JuJuJu
Elo-User*in
Startbeitrag
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- 14 Oktober 2015
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Hallo liebes Forum,
hoffe ihr habt, den Umständen entsprechend, schöne Feiertage.
Mache mir aktuell wieder Gedanken wie es weitergeht...
Bin 61 Jahre, jetzt 12 Monate AU, psychisch, bin weiter in Behandlung, war auch in TK und wurde AU entlassen.
Die Aussteuerung, naht, habe Restanspruch ALG 1 von 4 Monaten.
Stimmt es dass sich nach 12 Monaten AU der ALG 1 Anspruch um 6 Monate verlängert? Trotz Aussteuerung? Oder muss ich mich vor der Aussteuerung gesund schreiben lassen?
Oder gilt für mich die Nahtlosigkeitsregelung?
Was muss ich bei der Frage nach der Leistungsfähigkeit beachten wenn ich zum Arbeitsamt gehe? Hängt dann davon die Höhe der ALG 1- Zahlung ab?
Hatte der AFA bisher meine AU-Bescheinigungen geschickt.
Habe einen GDB von 30. Gleichstellung bei der AFA auf 50.
Verschlimmerungsantrag auf 50 reiche ich jetzt beim Versorgungsamt ein.
Hätte ich einen GDB von 50 hätte ich mit Abschlag als Schwerbehinderte im November in Rente gehen können.
Ist aber wesentlich niedriger als KG.
Regelaltersrente mit Abschlag könnte ich Ende 2020 beantragen. Die ist recht niedrig.
Das reguläre ALG 1 ist mehr.
Da ich durch meine psychische Erkrankung kognitiv und im Umgang mit Menschen eingeschränkt bin muss ich aufpassen dass die Behörden mich nicht "verschaukeln".
Worauf sollte ich achten?
Wäre sehr dankbar für Tipps, vielen Dank und liebe Grüße!
hoffe ihr habt, den Umständen entsprechend, schöne Feiertage.
Mache mir aktuell wieder Gedanken wie es weitergeht...
Bin 61 Jahre, jetzt 12 Monate AU, psychisch, bin weiter in Behandlung, war auch in TK und wurde AU entlassen.
Die Aussteuerung, naht, habe Restanspruch ALG 1 von 4 Monaten.
Stimmt es dass sich nach 12 Monaten AU der ALG 1 Anspruch um 6 Monate verlängert? Trotz Aussteuerung? Oder muss ich mich vor der Aussteuerung gesund schreiben lassen?
Oder gilt für mich die Nahtlosigkeitsregelung?
Was muss ich bei der Frage nach der Leistungsfähigkeit beachten wenn ich zum Arbeitsamt gehe? Hängt dann davon die Höhe der ALG 1- Zahlung ab?
Hatte der AFA bisher meine AU-Bescheinigungen geschickt.
Habe einen GDB von 30. Gleichstellung bei der AFA auf 50.
Verschlimmerungsantrag auf 50 reiche ich jetzt beim Versorgungsamt ein.
Hätte ich einen GDB von 50 hätte ich mit Abschlag als Schwerbehinderte im November in Rente gehen können.
Ist aber wesentlich niedriger als KG.
Regelaltersrente mit Abschlag könnte ich Ende 2020 beantragen. Die ist recht niedrig.
Das reguläre ALG 1 ist mehr.
Da ich durch meine psychische Erkrankung kognitiv und im Umgang mit Menschen eingeschränkt bin muss ich aufpassen dass die Behörden mich nicht "verschaukeln".
Worauf sollte ich achten?
Wäre sehr dankbar für Tipps, vielen Dank und liebe Grüße!