Hallo,
ich bin im April 2017 durch die Krankenkasse ausgesteuert worden. Seit Januar 2017 bin ich krank geschrieben. D.h. ich beziehe aktuell KEIN Krankengeld mehr. Aktuell beziehe ich ALG I.
Es besteht aktuell noch eine Krankmeldung bis zum 1. März. Die Maßnahe der DRV (Teilnahme am Arbeitsleben) fängt am 4. März an.
Ich weiß noch von der Zeit, in der ich Krankengeld bezogen habe, dass die Krankmeldung keine Unterbrechung haben durfte. Wie ist das nun jetzt? Ich beziehe ja kein Krankengeld mehr und mein Arbeitsvertrag liegt sozusagen auf Eis.
Ich werde auch nach der Schulungsmaßnahme der DRV NICHT zu meiner alten Firma zurückkehren.
Wie ist das nun mit der Krankmeldung? Bekomme ich ein Problem, wenn zwischen dem letzten Krankheitstag und dem Beginn der Teilnahme am Arbeitsleben eine "Lücke" von 2 Tagen besteht?
Vielen Dank für das Feedback.
ich bin im April 2017 durch die Krankenkasse ausgesteuert worden. Seit Januar 2017 bin ich krank geschrieben. D.h. ich beziehe aktuell KEIN Krankengeld mehr. Aktuell beziehe ich ALG I.
Es besteht aktuell noch eine Krankmeldung bis zum 1. März. Die Maßnahe der DRV (Teilnahme am Arbeitsleben) fängt am 4. März an.
Ich weiß noch von der Zeit, in der ich Krankengeld bezogen habe, dass die Krankmeldung keine Unterbrechung haben durfte. Wie ist das nun jetzt? Ich beziehe ja kein Krankengeld mehr und mein Arbeitsvertrag liegt sozusagen auf Eis.
Ich werde auch nach der Schulungsmaßnahme der DRV NICHT zu meiner alten Firma zurückkehren.
Wie ist das nun mit der Krankmeldung? Bekomme ich ein Problem, wenn zwischen dem letzten Krankheitstag und dem Beginn der Teilnahme am Arbeitsleben eine "Lücke" von 2 Tagen besteht?
Vielen Dank für das Feedback.