundlage für die Pfändung ändert sich ja dann, sodass es ja im Grunde eine Doppelbelastung wäre, die Erstattung zu pfänden.
Danke im voraus
Leider bin ich durch Studienkosten (Studium nicht abgeschlossen) in Schulden (KfW) geraten und bin deswegen seit Ende Okt '18 in der Privatinsolvenz.
Weil ich Azubi bin und netto rund 812 € bekomme, erhalte ich Aufstockung, da ich alleine wohne. Der Betrag liegt im Moment 279 €. Allerdings wird zum März hin neu berechnet, wegen des Weiterbewilligungsantrags.
Es reicht allerdings knapp nicht aus. Grund ist nicht mein extremer Lebensstil, sondern, dass ich immer die neuen Gesetze zugeschickt bekomme und diese für meinen Job auch tatsächlich brauche. Meine Kosten für die Ausbildung sind tatsächlich nicht ohne. Dienstbegleitende Unterweisungen usw. finden auch immer relativ weit weg statt und man muss quasi mit dem Auto dort hin.
Deswegen meine Frage:
Ergibt es Sinn sich einen Nebenjob zu suchen? Wenn ja, bis wie viel €, dass es nicht gepfändet wird?
Grundsätzlich ist SGB II Leistung ja unpfändbar, aber wie genau verändert sich die Konstellation wenn, da ein Nebenjob zu käme...?
Wird die SGB Leistung kleiner, aber die Summe der Einkünfte größer, sodass ich näher an die Pfändungsgrenze komme?
Eine weitere Frage...
Ich zahle minimal Lohnsteuer (LSt Kl I) und kann ja dadurch, dass ich ja nicht die erste Ausbildung mache, deutlich mehr absetzen, als jemand, der seine Erstausbildung macht. Die Erstattung ist doch pfändbar oder sehe ich das falsch? Wie umgeht man das Problem, weil das theoretische Netto sich ja verändert, weil das Einkommen durch bspw. Werbungskosten geringer wurde. Die Rechengrundlage für die Pfändung ändert sich ja dann, sodass es ja im Grunde eine Doppelbelastung wäre, die Erstattung zu pfänden.
Danke im voraus