Aussteuerung 02.05.18 - EM-Rentenantrag 01.03.18 - ALG Antrag §145 SGBIII wann?

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Deutsch Meyer

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Liebe Forumsgemeinde,

gerade habe ich aus dem Postkasten ein Schreiben meiner KK gefischt mit der Mittteilung, dass mein KG letztmalig am 02.05.2018 gezahlt wird - Aussteuerung also wie zu erwarten.
Wobei es mich wundert, dass ich bereits 2,5 Monate vorher dieses Schreiben bekomme. So früh?

Weil mich diese Ämtersachen leider regelmäßig psychisch aus der Bahn werfen, habe ich mich sogleich drangesetzt, hier erst ein bisschen gelesen, und jetzt noch einen eigenen Threat aufgemacht.

Das mag manchem albern erscheinen aber mir hilft es hier begleitet zu werden bei dem 'exkrement' (finde den Smilie nicht der sich schämt).

Aussteuerung ist also am 02.05.18.

Am 01.03.18 habe ich einen Termin beim SB der hiesigen DRV wo dann mein EM- Rentenantrag eingereicht wird. Ausgefüllt ist soweit alles von mir dafür, und auch abgesprochen mit meinem Psychiater der mir den Rücken stärken will.

Wegen der Aussteuerung werde ich aber wohl noch den mir äußerst unliebsamen Kontakt mit der AfA aufnehmen müssen um den Antrag auf ALG nach § 145 SGB III zu stellen, richtig?
(mein Restanspruch auf ALGI beträgt 226Tage)

Wann sollte ich diesen Antrag stellen? Ich las hier in einem anderen Faden es reicht, wenn ich das 14 Tage vor Aussteuerung erst mache !?
Hole ich mir das Fomular dann direkt bei der AfA ?

Hier in dem Muster von @Doppeloma ist zum Glück eine gute Richtlinie um Fehler beim Ausfüllen zu vermeiden - hab ich mir schon ausgedruckt.

Den größten Schiss habe ich ja vor dem Gesundheitsfragebogen oder dem ärztlichem Dienst oder was auch immer die sich einfallen lassen. Meine Beeinträchtigungen sind psychischer Natur, ich habe keine Berge von Krankenakten oder ärztlichen Attesten - kann nur an meinen Psychiater verweisen und versuchen meine Probleme selbst zur Sprache zu bringen vor so einem Gutachter - was mir aber echt schwerfällt. Außerdem weiß ich, dass die AfA sich die Gutachter gern spart, weil die immer alle keine Zeit haben und allein nach ?Gesundheitsfragebogen oder Facharzt Auskunft entscheidet? Was mache ich denn, wenn die einfach mal beschließen ich soll auf den Arbeitsmarkt und bilde mir meine 'Leiden' nur ein? Das sind so die Ängste die mich dabei umtreiben und natürlich auch, dass ich aus irgendwelchen komischen Gründen keine Zahlungen kriege.

We will see... .

Falls irgendjemand noch was einfällt, was ich vergessen haben könnte oder einen guten Ratschlag für mich hat - oder auch nur ein paar gute Wünsche...

... gerne her damit. :)
 
Ach sooo... da bin ich noch gar nicht drauf gekommen dass mein Arzt auch NACH dem Bescheid von der DRV auf eine Reha-Auflage noch reagieren könnte. Dachte dann wär alles gelaufen.

Es bleibt also spannend so Alles in Allem. 🙄

Bin so froh und dankbar über dieses Forum!
 
Ach sooo... da bin ich noch gar nicht drauf gekommen dass mein Arzt auch NACH dem Bescheid von der DRV auf eine Reha-Auflage noch reagieren könnte.
Es ist doch so:
Arbeitsunfähigkeit z.B. ist eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt des Arztbesuches. Kein Mensch oder Arzt kann sicher voraus sehen, wie sich der Gesundheitszustand entwickeln wird. Die Dauer einer AU -Bescheinigung ist lediglich eine Einschätzung des Arztes, die dann bei Verlängerung der AU neu eingeschätz wird.

Deshalb ist z.B. auch immer die AU -Beurteilung bei Abschluss einer Reha eine Momentaufnahme. Am nächsten Tag kann das schon wieder ganz anders aussehen.
Daher ist es ja auch möglich, wenn ein Reha-Patient als arbeitsfähig entlassen würde, der behandelnde Arzt zu Hause am nächsten Tag sofort wieder AU schreiben könnte.
 
Ja, stimmt!
Selber nachdenken was Sinn macht, sollte ja auch erlaubt sein. Wobei ich mich dann aber doch auch immer noch fragen muss wie läuft der Hase, wie geht das mit der Bürokratie.

Das hier:
Daher ist es ja auch möglich, wenn ein Reha-Patient als arbeitsfähig entlassen würde, der behandelnde Arzt zu Hause am nächsten Tag sofort wieder AU schreiben könnte
ist auch gut zu wissen.

Nun ist meine Störung ja chronisch - aber es treten durchaus auch schlimmere oder sogar akute Phasen auf - von daher... .
Und ja, Fabiola, mein Psychiater steht hinter mir in der Rentensache.

Also irgendwie habt ihr es jetzt geschafft mich wieder ein bisschen zu beruhigen und ich komm wieder in einen Modus des Abwartens der sich gut aushalten lässt. Weiß ja, dass ich hier posten kann, wenn wieder was ist. :icon_hug:
 
Bin raus!

Unglaublich aber wahr - gestern kam der Bescheid von der DRV .
Kann es noch nicht recht fassen.

Hab das Gefühl ich muss hier so eine umfangreiche Danksagung verfassen an das Forum, die Mitschreiber und Doppeloma noch mal extra...

... aber paar Fragen habe ich doch noch:

Jetzt erstmal für die AfA den Vordruck der Veränderungsmitteilung ausfüllen und verschicken.
Muss ja den Bescheid der DRV beilegen - kann ich die Infos über die Höhe der Zahlungen schwärzen bzw. wegmachen in der Kopie des Bescheides??? Geht die doch nichts an wie hoch meine Rente ist?

Meine EM-Rente liegt knapp unter Grundsicherung . Ein Antrag auf Grusi wurde dem Bescheid beigelegt. Also jetzt die Grundsicherung beantragen - oder lieber Wohngeld. Was hat Vorrang?

Wie ist das mit Lohnsteuerjahresausgleich? Solange ich mit allem was ich habe unter dem Grundfreibetrag liege, brauche ich keine ESt-Erklärung abgeben, oder?
Oder braucht jemand mit Grundsicherung sowieso niemals eine Erklärung abgeben?

Und wie ist das mit diesen Nachprüfungen? Machen die das in der Praxis in regelmäßigen Abständen auch bei unbefristeten EM-Renten (bin 54J)?

Boahhh... wie gesagt ich bin irgendwie noch ganz taub- aber sind wohl gute Neuigkeiten. :icon_mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin raus!
Unglaublich aber wahr - gestern kam der Bescheid von der DRV .
Kann es noch nicht recht fassen.
Man das ist ja toll ich dachte gerade ich lese nicht richtig.
:peace:....:cheer2:.....:peace:

Hab das Gefühl ich muss hier so eine umfangreiche Danksagung verfassen an das Forum, die Mitschreiber und Doppeloma noch mal extra...

.:icon_mrgreen:.....:wink:.....:icon_pause:....ich nehme auch gerne einen Kaffee.

Boahhh... wie gesagt ich bin irgendwie noch ganz taub- aber sind wohl gute Neuigkeiten. :icon_mrgreen:
Das glaube ich dir ich freue mich für dich da hat sich das warten gelohnt.

Ich war jetzt die Tage beim GA der DRV mal abwarten der meinte ich brauchte/müsste noch zu einem anderen GA. Mal sehen was die DRV mir schreibt aber das dauert sicherlich noch.

Ich habe oft an dich gedacht wie es dir geht.........schön das du jetzt diesen positiven Bescheid/RV bekommen hast.

Liebe Grüße Antik 63
 
Hey Antik63,
du warst schon bei einem Gutachter? Also einer der von der DRV bestellt wurde? Ich war ja auch bei Zweien, einmal Orthopäde und einmal Psych. Seit Antragsstellung sind 3 Monate vergangen bis zu den Gutachter-Terminen und jetzt noch mal 3 Monate bis zum Bescheid.

Drück dir feste die Daumen - da kannst du sicher sein!!!
 
GLÜCKWUNSCH :cheer2: !
... kann ich die Infos über die Höhe der Zahlungen schwärzen (...) Geht die doch nichts an wie hoch meine Rente ist?
Da Deine RM-Rente vermutlich rückwirkend bewilligt wurde, wird es eine Verrechnung zwischen AfA und DRV geben. Somit erfährt die AfA sowieso wie hoch Deine Rente ist.
Meine EM-Rente liegt knapp unter Grundsicherung . (...) Also jetzt die Grundsicherung beantragen - oder lieber Wohngeld. Was hat Vorrang?
Wohngeld hat Vorrang und würde ich auch in Anspruch nehmen. Grusiamt kann auch sehr nervig werden.
Und wie ist das mit diesen Nachprüfungen? Machen die das in der Praxis in regelmäßigen Abständen auch bei unbefristeten EM-Renten (bin 54J)?
Du solltest mindestens einmal im Quartal einen Arzttermin machen, da Du ja ab Rentenzahlung nicht plötzlich gesund bist. Das wäre für eine mögliche Nachprüfung wichtig.
Zu den restlichen Fragen kann ich nichts sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke dir sehr für die Antworten @Fabiola!

Mensch - da ist immer noch was, was man wissen muss.

Also auf jeden Fall wichtig der Hinweis mit den Quartalsterminen beim Doc!

Und stimmt ja :doh: die bei der AfA wissen die Beträge ja eh. Aber die erste Seite des Bescheides reicht dann ja wohl!?

Gursi kann unangenehm werden? Witzigerweise war mein KG bzw. danach mein ALG I vor der Aussteuerung genauso hoch wie jetzt die Rente - hatte Wohngeld noch dazu mit 54 Euro - aber war immer noch unter dem Sozialhilfe Satz. Inwiefern kann das Stress werden mti Grusi ? Vielleicht verzichte ich echt und kneif lieber alles zusammen?
 
Aber die erste Seite des Bescheides reicht dann ja wohl!?
Ja reicht.
Inwiefern kann das Stress werden mti Grusi ?
Da kann man es ähnlich wie beim JC mit Schlampereien, unrechtmäßigen Mitwirkungsforderungen, Unfreundlichkeit und Trixereien zu tun bekommen.
Vielleicht verzichte ich echt und kneif lieber alles zusammen?
Ich würde so vorgehen:
Umgehend Wohngeld beantragen. Sollte ein negativer Bescheid kommen, da Du für Wohngeld evtl. zu wenig Einkommen (Rente) hast, dann erst den Antrag mit Beifügung des abgelehnten WoGeAntrages auf Grusi stellen. Der wirkt dann auf das Antragsdatum des Wohngeldes zurück. (Wird gerne unterschlagen)

Und auch beachten:
Bei Grusi liegt die Vermögensobergrenze bei 5000 € - inkl. des momentanen Wertes eines PKW.
Auch das Einkommen eines Partners im gleichen Haushalt wird wie bei AlgII mit berücksichtigt.

Hier mal ein Link zum Einlesen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(4. Kapitel SGB XII = unbefristete EM-Rente)

https://www.bueren.de/leben/downloa...i_Erwerbsminderung___4._Kapitel_SGB_XII__.pdf

Gib mal bei Google ein:
sgb xii kapitel 4

Du solltest schon vor einem Antrag auf Grusi umfassen informiert sein!
 
@Fabiola , und wieder ein Dankeschön an dich!

Grusi kriege ich auf jeden Fall - also die Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt - hab keinen PKW und auch keinen Partner. :icon_mrgreen:

Aber kann man für Wohngeld auch *zu wenig ???* Einkommen haben?
 
Aber kann man für Wohngeld auch *zu wenig ???* Einkommen haben?
Hier müßte mal jemand anderes mit den entsprechenden gesicherten (rechtlichen) Infos einspringen.

Soweit mir bekannt ist:
Wenn Dich Rente + Wohngeld nicht aus der Bedürftigkeit rausholt, dann wäre Grusi vorrangig. Bedürftig ist jemand, der seinen Lebensunterhalt (416 € + angemessenen Kosten der Unterkunft) trotz Wohngeld nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann.
Bzw. Du müsstest 80% (?) Deines Lebensunterhalts selbst bestreiten können, um WoGe-berechtigt zu sein.
Vielleicht kann das jemand verständlicher formulieren - mir gelingt das gerade nicht.
 
@Fabiola - du bist echt versiert! Ich staune 1x mehr!

Also... habe gerade mit der für mich zuständigen Wohgeldstelle telefoniert. Es stimmt was du sagst, Fabiola - sie machen eine sogenannte Plausibilitätsprüfung. Die Sachbearbeiterin (die ist echt nett, die kenne ich noch vom letzten Antrag) meinte bei mir sieht es danach aus, dass wenn ich Wohngeld bekomme, dass das dann mehr wird als vor ein paar Monaten ,und soviel, dass ich keine Grusi brauche.

Werde also diesen Wohngeldantrag besorgen und erst mal einreichen - ist auch alles kompliziert noch weil zurückgerechnet werden muss, denn ich hab in der Zeit für die mir rückwirkend Rente bewilligt wurde, auch bereits Wohngeld erhalten.

Hoffentlich sind die Bearbeitungszeiten mit dem ganzen Verrechnen (DRV - AFA - Wohngeldstelle) dann nicht so lang, dass ich dann wieder auf dem Trockenen sitze zwischendurch, denke ich gerade.

ABER: ---> Jammern darf ich JETZT echt nicht mehr. Eher das hier: :cheer2:
 
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@Fabiola - du bist echt versiert! Ich staune 1x mehr!
Danke für die Blumen :welcome:
..., dass wenn ich Wohngeld bekomme, dass das dann mehr wird als vor ein paar Monaten ,und soviel, dass ich keine Grusi brauche.
Prima!
Der kleine Wehrmutstropfen wäre, dass Du dann rundfunkgebührenpflichtig wärst, es sei denn, Du liegst nur knapp über dem Bedürftigkeitssatz. Da könntest Du eine Härtefallregelung beantragen und entsprechend Ermäßigung bekommen. Also im Hinterkopf behalten.
 
Ja diese Drecks-Gebühren (sorry) sind mir schon lange ein Dorn im Auge. Wenn ich soweit bin und sonst alles abgeklärt ist, werde ich versuche da noch rauszukommen - wird schon alles recht knapp werden für mich mit dem Geld - aber die Aussicht ohne Grusi auszukommen ist verlockend.
 
Hallo Deutsch Meyer, :cheer2:

Unglaublich aber wahr - gestern kam der Bescheid von der DRV .
Kann es noch nicht recht fassen.

Aber HALLO, das ist ja Klasse ich freue mich wirklich sehr mit dir und wie es klingt DIREKT bis zur Altersrente ... :peace:

... aber paar Fragen habe ich doch noch:

Hätte mich auch gewundert wenn es nicht so wäre ... :bigsmile:
Nach der ersten freudigen Überraschung kommt meist wieder ein Haufen neuer Fragen auf, aber du hast ja hier Helfer mit Erfahrungen auch auf diesem Gebiet.

Jetzt erstmal für die AfA den Vordruck der Veränderungsmitteilung ausfüllen und verschicken.

Ich hoffe du hast denen nicht den kompletten Bescheid geschickt, die ersten Seiten mit den wichtigsten Informationen reichen in der Regel völlig aus.
Hast du schon was schriftlich bekommen inzwischen welche Erstattungen die AfA bei der DRV einfordern wird, das geht eigentlich immer ziemlich schnell und ebenso auch der Aufhebungsbescheid zum ALGI .

Bitte ALLES gut aufheben was du jetzt an Unterlagen bekommst, das wirst du noch brauchen für deine Steuererklärung im nächsten Jahr ...
Ab wann wurde dir jetzt die EM anerkannt, ab Antragstellung im März 2018 oder schon früher ???

Da will ja die KK auch noch etwas Geld zurück haben von der DRV bis 05/ 2018 und ab wann soll deine Rente jetzt laufend überwiesen werden ... wahrscheinlich ab 01. November (also ENDE November) oder schon im Oktober ???

Meine EM-Rente liegt knapp unter Grundsicherung . Ein Antrag auf Grusi wurde dem Bescheid beigelegt. Also jetzt die Grundsicherung beantragen - oder lieber Wohngeld. Was hat Vorrang?

Den Antrag legen die immer bei wenn die Rente einen bestimmten Betrag "unterschreitet", das bedeutet ja noch lange NICHT, dass man auch Wohngeld oder Grusi bekommen wird.

Das soll NUR ein Hinweis sein, dass man Anspruch haben "könnte", dazu ist die DRV wohl inzwischen verpflichtet (worden) weil viele "Neurentner" das gar nicht wussten, dass (und wo) sie überhaupt eventuell zusätzliches soziales Geld bekommen könnten. ... :idea:

Mein Männe hat auch eine EM-Rente weit UNTER der Grusi (für einen Single), er ist aber KEIN Single, also bekommt er weder Wohngeld noch Grusi ... er hat ja eine Partnerin / Ehefrau, die ihn gerne von ihrer Rente mit "durchfüttern" darf ... :icon_hihi:

Zusammen reichen unsere Renten gerade so aus, dass wir NIRGENDWO Ansprüche haben, überall haben wir so 10 € - 20 € "zu viel" Einkommen ... :idea:
Aber wir sind trotzdem zufrieden, haben unsere RUHE vor den Ämtern und müssen keine Rechenschaften mehr ablegen, was wir mit unserem Geld machen oder woher wir mal eine kleine fianzielle "Zuwendung" bekommen.

Falls du es bisher nicht getan hast solltest du dich immer frühzeitig, um die Befreiung von den Zuzahlungen bei der KK kümmern, da kann man auch etwas Geld sparen wenn man regelmäßig Medikamente braucht oder mal Physio-Therapie usw.

Wie ist das mit Lohnsteuerjahresausgleich? Solange ich mit allem was ich habe unter dem Grundfreibetrag liege, brauche ich keine ESt-Erklärung abgeben, oder?

Das ist NICHT ganz richtig, die ersten 2 Jahre solltest du unbedingt eine Steuererklärung abgeben, denn da wird dein lebenslanger (persönlicher) Steuerfreibetrag berechnet und festgelegt.
Dann kann man sich davon (vom Finanzamt) befreien lassen wenn man außer der Rente keine steuerpflichtigen Einnahmen mehr hat.

Oder braucht jemand mit Grundsicherung sowieso niemals eine Erklärung abgeben?

Das wird wahrscheinlich so sein aber damit kenne ich mich nicht aus.
Für dich KANN dieser Freibetrag aber mal wichtig werden, denn die Renten werden ja jedes Jahr im Juli "angepasst", also (meist) etwas angehoben ...
Keine Angst, gekürzt werden darf NICHT, aber "NULL-Runden" hat es da leider auch schon gegeben ... darum nennen die das "Anpassung" und NICHT "Erhöhung" ... :icon_hihi:

Damit kann man irgendwann auch in den steuerpflichtigen Bereich kommen, so besonders hoch ist die (allgemeine) Frei-Grenze nicht, daher will das Finanzamt auch von Rentnern immer wieder mal eine Steuererklärung haben.

Ganz lässt uns die Bürokratie leider auch im Renten-Alter nicht los ... ich bin ja nun seit Juni in regulärer Altersrente, wir sind im Moment davon befreit bis 2019.

Du solltest also unbedingt (besser) Wohngeld beantragen, das wäre auch vorrangig vor der Grundsicherung des SGB XII, wie lange das bei dir vor Ort damit dauern kann solltest du ja ungefähr schon wissen, wenn du schon Wohngeld bekommen hast.

Denke dann daran, dass du auch für eventuelle Nachzahlungen von Betriebskosten was "auf die Seite legen" solltest, denn das wird aus Wohngeld nicht übernommen.

Und wie ist das mit diesen Nachprüfungen? Machen die das in der Praxis in regelmäßigen Abständen auch bei unbefristeten EM-Renten (bin 54J)?

Mach dir darum nicht zu viele Gedanken, das erfolgt eher bei jüngeren EM-Rentnern regelmäßig und es kommt (in der Regel) nur ein Formular, das du dann selber ausfüllen sollst ... ja leider auch bei EM-Rente "auf Dauer".

Wir wurden aber beide noch NIE "überprüft" (Männe war auch nicht viel älter als du bei der Bewilligung seiner EM-Rente), bei mir ist das jetzt sowieso vorbei und Männe könnte direkt in die Rente für Schwerbehinderte wechseln, das wissen die natürlich bei der DRV auch ganz genau.

Zum Arzt müssen wir ohnehin regelmäßig, die Berentungen haben uns ja nicht gesund gemacht, das (mit den Arztbesuchen) ist eher mehr geworden, weil (zumindest bei Männe) immer wieder was dazu gekommen ist.

Damit hätten wir also von Beginn an keine Probleme gehabt, zu beweisen, dass wir weiterhin in ärztlicher Behandlung sind, wenigstens 1 Mal im Quartal ist schon ein guter Hinweis.
Man muss es ja auch nicht "übertreiben", wir brauchen ja regelmäßig die Rezepte für unsere Medikamente, da ergibt sich das schon von alleine ...

Ja diese Drecks-Gebühren (sorry) sind mir schon lange ein Dorn im Auge. Wenn ich soweit bin und sonst alles abgeklärt ist, werde ich versuche da noch rauszukommen

Trotzdem lohnt es sich nicht, sich darüber nun weiter aufzuregen, wenn du bei der "Rundfunk-Anstalt" den "Erlass" haben willst kannst du auch gleich Grusi beantragen, denn du musst vom Sozial-AMT eine Bestätigung haben, dass du damit "finanziell" überfordert sein wirst.

Ich nehme mal an eine einmalige Bescheinigung wird dann auch nicht dauerhaft reichen, denn die Renten steigen ja auch immer wieder mal etwas an ...

- wird schon alles recht knapp werden für mich mit dem Geld - aber die Aussicht ohne Grusi auszukommen ist verlockend.

Wir zahlen jedenfalls dann doch lieber diese Gebühr, ehe wir uns dafür dann doch regelmäßig beim Sozial-AMT finanziell "nackig" machen müssen ... es gibt eben leider KEINEN festen Betrag mehr (wie mal ganz früher bei der GEZ ), wo man sich nur mit dem Einkommens-Nachweis dann befreien lassen kann.

Ich finde das auch unmöglich, dass eine solche "Behörde" mich zwingen kann zum Sozial-AMT zu gehen (für einen gültigen Befreiungs-Antrag) obwohl ich da gar nicht hin will, nur um die Programme zu bezahlen, die ich mir sowieso fast nie ansehe ... :doh:

Habe aber keine Lust mehr mich darüber aufzuregen, also bezahlen wir diese 17,50 (pro Monat gerechnet) und FERTIG ...
Mein Männe "spendiert" uns das jetzt aus seinem Pflegegeld ... :peace:

Unser innerer Frieden OHNE Abhängigkeit von diesem Amt ist uns das wert, du brauchst dich doch hier nur mal umlesen im Bereich "Grundsicherung ", ein entspanntes Rentner-Leben (im Alter oder bei EM auf Dauer) sieht für mich irgendwie anders aus ... :icon_kinn:

Sogar ins Ausland darf man nur noch höchstens 4 Wochen am Stück, sonst können die schon die Zahlungen einstellen ...

Es sei mal dahin gestellt, ob man sich das "leisten kann" von seinem Geld im Rahmen des Existenz-Minimums, man müsste sich (eigentlich) beim Amt abmelden und (nach der Rückkehr) wieder anmelden und dann kommen (wahrscheinlich) schon die ersten Fragen vom AMT, WO man denn das Geld dafür überhaupt her hatte ... :doh:

Schon dieser ganze "Kontroll-Wahn" würde mich verrückt machen, ich erinnere mich noch gut wie lange wir brauchten, um knapp 2 Jahre Hartz 4 zu "verdauen" ... das möchten wir möglichst NIE WIEDER erleben müssen. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 
Liebe Doppeloma,

diese Antwort geht jetzt mal extra raus an dich! :icon_hug:

Bin dem Forum sehr, sehr dankbar und den tollen Frauen (Männern) die mich hier gelesen und mir geantwortet haben.

Ganz besonderer Dank geht aber an die Doppeloma! :first:

Vor gut 2 Jahren bin ich hier in das Forum gestolpert und du hast mich die ganze Zeit mit Rat und Tat begleitet und sogar meinen Beschwerdebrief vorformuliert! Die von der AfA haben mich in der gesamten Zeit nur 2x kurz zu Gesicht bekommen! :icon_mrgreen:

Bin so mega dankbar, dass du hier dieses Ehrenamt leistest! Leider ist dieser Behördenkram alles andere als mein Hobby :icon_rolleyes: , weshalb ich hier fast nur Ego-Posts verfasst habe und ich werde mich nicht revanchieren - deshalb hier jetzt wenigstens das fette Dankeschön. :icon_redface:
 
Und jetzt noch mal zu meiner Sache:

und wie es klingt DIREKT bis zur Altersrente ...
Ja, das ist korrekt.

Ab wann wurde dir jetzt die EM anerkannt, ab Antragstellung im März 2018 oder schon früher ???
Jupp! Ab 01.03.18.
Meine Rente wird das erste mal lauftend für Oktober überwiesen, also Ende Oktober dann. Zuvor rechnen die anderen Stellen alles gegen, also die KK , die AfA , und das Wohngeldamt.

Zusammen reichen unsere Renten gerade so aus, dass wir NIRGENDWO Ansprüche haben, überall haben wir so 10 € - 20 € "zu viel" Einkommen ...
Ja, so in der Art ist das bei mir dann auch.

An diese Befreiung von den Zuzahlungen für Physio zum Beispiel habe ich noch gar nicht gedacht. Wie läuft das dann?
Ach - ich würde es sehr toll finden, wenn ich Fahrten mit der Bahn vergünstigt bekäme. Aber da geht wohl nichts? Muss ich mich mal drum kümmern. Auch frage ich mich ob ich noch einen GdB beantragen sollte, oder ob mir das eh nichts bringt.

Das ist NICHT ganz richtig, die ersten 2 Jahre solltest du unbedingt eine Steuererklärung abgeben, denn da wird dein lebenslanger (persönlicher) Steuerfreibetrag berechnet und festgelegt.
Dann kann man sich davon (vom Finanzamt) befreien lassen wenn man außer der Rente keine steuerpflichtigen Einnahmen mehr hat.
Guck an! Das wusste ich gar nicht! Good point! :icon_Info: Danke für die Info - werde das mal checken.

Und wie ist das eigentlich mit dem Hinzuverdienst, wenn man Wohngeld bekommt? Gibt es da dann weitere Einschränkungen (abgesehen davon dass man dann sicher die EST-Erklärung machen muss)? Aber das kann ich ja auch dort bei der Wohngeldstelle erfragen.

Freut mich dass du nun auch gut in der Altersrente angekommen bist sozusagen!

Mach dir darum nicht zu viele Gedanken, das erfolgt eher bei jüngeren EM-Rentnern regelmäßig und es kommt (in der Regel) nur ein Formular, das du dann selber ausfüllen sollst ... ja leider auch bei EM-Rente "auf Dauer".
O.k. - das beruhigt mich jetzt etwas. Wundert mich aber dass ich das nur selber ausfüllen soll dann. Der Arzt (Psychiater in meinem Fall) gar nicht?

Schade, dass du schreibst, dass man aus der Gebührenpflicht ohne Sozialamt nicht raus kommt - aber dann ist das so.

Wenn ich dich und auch zuvor ja schon Fabiola so höre, dann bin ich wohl doch am Besten dran, wenn ich das mit der Grundsicherung ganz lasse. Gut zu wissen!

Liebe Grüße


Ps.: Ich freu mich so:

:cheer2::peace::cheer2::peace::cheer2::peace::cheer2:
 
Hallo Deutsch Meyer,

lieben Dank für dein ganz persönliches Lob, es freut mich natürlich auch mal sehr so was zu lesen. :peace:

Jupp! Ab 01.03.18.
Meine Rente wird das erste mal lauftend für Oktober überwiesen, also Ende Oktober dann. Zuvor rechnen die anderen Stellen alles gegen, also die KK , die AfA , und das Wohngeldamt.

Das ist ja gut wenn du nicht mehr bis November warten musst, ich war mir da nicht so sicher und beim Wohngeld könnte ja auch eine "Nachzahlung" rauskommen, wenn deine Netto-Rente jetzt nachträglich zählt ...

Weiß ich aber nicht genau, wir mussten damals mit Männes Bescheid auch hin und es wurde noch was "abgezwackt" von seiner Nachzahlung.
Wir hatten dann auch keinen Anspruch mehr aber das hat sich dann schon mit Hartz4 "überschnitten", ich mag gar nicht (mehr) dran denken ...

Sieh bloß zu, dass du vom SGB XII fernbleiben kannst, dann geh lieber ein paar Stunden im Monat arbeiten wenn dir das möglich ist ... und bessere damit deine EM-Rente auf.

Ja, so in der Art ist das bei mir dann auch.

Schau einfach erst mal wie du finanziell klar kommen wirst, es ist auch sehr angenehm KEINE (beruflichen) Verpflichtungen mehr zu haben ... :icon_hihi:

Warst du eigentlich noch im "ruhenden" Arbeitsverhältnis oder schon arbeitslos ???
Sonst musst du auch noch deinen AG informieren, das Arbeitsverhältnis wird beendet und du hast Anspruch auf die Urlaubs-Abgeltung.

An diese Befreiung von den Zuzahlungen für Physio zum Beispiel habe ich noch gar nicht gedacht. Wie läuft das dann?

Bei deiner KK bekommst du das Antragsformular für die Befreiung von den Zuzahlungen, du solltest alle Ausgaben (die du dieses Jahr schon hattest für die gesetzlichen Zuzahlungen) aber auch belegen können, auf Quittungen dafür muss dein Name drauf stehen.

Sonst achte ab Beginn des nächsten Jahres streng darauf das zu sammeln, am Besten gehst du immer in die gleiche Apotheke und lässt das dort im PC vermerken (die meisten arbeiten da inzwischen mit einer "Kundenkarte") wenn du rezeptpflichtige Medikamente holst.

Bei dem Antrag wird auch eine Bescheinigung dabei sein, die dein Arzt ausfüllen soll, wegen Dauermedikationen die lebensnotwendig sind, dann bekommst du die Befreiung (als Chroniker = 1 % vom Jahreseinkommen, ansonsten 2 %) sobald der Betrag erreicht ist aus deinem Einkommen.

Uns schickt die KK das (den Antrag) inzwischen schon "automatisch" zu und wir lassen das dann gleich für das Folgejahr abbuchen, so bekommen wir direkt die Befreiungs-Ausweise schon für das nächste Jahr ab dem 01.01. jeweils.

Sind bei uns aktuell um die 150 € (1% wegen Chronischer Krankheiten), hört sich zunächst viel an aber dann müssen wir uns (beide) keine Sorgen mehr machen, wenn mal einer in die Klinik muss ...
Das ist auch so schon im 1. Quartal weg für Physio von Männe und unsere rezeptpflichtigen Medikamente, da richten wir uns lieber so darauf ein ... dann ist das erledigt und man braucht überall nur noch den Befreiungs-Ausweis vorlegen. :idea:

Wenn du für dieses Jahr noch Nachweise für deine geleisteten Zuzahlungen hast solltest du den Antrag unbedingt bald stellen, was du schon zu viel gezahlt hast bekommst du dann erstattet.
Für den Rest des Jahres bekommst du dann auch noch den Befreiungs-Ausweis.

Von alleine machen die KK aber nicht darauf aufmerksam, da muss man sich (zumindest Anfangs) selber drum kümmern.

Ach - ich würde es sehr toll finden, wenn ich Fahrten mit der Bahn vergünstigt bekäme. Aber da geht wohl nichts?

Das ist wirklich nicht zu erwarten, diese speziellen "Rentner-Angebote" gelten immer erst für Altersrentner, mit deinem tollen "Rentner-Ausweis" kannst du echt nicht viel anfangen, da könnte dir wirklich ein Schwerbehinderten-Ausweis (eventuell) mehr bringen ...

Muss ich mich mal drum kümmern. Auch frage ich mich ob ich noch einen GdB beantragen sollte, oder ob mir das eh nichts bringt.

Für die "Reisekosten" brauchst du mindestens GdB 50 UND das Merkzeichen "G", bei Männe hat es viele Anträge gekostet, trotz kaputter Knochen ...
Bekommen hat er das Merkzeichen erst beim letzten "Erhöhungs-Antrag", wegen dem Defi.
Nun kauft er die "Wertmarke" (80 € im Jahr) und darf damit dann ohne zusätzliche Kosten auch mit der Bahn fahren (allerdings NUR Regional-Züge).

Ist aber recht praktisch wenn er im nächstgrößeren Ort Arzt-Termine hat kann er jetzt mit dem Zug fahren wenn er mit dem Auto keine Lust hat (im Winter z.B.), ich muss immer noch voll bezahlen wenn ich ihn begleite.
Inzwischen kann er ja auch Wahlweise mal den Fahrdienst vom Pflegedienst dafür nutzen ... die holen ihn dann zu Hause ab und bringen ihn auch wieder bis vor die Haustüre. :idea:

Ansonsten bringt ein Schwerbehinderten-Ausweis auch nicht mehr viel für einen Dauer-Rentner, den Pauschbetrag bei der Steuer können wir ja auch nur nutzen, wenn wir Steuern zahlen müssten.
Ist aber beim Finanzamt alles schon vermerkt, wenn wir mal was zu versteuern hätten wird das auch mit berücksichtigt ...

Guck an! Das wusste ich gar nicht! Good point! Danke für die Info - werde das mal checken.

Ja, unbedingt, denn deine Steuererklärung für dieses Jahr (2018) muss bis Ende Mai 2019 beim Finanzamt eingegangen sein.
Also ALLE Unterlagen gut aufheben, die du so zu deinen Finanzen bisher dieses Jahr bekommen hast, das wirst du dafür dann benötigen.

Und wie ist das eigentlich mit dem Hinzuverdienst, wenn man Wohngeld bekommt?

Zuverdienst ist natürlich anzugeben bei der Wohngeldstelle, ist ja Erwerbseinkommen und wird natürlich mit eingerechnet ...

Gibt es da dann weitere Einschränkungen (abgesehen davon dass man dann sicher die EST-Erklärung machen muss)? Aber das kann ich ja auch dort bei der Wohngeldstelle erfragen.

Für einen Minijob musst du KEINE Steuererklärung machen, der ist ja steuerfrei, deine Rente wird sicher auch noch lange steuerfrei sein (vorerst) aber es geht um diesen Extra-Freibetrag den man aktuell noch berechnet bekommt.
Ab 2040 gibt es das für Neurentner nicht mehr dann sind auch Renten VOLL steuerpflichtig, jedenfalls ab einem festgelegten Betrag X im Jahr.

Der (für dich noch lebenslange) Freibetrag wird bis dahin komplett "abgeschmolzen", aktuell um 2 % pro Jahr des Renten-Eintrittes.

Freut mich dass du nun auch gut in der Altersrente angekommen bist sozusagen!

JA, mich auch, obwohl sich ja nichts weiter geändert hat dadurch, ich könnte / dürfte jetzt dazu verdienen so viel ich will (und muss das nicht mehr bei der DRV "melden") aber das war es auch schon ...

O.k. - das beruhigt mich jetzt etwas. Wundert mich aber dass ich das nur selber ausfüllen soll dann. Der Arzt (Psychiater in meinem Fall) gar nicht?

So habe ich davon schon mal was gelesen, dass es meist nur ein Fragebogen für den Rentner ist und gar keine ärztlichen Unterlagen verlangt und angefordert werden, was natürlich nicht bedeutet, dass die das machen können, wenn sie wollen also ganz weglassen sollte man die Arztbesuche besser nicht ...

Die Rente muss jedenfalls nun weiter gezahlt werden, bis die DRV dir beweisen könnte, dass du doch wieder "Topp-Fitt" geworden bist, Notfalls bis dazu ein Gericht entscheidet ...

Ich glaube das riskiert die DRV auch nicht mehr ohne ernsthaften Grund, also mach dir darum nicht so viele Gedanken ... :icon_evil:

Schade, dass du schreibst, dass man aus der Gebührenpflicht ohne Sozialamt nicht raus kommt - aber dann ist das so.

Hatte ja auch mal diese Hoffnung und habe mir das extra durchgelesen auf deren Seite ... man muss beweisen, dass man durch die Zahlung "bedürftig" werden würde ... das ist vom Sozial-Amt zu bestätigen.
Die bestätigen sicher NICHTS was sie nicht vorher auch gründlichst überprüft haben ... NEIN DANKE ... :icon_evil:

https://www.rundfunkbeitrag.de/buer...mpfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html

Schau dir das mal genauer an, besonders auch die "Ausnahmen", am Sozial-AMT führt da KEIN Weg vorbei ... nicht mal wenn man Anspruch hätte aber (freiwillig) auf den sozialen "Zuschuss" verzichtet. :doh:

MfG Doppeloma
 
Zuletzt bearbeitet:
Liebe Doppeloma ,

Sieh bloß zu, dass du vom SGB XII fernbleiben kannst, dann geh lieber ein paar Stunden im Monat arbeiten wenn dir das möglich ist ... und bessere damit deine EM-Rente auf.
O.k. - das ist jetzt mal wieder ein Rat von der Elo-Sorte, also einer dem ich folge und der mir unangenehme eigenen Erfahrungen erspart.

Warst du eigentlich noch im "ruhenden" Arbeitsverhältnis oder schon arbeitslos ???
Nachdem die Kündigung von meinem AG wirksam war, bin ich zur AfA und zum Psychiater und hier ins Elo - vor 2J und 3Mo oder so.

Das mit dem Befreiungsantrag der KK für die Zuzahlungen behalte ich im Kopf.

Und schade dass ich mit meinem tollen Rentenausweis nix richtig anfangen kann - aber gut dass ich das jetzt auch schon weiß. Na ja... vielleicht kann ich ja bei der VHS noch Vergünstigungen bekommen. Da ruf ich glaub ich einfach mal an.

Gut auch, dass ich weiß dass das mit dem GdB nichts bringt. Kommt da auch ein Haken dahinter.

Am Besten finde ich ja, dass du sagst, ich brauch mir nicht allzuviele Gedanken wegen der Nachprüfungen zu machen!
Neuen Termin beim Psych. hab ich gestern gleich bekommen.

AfA hat sich wie von dir prophezeit ganz fix gemeldet, und den Bescheid aufgehoben und die eigenen Ansprüche an die DRV gelistet.
Wohngeldantrag ist auch weg,
... und das mit der ESt schieb ich erstmal noch bisschen raus.

Joa - dann ist jetzt alles klar soweit. :)
 
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