Auto gekauft per Darlehn im Leistungbezug

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neus66

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Hallo zusammen,

ich bin Aufstocker, mein altes Auto ist immer reparatur anfälliger geworden und ich musste es verkaufen.

Habe mir anschließend ein Darlehn geliehen über 6990€ und ein gebrauchtes neues gekauft.

Könnte ich Sanktionen bekommen weil ich mir diese Summe geliehen habe?

Der Fahrzeugbrief bleibt bis zur Entrichtung der letzten Rate beim Darlehngeber, muss ich es dem Amt sofort mitteilen das neue Fahrzeug oder erst nach Darlehn Ende ? Bin ich überhaupt der Eigentümer wenn ich den Brief vom Wagen nicht habe? Auto wurde auf mich zugelassen - Bin Halter
 

sixpack

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m.M.n. hat sich bei dir vermögenstechnik nix geändert !

du hast ein Auto f. x € und Schulden von x €, beides addiert sich zu Null !

Fragen können kommen (Sanktion:wieso ?),
a) wieso du als ALGII -Bezieher kreditwürdig bist und
b) wie bzw, womit du die Rate und die laufenden Kosten(falls höher als mit dem alten KFZ auch) stemmst

Soweit ich weiss ist der Fahrzeugbrief-Inhaber der Besitzer.
Ich glaube bei kreditfinanzierten KFZ-Kauf ist das Einhalten des Briefs so üblich.

Du bekommst -hoffentlich (Vertrag ?)- den Fahrzeugbrief, wenn du die letzte Rate bezahlt hast !
 

neus66

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Genau der Darlehngeber hat mich einen Vertrag unterschreiben lassen, da steht das ich das Geld bekommen habe und Monatlich 150€ in bar jeweils zum 01. zahlen muss und als Sicherheit behält er den Brief bis zur Vollständigen Zahlung (steht auch drin)

Muss ich jetzt sofort ein Änderungsbescheid schicken zum JC oder erst wenn die Raten zu ende sind?

Das Auto ist nicht mehr Wert als 7500
 

neus66

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m.M.n. hat sich bei dir vermögenstechnik nix geändert !

du hast ein Auto f. x € und Schulden von x €, beides addiert sich zu Null !

Fragen können kommen (Sanktion:wieso ?),
a) wieso du als ALGII -Bezieher kreditwürdig bist und
b) wie bzw, womit du die Rate und die laufenden Kosten(falls höher als mit dem alten KFZ auch) stemmst

Soweit ich weiss ist der Fahrzeugbrief-Inhaber der Besitzer.
Ich glaube bei kreditfinanzierten KFZ-Kauf ist das Einhalten des Briefs so üblich.

Du bekommst -hoffentlich (Vertrag ?)- den Fahrzeugbrief, wenn du die letzte Rate bezahlt hast !

Ich beziehe nicht zu 100% Leistung, bin Aufstocker und arbeite Sozialversicherungspflichtig.
Das Geld habe ich von einem Kumpel geliehen
 

erwerbsuchend

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ich bin Aufstocker, mein altes Auto ist immer reparatur anfälliger geworden und ich musste es verkaufen.

Diesen Verkauf meldest du dem JC , da du hier dein Vermögen umgewandelt hast. Aus deinem alten Auto hast du Geld gemacht.

Der Fahrzeugbrief bleibt bis zur Entrichtung der letzten Rate beim Darlehngeber, muss ich es dem Amt sofort mitteilen das neue Fahrzeug oder erst nach Darlehn Ende ? Bin ich überhaupt der Eigentümer wenn ich den Brief vom Wagen nicht habe? Auto wurde auf mich zugelassen - Bin Halter

Der rechtliche Eigentümer des Kfz ist derjenige, der auch den Fahrzeugbrief hat. Solange du diesen nicht hast, bist du nur Besitzer des Kfz.

Hast du das Darlehen in bar oder als Überweisung auf dein Konto erhalten? Hast du das Darlehen dem JC gemeldet, unter Angabe des Darlehensvertrages?

Wenn du später den Fahrzeugbrief erhälst und dieses Kfz als Vermögen dem JC meldest, wird das JC sicher wissen wollen, wie du dieses finanziert hast. Dafür solltest du eine plausible Erklärung parat haben.
 

neus66

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Diesen Verkauf meldest du dem JC , da du hier dein Vermögen umgewandelt hast. Aus deinem alten Auto hast du Geld gemacht.



Der rechtliche Eigentümer des Kfz ist derjenige, der auch den Fahrzeugbrief hat. Solange du diesen nicht hast, bist du nur Besitzer des Kfz.

Hast du das Darlehen in bar oder als Überweisung auf dein Konto erhalten? Hast du das Darlehen dem JC gemeldet, unter Angabe des Darlehensvertrages?

Wenn du später den Fahrzeugbrief erhälst und dieses Kfz als Vermögen dem JC meldest, wird das JC sicher wissen wollen, wie du dieses finanziert hast. Dafür solltest du eine plausible Erklärung parat haben.

Hi den Darlehn habe ich vor einer Woche erhalten in Bar, das Auto wird am Freitag auf mich zugelassen.

Soll ich einfach einen Termin machen und hingehen oder erstmal nur Veränderungmitteilung senden mit Anlage Vm - dann wird sich ja das jc schon melden wegen Anforderung von Unterlagen.

Mein altes Auto bereitet mir Bauchschmerzen es ist lange ich weiss nicht mehr ob ich es mitgeteilt hatte, habe das alte für 80€ verkauft
 
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faalk

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Der rechtliche Eigentümer des Kfz ist derjenige, der auch den Fahrzeugbrief hat.

Nicht wenn "neus66" das Auto gekauft hat. Natürlich mit Kaufvertrag. Dann ist "neus66" der Eigentümer, auch ohne im KFZ Brief zu stehen.
 

neus66

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Pflicht nicht, aber empfehlenswert.
Gerade bei Kontakt von einem der Beteiligten zum JC .

Ok machen wir, ich mach mir nur Gedanken das ich mir soviel Geld als Darlehen geliehen habe, habe Angst das das Jobcenter sagt : "das ist zuviel Geld"
Was solls aber ich arbeite seid Jahren durch und kämpfe durch als Familienvater, da sollte man doch nicht bestraft werden wenn man sich ein halbsweg vernünftiges Auto kauft welches 12 Jahre ist
 

susi543

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Meine Güte wie Dummdreist kann man sein?

https://www.elo-forum.org/alg-ii/18...vermoegen-angegeben-irgendwie-rausfinden.html

Das ist die gleiche Person und hat das Theater auch schon auf einem anderen Forum abgezogen.

Dir wurde doch geraten einfach mal sofort mit offenen Karten zu spielen?
Du lügst hier auch wieder nur und versuchst so Tipps zu erhalten das was auch immer nicht auffliegen soll nicht auffliegt.

Heul nicht rum, sei ehrlich und stell einfach direkt klar was dein Problem ist. Dann kann man dir auch anständig helfen.

:doh::doh::doh:
 

neus66

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Habe auf dem Bewilligungbescheid gesehen das da ein Erwerbfreibetrag ist 290€

Könnte ich dann ruhig in 200€ Raten zahlen damit ich es schnell abbezahle?
 

erwerbsuchend

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Nicht wenn "neus66" das Auto gekauft hat. Natürlich mit Kaufvertrag. Dann ist "neus66" der Eigentümer, auch ohne im KFZ Brief zu stehen.

@ faalk,

aber heißt es nicht auch, dass der rechtliche Eigentümer einer Sache, mit dieser alles legale machen kann, ohne jemand anderen um Erlaubnis fragen zu müssen? Da dies auch den direkten Weiterverkauf einschließt, frage ich mich, wie jemand das rechtliche Eigentum an einem Kfz erhalten kann, wenn er nicht den Fahrzeugbrief hat?
 

Holler2008

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@ faalk,

aber heißt es nicht auch, dass der rechtliche Eigentümer einer Sache, mit dieser alles legale machen kann, ohne jemand anderen um Erlaubnis fragen zu müssen? Da dies auch den direkten Weiterverkauf einschließt, frage ich mich, wie jemand das rechtliche Eigentum an einem Kfz erhalten kann, wenn er nicht den Fahrzeugbrief hat?

Als ich das vor 15 Jahren beruflich gelernt hatte war der Eigentümer immer der mit dem Brief.
 

TazD

Super-Moderation
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Als ich das vor 15 Jahren beruflich gelernt hatte war der Eigentümer immer der mit dem Brief.
Das war vor 15 Jahren schon falsch und ist es heute noch.
Eigentümer ist derjenige, der das Fahrzeug käuflich oder schenkungsweise erworben hat und dazu einen Kauf-/Schenkungsvertrag vorweisen kann.
Der Kfz-Brief stellt lediglich eine Annahme dar, dass derjenige der den Brief besitzt, auch der Eigentümer ist.
Rechtlich ist das nicht so.
 

hunter11

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und trotzdem gehen die JC 's auch heute erstmal felsenfest davon aus, dass der über die Zulassungsstelle ermittelte HALTER eines Kfz auch gleichzeitig der EIGENTÜMER ist, hier
wäre dringend Schulungsbedarf nötig, aber Unterstellungen machen denen ja ohnehin Spass...

@TE mit einem Autoerwerb während des Leistungsbezugs begehst Du natürlich in den Augen des JC eine Todsünde.
Im rechtlichen Zweifelsfall, wirst Du auch einem SG / LSG erklären müssen, wie du es dir erlauben kannst ein KFZ zu
erwerben.

Du siehst es ja schon an den Reaktionen deiner Mit - User hier im Forum..

Also, alles sauber auflisten und erklären, damit es hinterher möglichst wenig Theater gibt...
 
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