Auto angeblich zu teuer - Aufstocker soll Bahn fahren

Leser in diesem Thema...

Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...

Nachtschattengewächs

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
26 Jul 2007
Beiträge
81
Bewertungen
1
Habe bereits div. Foren hier durchsucht und bin mir meiner Sache relativ sicher, bräuchte aber trotzdem Hilfe :

Anfang Dezember durfte ich meinen Antrag auf ergänzendes ALg II abgeben, besser gesagt: Der SB hat meinen vollständig ausgefüllten Antrag noch einmal abgeschrieben. Den Part mit den Fahrtkosten zum Arbeitsplatz nebst Kfz-Versicherung hat er weggelassen. Hab ich dann selbst nachgetragen und den Umstand, daß ich keine Erstattung vom Arbeitgeber bekomme, ausdrücklich in die Sitzungsniederschrift aufnehmen lassen.

In meinen Eingaben, man möchte über meinen Antrag entscheiden, habe ich mehrfach darauf hingewiesen, daß ich über keine finanziellen Mittel mehr verfüge, um zur Arbeit zu gelangen.

Im Bewilligungsbescheid, der Mitte Januar vorlag, wurden mir für Fahrtkosten die Pauschale von 100 Euro gewährt. Der Mensch, der als Ansprechpartner genannt war, konnte mir hierzu nichts näheres sagen. Kündigte ihm Widerspruch an. Hierin bezifferte ich erneut die einfache Entfernung zum Arbeitsplatz sowie die tgl. Parkgebühren.

Doch schon einen Monat später liegt jetzt der Widerspruchsbescheid vor, in welchem man mich wissen läßt, daß die Fahrtkosten mit meinem Pkw viel höher seien als die Kosten eines Monatstickets (im Abo!). Allenfalls 20 Euro kämen noch hinzu.

Ist es nicht so, daß die tatsächlichen Aufwendungen zu berücksichtigen sind?!? Abgesehen davon, daß ich als AN und einziger Mitarbeiter flexibel zu sein habe, z. B. Botenfahrten erledige, hatte ich der Jobcenter angekündigt, in zwei Monaten wieder meine saisonale Nebentätigkeit aufzunehmen und dann aus dem Bezug zu sein. Für diese Nebentätigkeit benötige ich aber zwingend ein Fahrzeug.

Für mich wirkt spätestens der Widerspruchsbescheid arg konstruiert. Keine Ahnung, ob man hier wirklich nur die einfache Fahrt mit 0,20 C/km in Ansatz bringt. Daß ich nicht die kürzeste (sondern schnellste) Verbindung angegeben habe, hat offenbar auch niemand geprüft. Auch finde ich unverständlich, daß man mich zu keinem Zeitpunkt entsprechend beraten hat - mal abgesehen davon, daß das An- und Abmelden eines Wagens Geld kostet und ich den abgemeldet nicht einfach irgendwo hinstellen kann.

Wäre toll, wenn hier jemand Rat wüßte. Danke im voraus!
 
Das muss man erst mal sacken lassen....

Auf der einen Seite wird vorausgesetzt, dass der HE ein Auto hat, um auch Stellen bei einer ZAF anzunehmen und dir wollen die vorschreiben, mit der Bahn zu fahren.

Bei der Berechnung des Kilometergeldes kann man einmal die gesamten Fahrkilometer nehmen und ein mal die Entfernungskilometer.

Dann werden unterschiedliche Vergütungen angerechnet. Wie hoch die aktuellen sind, weiß ich aber nicht.
 
Es verlangt niemand von Dir, das Auto abzumelden. Richtig ist, dass für den Weg zur Arbeit die kostengünstigere Variante, also das Monatsticket, bei der Berechnung der tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt wird. Die KFZ-Haftpflicht gehört aber ebenfalls zu den zu berücksichtigenden Aufwendungen, da die Absetzbarkeit unabhängig vom (zwangs)gewählten Transportmittel ist.

Die Rechnung sieht dann so aus:

15,33 € WK-Pauschale + 30 € Vers.-Pauschale + xx,xx € KFZ-Haftpflicht + Monatsticket = Summe Aufwendungen
abzügl. Grundfreibetrag von 100 € = zusätzl. Absetzbetrag

Zur KM-Pauschale:
Auf die Berücksichtigung der KM-Pauschale kannst Du Dich berufen, wenn der Verweis auf öffentl. Verkehrsmittel wg . schlechter Verkehrsverbindungen nicht zumutbar ist.

In den Hinweisen zu § 11 SGB II kannst Du das noch einmal nachlesen, das Dokument findest Du hier.
 
Das muss man erst mal sacken lassen....

Auf der einen Seite wird vorausgesetzt, dass der HE ein Auto hat, um auch Stellen bei einer ZAF anzunehmen und dir wollen die vorschreiben, mit der Bahn zu fahren.
Da musst du etwas missverstanden haben. Das kann nicht vorausgesetzt oder gefordert werden, selbst wenn einige SB sich das anmaßen.
 
Ich fürchte, die Jobcenter kann auf die Kosten der günstigsten Verbindung verweisen!
Parkgebühren werden mit Sicheheit nicht angerechnet, ein vergleichbares Urteil hat es mal in Zusammenhang mit den Fahrtkosten zu einer Fortbildungsmassnahme gegeben.

Man kann sich nicht unbedingt auf die Regelungen des Steuerrechts berufen hinsichtlich der Absetzbarkeit von fahrtkosten . Wenn der AG darauf besteht, dass für Botenfahrten der PKW verfügbar ist, muss er die entsprechenden Kosten tragen.

Die Pauschalierung 20 cent pro Entfernungskilometer (ab irgendeiner Grenze, die ich nicht genau im Kopf habe, sind es dann 30 Cent für jeden weitern Km) ist üblich und nicht zu beanstanden. Eine Pflicht, die betrieblichen KFZ-bereitstellungskosten des Arbeitgebers zu übernehmen, besteht nicht.
 
Ups, so hatte ich mir das nicht gedacht...

Was mich stutzig macht, ist der Umstand, daß mich niemand zu irgendeinem Zeitpunkt auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen hat. Spätestens, als ich auf mögliche Schadensersatzpflicht für den Fall des Verlustes des Arbeitsplatzes hingewiesen habe, hätte man mir beispielsweise wenigstens das Geld für eine Monatskarte geben können.

Hinzu kommt,daß ich neben der saisonalen Nebentätigkeit noch ein Gewerbe angemeldet habe, das ich nach entsprechender Erläuterung auch nicht abmelden mußte, um ergänzendes ALG II zu bekommen. Mit diesem könnte ich auch kurzfristig nebenbei auf selbständiger Basis arbeiten. Div. Anzeigen schalte ich immer mal wieder.

Was menen Arbeitgeber betrifft: Zwar verlange ich nichts für die Botenfahrten, weil sich alles irgendwie ausgleicht (früher Feierabend pp.), erstatten müßte er aber auch nur die 30 Cent pro Kilometer. Übrigens wäre ich ohne Pkw angesichts der Fahrstrecke wohl nicht in Frage gekommen: Für die 53 km brauche ich mit dem Auto eine halbe Stunde, mit dem ÖPV um die 1,5.
Da fällt mir ein: Vielleicht sollte ich nebenbei einfach Pizza-Taxi fahren...
 
Kannst du denn zu irgendeiner Zeit Schichtanfang/ende nicht den ÖPNV nutzen wenn dies so wäre müsste automatisch die 100€ in ihre Bestandteile gesplittet werden also sowohl KFZ-Haftpflicht unter Versicherungen als auch die Kilometer unter Werbungskosten berücksichtigt werden. Mach den Spass auch grad wieder durch weil der neue SB meint er könne Geld sparen, muss ich ihm das jetzt per DGB-Rechtschutz beibringen, was der andere SB von sich aus gemacht hat -.-.
 
Das Arbeitsamt ist nicht daran interessiert Dich in Arbeit zu bringen, sondern sich in Arbeit zu bringen.
Denn wenn sie Dich in Arbeit bringen, dann haben sie ja selbst keine Arbeit mehr.
 
Vielleicht kannst Du von Deinem Arbeitgeber eine Bescheinigung erhalten, die besagt, dass ein Fahrzeug für Deine Tätigkeit in der Firma nötig ist!
 
Schon merkwürdig, ich dachte, hierüber gäbe es schon X-Entscheidungen...

Selbst der von mir aufgesuchte "Fachanwalt" war sichtlich ratlos und hat nur die Begründung der Jobcenter zitiert, wonach die Kosten bei Nutzung eines Pkws doppelt so hoch und damit unangemessen seien.
Daß ich berufsbedingt einen Pkw benötige, hat der genauso wenig berücksichtigt wie er entsprechende Urteile benennen konnte. Zumindest bei unserem SG gebe es keine Entscheidung.

Werde jetzt selber Klage einreichen und stütze meinen Vortrag u. a. darauf, daß ich mich arbeitsvertraglich zu Botenfahrten verpflichtet habe (das gehört ohnehin zu meinem Berufsbild).

Hat jemand eine Ahnung, wie es sich mit den Kosten für eine Monatskarte verhält? M. E. kann die Jobcenter nicht die niedrigeren Kosten aufgrund eines Abos zugrunde legen, sondern nur die regulären. Kündige ich das Abo (falls ich überhaupt Lust habe, mich derart vertraglich zu binden), muß ich die Differenzbeträge nachzahlen. Denke nicht, daß die Jobcenter dann pro Monat 15 Euro erstatten würde.

Haltet mir ´mal die Daumen. Die Bescheide wirken sowas von selbgestrickt...
 
Bis letztes Jahr gab es sogar noch die Möglichkeit eine einmalige Zahlung für den Erwerb eines Fahrzeuges zu bekommen (mein SB wusste das angeblich auch erst nicht und hat dann bei höheren Stellen nachgefragt) und bei mir funktioniert das mit berufbedingt einwandtfrei allerdings ist die Nutzung des ÖPNV bei mir nicht möglich, weil ich entweder zu Früh anfange zu oder zu Spät aufhöre, dies reichte damals (für die Anschaffung) und jetzt zur Übernahme der Kosten (durch erweiterten Freibetrag) aus
 
Neues von der Front: Das Verfahren zieht sich und zieht sich..... Beide Seiten haben bisweilen den Eindruck, der Richter lese die Schriftsätze nicht.

Vermutlich als ABM hat man mir aufgegeben, sämtliche Botenfahrten über einen recht langen und lange zurückliegenden Zeitraum sortiert nach Zweck, Entfernung und km aufzuschlüsseln. Leider kann ich das nicht, da ich bei einem Geheimnisträger arbeite und mich schlichtweg strafbar machen würde, wenn ich herausposaunte, für wen wir so arbeiten und was erledigen. Mal ganz davon abgesehen, daß ich die entsprechenden Nachweise während der Arbeitszeit suchen und mit dem firmeneigenen Kopierer vervielfältigen müßte - da sind schon Leute für viel weniger geflogen.

Richtig toll (oder besser: doll) ist die Reaktion des Rechtsamtes auf meinen entsprechenden Schriftsatz: Da wundert man sich sehr, daß ich der Aufforderung nicht nachkommen möchte, wo ich doch tagtäglich mit Leichtigkeit an diese Information gelangen könne. :icon_neutral:

Frage mich, was die Jobcenter wohl mit mir machen würde, wenn ich, nachdem ich mir im Anflug geistiger Umnachtung die Daten unter den Nagel gerissen hätte und mit entsprechender Vorstrafe in dem Beruf nicht mehr vermittelbar wäre, bei denen auf der Matte stünde.

Vor allem aber frage ich mich: Was treibt die Stadtverwaltung eigentlich mit meinen Daten, wenn schon das Rechtsamt das so locker sieht? :icon_kinn:
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...
Zurück
Oben Unten