@ papier: bin da leider auch nicht fit drin.
Überlegungen einer Unwissenden:
Wenn der Teilnehmer einer MT zwei Sachen unterschreibt - dann kann er vielleicht auch beide Sachen nutzen?
Wenn er auf das eine besteht, was der anderen Vertragspartei nicht recht ist (also bleiben für weitere vier Tage

ob ihnen das weiter Geld einbringt, weshalb die das in den Vertrag reinschreiben oder ob mit der Verlängerung der Fehlzeit lediglich die Vertragserfüllung gewährleistet ist???) (man könnte es ja auch positiv sein: MT gewährleistet verlängert großzügig die Maßnahmezeit, weil der arme Elo leider mal krank war und er deshalb nicht auf die wertvollen Stündchen mit der Maßnahme verzichten muss und damit er durch Krankheit nicht benachteiligt wurde, für die, die gerne hingehen könnte das ja wirkloch was positives sein.)
Also, dann könnte man erst versuchen über Beratungshilfeschein einen Anwalt für Sozialrecht beauftragen.
Oder man kann versuchen, auf die festgesetzte Zuweisungsdauer zu bestehen - die steht schließlich auch mit drin im Vertrag und man könnte mal darauf achten, wie die Reaktionen des MT sind und warum.
Da der TN den Vertrag unterschrieben hat könnte es grundsätzlich schwierig sein für die passenden Argumente, die Fehlzeiten jetzt nicht nachholen zu wollen, da ja unterschrieben.
Da aber ja beides drin steht, kann ich mich doch auch für das mir Genehmere entscheiden??
Ich weiß nicht, ob der Umweg Sozialrechtsanwalt nötig ist.
Wenn ich es richtig verstehe, muss erst ein Widerspruchsverfahren gelaufen sein um Klage erheben zu können - ja, muss - , heißt:
TN besteht auf seine Frist, schriftlich am besten
MT lehnt ab, idealerweise schriftlich
TN schreibt Widerspruch
MT lehnt ab
TN erhebt Klage vor dem Sozialgericht
Überlegung: ob eine eA zu einer Aussetzung der Maßnahme-Teilnahme führen kann bis zur Urteilsverkündung? Und je nachdem müssen die vier Tage dann nachgeholt werden oder man kann sich die Hände reiben
Und die Netz-Welt und die Elo-Foren hätten ein nützliches Urteil mehr und die MTs würden ihre Verträge evtl. anders formulieren zukünftig.
Link: Klageverfahren vor dem Sozialgericht
https://www.ieb-debra.de/Klageverfahren-vor-dem-Sozialgericht.pdf
wikipedia Sozialgerichtsbarkeit
https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgerichtsbarkeit
Auskunft wird man von dem Mitarbeiter eines Sozialgerichts auch direkt erhalten können, denke ich