Aussteuerung 02.05.18 - EM-Rentenantrag 01.03.18 - ALG Antrag §145 SGBIII wann?

Leser in diesem Thema...

Deutsch Meyer

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
7 Dez 2015
Beiträge
140
Bewertungen
61
Liebe Forumsgemeinde,

gerade habe ich aus dem Postkasten ein Schreiben meiner KK gefischt mit der Mittteilung, dass mein KG letztmalig am 02.05.2018 gezahlt wird - Aussteuerung also wie zu erwarten.
Wobei es mich wundert, dass ich bereits 2,5 Monate vorher dieses Schreiben bekomme. So früh?

Weil mich diese Ämtersachen leider regelmäßig psychisch aus der Bahn werfen, habe ich mich sogleich drangesetzt, hier erst ein bisschen gelesen, und jetzt noch einen eigenen Threat aufgemacht.

Das mag manchem albern erscheinen aber mir hilft es hier begleitet zu werden bei dem 'exkrement' (finde den Smilie nicht der sich schämt).

Aussteuerung ist also am 02.05.18.

Am 01.03.18 habe ich einen Termin beim SB der hiesigen DRV wo dann mein EM- Rentenantrag eingereicht wird. Ausgefüllt ist soweit alles von mir dafür, und auch abgesprochen mit meinem Psychiater der mir den Rücken stärken will.

Wegen der Aussteuerung werde ich aber wohl noch den mir äußerst unliebsamen Kontakt mit der AfA aufnehmen müssen um den Antrag auf ALG nach § 145 SGB III zu stellen, richtig?
(mein Restanspruch auf ALGI beträgt 226Tage)

Wann sollte ich diesen Antrag stellen? Ich las hier in einem anderen Faden es reicht, wenn ich das 14 Tage vor Aussteuerung erst mache !?
Hole ich mir das Fomular dann direkt bei der AfA ?

Hier in dem Muster von @Doppeloma ist zum Glück eine gute Richtlinie um Fehler beim Ausfüllen zu vermeiden - hab ich mir schon ausgedruckt.

Den größten Schiss habe ich ja vor dem Gesundheitsfragebogen oder dem ärztlichem Dienst oder was auch immer die sich einfallen lassen. Meine Beeinträchtigungen sind psychischer Natur, ich habe keine Berge von Krankenakten oder ärztlichen Attesten - kann nur an meinen Psychiater verweisen und versuchen meine Probleme selbst zur Sprache zu bringen vor so einem Gutachter - was mir aber echt schwerfällt. Außerdem weiß ich, dass die AfA sich die Gutachter gern spart, weil die immer alle keine Zeit haben und allein nach ?Gesundheitsfragebogen oder Facharzt Auskunft entscheidet? Was mache ich denn, wenn die einfach mal beschließen ich soll auf den Arbeitsmarkt und bilde mir meine 'Leiden' nur ein? Das sind so die Ängste die mich dabei umtreiben und natürlich auch, dass ich aus irgendwelchen komischen Gründen keine Zahlungen kriege.

We will see... .

Falls irgendjemand noch was einfällt, was ich vergessen haben könnte oder einen guten Ratschlag für mich hat - oder auch nur ein paar gute Wünsche...

... gerne her damit. :)
 
Und willst du deshalb morgen wieder zu hause sitzen bei dem schönen Wetter? Lass dich doch nicht beherrschen von sowas. Die Gefahr wird nicht größer, wenn du den Brie ein paar Stunden später liest.
 
Hallo Deutsch Meyer,

Heute ist kein Brief gekommen. Also noch einen Tag genervt warten.
Doch Kerstin, ich habe einen Briefkasten, aber bin total genervt und möchte wissen ob 'dieser Brief' eine Gefahr ist. *seufz

"Mensch Meyer" kann man dazu nur sagen, lass dich doch nicht von so einer Ankündigung schon völlig "aus der Bahn werfen" ... zumal dir die SB doch bereits "gesagt" hat, dass du diesen Brief nicht (mehr) beachten brauchst ???

Warum der dann nicht mehr "aufzuhalten" war (durch einen Anruf bei der Leistungs-Abteilung z.B.) weiß ich nicht ... aber das hätte dir die SB wohl auch nicht beantworten können ... mich interessiert da dann besonders das Erstellungsdatum ...

Dein Verhalten ist wirklich übertrieben, es kommt (vielleicht irgendwann mal) ein Brief von der AfA , der setzt ja nicht gleich deinen Briefkasten "in Brand" und es gibt auch KEINE Post (von Niemandem) auf die man nun SOFORT reagieren müsste ... :icon_neutral:

Es ist auch meist angebracht in RUHE zu überlegen, ob und wie man überhaupt reagieren sollte ... IMMER erst "eine Nacht drüber schlafen".
Dafür sagt man doch keine Termine ab, weil Post kommen könnte ... so wichtig KANN KEIN Brief sein ... :icon_evil:

Der Briefträger wirft das auch in deinen Kasten wenn du gerade nicht zu Hause bist ...
Ein Brief ist keine "Gefahr", ob der Inhalt eine sein könnte, werden wir dann besser gemeinsam herausfinden, nach Auskunft der SB ist der (Brief samt Inhalt) sowieso bereits "überholt", also worüber bitte machst du dir solche Gedanken ???

Dich haben die wirklich "im Griff" bei der AfA ... mach dich doch nicht selber zum "Sklaven" einer Behörde ... :doh:

MfG Doppeloma
 
Heute war wieder kein Brief dabei.

@Doppeloma: Na ja... die SB meinte ich könnte den Brief ignorieren und es wäre alles gut, wenn ich den Gesundheitsfragebogen und die Schweigepflichtsentbindung dann verweigere mit einem 3 Zeiler dabei, der auf den entsprechenden Paragraphen hinweist. :icon_kinn:

Trotzdem... hilft irgendwie, dass ich ihr sagt ich übertreibe. :icon_daumen:
 
So - der besagte Brief war nun heute im Kasten.

Es handelt sich um ein Anschreiben des Arbeitsamts und um einen großen grünen Umschlag, der für den Versand des Gesundheitsfragebogens und der Schweigepflichtsentbindungen vorgesehen ist.

Hier eine Passage aus dem Anschreiben:
"Ohne Eingang dieser Unterlagen und entsprechende Begutachtung muss ich die Leistungen wegen fehlender Mitwirkung versagen (§60/66 SGBI).Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich bereits in diesem Stadium auf die Rechtsfolge hinweise."

Soviel dann also zur Freiwilligkeit der Abgabe der Schweigepflichtsentbindung und des ausgefüllten Gesundheitsfragebogens. :icon_neutral:

Desweiteren steht in dem Schreiben:
"Sollten Sie den Antrag noch nicht eingereicht haben, darf ich Sie bitten, dies unverzüglich nachzuholen.
Die Vorlage des vollständigen Antrages liegt in ihrem persönlichem Interesse damit ihr Lebensunterhalt nach Möglichkeit durchgehend sichergestellt werden kann.

---

So - werde mich also dranmachen alles auszufüllen.

Jetzt mal eine konkrete Frage: Reicht es, wenn ich den Hausarzt und den Psychiater von der Schweigepflicht befreie? Und auch noch DRV und MDK ?

Schreibe ich dann handschriftlich dazu... für 12Monate - oder so?

Befundberichte habe ich nicht weiter vorliegen. Und mal ebend einen Termin beim Psychiater machen und ihm nahelegen, dass er mir was 'Besseres' als den mir vorliegenden 3-Zeiler schreiben soll geht auch nicht.
 
Und eine Frage noch:
Die SB meinte (und in dem Hinweisblatt steht es auch zu lesen), dass ich den Antrag mit Termin persönlich abgeben soll.
Kann ich den Antrag nicht genauso gut mit Einschreiben (das für 3,20€) per Post schicken???
 
Hallo Deutsch Meyer,

Es handelt sich um ein Anschreiben des Arbeitsamts und um einen großen grünen Umschlag, der für den Versand des Gesundheitsfragebogens und der Schweigepflichtsentbindungen vorgesehen ist.

Und was steht drauf auf dem grünen Umschlag, wer das nun (zuerst) bekommen wird, wenn du das per Post schicken wirst ???

Das gehört ausgefüllt NUR DIREKT zum ÄD der AfA (egal welche Farbe der Umschlag hat), PUNKT, AUS, ENDE und da brauchst du auch NICHTS zu begründen warum du das so haben möchtest. :icon_evil:

Es ist dein gutes Recht und dient dem wichtigen Schutz deiner Gesundheitsdaten, die in unbefugten Händen einfach NICHTS zu suchen haben.

Es ist doch ganz einfach, wie es dir schon mehrfach bestätigt wurde haben die SB KEINEN Anspruch auf medizinische Unterlagen zu erheben, da hilft auch der "dringende Hinweis" auf deine allgemeinen Mitwirkungspflichten NICHT, da es sich um freiwillige Angaben handelt.

Deine einzige Pflicht findest du im §62 SGBI und die besagt, dass du zum Arzt musst wenn das Amt das fordert ... MEHR Mitwirkung gibt es dabei nicht. :icon_evil:

"Ohne Eingang dieser Unterlagen und entsprechende Begutachtung muss ich die Leistungen wegen fehlender Mitwirkung versagen (§ 60/66 SGBI).Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich bereits in diesem Stadium auf die Rechtsfolge hinweise."

Dafür brauchst du überhaupt KEIN "Verständnis" haben, dass man dir die zustehende Leistung vorenthalten möchte, weil du deine Rechte einforderst und medizinische Unterlagen NUR an medizinisches Personal geben möchtest. :icon_evil:

Soviel dann also zur Freiwilligkeit der Abgabe der Schweigepflichtsentbindung und des ausgefüllten Gesundheitsfragebogens.

Das ist ja auch freiwillig, was die dazu schreibt ist wirkungslos wenn es darauf ankommt, auch der Datenschutz ist gar nicht (mehr) begeistert, von diesen "Brief-Übergaben", weil das Niemand kontrollieren kann, ob diese Briefe wirklich verschlossen beim ÄD ankommen werden ...

Sorge doch bitte dafür, dass deine medizinischen Unterlagen NUR DIREKT zum ÄD der AfA kommen werden, dann bist du deiner (vermeintlichen) Mitwirkungspflicht (den Arzt zu unterstützen) bereits ausreichend (und sehr großzügig) nachgekommen, das kann man nämlich auch (immer noch freiwillig) mit zum Untersuchungstermin nehmen.

Darüber wirst du natürlich nicht pflichtgemäß von der SB informiert.

Desweiteren steht in dem Schreiben:
"Sollten Sie den Antrag noch nicht eingereicht haben, darf ich Sie bitten, dies unverzüglich nachzuholen.

Ich denke der ist unwichtig so lange du die ÄD -Unterlagen nicht "wunschgemäß" geliefert hast ... merkst du denn selber nicht wie widersprüchlich das alles ist ... ???

Die Vorlage des vollständigen Antrages liegt in ihrem persönlichem Interesse damit ihr Lebensunterhalt nach Möglichkeit durchgehend sichergestellt werden kann.

Das ist wohl wahr, ohne den Antrag auf ALGI wird es auch keinen Bescheid und kein Geld geben (übrigens ganz unabhängig davon, was nun der ÄD "begutachten" wird), soweit waren wir doch irgendwie schon ...

So - werde mich also dranmachen alles auszufüllen.

Den Muster-Antrag hast du schon ???

https://www.krank-ohne-rente.de/viewtopic.php?f=3&t=1751

Jetzt mal eine konkrete Frage: Reicht es, wenn ich den Hausarzt und den Psychiater von der Schweigepflicht befreie? Und auch noch DRV und MDK ?

Auskunft zu deinem aktuellen Gesundheitszustand können wohl NUR deine Ärzte geben oder warst du bei DRV und MDK auch schon mal in "Behandlung" ???

Was soll die DRV dazu beitragen können, dein aktuelles "Restleistungsvermögen" für die aktuelle Vermittlung bei der AfA zu klären ???

Diese Schweigepflicht-Entbindungen sind völlig überflüssig (auch wenn die AfA das gerne anders sehen möchte), denn die dienen NUR dafür deren Neugierde zu befriedigen, was so gerade läuft in deiner Renten-Angelegenheit z.B.

Der MDK hat auch nur für die Zwecke der KK "begutachtet", damit kann die AfA nicht viel anfangen für ihre eigenen Zwecke ... der AfA -ÄD muss ja "eigene Feststellungen" machen.

Schreibe ich dann handschriftlich dazu... für 12Monate - oder so?

Wofür bitte so lange, dann kannst du ja auch gleich die vorgedruckten 3 Jahre stehen lassen ...
Wenn überhaupt sollen die Schweigepflicht-Entbindungen NUR für die aktuell geplante Begutachtung nutzbar sein, dafür brauchen die keine 12 Monate ... das ist in 4 - 6 Wochen spätestens zu erledigen.

Immerhin soll doch (lt. Merkblatt) davon dein Anspruch auf ALGI abhängig sein und den will (MUSS) man doch zeitnah entscheiden (können). :idea:

Den Text mit den 3 Jahren sauber durchstreichen und selbst hin schreiben: NUR Gültig BIS Datum (zb. das Datum für Ende Mai einsetzen), das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein.

Und mach dir anschließend noch eigene Sicherheits-Kopien davon, damit du was in der Hand hast wenn da später noch was unberechtigt "ausgetauscht werden sollte" zu deinem Gesundheitszustand.

Befundberichte habe ich nicht weiter vorliegen. Und mal ebend einen Termin beim Psychiater machen und ihm nahelegen, dass er mir was 'Besseres' als den mir vorliegenden 3-Zeiler schreiben soll geht auch nicht.

Das ist sehr schade, dafür sollte man inzwischen Sorge tragen (wenigstens wenn man schon länger krank ist) die wichtigsten medizinischen Unterlagen auch in Kopie von Ärzten / Kliniken zu bekommen, auch dort wird nicht alles ewig aufbewahrt ... was man mal später irgendwo benötigen könnte.

Deine Ärzte sollen dir gar nichts extra schreiben, die müssen doch genug in deiner Krankenakte haben, das braucht NUR für dich ausgedruckt werden ...

Dafür brauchst du keinen Termin, das können dir die Vorzimmerdamen schon alleine ausdrucken, darauf hast du auch einen Rechts-Anspruch aus den Patientenrechten.

Das gilt für deinen Hausarzt ebenso, der sollte doch wohl genug in deiner Krankenakte haben, auch zu parallelen Facharzt-Feststellungen ???

Bei unseren Hausärzten war und ist das jedenfalls schon immer so, die bekommen auch alle Facharztbefunde und Berichte.

Die SB meinte (und in dem Hinweisblatt steht es auch zu lesen), dass ich den Antrag mit Termin persönlich abgeben soll.

Wenn es noch keinen festen Termin dafür gibt ist es deine Angelegenheit auf welchem Wege du deinen Antrag auf ALGI bei der AfA einreichen wirst, jedenfalls haben deine medizinischen Unterlagen in diesem Umschlag dann NICHTS zu suchen.

Kann ich den Antrag nicht genauso gut mit Einschreiben (das für 3,20€) per Post schicken???

Ja das kannst du und überlege dir gut, ob du die medizinischen Unterlagen nicht besser persönlich beim ÄD abgeben möchtest (gegen Eingangs-Bestätigung), sonst musst du das unbedingt separat schicken, mit dem Hinweis "Nur vom ÄD der AfA zu öffnen" versehen (als Extra-Brief / Übergabe-Einschreiben) und darauf würde ICH mich inzwischen NICHT mehr verlassen wollen. :icon_evil:

Mit der Eingangsbestätigung (Kopie machen) vom ÄD (über die Abgabe der Unterlagen für das nötige ÄD -Gutachten) wird dann auch deine SB leben MÜSSEN ... auch so hast du die "gewünschte" Mitwirkung dann erfüllt. :idea:

Was konkret der ÄD dann bekommen hat oder nicht, geht die SB überhaupt NICHTS an, also brauchst du auch keine Erklärungen auf leeren Formularen unterschreiben ... das ist sowieso völliger "Humbug" ... der ÄD wird schon selber merken, ob du den Fragebogen (auch teilweise) ausgefüllt hast oder nicht ... :bigsmile:

MfG Doppeloma
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Doppeloma,

der grüne Umschlag ist voradressiert und geht an die örtliche Agentur für Arbeit, an den medizinischen Dienst.
Auf dein/euer Anraten werde ich mich direkt zur Agentur für Arbeit (in der Kreisstadt) machen und schauen dass ich meinen grünen Umschlag dort persönlich dem ärztlichem Dienst übergeben kann.

Doppeloma, klar merke ich wie widersprüchlich (schizophren) das alles ist! Allein diese Tatsache dass ich mich mit meiner 'fikiven Restleistungsfähigkeit' dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle.

Ja, den Musterantrag habe ich bereits - der ist perfekt! :icon_daumen:

Danke auch für den Hinweis, dass ich nur meine Ärzte der Schweigepflichten entbinden kann und DRV und MDK nicht - so werde ich es machen.

Die Schweigepflichtsentbindung werde ich wie vorgeschlagen befristen, also die 3 Jahre durchstreichen und mein Datum eintragen.
Kopien mache ich mir IMMER von allem was ich rausschicke.

Und du schreibst:
Ja das kannst du und überlege dir gut, ob du die medizinischen Unterlagen nicht besser persönlich beim ÄD abgeben möchtest (gegen Eingangs-Bestätigung), sonst musst du das unbedingt separat schicken, mit dem Hinweis "Nur vom ÄD der AfA zu öffnen" versehen (als Extra-Brief / Übergabe-Einschreiben) und darauf würde ICH mich inzwischen NICHT mehr verlassen wollen.
Ich steig bei den Einschreiben immer nicht durch. Ist Übergabe-Einschreiben das mittlere dessen Empfang per Unterschrift bestätigt werden muss - also ohne Rückschein?

Die Sachbearbeiterin will ich nicht mehr persönlich sehen, wenn ich nicht muss. Die kriegt den ALGI Antrag per Einschreiben und dazu tüte ich ihr eine Kopie der Empfangsbestätigung vom grünen Brief an den ÄD noch mit ein.

---

Somit habe ich fürs Erste keine Fragen mehr zu meinem weiteren Vorgehen.

Schwierige Geburt - ich weiß :bigsmile:

:peace:
 
https://de.wikipedia.org/wiki/Einschreiben

Ja.

„Übergabe“-Einschreiben

Beim Einschreiben ohne jede Sonderleistung, manchmal auch als Übergabe-Einschreiben benannt, muss der Empfänger den Erhalt der Sendung quittieren. Die Übergabe wird gleichsam von der Post dokumentiert. Jedoch erhält der Absender keine Bestätigung hierüber wie beim Einschreiben mit Rückschein.“
 
Hallo Deutsch Meyer,

Ich steig bei den Einschreiben immer nicht durch. Ist Übergabe-Einschreiben das mittlere dessen Empfang per Unterschrift bestätigt werden muss - also ohne Rückschein?

Ich stimme meinem Vorschreiber nur teilweise zu, denn ein Übergabe-Einschreiben (ja, das "mittlere" ohne Rückschein) kann man ganz leicht selber kontrollieren und sich ausdrucken wann das beim Empfänger angekommen ist.

https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html

Wer einen Internet-PC besitzt und benutzt kann sich den Aufpreis für einen "Rückschein" also wirklich sparen, der ist oft auch sehr lange unterwegs, da sieht man das im Internet mit der Sendungsnummer vom Einlieferungsschein viel schneller.

Genau diese Unterschrift des Empfängers ist mir persönlich wichtig, denn eine Unterschrift vom Postboten (für den Einwurf beim Empfänger) ist mir persönlich nicht beweiskräftig genug.

Es wird zwar meist auch ein "Postbevollmächtigter" der Behörde bei der "Übergabe" unterschreiben aber damit ist das zumindest schon mal sicher nachweisbar wirklich bei der Behörde eingegangen ... wann es ("über den langen Dienstweg") auf dem richtigen Schreibtisch landet ist dann nicht mehr dein Problem. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 
(ach shit - ich verliere den Mut heute morgen wo ich vor den Anträgen sitze - glaub ich liefer alle Schweigepflichtsentbindungen die gefordert werden - will einfach nur meine Ruhe u. meinen nötigen Lebensunterhalt. :sorry: )
 
Hallo Deutsch Meyer,

So schwer ist das doch gar nicht und ob du dann schneller oder besser dran bist wenn du alle Schweigepflicht - Entbindungen unterschreibst glaube ich nicht.

Ruhe wirst du solange du mit der AFA zu tun hast bestimmt nicht haben das sehe ich ja bei mir.Die lassen sich gerne immer was neues einfallen.

Ich habe nur eine Schweigepflicht -Entbindung unterschrieben von meinem behandelten Arzt.Ich habe 3 Jahre durch gestrichen und drunter geschrieben gültig von XXX- XXX also zum Beispiel auf 6 Wochen beschränken.Dann wurde ich zur Untersuchung vom ÄD der AFA eingeladen und die Ärztin hat nicht gefragt warum ich nicht alle Schweigepf.-Entbindungen unterschrieben habe.

Es Grüßt Antik 63

Das sind nur meine eigenen Erfahrungen die ich selber gemacht habe.
 
So schwer ist das doch gar nicht und ob du dann schneller oder besser dran bist wenn du alle Schweigepflicht - Entbindungen unterschreibst glaube ich nicht.

Hallo Deutsch Meyer,

ich habe das immer so verstanden, dass die AfA pro forma diverse Schweigepflichtentbindungs-Formulare mitschickt.

Es wäre also nur notwendig (wenn Du schon eine SPE abgeben möchtest), eine SPE für die Stellen ein zu reichen, die Deine momentane Gesundheit betreffende aussagekräftige medizinischen Unterlagen besitzen.
Also Dein Hausarzt und Dein Psychiater. Alles andere macht keinen Sinn, da es dort keine med. Unterlagen von Dir anzufordern gibt.
Die SPE dann gegen Empfangsbestätigung direkt beim äD abgeben.


Alternativ gehst Du zu Deinen behandelnden Ärzten und läßt Dir jeweils die aktuelle Krankenakte von den Sprechstundenhilfen ausdrucken. Das ist Dein verbrieftes Recht, wie Dir @Doppeloma schon schrieb. Die Unterlagen nimmst Du dann zur Untersuchen beim äD mit, oder gibst sie vorab dort - aber auch nur dort - persönlich (oder durch eine vertraute Person) gegen Empfangsbetätigung ab.

Es gibt keine Verpflichting oder sog. Mitwirkungspflicht, dies alles über den Schreibtisch des SB laufen zu lassen!

Edit: Die Empfangsbestätigungen dann noch nachweislich beim SB einreichen - und fertig.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Fabiola : Ja, die Sachbearbeiterin kriegt von mir keine medizinischen Unterlagen auf den Schreibtisch - soviel steht fest. Aber sie hat es sehr wohl versucht. Sogar in ihrem Hinweisblatt zur Aushändigung des ALG Antrags steht drin, ich soll zum nächsten Termin bei ihr den Gesundheitsfragebogen ausgefüllt wieder mitbringen.

Also:

1. Fakt ist einfach dass ich dem 'Kampf' gegen das Amt nicht gewachsen bin. Das merke ich leider gerade wieder, so als offiziell gestempelte Psycho.

2. ... und außerdem will ich mich dem Arbeitsamt ja nicht wirklich zur Verfügung stellen, sondern nur meine Ruhe haben.

Und ich hab halt Schiss, dass ich durch das soziale Netz falle. Sehe mich schon zur Tafel gehen und Mietschulden anhäufen.

Was ist denn wenn der ÄD für mich 0 Restleisungsvermögen feststellt?

Oder was ist, wenn sie mich einfach (begründet oder nicht) sperren wegen fehlender Mitwirkung, so wie angedroht?

Es ist ja so, dass ich auch aktuell mit dem Krankengeld + Wohngeld, so an die HartzIV Grenze herumdümpele. Welche Stelle zahlt- ob es nun die KK ist oder das Arbeitsamt oder Jobcenter oder Grundsicherunng oder später die DRV - an der Höhe des Satzes wird sich für mich gar nichts ändern.

Frage mich also ganz nüchtern, wie ich es anstelle, dass ich möglichst meinen Lebensunterhalt sichern- und meinen Seelenfrieden haben kann (jammern ist uncool - ja ich weiß).
 
Hallo Deutsch Meyer,

Sogar in ihrem Hinweisblatt zur Aushändigung des ALG Antrags steht drin, ich soll zum nächsten Termin bei ihr den Gesundheitsfragebogen ausgefüllt wieder mitbringen.

Dieses "Hinweisblatt" ist aber OHNE rechtliche Bedeutung, eine reine "Erfindung" der AfA , um genau das zu erreichen was bei dir ja bestens funktioniert ...

Man macht "lieber" ALLES wie die das wollen, um (hoffendlich) sein Geld und seine Ruhe zu bekommen ... und fragt "lieber" gar nicht erst weiter nach, ob das überhaupt gesetzlich auch so zulässig ist ... :icon_neutral:

1. Fakt ist einfach dass ich dem 'Kampf' gegen das Amt nicht gewachsen bin. Das merke ich leider gerade wieder, so als offiziell gestempelte Psycho.

Dein KAMPF wird aber nicht aufhören wenn du nun deswegen "den Schwanz einziehst", dann wird man deine "Schwächen" noch mehr ausnutzen ... :sorry:

Bist du dir selber wirklich so wenig wert nach einem langen anstrengenden Arbeitsleben, wo du fleißig (jeden verdammten Monat) deine Beiträge eingezahlt hast, um genau JETZT dadurch finanziell abgesichert zu sein ???

2. ... und außerdem will ich mich dem Arbeitsamt ja nicht wirklich zur Verfügung stellen, sondern nur meine Ruhe haben.

Das MUSST du aber und wenn es auch nur "fiktiv" (also theoretisch) ist, man wird sowieso KEINE (andere) Arbeit für dich anbieten KÖNNEN, man kann dir aber dein Geld ablehnen, wenn du selber gar nicht erst WILLST ... :sorry:

Ich dachte wenigstens das hast du schon verstanden, die (theoretische) "Verfügbarkeit" ist IMMER Pflicht wenn man ALGI haben möchte, auch nach der Aussteuerung, das ist Arbeitslosen-Geld und KEIN "Ersatz-Krankengeld" ... :icon_evil:

Und ich hab halt Schiss, dass ich durch das soziale Netz falle. Sehe mich schon zur Tafel gehen und Mietschulden anhäufen.

Den "Schiss" hat wohl JEDER der in diese Situation kommt, das war auch bei mir und meinem Männe nicht anders, wir waren kurz hintereinander BEIDE (dauerhaft) krank geworden und mussten da auch überalll DURCH .

Du darfst mir glauben, dass ich deine Situation aktuell sehr gut nachfühlen kann, du wirst immer wieder solche Phasen haben, wo du glaubst, es geht nicht mehr weiter ...
Aber es geht IMMER (irgendwie) weiter und du solltest dich selbst Niemals ganz aufgeben dabei und dich nicht zum "Spielball" der Behörden machen lassen. :icon_evil:

Unser größter "Horror" war der Gedanke an Hartz 4 (mit Arbeitsplätzen und nur wegen langer Krankheit wollten wir da NICHT hin MÜSSEN), auch das ist uns (leider) nicht erspart geblieben ... weil die DRV uns auch nicht (rechtzeitig vorher) in das "soziale Netz" (EM-Rente) lassen wollte ... :icon_dampf:

Bei der Tafel waren wir trotzdem NIE und Mietschulden hatten wir auch KEINE, nur das JC , das blieb uns nicht erspart als unser ALGI - Anspruch (nach den Aussteuerungen) auch abgelaufen war ... aber die "Plätze unter den Brücken" waren auch schon alle vergeben ... das hätte uns wirklich "den Rest gegeben" ...

Aktuell hast DU erst mal einen Rechtsanspruch auf die Lohnersatz-Leistung ALGI (Versicherungsleistung aus DEINEN Beiträgen) von der AfA , ganz EGAL was die dir dazu erzählen oder auf "Merkblätter" schreiben.
Füll den regulären Formular- Antrag korrekt aus, NUR der ist wirklich wichtig, damit du deinen ALGI -Bescheid und das Geld auch bekommen wirst.

Dazu die Bescheinigung vom AG und die Abschluss-Bescheinigung von der KK und im Antrag MUSST du dich schon bereit erklären, dich mit deinem "Restleistungs-Vermögen" der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stellen.

Es ist völlig EGAL ob du das jetzt begreifen kannst oder nicht, DU MUSST das so eintragen, sonst bekommst du wirklich kein Geld.

Was ist denn wenn der ÄD für mich 0 Restleisungsvermögen feststellt?

Das gibt es gar nicht, Niemand hat ein "Restleistungs-Vermögen" von NULL, es sei denn er liegt im Koma auf der Intensivstation UND sogar DANN muss die AfA in der Nahtlosigkeit ZAHLEN ... :idea:

Natürlich versuchen die immer intensiver das Geld möglichst "zu sparen", darum gibt es dann solche zusätzlichen "Merkblätter" die mit dem eigentlichen Antrag aber GAR NICHTS zu tun haben.

Was wirklich nötig ist steht ALLES im Formular-Antrag drin ... dafür gibt es den nämlich und das schon ziemlich lange.

Oder was ist, wenn sie mich einfach (begründet oder nicht) sperren wegen fehlender Mitwirkung, so wie angedroht?

Man KANN dir ja noch NICHTS "sperren", was du noch nicht mal offiziell beantragt hast und für (berechtigte) Sperren gibt es das Gesetz und da (§ 159 SGB III) steht NICHTS von "Mitwirkungspflichten" (für den ÄD ) bei der Aussteuerung aus dem Krankengeld als Sperrzeit-Tatbestand.

Es ist ja so, dass ich auch aktuell mit dem Krankengeld + Wohngeld, so an die HartzIV Grenze herumdümpele.

ALGI ist als Lohnersatz-Leistung aber vorrangig in Anspruch zu nehmen, ehe man vom JC überhaupt was bekommen würde (Sozial-Leistung aus Steuergeldern), dort würde man auch erst wissen wollen, ob du noch ALGI zu bekommen hast.

Die geben dir auch kein Geld wenn sie nicht müssen ... :icon_evil:

Welche Stelle zahlt- ob es nun die KK ist oder das Arbeitsamt oder Jobcenter oder Grundsicherunng oder später die DRV - an der Höhe des Satzes wird sich für mich gar nichts ändern.

Den Stellen (die jeweils zahlen sollen) ist das aber NICHT EGAL, Grundsicherung (nach SGB XII ???) ist das Ende der sozialen "Fahnenstange" und dafür musst du dauerhaft in Rente sein, mit schriftlichem Bescheid von der DRV (EM-Rente oder Altersrente).

Frage mich also ganz nüchtern, wie ich es anstelle, dass ich möglichst meinen Lebensunterhalt sichern- und meinen Seelenfrieden haben kann (jammern ist uncool - ja ich weiß).

Du darfst gerne mal jammern, du musst aber (leider) trotzdem die Realitäten (und gesetzlichen "Rangfolgen" der Sozial-Leister) beachten und die sind nicht dafür gemacht, dass du möglichst bald und unkompliziert "deine Ruhe" haben wirst.

Sollte dein ALGI nicht ausreichen, auch dazu kann man noch Wohngeld bekommen, das wäre dann bei Bedarf (wenn du den ALGI -Bescheid hast) neu zu berechnen.
Reicht das auch nicht (dann wird Wohngeld abgelehnt) wirst du die Bekanntschaft als "Aufstocker" (ALGI + ALGII ) noch früh genug mit dem JC machen müssen.

Davor kann dich vorerst NUR die DRV mit (baldiger) Bewilligung einer EM-Rente bewahren ...
Wenn die bewilligte EM-Rente nicht reichen sollte (+ Wohngeld) musst du Sozial-HILFE (SGB XII) dazu beantragen ... das JC wäre DANN nicht mehr zuständig und die AfA (bei EM-Vollrente) auch nicht mehr.

Wann sich die DRV dazu genauer äußert kannst du nur abwarten, erst dann kann man auch weiter "planen", wie man eventuell mal "zur Ruhe" kommen könnte ... und woher du Zuschüsse für deinen Lebensunterhalt / Miete bekommen kannst wenn die Rente alleine dafür nicht reicht.

MfG Doppeloma
 
Danke @Doppeloma für deine Geduld. Ist alles gesagt wohl.

Trotzdem, verunsichert mich das hier halt:

"Die Abgabe dieser Erklärung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bei fehlender Mitwirkung können die Sozialleistungen jedoch unter den Voraussetzungen des §66 SGBI ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden. Diese Erklärung gilt für die Dauer von 3 Jahren ab dem Datum der Unterzeichnung"

Ich denke halt sie unterstellen mir fehlende Mitwirkung nach § 66 SGBI, wenn ich die Erklärung nicht so wie gewünscht ausfülle - und dann gibt es kein Geld!?

Und dann die Sache mit dem 'fiktivem Restleistungsvermögen' - das begreife ich einfach nicht. Können die mich dann, womöglich noch mit EGV zum Putzen 3h die Woche verdonnern oder so?)
Ps: Musste aber sehr lachen, als ich das mit dem Koma von dir hier in der Antwort dazu las. :bigsmile: :bigsmile: :bigsmile:
 
Es ist Deine Entscheidung, wie Du mitwirkst. Entweder SPE oder Befunde schicken oder zum Untersuchungstermin erscheinen.

Natürlich möchte die AfA Geld sparen, deshalb sind den die ersten beiden Moeglichkeiten lieber, dann kann man einfach abschreiben und nach Aktenlage entscheiden, aber genau genommen reicht es sogar, wenn du ohne alles zum Untersuchungstermin erscheint.

Meistens ist das aber auch nicht von Vorteil, der der Gutachter wird sich ja in einem Termin kein so genaues Bild machen können. Wie deine Ärzte ueber längere Zeit.
 
Und dann die Sache mit dem 'fiktivem Restleistungsvermögen' - das begreife ich einfach nicht. Können die mich dann, womöglich noch mit EGV zum Putzen 3h die Woche verdonnern oder so?)
Na, der äD hat die Aufgabe, den Umfang Deiner sog. Restleistungsfähigkeit fest zu stellen (keine Feststellung von Diagnosen oder med. Behandlung). Darüber erstellt er dann ein Gutachten, Teil A und Teil B. Teil A behält er in seiner Akte, Teil B leitet er an SB . In Teil B dürfen keine med. Diagnosen genannt sein - lediglich Leistungseinschränkungen wie z.B. Einschränkung der täglichen Arbeitsstunden, kein über Kopf arbeiten, kein Publikumsverkehr, keine Anforderungen an Konzentrationfähigkeit etc, etc. Je nachdem, wie Dein Krankheitsbild eben ausieht.

SB darf Dir nur Vermittlungsvorschläge nahe legen, bei denen Deine Einschränkungen Berücksichtigung finden. Alles andere kannst Du ablehnen.

Und die Jobs müssen erst mal 'geboren' werden, in die Dich SB theoretisch vermitteln könnte.

Da die AfA bereits Kenntnis von Deinem gestellten Rentenantrag hat, wird sie Dich mit großer Wahrscheinlichkeit in Ruhe lassen, bis der Bescheid der DRV vorliegt.
 
@Gast :
Du schreibst :
Es ist Deine Entscheidung, wie Du mitwirkst. Entweder SPE oder Befunde schicken oder zum Untersuchungstermin erscheinen.
Nee, DAS glaube ich jetzt nicht mehr! Ich habe doch diese Aufforderung zugeschickt bekommen (den grünen Umschlag!), die Unterlagen zum ÄD der Agentur für Arbeit zu schicken - MIT RECHTSFOLGEBELEHRUNG!

Oben habe ich es zitiert:
"Ohne Eingang dieser Unterlagen und entsprechende Begutachtung muss ich die Leistungen wegen fehlender Mitwirkung versagen (§ 60/66 SGBI).Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich bereits in diesem Stadium auf die Rechtsfolge hinweise."
 
Hallo Deutsch Meyer,

schaust du dir die Inhalte der genannten §§ eigentlich auch mal an ???

"Die Abgabe dieser Erklärung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Dies Abgabe ist FREIWILLIG, das steht doch sogar ausdrücklich drauf und Freiwilligkeit KANN man gar nicht durch "Mitwirkungspflichten" einschränken wollen, dann ist es ja nicht mehr freiwillig ... dann ist es eine Pflicht und Verpflichtungen kann man auch nicht "jederzeit widerrufen" ... :idea:

Bei Pflichten braucht man NICHT um deine Mitwirkung / Unterschrift "betteln", das geht auch (meist) OHNE deine Mitwirkung und erst Recht OHNE deine Unterschrift amtlich durchzusetzen ...

Was ich jederzeit widerrufen kann muss ich auch gar nicht erst erlauben ... oder kann die Wirksamkeit der Erlaubnis auch selber bestimmen, das erspart mir den späteren "Widerruf".

Bei fehlender Mitwirkung können die Sozialleistungen jedoch unter den Voraussetzungen des § 66 SGBI ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden.

Das ist "allgemeines Bla-Bla", es kommt IMMER darauf an, ob du konkret zu dieser Mitwirkung überhaupt verpflichtet werden kannst ... es gibt übrigens auch GRENZEN der Mitwirkung, leider werden dir die nicht genau so offen mitgeteilt ...

Die stehen in §65 SGB III, der gehört dann auch dazu wenn man dir was "androht" ... solltest du nicht "mitwirken" wollen ...

(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit

1. ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder

2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder

Besonders der Absatz (2) ist anwendbar, denn Freiwilligkeit von Angaben / Unterschriften ist ein SEHR wichtiger Grund, SELBER zu entscheiden, was man da tun möchte und was nicht ...

Diese Erklärung gilt für die Dauer von 3 Jahren ab dem Datum der Unterzeichnung"

NEEE, die gilt genau so lange wie DU das entscheidest wenn du doch unterschreibst und wenn nicht hat das überhaupt KEINE Gültigkeit erlangt ... :icon_evil:

Ich denke halt sie unterstellen mir fehlende Mitwirkung nach § 66 SGBI, wenn ich die Erklärung nicht so wie gewünscht ausfülle - und dann gibt es kein Geld!?

Was die so "unterstellen" wollen (vielleicht) ist aber rechtlich gar nicht zulässig und das Gesetz steht über selbstgebauten "Merkzetteln" von der AfA ... das ist für den Antrag auf ALGI NICHT erforderlich .

Was du dazu wirklich unterschreiben / erklären und nachweisen musst steht im amtlichen Antragsformular ... und sonst nirgends ...

Der andere Kram ist "Beiwerk" wegen der Aussteuerung und was den ÄD betrifft, wurde dir nun wirklich schon genug geschrieben wie du das machen sollst, um deinen (vermeintlichen) "Mitwirkungspflichten" dabei moderat und völlig ausreichend nachzukommen.

Stell den regulären Antrag auf ALGI und dann hast du einen schriftlichen Bescheid zu bekommen, erst dann könnte überhaupt was "abgelehnt" werden und das muss schon etwas besser begründet werden, als mit irgendwelchen "Mitwirkungspflichten" die keine sind. :icon_evil:

Pack endlich diesen "schei*s-Merkzettel" beiseite, der hat mit dem regulären Antrag NICHTS zu tun ...
Nutze deine begrenzten Kräfte für das was wirklich wichtig ist, der Formular-Antrag auf ALGI ist auszufüllen und nachweislich (mit den nötigen Zusatz-Bescheinigungen von AG und KK ) auf den Weg zur AfA zu bringen.

Bei Bedarf wird eben mal wieder Nürnberg (KRM) eingeschaltet aber dafür brauchst du erst mal einen Bescheid zu deinem ALGI -Antrag ...

Aktuell (und bei der AfA ) darf dich Niemand für 3 Stunden "irgendwo putzen schicken" ... keine Sorge dich will auch kein AG "zum Putzen" haben, noch entscheiden die AG wen sie überhaupt einstellen wollen.
Zudem gilt auch für dich die Zumutbarkeit bei der Arbeitsvermittlung nach § 140 SGB III ...

Versuche mal dich mit den (wirklich wichtigen) §§ des SGB III / SGB I auch mal auseinanderzusetzen, da steht ziemlich genau alles drin, was geht bei der AfA und was nicht ...

Auch §§ MÜSSEN passen auf die konkrete Situation, da reicht es auch nicht ganz, die einfach irgendwo (in Merkzettel) mit rein zu schreiben, "damit dir die Muffe geht" ... :icon_evil:

MfG Doppeloma
 
kurze Wasserstandsmeldung:

-habe diesen Gesundheitsfragebogen mit den befristeten Schweigepflichtsentbindungen abgegeben und mir den Eingang bestätigen lassen.

Beim Psychiater habe ich angerufen und denen gesagt, dass das Attest mit der 0-Leistungsfähigkeit nicht so gut ist und dass ich das weggelassen habe und jetzt die SPE erteilt habe.

ALGI Antrag ist auch fertig ausgefüllt und durchkopiert mit allen Anlagen und ich habe ein Schreiben für die Empfangsbestätigung fertig gemacht auf dem alle abgegebenen Papiere gelistet sind. (Merkblätter und Hinweiszettel von der AfA sind auch alle beiseite gepackt. ;-) )

Könnte ich jetzt morgen so abgeben. Meine Freundin könnte mitkommen, aber das wäre übertrieben nur wegen der Abgabe des Antrages glaube ich!? Oder? Kann doch eigentlich GAR NICHTS passieren mehr? Oder?

(Meine Freundin hat bei der Abgabe des Gesundheitsfragebogens auf die Frage der Dame dort, warum wir uns den Weg in die Kreisstadt denn gemacht hätten, gleich damit beantwortet dass wir das mit einen Shopping-Tripp verbinden wollen. Dafür hat sie einen Tritt auf ihre Schuhspitizen kassiert :doh:)
 
Hallo Deutsch Meyer,

ALGI Antrag ist auch fertig ausgefüllt
Könnte ich jetzt morgen so abgeben. Meine Freundin könnte mitkommen, aber das wäre übertrieben nur wegen der Abgabe des Antrages glaube ich!? Oder? Kann doch eigentlich GAR NICHTS passieren mehr? Oder?
Hast du einen Termin zur Abgabe der Unterlagen? Wenn du den Antrag nur am Empfang abgeben möchtest,kann eigentlich nichts passieren aber man weiß ja nie.Solltest du einen Termin haben würde ich die Freundin auf jeden Fall mitnehmen.

Es Grüßt Antik 63
 
Nein, @Antik 63 ich habe keinen Termin.
Aber hier in der kleinen Stadt kann man einfach so da hingehen und gelangt direkt zu der Sachbearbeiterin. Die ersten 2 male bin ich auch ohne Termin hin.
Aber ich denk mir halt sie soll nur den Empfang bestätigen und den Antrag entgegennehmen - auf sonst irgendwelche Gespräche brauch ich mich ja nicht einlassen. Und der Antrag soll genauso (nach dem Muster von Doppeloma) ausgefüllt bleiben und nicht mehr geändert werden. Feddich - bis zum Bescheid dann erstmal.
 
Antrag auf ALGI ist nun abgegeben und ich warte... .

----

Aber heute ist Post von der DRV gekommen.

Ich soll zu einem Gutachter 'um über ihren Rentenanspruch entscheiden zu können' - und das ist ein Orthopäde!!! Noch dazu einer mit krass schlechten Bewertungen im Netz.

Dabei bin ich doch wegen einer psychiatrischen Diagnose jetzt bis zur Ausssteuerung AU , und habe auch deswegen den EM-Antrag gestellt. Meine Spondylarthrose hat der Hausarzt nur mit aufgeschrieben in seinem Befundbericht, als zweitrangig.

Die DRV ignoriert den Psychiater komplett. Das ist nicht gut, oder?

Und dass sie mich im Anschluß vor der Entscheidung noch zu einem psychiatrischem Gutachter schicken ist nicht wahrscheinlich, oder?
 
Antrag auf ALGI ist nun abgegeben und ich warte...


Hallo,
Mach Dich erst mal nicht verrückt, bei mir kamen innerhalb einer Woche zwei Briefe von der DRV , ein Gutachter Termin beim Psychiater und paar Tage später ein Gutachter Termin beim Othopäden, vielleicht ist es bei Dir ähnlich 👍, liebe Grüße Sternschnuppe
 
Zurück
Oben Unten