Sozialgericht Dortmund
70 Prozent des ALG-II-Regelsatzes reichen aus
Das Arbeitslosengeld II darf bis auf 70 Prozent gekürzt bleiben, solange ein Gericht nicht endgültig über den Widerspruch des Betroffenen entschieden hat. Das Dortmunder Sozialgericht hat den Versuch einer 28-jährigen Frau zurückgewiesen, ihren Anspruch auf den vollen Regelsatz im gerichtlichen Eilverfahren durchzusetzen. Es sei unzulässig, der endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren vorwegzugreifen.
Betroffene müssen den Gürtel enger schnallen
Das Notwendigste muss genügen
Die Richter argumentierten, bei einer Eilentscheidung könne nur das zum Lebensunterhalt Unerlässliche festgelegt werden. Die Höhe bezifferten sie auf mindestens 70 Prozent des Regelsatzes. Da die Klägerin monatlich 250,44 Euro und damit rund 80 Prozent des Partnerbetrages bekommt, sah das Gericht keinen Handlungsbedarf.
Entscheidung in der Regel nach einem Jahr
Die Richter verwiesen darauf, dass die Regelleistung unter anderem auch Ausgaben für Tabak, Kleidung, Haushaltsgegenstände sowie Freizeit und Kultur abdecke. Es sei zumutbar, sich in diesen Bereichen bis zum Hauptsacheverfahren einzuschränken. In der Regel kommt es knapp nach einem Jahr zur entscheidenden Verhandlung. (Az: S 22 AS 206/05 ER )
https://www.mdr.de/ratgeber/reformen/2281798.html
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