Hallo miteinander,
bin neu hier. Die Suchfunktion habe ich bereits bemüht, konnte allerdings für meine spezielle Konstellation keine erschöpfende Antwort finden.
In der Hoffnung, dass mir hier dennoch jemand weiterhelfen kann, schildere ich so kurz wie möglich meine aktuelle Situation und ihre Geschichte:
-- 10 Monate sozialversicherungspflichtig angestellt gearbeitet (davon 5,5 Monate in Teilzeit mit 20 Stunden, danach für 4,5 Monate in Vollzeit mit 40 Stunden wöchentlich)
-- Kündigung während meiner Arbeitsunfähigkeit
-- 78 Wochen Krankengeld, Aussteuerung zu Ende Januar von der KK
-- Reha-Maßnahme von der RV abgeschlossen, vor einem halben Jahr als vollschichtig erwerbsfähig mit diversen gesundheitlichen Einschränkungen eingestuft und arbeitsunfähig entlassen
-- kein Anspruch auf EM-Rente, versicherungsrechtliche Voraussetzungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfüllt => will und werde keinen Antrag stellen
-- bin allerdings weiterhin krank. Unsicher, ob und wann ich wieder gesund werde und einsatzfähig bin lt. Einschätzung meiner Ärzte
-- mein SB bei der Arbeitsagentur hat die Begutachtung durch den ärztlichen Dienst der Agentur eingeleitet. Gesundheitsfragebogen + Schweigepflichtsentbindungen habe ich bereits bei der Arbeitsagentur abgegeben
Nun zu meinen Fragen:
1) Nahtlosigkeit nach §145 funktioniert für mich in meiner Situation nicht. Hat die Einschätzung meiner Leistungsfähigkeit durch den ÄD der Arbeitsagentur Einfluss auf die Höhe des ALG I? Abzüge kann ich mir im wahrsten Sinne des Wortes nicht leisten.
2) Kann ich ggf. gegen die Leistungsfähigkeitseinschätzung durch den ÄD vorgehen, wenn die Frage aus 1 bejaht wird? Und wenn ja, wie sollte ich das am besten tun?
3) Sollte ich mich mit dem letzten Zahlschein trotzdem "gesundschreiben" lassen, obwohl das weder meinem Gesundheitszustand, noch meinem Leistungsvermögen entspricht, damit ich "offiziell" vermittel- und verfügbar bin?
4) Sollte ich mein Dilemma meinem SB gegenüber ansprechen?
5) Ist es richtig, dass ich über die RV-Beiträge im Rahmen der ALG-Zahlungen einen versicherungsrechtlichen Anspruch auf EM-Rente erwerben kann?
Freue mich sehr über eure Meinungen und Einschätzungen zu meiner Situation und begründete Vorschläge, warum ich am besten wie vorgehen sollte, weil ich im Moment nicht mehr weiter weiß und zusätzlicher Stress meine gesundheitliche Situation verschlimmern würde.
bin neu hier. Die Suchfunktion habe ich bereits bemüht, konnte allerdings für meine spezielle Konstellation keine erschöpfende Antwort finden.
In der Hoffnung, dass mir hier dennoch jemand weiterhelfen kann, schildere ich so kurz wie möglich meine aktuelle Situation und ihre Geschichte:
-- 10 Monate sozialversicherungspflichtig angestellt gearbeitet (davon 5,5 Monate in Teilzeit mit 20 Stunden, danach für 4,5 Monate in Vollzeit mit 40 Stunden wöchentlich)
-- Kündigung während meiner Arbeitsunfähigkeit
-- 78 Wochen Krankengeld, Aussteuerung zu Ende Januar von der KK
-- Reha-Maßnahme von der RV abgeschlossen, vor einem halben Jahr als vollschichtig erwerbsfähig mit diversen gesundheitlichen Einschränkungen eingestuft und arbeitsunfähig entlassen
-- kein Anspruch auf EM-Rente, versicherungsrechtliche Voraussetzungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfüllt => will und werde keinen Antrag stellen
-- bin allerdings weiterhin krank. Unsicher, ob und wann ich wieder gesund werde und einsatzfähig bin lt. Einschätzung meiner Ärzte
-- mein SB bei der Arbeitsagentur hat die Begutachtung durch den ärztlichen Dienst der Agentur eingeleitet. Gesundheitsfragebogen + Schweigepflichtsentbindungen habe ich bereits bei der Arbeitsagentur abgegeben
Nun zu meinen Fragen:
1) Nahtlosigkeit nach §145 funktioniert für mich in meiner Situation nicht. Hat die Einschätzung meiner Leistungsfähigkeit durch den ÄD der Arbeitsagentur Einfluss auf die Höhe des ALG I? Abzüge kann ich mir im wahrsten Sinne des Wortes nicht leisten.
2) Kann ich ggf. gegen die Leistungsfähigkeitseinschätzung durch den ÄD vorgehen, wenn die Frage aus 1 bejaht wird? Und wenn ja, wie sollte ich das am besten tun?
3) Sollte ich mich mit dem letzten Zahlschein trotzdem "gesundschreiben" lassen, obwohl das weder meinem Gesundheitszustand, noch meinem Leistungsvermögen entspricht, damit ich "offiziell" vermittel- und verfügbar bin?
4) Sollte ich mein Dilemma meinem SB gegenüber ansprechen?
5) Ist es richtig, dass ich über die RV-Beiträge im Rahmen der ALG-Zahlungen einen versicherungsrechtlichen Anspruch auf EM-Rente erwerben kann?
Freue mich sehr über eure Meinungen und Einschätzungen zu meiner Situation und begründete Vorschläge, warum ich am besten wie vorgehen sollte, weil ich im Moment nicht mehr weiter weiß und zusätzlicher Stress meine gesundheitliche Situation verschlimmern würde.