Wenn du bessere Antworten hast, lass sie mich doch bitte hören.
Gern.
Welche Vorbereitungen müssen für den ersten Besuch beim JC getätigt werden? - Welche Unterlagen sind absolut notwendig?
Fülle alle benötigten Anträge vollständig aus.
Welche du benötigst hängt u.a.von deinen Lebensumständen ab.
Also, ob du einen Job hast, in einer Partnerschaft lebst, Unterhalt bekommst, alleinerziehend bist, chronisch krank ect.
Als Faustregel gilt: Hauptantrag + Anlage
KdU +
Anlage EK +Anlage Vermögen
Formulare Arbeitslosengeld II - www.arbeitsagentur.de Mache dir eine Liste aller Unterlagen die du als Nachweise
vorlegst. .
Da wären Personalausweis, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Unterhaltstitel, Einnahmen aus Mieten, Aktien oder Zinserträgen,
ggf. ein Kindergeldbescheid, Rentenbescheid oder andere Bescheide aus denen Einkünfte ersichtlich sind.
Dazu eine Liste welche Kontoauszüge du vorgelegt hast, usw.
Die meisten Unterlagen dürfen nicht zur Akte genommen werden.
https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mta3/~edisp/l6019022dstbai441148.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI441151 Auf den Seiten 8+9 sind hierzu alle Einzelheiten aufgeführt.
Kopiere deinen ausgefüllten Hauptantrag und sämtliche dazugehörigen Nebenanträge.
Welche Auskünfte kann und darf das JC von mir verlangen, welche Informationen geht das JC nichts mehr an?
Wie wäre die ideale Vorgehensweise beim ersten Besuch im JC ?
Informiere dich über deine Rechte und nimm dir einen Beistand (§ 13
SGB X) mit.
Hartz IV: Das Recht auf einen Beistand Ein guter Beistand auf dem
JC ist unbezahlbar!
Lass dich bei der Antragsabgabe nicht abwimmeln!
Es gibt weder "Antragabgabetermine", noch "Antragabgabe -und Ausfüllmaßnahmen".
"Auch wenn Frau Müller aus der Leistungsabteilung wegen ihres Schwangerschaftsurlaubs fehlt", ist dein Antrag entgegen zu nehmen.
Lass dir die Abgabe deines Antrages auf deinen gemachten Kopien quittieren. (Jobcenter-Stempel mit Datum)
So hast du (d)einen Nachweis WANN der Antrag abgegeben wurde.
Anträge müssen auch entgegen genommen werden wenn sie unvollständig ausgefüllt sind, bzw. entsprechende Nachweise fehlen.
Die Antragstellung ist nicht an eine äußere Form gebunden. D.h, du kannst auch einfach nur einen Einzeiler mit "Hiermit stelle ich einen Antrag auf AlgII" abgeben.
Notfalls können Anträge auch auf jeder Polizeiwache, Krankenkasse oder
DRV , und andere Behörden abgegeben werden.
Die Abgabe des AlgII-Antrages darf nicht vom Abschluß einer sog. "Eingliederungsvereinbarung" (
EGV ) abhängig gemacht werden.
Der Abschluß darf auch nicht durch Hinweise auf Sanktionen (§ 31
SGB II) erzwungen werden,
oder unter Androhung der Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung (§§ 60,66
SGB I)
Grundsätzlich darf eine
EGV nur mit einen
leistungsberechtigten, erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gemacht werden.
Das bedeutet:
Solange nicht über deine Leistungen entschieden wurden (Bescheid!) hast du keine weiteren Pflichten.
Hast du gesundheitliche Einschränkungen, ist vor Abschluß einer
EGV der ärztliche Dienst der
BA einzuschalten.
Grundsätzlich gilt:
Sei bei allem was du sagst sehr, sehr vorsichtig! Lass dich nicht von der Freundlichkeit der
SB irreführen.
Sie dient nur mehr Informationen zu halten, als vom Gesetz vorgesehen ist.
Alles was du sagst kann grundsätzlich gegen dich verwendet werden! Fordere die
SB im Zweifel auf, die für ihre Forderungen die gesetzlichen Vorschriften zu zeigen.
Dazu sind sie im Rahmen ihrer gesetzlichen Beratungs -und Auskunftspflicht §§ 13-15
SGB I verpflichtet.
Unterschreibe im Zweifel nichts! (Außer die Anträge!)
Nimm alles mit, und stell es hier ein.
Unterschreibe keine "selbstgemachten Formulare"!
Viele
JC basteln in ihren Kreativ-Abteilungen eigene Formulare, die nicht in der Formularsammlung der
BA aufgeführt werden.
I.d.R. enthalten sie ausgesprochen undurchsichtige Forderungen, gesetzeswidrige Einschränkungen oder
verdrehte Gesetzesauslegungen, für die es keine gesetzlichen Grundlagen gibt.
Zur Prüfung einstecken und hier zur Disussion stellen.
Die Preisgabe deinerTelefonnummern, Handynummern oder E-mail-Adressen gehört nicht zu deinen Mitwirkungspflichten
und ist auch nicht in der Erreichbarkeitsanordnung geregelt!
Du hast einen gut beschrifteten Briefkasten zu haben, an dem künftig deine tägliche "Posteingangskontrolle" stattfindet.
Für den Fall dass du auf dem Land wohnst und kein eigenes Auto hast, unterlasse jeden noch so kleinen Hinweis auf gelegentliche
"Mitfahrgelegenheiten" oder die Möglichkeit sich "ab und an ein Auto leihen" zu können.
Das bringt dir nichts als Ärger ein.
SB stricken daraus immer die grundsätzliche Verfügbarkeit eines Wagens mit Chauffeur.
Krankengeschichten, Therapien, Entzüge u.ä. sollten dem
SB nicht zu Gehör gebracht werden.
Liegt ein
GdB vor - Feststellungsbescheid vorlegen.
Den Diagnoseteil abdecken - Datenschutz. der
SB braucht nur zu wissen, wie hoch dein
GdB ist.
Hat er Zweifel an deinem Gesundheitszustand muss er dich dem
äD vorstellen.
Sollte es so weit kommen, wird dir hier sehr gut weitergeholfen.
Und guter Letzt: Scheu dich nicht hier Fragen zu stellen.
Ergänzend möchte ich noch diesen Thread ans Herz legen:
https://www.elo-forum.org/infos-abwehr-behoerdenwillkuer/68492-stress-antragstellung-abgabe-jobcenter-geht-anders.html