Auszug elterliche Wohnung mit über 25

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Sommer16

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Ich bin über 25 Jahre alt und wohne bisher mit meiner Mutter zusammen. Wir werden dabei über 2 separate Bedarfsgemeinschaften geführt, seit ich 25 bin. Nun denke ich darüber nach mit meinem Freund in die Nähe meiner Arbeit zu ziehen. Bisher haben wir das vermieden, aus Angst.

Ich befürchte, dass meine Mutter aus unserer aktuellen Wohnung rausgeschmissen wird. (Die Wohnung ist 58 m² groß.) Sie ist seit Jahren krankgeschrieben und in Behandlung. Darf sie gezwungen werden umzuziehen, wenn ich ausziehe?
Wenn ja, wer trägt die Kosten dafür? Ich habe nicht genug Geld, um das zu finanzieren. Ich weiß auch nicht, wie ich es schaffen soll zwei Umzüge gleichzeitig zu organisieren. Wie manchen das denn andere Töchter? Es können doch nicht alle "Kinder" von bedürftigen Menschen immer in der Elternwohnung bleiben und nie eine eigene Familie gründen... oder?

Mein Job wirft aktuell nicht genug ab, um ganz vom Amt los zu kommen, aber ein paar Euro pro Monat bekomme ich vom Amt noch. Liege ich richtig, dass ich mit dem Geld meines Freundes zusammen endlich nicht mehr abhängig vom Amt sein werde? Wir werden zusammen etwa 1500€ zur Verfügung haben. Unsere Wohnung soll etwa 500€ warm kosten.

Was kann ich tun, um mit meinem Freund zusammen ziehn zu dürfen, ohne mir Sorgen um mein einzig verbliebenes Familienmitglied machen zu müssen? Habt ihr Tipps, was ich bei so einer Aktion beachten muss?
Meine Hausärztin sagt, ich sollte das einfach als Zweitwohnung nehmen, darf ich das denn?

Ich möchte, dass das Amt die Kosten für die aktuelle Wohnung übernimmt, ich ausziehn darf um eigenständig zu sein und meine Mutter nicht rausgeschmissen wird. Was muss ich dafür tun?

PS: Ja, ich komme mit meiner Mutter seit 27 Jahren sehr gut aus. Die Nachbarn mögen sie auch.
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @Sommer16 und willkommen,

Ich befürchte, dass meine Mutter aus unserer aktuellen Wohnung rausgeschmissen wird. (Die Wohnung ist 58 m² groß.) Sie ist seit Jahren krankgeschrieben und in Behandlung. Darf sie gezwungen werden umzuziehen, wenn ich ausziehe?

Nun schau bitte erstmal in die örtliche Richtlinie deiner Stadt *hier gehts weiter*

Und hier kommen einige Fakoren zusammen die man auch beachten muß, wie lange lebt deine
Mutter schon in dieser Wohnung, das Alter deiner Mutter sowie der Gesundheitszustand.

Liege ich richtig, dass ich mit dem Geld meines Freundes zusammen endlich nicht mehr abhängig vom Amt sein werde? Wir werden zusammen etwa 1500€ zur Verfügung haben. Unsere Wohnung soll etwa 500€ warm kosten.

Hier schau bitte mal beim Wohngeld nach bzw. beim Wohngeldrechner findest du im Net.

Ich möchte, dass das Amt die Kosten für die aktuelle Wohnung übernimmt,

Wie bereits oben erwähnt, schau in die Richtlinie dann kann man weitersehen.

meine Mutter nicht rausgeschmissen wird.

Das Jobcenter kann sie nicht zwingen ggf. umzuziehen.
 

Sommer16

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Die Wohnung ist zu groß für 1 Person.
Ihr Gesundheitszustand ist schwer einzuschätzen. Sie kann nicht arbeiten und ist krankgeschrieben. Es liegt kein Schwerbehinderten-Grad vor. Rente wurde abgelehnt. Einkaufen ist ihr möglich. Wir leben seit über 5 Jahren hier. Meine Mutter ist über 55 Jahre alt.

Du sagst, das JC könne sie nicht zwingen umzuziehen, aber sie können verweigern die Miete zu zahlen. Ich möchte nicht, dass meine Mutter alternativ obdachlos wird. Was kann ich da tun, um das zu vermeiden?

Mit dem vorgeschlagenen Wohngeldrechner komme ich leider nicht klar. Ich verstehe das nicht.
 

Sommer16

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Auch das nicht. Bei weitem nicht. Es gab Mieterhöhungen, seit wir hier wohnen. Wir sind aktuell schon knapp 60€ drüber. Wenn sie alleine ist werden es über 200€ sein.
 

Seepferdchen 2010

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Wenn sie alleine ist werden es über 200€ sein.

Frage gehst du hier von der Warmmiete aus? Du mußt schauen nach der Kaltmiete.

Sie kann sich zum Beispiel ein Attest geben lassen, das ihr ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen
nicht zumutbar ist.

Und lies mal hier in diesem Link aus dem Forum zum Thema Kostensenkungsaufforderung!

https://www.elo-forum.org/kdu-miete-untermiete/72737-kostensenkungsaufforderung-gegenwehr.html

https://www.elo-forum.org/alg-ii/103288-gegenwehr-kostensenkungsaufforderung.html
 

Wutbuerger

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Bei 58 qm würde ich mir jetzt nicht so große Sorgen machen. Ist die Wohnung wirklich zu teuer kommt evtl eine Kostensenkungsaufforderung. Selbst dann bleiben normalerweise 6 Monate die Zahlungen erhalten- der Zeitraum kann verlängert werden. Läuft es ungünstig kann Mutter immer noch einen Teil der kosten selbst tragen. Sie wird ihre Wohnung also nicht verlieren weil du ausziehst.
Bekommt dein Freund auch ALG2 oder andere Sozialleistungen?
Alleine darfst du ja 1200 Euro verdienen ehe du aus dem bezug fällst .
Selbst bei einer Partnerschaft müßten sie euch das erste Jahr getrennt rechnen- sonst macht ihr eben getrennte Mietverträge bzw der eine beim anderen einen Untermietvertrag.
 

Sommer16

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Nein, mein Freund wohnt in einer WG und teilt sich die Kosten mit den anderen. Wir verdienen etwa gleich viel, denn wir haben den selben Job. Er natürlich etwas mehr, weil er ein Mann ist.

Die Links habe ich gelesen.
Ich möchte mit dem Amt nicht solche Streitereien haben. Bisher kamen wir gut miteinander aus und ich will nicht alle 4 Wochen einen Krieg gegen sie führen, schon gar nicht vor Gericht und alles... Das klingt alles total schrecklich. Ich möchte doch nur ausziehen und eine eigene Familie gründen

Wir wollen doch niemandem was böses, nur dass die Genesung meiner Mutter nicht wieder rückläufig wird. Es würde ihr auch gut tun, wenn ich aus dem Haus komme und endlich auf eigenen Füßen stehe. Ich werde ihre Ärzte mal nach so einem Attest fragen.

Sollte ich vllt meine persönliche Beraterin beim Amt mal ansprechen? Sie war eigentlich sehr nett immer und hat mir einen guten Job organisiert. Oder sollte man die dort nicht ansprechen? Können die mir das negativ auslegen, wenn ich versuche Optionen zu besprechen?

Ich fühle mich so eingesperrt...
 

Wutbuerger

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Ich fühle mich so eingesperrt...

Ich darf mal etwas ironisch formulieren ..der Schlüssel an der Tür steckt im Schloß, du brauchst ihn nur umdrehen. Heißt - was du möchtest lässt sich doch einfach umsetzen .
Wenn du ohne Auto bist lässt sich ein Umzug doch schon begründen das du näher an die Arbeitsstelle kommst. Ich würde zb angeben das mich die Pendelzeiten so belasten das ich im Job nicht mehr voll leistungsfähig bin . Dann wird man deinen Umzug bestimmt fördern.
Du kannst entweder eine Wohnung erst mal für dich suchen und den Freund später einziehen lassen.
Bis 50 qm wird ja auch für Einzelpersonen anerkannt , mit Arbeit wird man sicher auch 55 , möglicherweise 60 qm akzeptieren. Bei Mutter kann ja nichts passieren , evtl steckst du ihr mal 50 Euro zu -- als Darlehen versteht sich
 

gelibeh

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die dürfen Deiner Mutter auch nicht komplett die Miete kürzen, sondern nur auf den angemessenen Bereich. Da kann man eben versuchen mit einem Attest etwas zu machen.

Ich möchte mit dem Amt nicht solche Streitereien haben. Bisher kamen wir gut miteinander aus und ich will nicht alle 4 Wochen einen Krieg gegen sie führen, schon gar nicht vor Gericht und alles... Das klingt alles total schrecklich.
Es lässt sich aber manchmal nicht vermeiden. Dir kann man den Auszug doch nicht verbieten und der Mutter kann man dann helfen, dass sie sich wehren kann. Oft sind diese angemessenen Kosten überhaupt nicht korrekt und würden einer gerichtlichen Überprüfungen überhaupt nicht standhalten. Notfalls holt man sich beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein und lässt das einen Anwalt machen.
 
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