Auto kaputt, kann Job nicht mehr ausüben

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Gelöschtes Mitglied 48050

Gast
Hallo Zusammen,

ich schreibe Mal für einen Kumpel von mir, der gerade ein echtes Dilemma hat. Er arbeitet in einem Minijob als Zusteller, einmal wöchentlich, wofür en Auto benötigt, da der Zustellort gute sechs Kilometer entfernt ist. Insgesamt mit verteilen und Hin-und Rückfahrt sind es knappe 20 Kilometer.

Nun ist sein altes Auto nicht mehr durch den TÜV gekommen, wegen Rost, dessen Beseitigung auch richtig teuer ist. Eine Alternative hat mein Kumpel nicht, lebt auf den Land wo kaum Busse fahren. Aus diesem Grund hat er auch den Job angenommen, damit er das Auto unterhalten kann, Versicherung und so.

Das Geld für die Rostbeseitigung kann er nicht aufbringen und der AG will ihn nicht kündigen, so daß er wohl kündigen muss.

Jetzt macht er sich Sorgen wegen einer Sanktion vom JC . Mit welcher Sanktion muss er in seinem Fall rechnen, das wäre auch seine erste Sanktion. Und betrifft diese Sanktion nur die Regelleistung oder auch die Miete?

Ein Darlehen hat das JC schon abgelehnt, da es sich nur um einen Minijob handelt.

Was hat mein Kumpel noch für Möglichkeiten? Leider kann ich ihm auch kein Geld leihen, da ich selbst ALG 2 bekomme und er hat auch kein Anderen der ihm etwas Leihen könnte.

Vielleicht könnt Ihr ihn weiterhelfen. Vielen Dank an Euch.
cadmolino
 
E

ExUser 43005

Gast
Mit dem Arbeitgeber reden und ihm die Situation schildern?

Was heißt denn genau, der AG will ihn nicht kündigen? Bekommt die Firma eine Art finanzielle Hilfe durch das Amt(JC ), wenn sie ihn auf x Monate behalten?

Ansonsten ergäbe diese Reaktion des AG ja keinen Sinn.
 

Regensburg

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1x die Woche - dann schätze ich sein zuverdienst um die 100 € / Monat, was in Freigrenze liegt => keine Hilfsbedürftigkeit Erhöhung.

Dazu kommt, das er den Job ohne Auto nicht ausführen kann = wichtiger Grund.

Sollte es JC anders sehen und Sanktionieren wollen, soll JC die notwendige Reparatur übernehmen oder Ersatzfahzeug bereitstellen.
 

Dark Vampire

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Gibt auch kleine Anhänger fürs Fahrrad. Ist zwar auch schwer aber besser als nix wenn er weiter seinen Job nachgehen will.

Ansonsten sehe ich da keine weitere Möglichkeit :/
 
G

Gelöschtes Mitglied 48050

Gast
Fahrrad wäre sicher eine Alternative, aber auch nur es nicht regnet und es auch kein Winter wird, denn zwanzig Kilometer bei Regen oder Minusgraden sind nicht gerade angenehm und davon abgesehen muss er nicht einen Stapel Zeitungen verteilen, sondern meist 18 Stapel und die sind leider echt schwer und selbst in einem Fahrradanhänger, den er nicht hat, bekommt man nicht alle Stapel rein.

Er hat mit dem AG gesprochen und der meint nur, das er sich an den AV zuhalten hat und wenn er das nicht mehr kann, dann muss er halt kündigen oder macht sich Schadensersatzpflichtig.

Und im schlimmsten Fall, mit welcher Sanktion muss er vom JC rechnen?
 

Archibald

Super-Moderation
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Hallo Zusammen,

ich schreibe Mal für einen Kumpel von mir, der gerade ein echtes Dilemma hat. Er arbeitet in einem Minijob als Zusteller, einmal wöchentlich, wofür en Auto benötigt, da der Zustellort gute sechs Kilometer entfernt ist. Insgesamt mit verteilen und Hin-und Rückfahrt sind es knappe 20 Kilometer.

Nun ist sein altes Auto nicht mehr durch den TÜV gekommen, wegen Rost, ...

Vielleicht könnt Ihr ihn weiterhelfen. Vielen Dank an Euch.
cadmolino

Auf keinen Fall selbst kündigen!
Beim AG wegen der nachweislichen Notlage unbezahlten Urlaub nehmen und dies dann dem JC per Änderungsmitteilung genauso bekannt geben wie den Umstand dass das Geld vom Minijob wegfällt bis das Problem gelöst werden kann.
Erst wenn das JC schriftlich mitteilt dass er sich eine andere Arbeit suchen soll, selbst kündigen etc.

Achtung: Alles schriftlich machen ist ab jetzt existenziell wichtig.

LG, Archibald
 
G

Gast1

Gast
Ich sehe hier die Gefahr einer Sanktion (bei Ü25ern 30% Sanktion auf den Regelsatz, Miete wird aber weiter übernommen, falls innerhalb der letzten 12 Monate keine gleichartige Pflichtverletzung "begangen" worden ist; analog bei U25ern 100% Sanktion auf den Regelsatz, Miete wird dann aber weiter übernommen) plus die Gefahr eines so genannten Ersatzanspruchs durch das Jobcenter gegenüber dem Kumpel von cadmolino.

Mit "Ersatzanspruch" ist gemeint die Rückforderung von (zukünftigen) Leistungen durch das Jobcenter bei "sozialwidrigem Verhalten" durch den Leistungsbezieher nach § 34 SGB II.

Hier ein recht aktueller Thread zum Thema Ersatzanspruch:

https://www.elo-forum.org/allgemein...rigem-verhalten.html?highlight=ersatzanspruch

Falls der Kumpel von cadmolino beabsichtigt den Minijob zu kündigen, sollte er dies deswegen nur unter folgenden Voraussetzungen tun:

a) Ihm liegt vom TÜV eine Bescheinigung vor, aus der hervorgeht, dass das Auto keine neue TÜV-Plakette bekommen hat wegen der Rostproblematik.

b) Ihm liegt ein schriftlicher Kostenvoranschlag für die Beseitigung der Rostschäden durch eine Autowerkstatt vor. Die Kosten für die Beseitigung dieser Schäden sollten mindestens 30% seines Regelsatzes betragen* und so hoch sein, dass er sie nicht durch eventuell vorhandenes Vermögen bezahlen könnte.

* So weit ich weiß, ist laut gewisser richterlicher Entscheidungen bei Unterschreitung des Regelsatzes ab mindestens 30% das Existenzminimum nicht mehr gesichert.

c) Ihm liegt ein schriftlicher Ablehnungsbescheid seines Jobcenters vor hinsichtlich seines Antrags auf ein Darlehen für die Beseitigung der Rostschäden.

d) Das Kündigungsschreiben gegenüber seinem Arbeitgeber sollte folgende Gründe für die Unmöglichkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nennen:
  1. aus wirtschaftlichen Gründen (kein Geld für Reparatur des Fahrzeugs vorhanden)
  2. wegen hierdurch bedingter Nichterreichbarkeit des Einsatzortes und
  3. wegen Nichtdurchführbarkeit der Tätigkeit (Ersatzfahrzeug nicht verfügbar; Tätigkeit mit einem Fahrrad nicht durchführbar).

Die Gefahr, dass der Kumpel unter diesen Bedingungen trotzdem zum möglichen Eintritt einer Sanktion und ggf. zum möglichen Eintritt eines Ersatzanspruchs angehört wird, kann nicht ausgeschlossen werden.
 

Ahanit

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Was wie.... bitte mal auf dem Teppich bleiben

Es ist ein Minijob und der Zuverdienst sehr gering. Den Fall hatte ich auch mal.

Da das Auto defekt ist und eine andere Möglichkeit der Arbeit nachzukommen nicht besteht, bzw. die Kosten den Zuverdienst übersteigen würden, darf er selbstverständlich den Job Kündigen.

Habe ich auch gemacht, so mitgeteilt, aufgrund kein Auto würden Fahrtkosten verdienst übersteigen und damit war die Sache erledigt.

Sollten die trotzdem auf dumme Ideen kommen, vor allem weil sie ja auch das Darlehen für die Reparatur des Fahrzeugs abgelehnt haben (Ich geh mal davon aus das hat dein Kumpel schriftlich), dann Wiederspruch und ggf SG da das JC mit der Verweigerung des Darlehens die Aufgabe des dadurch unwirtschaftlichen Jobs herbeigeführt hat.

Aber wie gesagt ich hatte den Fall bei mir selbst und Kein Fahrzeug/Stilllegung des Fahrzeugs durch TÜV ist ein ausreichender Grund, vor allem wenn es sich eh nur um einen Minijob handelt.
 
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