G
Gelöschtes Mitglied 60000
Gast
Hallo, im August 2019 endet mein Krankengeldanspruch und ich werde ausgesteuert. Dann muss ich mich bei der AfA melden, glaube da gilt dann diese Nahtlosigkeitsregelung sollte ich weiterhin Au sein.
Ich möchte mich schon mal darauf vorbereiten und informieren um nichts falsch zu machen.
Kur etwas zu mir, ich habe meinen langjährigen Job aufgeben müssen sowie eine danach begonnene Reha Umschulung, beides aufgrund gesundheitlicher Probleme. Ich habe 50% Behinderung und den Ausweis aufgrund psychischer und orthopädischer Diagnosen. EMR Antrag läuft seit über einem halben Jahr, gab aber noch keinerlei Entscheidungen oder sonst was.
Ich würde mich freuen über Tipps und Anmerkungen von euch, habe aber auch schon mal ein paar Fragen diesbezüglich:
- wann sollte ich mich bei der Afa anmelden, glaube da etwas von letzten Tag mit KG gelesen zu haben?
- Muss ich mich dann weiterhin Au schreiben lassen und die Bescheinigungen bei der Afa abgeben?
- Bin ich dann über die Afa versichert?
- Von welchem Gehalt wird das Alg I denn berechnet, wenn ich davor lange KG erhalten habe?
- wie lange steht mir dann Alg I zu? Habe zwischen Arbeitsplatzaufgabe bis Beginn der Umschulung Alg I bezogen. (also 4 Monate in 2017) danach gab es von der Afa Übergangsgeld während der Umschulung
Liebe Grüße Manfred
Ich möchte mich schon mal darauf vorbereiten und informieren um nichts falsch zu machen.
Kur etwas zu mir, ich habe meinen langjährigen Job aufgeben müssen sowie eine danach begonnene Reha Umschulung, beides aufgrund gesundheitlicher Probleme. Ich habe 50% Behinderung und den Ausweis aufgrund psychischer und orthopädischer Diagnosen. EMR Antrag läuft seit über einem halben Jahr, gab aber noch keinerlei Entscheidungen oder sonst was.
Ich würde mich freuen über Tipps und Anmerkungen von euch, habe aber auch schon mal ein paar Fragen diesbezüglich:
- wann sollte ich mich bei der Afa anmelden, glaube da etwas von letzten Tag mit KG gelesen zu haben?
- Muss ich mich dann weiterhin Au schreiben lassen und die Bescheinigungen bei der Afa abgeben?
- Bin ich dann über die Afa versichert?
- Von welchem Gehalt wird das Alg I denn berechnet, wenn ich davor lange KG erhalten habe?
- wie lange steht mir dann Alg I zu? Habe zwischen Arbeitsplatzaufgabe bis Beginn der Umschulung Alg I bezogen. (also 4 Monate in 2017) danach gab es von der Afa Übergangsgeld während der Umschulung
Liebe Grüße Manfred