Aussteuerung - erst Resturlaub "abfeiern" und dann ALG1 nach § 145 SGB III ???

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Gundula

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Hallo!
Auf mich kommt nach längerer Erkrankung in einigen Monaten die Aussteuerung zu. Es gibt noch ein Arbeitsverhältnis, aber in meinem Beruf werde ich nicht mehr arbeiten können. Leichte Tätigkeiten werde ich aber ausführen können.
Ich könnte mit Ende der Krankengeldzahlung eine Rente mit Abschlägen bekommen, würde aber mit der Rentenantragstellung noch warten, bis ich die Rente abschlagsfrei bekomme.
Wenn ich nun also meinen Resturlaub nehme, anstatt ihn mir auszahlen zu lassen (und das möchte ich gerne, weil ich in dieser Zeit eine Urlaubsreise gebucht habe), kann ich dann trotzdem anschliessend noch ALG 1 beantragen, obwohl ich ja eine ungekündigte Arbeitsstelle habe, oder muss ich meinen Arbeitgeber um einen Auflösungsvertrag bitten und bekomme dann womöglich eine Sperrzeit? Und wenn ja, wie bin ich dann krankenversichert? Vielen Dank allen, die sich die Mühe machen, darüber nachzudenken!
 

Doppeloma

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Hallo Gundula, :welcome:

Auf mich kommt nach längerer Erkrankung in einigen Monaten die Aussteuerung zu.

Wann ist das genauer ???

Es gibt noch ein Arbeitsverhältnis, aber in meinem Beruf werde ich nicht mehr arbeiten können. Leichte Tätigkeiten werde ich aber ausführen können.

Warst du mal in einer Reha während deiner Erkrankung oder wer hat das so festgestellt ???

Ich könnte mit Ende der Krankengeldzahlung eine Rente mit Abschlägen bekommen, würde aber mit der Rentenantragstellung noch warten, bis ich die Rente abschlagsfrei bekomme.

Dann solltest du auch mit deinem Urlaub noch warten und den später lieber auszahlen lassen (Urlaubsabgeltung) wenn du bis dahin weiterhin AU geschrieben bist und dein Arbeitsverhältnis dann wegen Renten-Übergang endet.

Wenn ich nun also meinen Resturlaub nehme, anstatt ihn mir auszahlen zu lassen (und das möchte ich gerne, weil ich in dieser Zeit eine Urlaubsreise gebucht habe),

Warum bitte sollte dir dein AG Urlaub geben wenn du nur dafür die AU beendest und nicht erst mal arbeiten kommen wirst ???

Auf Urlaubsabgeltung hast du nur Anspruch wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht und wenn du krank bist (über die Aussteuerung hinaus) dann kannst du keinen regulären bezahlten Urlaub nehmen und den muss dir dein AG auch gar nicht geben wollen.

Wann immer du den Urlaub gebucht hast, gibt es nur die Möglichkeit das mit der KK zu klären, ob du verreisen darfst (trotz AU ) oder du riskierst es OHNE Genehmigung der KK zu verreisen ... sofern du keine Probleme von der Seite zu befürchten hast über den Reisezeitraum.

Sollte man dich dann doch dabei "erwischen" kann das allerdings unangenehm werden ...

Ich kann dich durchaus verstehen aber wenn man krank ist hat man keinen "Urlaubs-Anspruch" und die KK ist aktuell dein "Chef" und zahlt dein Geld, damit du dich um deine Behandlungen und die Genesung kümmerst.

Urlaubsreisen gehören in deren Gedankenwelt nicht unbedingt dazu, damit hat schon Mancher sein Krankengeld schnell eingebüßt.

Willst du (bezahlten) Urlaub bei deinem AG nehmen, muss die AU beendet werden und dann kann dein AG zumindest erwarten, dass du erst mal wieder arbeitest ehe du Urlaub genehmigt bekommst ...
Dann wird es auch keine Aussteuerung geben, weil du ja nicht mehr weiter krank geschrieben bist ...

Also besteht auch kein Anspruch auf ALGI wegen Aussteuerung aus dem Krankengeld mehr.

kann ich dann trotzdem anschliessend noch ALG 1 beantragen, obwohl ich ja eine ungekündigte Arbeitsstelle habe, oder muss ich meinen Arbeitgeber um einen Auflösungsvertrag bitten und bekomme dann womöglich eine Sperrzeit?

Nicht wirklich, so wie du dir das vorstellst funktioniert das nicht, die "Nahtlosigkeit" (§ 145 SGB III) soll den Anschluss (finanziell) an eine Aussteuerung herstellen, damit ein Kranker nicht plötzlich ohne Geld dasteht.

Da kann man nicht "so zwischendurch" mal Urlaub von machen, entweder bist du bescheinigt krank oder du kannst bei deinem AG arbeiten und wenn der das genehmigt auch deinen Urlaub nehmen.

Gibst du deinen Arbeitsplatz freiwillig auf (um Urlaub machen zu können ?), dann ist dir eine Sperre (12 Wochen) bei der AfA sicher ...

Und wenn ja, wie bin ich dann krankenversichert?

Ich denke mal die Frage stellt sich nicht mehr, wenn du kein Geld bekommst von der AfA , dann bist du auch nicht versichert und musst das selber bezahlen ...
Bei einer Sperre ist man jetzt wohl inzwischen versichert aber man muss auch der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen (trotz Sperre) darf also auch nicht einfach in Urlaub fahren ...

Vielen Dank allen, die sich die Mühe machen, darüber nachzudenken!

Darüber werden wohl nicht viele nachdenken (wollen) deine Überlegungen sind ein wenig zu "abenteuerlich" ... :sorry:

MfG Doppeloma
 

Gundula

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Hallo Doppeloma!
Vielen Dank für das Willkommen und Deine ausführliche Antwort!

Wann ist das genauer ???

Mein Krankengeldbezug endet am 20. Juni. Bereits ab dem 1. Juni könnte ich die Rente wegen Schwerbehinderung mit Abschlag beantragen.

Warst du mal in einer Reha während deiner Erkrankung oder wer hat das so festgestellt ???

Ich war in einer Reha und wurde dort als voll belastbar in meinem Beruf aber aktuell arbeitsunfähig entlassen. Aufgrund der vorliegenden Befunde hat der MDK diesen Entlassbericht in der Luft zerrissen und hält mich für berufsunfähig. Seitdem habe ich von den Querelen zwischen Krankenkasse und Rentenversicherung nichts mehr mitbekommen.

Warum bitte sollte dir dein AG Urlaub geben wenn du nur dafür die AU beendest und nicht erst mal arbeiten kommen wirst ???

Weil er weiss, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht wieder auf meine alte Stelle zurückkommen kann und werde und meine Stelle längst wieder besetzt wurde. Nur mein Arbeitsvertrag läuft noch immer.

Auf Urlaubsabgeltung hast du nur Anspruch wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht und wenn du krank bist (über die Aussteuerung hinaus) dann kannst du keinen regulären bezahlten Urlaub nehmen und den muss dir dein AG auch gar nicht geben wollen.

Ich möchte ja eben nicht über die Aussteuerung hinaus krank sein, sondern mich der AfA für eine Tätigkeit zur Vermittlung melden, die ich mit meinen gesundheitlichen Problemen noch durchführen kann - und das ist durchaus möglich, denke ich.

Wann immer du den Urlaub gebucht hast, gibt es nur die Möglichkeit das mit der KK zu klären, ob du verreisen darfst (trotz AU ) oder du riskierst es OHNE Genehmigung der KK zu verreisen ... sofern du keine Probleme von der Seite zu befürchten hast über den Reisezeitraum.

Sollte man dich dann doch dabei "erwischen" kann das allerdings unangenehm werden ...

Die Krankenkasse ist doch da gar nicht mehr beteiligt, weil der Termin für den Urlaub nach meiner Aussteuerung liegt. Deshalb möchte ich mich doch nach der Aussteuerung "gesund" melden, und meinen Resturlaub nehmen und mich dann an die AfA wenden und um ALG 1 bitten und um Vermittlung einer leichten Tätigkeit, die ich noch durchführen kann. Sorry, ich hoffe, ich habe mich klar ausgedrückt?

Willst du (bezahlten) Urlaub bei deinem AG nehmen, muss die AU beendet werden und dann kann dein AG zumindest erwarten, dass du erst mal wieder arbeitest ehe du Urlaub genehmigt bekommst

Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass mein AG meinem Wunsch nachkommt - habe demnächst einen Termin mit meinem Chef, der mir sehr wohlgesonnen ist.

Das würde also bedeuten, dass ich meiner Krankenkasse vor Ende des Krankengeldbezugs mitteile, dass ich meine Arbeit wiederaufnehme, um meinen Resturlaub zu nehmen?

Dann wird es auch keine Aussteuerung geben, weil du ja nicht mehr weiter krank geschrieben bist ...

Stimmt! Das hatte ich noch gar nicht bedacht!

Also besteht auch kein Anspruch auf ALGI wegen Aussteuerung aus dem Krankengeld mehr.

Und wenn ich in meinem Beruf nachweislich (ist mir schon klar, dass dieser Nachweis zu erbringen wäre) nicht mehr arbeiten könnte, welche Möglichkeiten habe ich dann bei der AfA ? Könnte ich mit denen klären, ob ich in diesem Fall einen Aufhebungsvertrag machen darf, ohne eine Sperrzeit zu bekommen?

Gibst du deinen Arbeitsplatz freiwillig auf (um Urlaub machen zu können ?), dann ist dir eine Sperre (12 Wochen) bei der AfA sicher ...

Ich werde meinen Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen aufgeben müssen.

Im Grunde genommen geht es mir bei der ganzen Geschichte nur um die Frage, ob ich irgendeine Möglichkeit habe, den Rentenantrag für mich noch eine Weile hinauszuziehen, um den Abschlag zu verringern.
Dir Altersrente für Schwerbehinderte mit Abschlag könnte ich ja noch vor der Aussteuerung bekommen.
Eine EM-Rente möchte ich nicht beantragen, weil die nur geringfügig höher wäre, als meine Altersrente mit Abschlag und mich dafür hin- und herzustreiten - das packe ich einfach nicht.

Deshalb kam ich auf die Idee, erst mal meinen Resturlaub zu nehmen (natürlich unter der Voraussetzung, dass mein AG da mitmacht) und dann zu schauen, ob ich ALG 1 bekommen kann und evtl. nochmal für eine Weile eine leichte Arbeit machen kann, um dann eben vielleicht 1 oder 2 Jahre später in Rente zu gehen.

Sorry, dass das nach einem so verworrenen Konstrukt aussieht, aber bei der geringen Rente, die ich zu erwarten habe, wäre der Abschlag eine große Einbusse.

Danke nochmal für Deine Mühe! Gundula
 

Doppeloma

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Hallo Gundula,

Mein Krankengeldbezug endet am 20. Juni. Bereits ab dem 1. Juni könnte ich die Rente wegen Schwerbehinderung mit Abschlag beantragen.

OK und wie lange dauert es noch bis du diese Rente ohne Abschläge bekommen kannst ???

Ich war in einer Reha und wurde dort als voll belastbar in meinem Beruf aber aktuell arbeitsunfähig entlassen. Aufgrund der vorliegenden Befunde hat der MDK diesen Entlassbericht in der Luft zerrissen und hält mich für berufsunfähig.

Was der MDK dazu meint interessiert aber die Rentenkasse nicht, man hat dir aber (bei der KK / MDK ) auch nicht empfohlen eine Rente wegen BU (bei der DRV ) zu beantragen, vom Geburtsjahr (VOR dem 02.01.1961 geboren) dürfte das ja bei dir noch passen ???

Ansonsten kann man DRV -Rehaberichte meist am Besten zerreißen, ich habe auch so ein Exemlpar vorliegen, in der letzten (damals auch noch vorhandenen) Tätigkeit UNTER 3 Stunden aber "was Anderes, ganz Leichtes" noch Vollzeit am allgemeinen Arbeitsmarkt.

Seitdem habe ich von den Querelen zwischen Krankenkasse und Rentenversicherung nichts mehr mitbekommen.

Die haben auch keine "Querelen" deswegen miteinander, mit diesem Reha-Bericht besteht (bei der DRV ) keine Notwendigkeit für eine EM-Rente und dagegen kommt auch die KK (oder der MDK ) nicht an ... das wissen die auch sehr genau ... :idea:

Die KK musste (aus den gleichen Gründen) auch bei mir weiter Krankengeld zahlen bis zur Aussteuerung, denn an den vorhandenen Arbeitsplatz durfte ich ja nicht zurück (soweit hat sich die KK dem Reha-Ergebnis nämlich unterzuordnen :bigsmile:) und arbeitslos war ich auch nicht, um mich bereits VOR der Aussteuerung an die AfA "abschieben" zu können (zur zumutbaren Arbeitsvermittlung). :icon_evil:

Weil er weiss, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht wieder auf meine alte Stelle zurückkommen kann und werde und meine Stelle längst wieder besetzt wurde. Nur mein Arbeitsvertrag läuft noch immer.

Gleiche Konstellation wie bei mir damals, mein AG hat auch schon längst nicht mehr damit gerechnet, dass ich die Arbeit dort je wieder aufnehmen werde, trotzdem blieb der Arbeitsvertrag "ruhend" bestehen, schon weil ich einem Schwerbehinderten "gleichgestellt" war.

Ich hätte also auch selber "freiwillig" gehen müssen, mein AG hatte kein Interessa an "Zoff" mit dem Integrationsamt, denn das muss zustimmen bei Entlassung Schwerbehinderter / Gleichgestellter ... es sei denn sie gehen "freiwillig" ...

Was dann der AfA missfallen wird, weil die Krankheit ja bisher auch kein Grund dafür war und die Schwerbehinderung den Arbeitsplatz-Verlust ja (eigentlich) möglichst verhindern soll ...

Es ist ja schon länger ziemlich klar, dass du dort nicht mehr arbeiten wirst, es gibt also akut keinen ernsthaften Grund das nun deswegen selbst "freiwillig" zu beenden ... damit du in Urlaub fahren kannst ...

Ich möchte ja eben nicht über die Aussteuerung hinaus krank sein, sondern mich der AfA für eine Tätigkeit zur Vermittlung melden, die ich mit meinen gesundheitlichen Problemen noch durchführen kann - und das ist durchaus möglich, denke ich.

Deine Vorstellungen, dass die AfA dich noch in irgendwas "Leichtes" vermitteln könnte sind leider sehr naiv, wenn du glaubst, dass es noch andere (machbare) Arbeit für dich geben könnte, dann wäre es angebracht, dass du dich darum selber intensiv kümmerst ...

Die AfA hat KEINE "passenden" Stellen-Angebote für Schwerbehinderte, die gerade aus längerer AU kommen und nun gerne noch was Leichtes arbeiten möchten, um die Renten-Abschläge zu mindern ...
Die haben nicht mal Stellen anzubieten für relativ Gesunde Arbeitslose (ohne Schwerbehinderten-Ausweis) Ü 55 - Ü 60 die ihren Arbeitsplatz unfreiwillig verloren haben ... :icon_evil:

Die Krankenkasse ist doch da gar nicht mehr beteiligt, weil der Termin für den Urlaub nach meiner Aussteuerung liegt.

Das konnte ich ja nicht wissen, ob deine Aussteuerung noch vor dem geplanten / gebuchten Urlaub erfolgen wird ... bis dahin wird die KK aber sehr darauf achten, ob dein Arbeitsverhältnis weiter besteht oder noch vorher beendet wird.

Dann entfällt nämlich der Arbeitsplatz als "Grund" (für die KK / den MDK ) dir weiter Krankengeld zahlen zu müssen, weil du dort nicht mehr arbeiten kannst.

Deshalb möchte ich mich doch nach der Aussteuerung "gesund" melden, und meinen Resturlaub nehmen und mich dann an die AfA wenden und um ALG 1 bitten

Versuche wirklich da eine Richtung zu finden, die dir ALGI nach der Aussteuerung sichert und auch die Möglichkeit lässt deinen Urlaub noch so zu verbringen, wie du dir das vorgestellt hast ...

Ich kann deine "Denke" dazu durchaus nachvollziehen, weiß ja selbst wie belastend das alles wird bei längerer Krankheit und wenn man selbst erkennen muss, dass die bisherige Tätigkeit eben nicht mehr bis zur Rente machbar ist.

Du darfst aber die Behörden dabei nicht "vergessen", die dir dein Geld zahlen sollen und da auch ihre eigenen finanziellen Interessen bei verfolgen, damit habe ich wohl deutlich mehr (auch negative) Erfahrungen gesammelt, als du dir gerade vorstellen kannst.

und um Vermittlung einer leichten Tätigkeit, die ich noch durchführen kann. Sorry, ich hoffe, ich habe mich klar ausgedrückt?

Da geht deine Vorstellung leider komplett an der Realität vorbei, du kannst die AfA da gerne drum "bitten", das wäre sogar ihre wichtigste Aufgabe dich in eine gesundheitlich noch zumutbare Arbeit zu vermitteln ... nur ist die AfA dazu leider nicht in der Lage, weil der aktuelle Arbeitsmarkt das nicht hergibt ... :icon_evil:

Lies dich hier mal intensiver um dazu, besonders im Bereich Ü 50 und hier wo ich dein Thema hin verlegt habe ... das sind die Realitäten, die dich auch bei der AfA erwarten wenn du dort um Vermittlung in Leichte Arbeit bittest, diese Arbeit gibt es einfach NICHT ...

Es sei denn du hast das große Glück und findest selbst für dich noch was Passendes und wirst nach Bewerbung eingestellt, trotz 60 + und Schwerbehinderten-Ausweis (der ist nämlich ein großes Vermittlungs-Hemmnis neben dem höheren Lebensalter).

Die AfA wird dich eher in "Pseudo-Reha-Maßnahmen" stecken (damit du aus der Statistik bist), die mehr der "gesunden Vorbereitung" auf die Rente dienen als deiner (angeblich besseren) Arbeitsvermittlung.:icon_neutral:

Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass mein AG meinem Wunsch nachkommt - habe demnächst einen Termin mit meinem Chef, der mir sehr wohlgesonnen ist.

Das will ich gar nicht anzweifeln, nur wird dein Chef dir ohne aktive Arbeit spätestens nach deinem Urlaub auch kein Geld und keine Versicherungen mehr zahlen ... und ohne Aussteuerung hast du an die AfA auch keine Ansprüche ... ohne tatsächlich Arbeitslos zu sein ...

Das würde also bedeuten, dass ich meiner Krankenkasse vor Ende des Krankengeldbezugs mitteile, dass ich meine Arbeit wiederaufnehme, um meinen Resturlaub zu nehmen?

Das solltest du in der Weise besser bleiben lassen, aus welchem Grund du die Arbeit wieder "aufnehmen" willst (oder ob du dann Urlaub machst) ist der KK eigentlich egal, die AU wird (von deinem Arzt) beendet und die KK braucht dann kein Krankengeld mehr zahlen.

Machst du das VOR der Aussteuerung, dann gibt es KEINE Aussteuerung also lass die AU weiter ausstellen und melde dich (wegen der baldigen Aussteuerung) dann bei der AfA (ca. Anfang Juni sollte reichen, um noch alles zu klären), dazu dann später noch mehr Informationen.

Und wenn ich in meinem Beruf nachweislich (ist mir schon klar, dass dieser Nachweis zu erbringen wäre) nicht mehr arbeiten könnte, welche Möglichkeiten habe ich dann bei der AfA ?

Das kannst du ja mit dem Reha-Bericht nachweisen und ergänzend auch noch das "MDK -Gutachten" mit beilegen, die AfA wird dich in jedem Falle erst vom eigenen Med. Dienst (ÄD ) "begutachten" lassen, um deine "Restleistungsfähigkeit" für die Arbeitsvermittlung festzulegen.

Das wird auf jeden Fall gemacht (ist vorgeschrieben) wenn man nach einer Aussteuerung zur AfA kommt, egal ob noch ein Arbeitsverhältnis besteht oder nicht.

Mit dieser "Restleistungsfähigkeit" (lt- AfA -ÄD ) soll dich dann der Arbeitsvermittler in Arbeit bringen (in ganz leichte vermutlich, so wie du dir das auch schon vorstellst), die nutzen sehr gerne Reha-Berichte der DRV dafür ... kann also für dich mal ein Vorteil sein.

Könnte ich mit denen klären, ob ich in diesem Fall einen Aufhebungsvertrag machen darf, ohne eine Sperrzeit zu bekommen?
Ich werde meinen Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen aufgeben müssen.

Da kannst du dann ansetzen, du musst aber deinen Arbeitsplatz NICHT wirklich aufgeben, wenn man dir schriftlich zusagen würde auf eine Sperre zu verzichten, weil das auch für die AfA dann "einfacher" ist mit deiner Vermittlung ... dann kannst du das unbesorgt machen.

Du kannst aber auch dann keinen (vom AG ) bezahlten Urlaub mehr nehmen bei der AfA musst du auch eine Genehmigung dafür haben ... könntest du aber bekommen wenn du einen zugänglichen SB hast.
Die Aufgabe deines Arbeitsplatzes bringt dich dabei (eigentlich) auch nicht weiter ...

Man wird dann noch die offenen Urlaubstage auf dein ALGI verrechnen, während du bei regulärer Auflösung durch direktem Übergang in eine Rente die Urlaubsabgeltung dann später ganz für dich behalten kannst.

Im Grunde genommen geht es mir bei der ganzen Geschichte nur um die Frage, ob ich irgendeine Möglichkeit habe, den Rentenantrag für mich noch eine Weile hinauszuziehen, um den Abschlag zu verringern.

Ich verstehe dich schon, den Renten-Antrag hinausziehen kannst du im Prinzip ganz problemlos OHNE deinen Arbeitsplatz deswegen vorher aufgeben zu müssen, deine Urlaubsansprüche gehen dir dadurch auch nicht verloren. :icon_evil:

Dir Altersrente für Schwerbehinderte mit Abschlag könnte ich ja noch vor der Aussteuerung bekommen.

Dazu darf dich ja Niemand zwingen die schon zu beantragen, nicht die KK und auch nicht die AfA ... :icon_evil:

Eine EM-Rente möchte ich nicht beantragen, weil die nur geringfügig höher wäre, als meine Altersrente mit Abschlag und mich dafür hin- und herzustreiten - das packe ich einfach nicht.

Mit dem Reha-Bericht würdest du (wahrscheinlich) sowieso eine Ablehnung bekommen und dann gibt es nicht viel "zu streiten", wenn du damit ohnehin nur Zeit gewinnen wilsst und die AfA würde den Antrag verlangen (nach der Aussteuerung), dann ist das doch kein Problem ... dann stellst du den eben und hast vorerst deine Ruhe ...

Du kannst ja durchaus andeuten bei der Meldung wegen der Aussteuerung, dass du in die Rente für Schwerbehinderte gehen wirst ab Tag X und dass du gerne bis dahin noch was arbeiten würdest.
Wenn die AfA dich dabei unterstützt was Machbares für dich zu finden, dein aktuelles Arbeitsverhältnis kannst du auch noch (schnell) beenden wenn du was Anderes sicher in der Tasche hast. :idea:

Vielleicht solltest du das mal von der Seite aus betrachten, die AfA kann dich nicht zwingen früher als du selbst möchtest einen Antrag auf vorzeitige Altersrente zu stellen aber vielleicht lässt man dich dann überwiegend bis dahin in Ruhe, weil man dir leider auch nichts anzubieten hätte ...

Du versuchst natürlich auch selber fleißig was zu finden, man kann auch Nachweise dafür von dir verlangen aber die "Gefahr" dass du (oder die AfA ) wirklich was finden wirst, dürfte relativ gering sein.

Deshalb kam ich auf die Idee, erst mal meinen Resturlaub zu nehmen (natürlich unter der Voraussetzung, dass mein AG da mitmacht) und dann zu schauen, ...

... das ist eigentlich aktuell dein einziges Problem, dass du meinst unbedingt noch deinen Urlaub unter Bezahlung deines AG nehmen zu wollen oder zu müssen, das ist aber gar nicht erforderlich ...

Dein Urlaubsanspruch muss dir auch später noch vom AG ausgezahlt werden, wenn du den jetzt wegen Krankengeld und ALGI (nach der Aussteuerung) nicht nehmen kannst ...
über eine genehmigte OAW (Ortsabwesenheit) für die geplante / gebuchte Reise lässt sich auch mit der AfA reden, bis 21 Tage im Jahr sogar unter Fortzahlung des ALGI .

Ein wenig "Geschick" muss man bei den Behörden zwar meist aufwenden aber wenn du das mal gebucht hast, als du noch nicht wissen konntest lange krank zu werden, dann sollte man da bei der AfA auch zugänglich sein ...

Wir hatten damals unsere Hochzeitsreise gebucht und mein Männe war dann nach der Aussteurung auch schon bei der AfA ... seine SB war keine besonders "Nette" und wollte erst nicht zustimmen, dass er mit mir auf Reisen geht ...

Er hat dann gefragt wo er die Stornogebühren beantragen kann, weil das nun schon richtig teuer wird bei einer Absage so kurzfristig ... da war das dann kein Thema mehr und wir konnten unsere Kreuzfahrt beruhigt antreten ... :peace:

Sorry, dass das nach einem so verworrenen Konstrukt aussieht, aber bei der geringen Rente, die ich zu erwarten habe, wäre der Abschlag eine große Einbusse.

Dein Problem ist nicht der Abschlag und auch nicht dein Arbeitsverhältnis, dein Problem ist der Urlaub den du (eigentlich) auch ohne diese Umwege antreten kannst oder vorerst noch darauf verzichten musst ... :idea:

Zumindest soweit habe ich das jetzt für mich sortiert bekommen ... es wäre ja auch ein Widerspruch (für die AfA ) wenn du deine AU beendest und dann wegen deiner Gesundheit den Job aufgeben wirst, weil du den gar nicht mehr ausüben kannst ...

Für die Behörden (KK / AfA ) ist man ohne AU -Bescheinigung gesund (Arbeits-FÄHIG) und kann an einem vorhandenen Arbeitsplatz auch arbeiten gehen ...

MfG Doppeloma
 

Gundula

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Hallo Doppeloma!

Ich danke Dir ganz ganz herzlich für all Deine Mühe und die kompetente und ausführliche Antwort.
Dadurch sehe ich jetzt endlich klarer! Nun werde ich mal in mich gehen und nachdenken, welchen Weg ich gehen möchte.

Großen Respekt vor dem, was Du hier einbringst!!!!

Dir und Deiner Familie noch einen schönen Sonntag und nochmal: Vielen, vielen Dank!!!! Herzlichst, Gundula
 
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