K Solo
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Hallo Forum, ich benötige etwas Hilfe.
Zum Ende des letzten Monats ist mein bisheriger Mitbewohner studienbedingt ausgezogen, was mich mit den Mietkosten allein lässt. Daraufhin habe ich natürlich den Mietvertrag vollends auf mich umschreiben lassen, und dem Jobcenter eine Veränderungsmitteilung inkl. Kopie des neuen Mietvertrags zukommen lassen.
Heute habe ich einen Brief erhalten, der mich zur Mitwirkung auffordert und darstellt, dass zwei Dokumente fehlen, die da wären:
1 - die Abmeldung vom Einwohnermeldeamt
2 - die Neufestsetzung des Mietvertrags
Ich kann mir leider zu keinem Punkt präzise vorstellen, was damit gemeint sein soll, deswegen Gedanken dazu:
1) Der erste kann sich wohl nicht auf mich beziehen, sondern auf meinen ehemaligen Mitbewohner. Allerdings ist er ein studierender Ausländer, wo ich jetzt gar nicht genau sagen könnte, ob er überhaupt irgendwo angemeldet ist oder nicht. Selbst wenn er hier angemeldet war, wär ich aber leider auch ziemlich sicher, dass er sich noch nicht am neuen Wohnort umgemeldet hat, da er für einen Monat bis Studienbeginn in Oktober in einer WG unterkommt, und erst dann fest ein Studentenwohnheim bezieht. Sollte er sich also ummelden, so würde er es bestimmt erst dann versuchen, um einen Extragang zu vermeiden.
Vielleicht muss ich ihn jetzt dazu zwingen, aber ist es wirklich nötig den Auszug einer nur befreundeten Person auf so invasive Weise einzufordern? Es ist doch peinlich sowas nachfragen zu müssen. Damals, bei Bezug der Wohnung und der Ummeldung im Jobcenter, war es auch nicht nötig seinen Einzug zu beweisen, denn der Name steht ja auf dem Mietvertrag. (...und auf dem neuen steht er nicht mehr + ich habe das Jobcenter in dem Veränderungsschreiben schriftlich dazu eingeladen, vorbeizuschauen, und sich von der Richtigkeit aller Angaben zu überzeugen [..weil die das damals schon mal unaufgefordert gemacht hatten])
2) Komplette Ratlosigkeit. Haben die Bearbeiter im Jobcenter vielleicht nur den neuen Vertrag mit dem alten verwechselt, weil die beiden so ähnlich aussahen? Letztlich hat sich ja nur ein kleiner Bereich im Kopfteil der 8 Seiten geändert, wo jetzt eben nur noch mein Name steht, anstatt zwei.
Oder ist "die Neufestsetzung" ein ganz anderes Dokument? Brauche ich vielleicht eine Art Bescheinigung von der Hausverwaltung, dass eine Neufestsetzung stattgefunden hat?
Ich kann das nicht erraten, denn soweit ich das sehe, habe ich einen neuen Mietvertrag als Beweis abgeliefert, wo genau draufsteht, dass ich bezahlen muss, und wieviel. Bei der Anmeldung und den zwei Wohnänderungen, die ich in der Vergangenheit unter H4 machen musste, war die Übermittlung des neuen Vertrags immer alles gewesen, dass notwendig war. In einem Fall hatte ihnen sogar eine einfache Buchungsbestätigung ausgereicht, auch wenn es da etwas gedauert hat... .
Zum Ende des letzten Monats ist mein bisheriger Mitbewohner studienbedingt ausgezogen, was mich mit den Mietkosten allein lässt. Daraufhin habe ich natürlich den Mietvertrag vollends auf mich umschreiben lassen, und dem Jobcenter eine Veränderungsmitteilung inkl. Kopie des neuen Mietvertrags zukommen lassen.
Heute habe ich einen Brief erhalten, der mich zur Mitwirkung auffordert und darstellt, dass zwei Dokumente fehlen, die da wären:
1 - die Abmeldung vom Einwohnermeldeamt
2 - die Neufestsetzung des Mietvertrags
Ich kann mir leider zu keinem Punkt präzise vorstellen, was damit gemeint sein soll, deswegen Gedanken dazu:
1) Der erste kann sich wohl nicht auf mich beziehen, sondern auf meinen ehemaligen Mitbewohner. Allerdings ist er ein studierender Ausländer, wo ich jetzt gar nicht genau sagen könnte, ob er überhaupt irgendwo angemeldet ist oder nicht. Selbst wenn er hier angemeldet war, wär ich aber leider auch ziemlich sicher, dass er sich noch nicht am neuen Wohnort umgemeldet hat, da er für einen Monat bis Studienbeginn in Oktober in einer WG unterkommt, und erst dann fest ein Studentenwohnheim bezieht. Sollte er sich also ummelden, so würde er es bestimmt erst dann versuchen, um einen Extragang zu vermeiden.
Vielleicht muss ich ihn jetzt dazu zwingen, aber ist es wirklich nötig den Auszug einer nur befreundeten Person auf so invasive Weise einzufordern? Es ist doch peinlich sowas nachfragen zu müssen. Damals, bei Bezug der Wohnung und der Ummeldung im Jobcenter, war es auch nicht nötig seinen Einzug zu beweisen, denn der Name steht ja auf dem Mietvertrag. (...und auf dem neuen steht er nicht mehr + ich habe das Jobcenter in dem Veränderungsschreiben schriftlich dazu eingeladen, vorbeizuschauen, und sich von der Richtigkeit aller Angaben zu überzeugen [..weil die das damals schon mal unaufgefordert gemacht hatten])
2) Komplette Ratlosigkeit. Haben die Bearbeiter im Jobcenter vielleicht nur den neuen Vertrag mit dem alten verwechselt, weil die beiden so ähnlich aussahen? Letztlich hat sich ja nur ein kleiner Bereich im Kopfteil der 8 Seiten geändert, wo jetzt eben nur noch mein Name steht, anstatt zwei.
Oder ist "die Neufestsetzung" ein ganz anderes Dokument? Brauche ich vielleicht eine Art Bescheinigung von der Hausverwaltung, dass eine Neufestsetzung stattgefunden hat?
Ich kann das nicht erraten, denn soweit ich das sehe, habe ich einen neuen Mietvertrag als Beweis abgeliefert, wo genau draufsteht, dass ich bezahlen muss, und wieviel. Bei der Anmeldung und den zwei Wohnänderungen, die ich in der Vergangenheit unter H4 machen musste, war die Übermittlung des neuen Vertrags immer alles gewesen, dass notwendig war. In einem Fall hatte ihnen sogar eine einfache Buchungsbestätigung ausgereicht, auch wenn es da etwas gedauert hat... .