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ExitUser
Gast
:kotz:Das Arbeitslosengeld II darf bis auf 70 Prozent gekürzt bleiben, solange ein Gericht nicht endgültig über den Widerspruch des Betroffenen entschieden hat. Betroffene müssen den Gürtel enger schnallen
Das Notwendigste muss genügen
Ich möchte den Richter sehen, wenn er sich so ernähren müßte
