Vielleicht kann mir hier jemand meine Fragen beantworten.
Hier eine kurze Zusammenfassung meiner Lebensumstände.
Seit 07.11.2017 wegen schweren Depressionen und Burnout krank geschrieben.
Wegen meiner Krankheit gekündigt worden.
Reha wegen Depressionen 26.03.2019 - 28.05.2019.
AU entlassen worden. Weiterhin krank geschrieben bis zum Abklingen der depressiven Symptomatik.
Keine genaue Prognose über den zeitlichen Verlauf (unter oder über 6 Monate).
Wenn wieder Gesund dann 6std und mehr einsetzbar mit Leistungseinschränkungen.
Von der Krankenkasse ausgesteuert am 29.05.2019.
Arbeitslos gemeldet am 29.05.2019. Überprüfung der Nahtlosigkeit durch AfA.
Erst nach 2 Monate ALG1 bekommen. Vorläufiger Bewilligungsbescheid mit Hinweis auf Rückzahlung.
Am 06.08.2019 Bescheid durch den ÄD der AfA mit dem Ergebnis das ich die Voraussetzungen zur Anwendung der Nahtlosigkeit nicht erfülle.
AfA sagt mir steht ohne Nahtlosigkeit kein ALG1 zu.
Afa setzt mich unter Druck und will das ich mindestens 15 std arbeite sonst bekomme ich kein ALG1. Obwohl ich noch krank geschrieben bin.
Jetzt soll ich bis zum 20.09.2019 einen Antrag auf Verfügbarkeit einreichen sonst gibt es kein Geld mehr.
Bin noch krank geschrieben und werde es auch noch länger sein.
Weiß auch noch nicht wie lange es noch dauert.
Im Augenblick ist es eher wieder schlechter geworden.
Was soll ich jetzt machen?
Bin ja eigentlich voll Verfügbar wenn ich wieder gesund bin aber im Augenblick noch krank (zeitlich noch nicht absehbar).
Wie fülle ich den Antrag auf Verfügbarkeit aus?
Bin ja arbeitsfähig wenn ich wieder Gesund bin aber noch krank geschrieben.
Muss die AfA trotzdem Alg1 zahlen auch wenn ich noch krank geschrieben bin oder können sie mir das Alg1 streichen?
Soll ich selber EM Rente beantragen oder warten bis ich wieder Gesund bin und arbeiten kann?
Hier eine kurze Zusammenfassung meiner Lebensumstände.
Seit 07.11.2017 wegen schweren Depressionen und Burnout krank geschrieben.
Wegen meiner Krankheit gekündigt worden.
Reha wegen Depressionen 26.03.2019 - 28.05.2019.
AU entlassen worden. Weiterhin krank geschrieben bis zum Abklingen der depressiven Symptomatik.
Keine genaue Prognose über den zeitlichen Verlauf (unter oder über 6 Monate).
Wenn wieder Gesund dann 6std und mehr einsetzbar mit Leistungseinschränkungen.
Von der Krankenkasse ausgesteuert am 29.05.2019.
Arbeitslos gemeldet am 29.05.2019. Überprüfung der Nahtlosigkeit durch AfA.
Erst nach 2 Monate ALG1 bekommen. Vorläufiger Bewilligungsbescheid mit Hinweis auf Rückzahlung.
Am 06.08.2019 Bescheid durch den ÄD der AfA mit dem Ergebnis das ich die Voraussetzungen zur Anwendung der Nahtlosigkeit nicht erfülle.
AfA sagt mir steht ohne Nahtlosigkeit kein ALG1 zu.
Afa setzt mich unter Druck und will das ich mindestens 15 std arbeite sonst bekomme ich kein ALG1. Obwohl ich noch krank geschrieben bin.
Jetzt soll ich bis zum 20.09.2019 einen Antrag auf Verfügbarkeit einreichen sonst gibt es kein Geld mehr.
Bin noch krank geschrieben und werde es auch noch länger sein.
Weiß auch noch nicht wie lange es noch dauert.
Im Augenblick ist es eher wieder schlechter geworden.
Was soll ich jetzt machen?
Bin ja eigentlich voll Verfügbar wenn ich wieder gesund bin aber im Augenblick noch krank (zeitlich noch nicht absehbar).
Wie fülle ich den Antrag auf Verfügbarkeit aus?
Bin ja arbeitsfähig wenn ich wieder Gesund bin aber noch krank geschrieben.
Muss die AfA trotzdem Alg1 zahlen auch wenn ich noch krank geschrieben bin oder können sie mir das Alg1 streichen?
Soll ich selber EM Rente beantragen oder warten bis ich wieder Gesund bin und arbeiten kann?
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