Gericht schränkt freie Krankenversicherung für Ehepartner ein
Das Bundessozialgericht hat die kostenlose Krankenversicherung von Ehepartnern eingeschränkt. Die Richter urteilten, dass eine in Monatsraten gezahlte Abfindung oder eine private Altersrente als Einkommen zu betrachten sind, aus dem eine eigene Krankenversicherung finanziert werden muss. In den Fällen bekam ein Mann von seinem früheren Arbeitgeber monatlich 2.300 Euro als Abfindung; ein anderer erhielt aus einer Lebensversicherung 386 Euro im Monat. Beide waren bei ihren Frauen kostenlos mitversichert. Az: B 12 KR 2/05 R und Az: B 12 KR 10/04 R
zuletzt aktualisiert: 30. Januar 2006 | 16:54
© MDR 1 RADIO SACHSEN
Das Bundessozialgericht hat die kostenlose Krankenversicherung von Ehepartnern eingeschränkt. Die Richter urteilten, dass eine in Monatsraten gezahlte Abfindung oder eine private Altersrente als Einkommen zu betrachten sind, aus dem eine eigene Krankenversicherung finanziert werden muss. In den Fällen bekam ein Mann von seinem früheren Arbeitgeber monatlich 2.300 Euro als Abfindung; ein anderer erhielt aus einer Lebensversicherung 386 Euro im Monat. Beide waren bei ihren Frauen kostenlos mitversichert. Az: B 12 KR 2/05 R und Az: B 12 KR 10/04 R
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