kleine Katze
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Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich werde im März 2019 von der Krankenkasse ausgesteuert und wurde nach Begutachtung durch den MDK aufgefordert, eine Reha bei der DRV zu beantragen.
Nach der Aussteuerung werde ich voraussichtlich AlgI nach der Nahtlosigkeitsregelung erhalten.
Ich habe nun große Sorge, dass ich - wenn ich während des AlgI-Bezugs eine Reha mache und dort ggfs. als voll arbeitsfähig entlassen werde - keine Möglichkeit habe dagegen anzugehen und von heute auf morgen in mein (ungekündigtes) Beschäftigungsverhältnis zurückkehren müsste.
Ich sehe zzt. keine Möglichkeit für 6 oder mehr Stunden tgl. zu arbeiten, könnte mir aber vorstellen bei positiv verlaufender Reha und Verbesserung meines Gesundheitszustands mittelfristig langsam mit geringerer Stundenzahl wiedereinzumünden.
Ich habe gelesen, dass eine Reha-Antrag auch in einen (teilweisen) EM-Rentenantrag umgedeutet werden kann, aber das passiert doch nur wenn die Reha negativ verlaufen ist, oder?
Was mache ich wenn ich vollschichtig arbeitsfähig entlassen werde? Das könnte ich momentan auf keinen Fall leisten.
Dann entfiele ja wahrscheinlich auch das AlgI nach Nahtlosigkeitsregelung und es gäbe von der DRV keinen Bescheid den ich anfechten könnte, was kann ich tun?
Vielen Dank für eure Tipps und Meinungen!
ich werde im März 2019 von der Krankenkasse ausgesteuert und wurde nach Begutachtung durch den MDK aufgefordert, eine Reha bei der DRV zu beantragen.
Nach der Aussteuerung werde ich voraussichtlich AlgI nach der Nahtlosigkeitsregelung erhalten.
Ich habe nun große Sorge, dass ich - wenn ich während des AlgI-Bezugs eine Reha mache und dort ggfs. als voll arbeitsfähig entlassen werde - keine Möglichkeit habe dagegen anzugehen und von heute auf morgen in mein (ungekündigtes) Beschäftigungsverhältnis zurückkehren müsste.
Ich sehe zzt. keine Möglichkeit für 6 oder mehr Stunden tgl. zu arbeiten, könnte mir aber vorstellen bei positiv verlaufender Reha und Verbesserung meines Gesundheitszustands mittelfristig langsam mit geringerer Stundenzahl wiedereinzumünden.
Ich habe gelesen, dass eine Reha-Antrag auch in einen (teilweisen) EM-Rentenantrag umgedeutet werden kann, aber das passiert doch nur wenn die Reha negativ verlaufen ist, oder?
Was mache ich wenn ich vollschichtig arbeitsfähig entlassen werde? Das könnte ich momentan auf keinen Fall leisten.
Dann entfiele ja wahrscheinlich auch das AlgI nach Nahtlosigkeitsregelung und es gäbe von der DRV keinen Bescheid den ich anfechten könnte, was kann ich tun?
Vielen Dank für eure Tipps und Meinungen!