mein Mann wird lt. Schreiben seiner Krankenkasse zum 28.12.2018 ausgesteuert.
Und hast du schon kontrolliert, ob deine KK den Aussteuerungstermin richtig berechnet hat, immerhin geht es um eine Menge Geld, da würde ich mich nicht ohne Weiteres auf die Aussagen der KK verlassen.
Da der Krankengeldanspruch (78 Wochen erreicht) endet, muss er sich arbeitslos melden.
Das ist nicht ganz richtig. Er ist nämlich kein "normaler Arbeitsloser". Für ihn gilt §145 SGB III, d. h. er stellt einen Antrag auf ALG
wegen Aussteuerung, nicht wegen Arbeitslosigkeit. Ich weiß, das klingt verwirrend, weitere Informationen findest du hier:
https://www.elo-forum.org/aussteuer...rung-alg1-nahtlosigkeit-aed-afa-vorlegen.html
Es handelt sich um einen Sonderfall, eigentlich gehört dieser Personenkreis in den Bereich der DRV, aber der Gesetzgeber hat beschlossen, dass diese Personen von der AfA zu bedienen sind.
Er hat ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis und stellt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente im Januar nächsten Jahres.
Wartet doch erst einmal das übliche Procedere ab.
- Antrag auf ALG wegen Aussteuerung
- Gutachten des ÄD
- erst dann, ggf. Antrag EMR
Wann stellen wir den Antrag auf ALG I. So schnell wie möglich?
Wie schon beschrieben, oder sogar noch kürzer, damit die nicht schon vorher nerven. Wenn sie fragen, warum der Antrag so spät gestellt wird, ganz einfach: Weil ich nicht weiß, ob ich nicht doch wieder arbeitsfähig werde.
Wir möchten nichts falsch machen.
Informiere dich weiter zum Thema Aussteuerung, siehe link oben und weitere Beiträge im Forum, denn da gibt es durchaus einige Fallstricke. Die AfA will deinen Mann nämlich so bald wie möglich loshaben, denn er ist
nicht vermittelbar bis zur Entscheidung der DRV und hat bis dahin
Anspruch auf ALG wegen Aussteuerung.
Auch folgende Frage kann für deinen Mann eventuell interessant sein. Das kommt auf das Alter an, vor allem, wenn man ohnehin relativ kurz vor der regulären Altersrente steht. Da kenne ich mich leider zu wenig aus: Was ist besser, ALG oder EMR?
Gruß
Bertolino