Aussteuerung 02.05.18 - EM-Rentenantrag 01.03.18 - ALG Antrag §145 SGBIII wann?

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Deutsch Meyer

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Liebe Forumsgemeinde,

gerade habe ich aus dem Postkasten ein Schreiben meiner KK gefischt mit der Mittteilung, dass mein KG letztmalig am 02.05.2018 gezahlt wird - Aussteuerung also wie zu erwarten.
Wobei es mich wundert, dass ich bereits 2,5 Monate vorher dieses Schreiben bekomme. So früh?

Weil mich diese Ämtersachen leider regelmäßig psychisch aus der Bahn werfen, habe ich mich sogleich drangesetzt, hier erst ein bisschen gelesen, und jetzt noch einen eigenen Threat aufgemacht.

Das mag manchem albern erscheinen aber mir hilft es hier begleitet zu werden bei dem 'exkrement' (finde den Smilie nicht der sich schämt).

Aussteuerung ist also am 02.05.18.

Am 01.03.18 habe ich einen Termin beim SB der hiesigen DRV wo dann mein EM- Rentenantrag eingereicht wird. Ausgefüllt ist soweit alles von mir dafür, und auch abgesprochen mit meinem Psychiater der mir den Rücken stärken will.

Wegen der Aussteuerung werde ich aber wohl noch den mir äußerst unliebsamen Kontakt mit der AfA aufnehmen müssen um den Antrag auf ALG nach § 145 SGB III zu stellen, richtig?
(mein Restanspruch auf ALGI beträgt 226Tage)

Wann sollte ich diesen Antrag stellen? Ich las hier in einem anderen Faden es reicht, wenn ich das 14 Tage vor Aussteuerung erst mache !?
Hole ich mir das Fomular dann direkt bei der AfA?

Hier in dem Muster von @Doppeloma ist zum Glück eine gute Richtlinie um Fehler beim Ausfüllen zu vermeiden - hab ich mir schon ausgedruckt.

Den größten Schiss habe ich ja vor dem Gesundheitsfragebogen oder dem ärztlichem Dienst oder was auch immer die sich einfallen lassen. Meine Beeinträchtigungen sind psychischer Natur, ich habe keine Berge von Krankenakten oder ärztlichen Attesten - kann nur an meinen Psychiater verweisen und versuchen meine Probleme selbst zur Sprache zu bringen vor so einem Gutachter - was mir aber echt schwerfällt. Außerdem weiß ich, dass die AfA sich die Gutachter gern spart, weil die immer alle keine Zeit haben und allein nach ?Gesundheitsfragebogen oder Facharzt Auskunft entscheidet? Was mache ich denn, wenn die einfach mal beschließen ich soll auf den Arbeitsmarkt und bilde mir meine 'Leiden' nur ein? Das sind so die Ängste die mich dabei umtreiben und natürlich auch, dass ich aus irgendwelchen komischen Gründen keine Zahlungen kriege.

We will see... .

Falls irgendjemand noch was einfällt, was ich vergessen haben könnte oder einen guten Ratschlag für mich hat - oder auch nur ein paar gute Wünsche...

... gerne her damit.
 
wie lange warst du seit deinem letzten ALG1 krankgeschrieben mit krankengeld?

während des KG-bezugs baut man weiter/wieder ALG1-zeiten auf... es werden ja beiträge zur arbeitslosenversicherung vom KG bezahlt...

ich hatte einen restanspruch von 3,5 monaten, dann krankengeldbezug und nach aussteuerung waren es 7,5 monate ALG1-bezug.

..............

14 tage vor ablauf des krankengeldes reicht die kontaktaufnahme mit der AfA.

der musterantrag von Doppeloma ist perfekt, um keine fehler zu machen. aber auch mdl. musst du dich immer mit "deinem restleistungsvermögen" zur verfügung stellen... also nicht bequatschen lassen, ob du vielleicht wenigstens 4h oder so schaffst, sonst passen sie dein ALG noch den 4 stunden an (kürzung)

hast du evtl. in den letzten jahren eine reha gemacht buw. warst in einer klinik/tagesklinik? die berichte KÖNNEN gold wert sein, je nachdem, was darin steht.

ansonsten den gesundheitsfragebogen, wenn überhaupt, nur beim ärztl dienst abgeben, nicht dem SB bei der AfA ... ihre neugier sollen die woanders befriedigen.

lass dich nicht abwimmeln, das erst das gutachten fertig sein muss, bevor es kohle gibt, du hast anspruch drauf, egal wie lange der med. dienst braucht.

wenn dein Doc dich unterstützen will, wird er wohl hoffentlich entsprechend antworten, wenn der med. dienst seine anfrage an ihn stellt. dafür brauchts dann aber eine schweigepflichtsentbindung für ihn für den med. dienst, diese unbedingt zeitl. begrenzen.
 
Hallo Deutsch Meyer,

wieso möchtest du zu einer DRV Beratungsstelle gehen? Den Antrag kannst du auch direkt per Post an die DRV schicken.


Schiss vor dem Gesundheitsfragebogen musst du auch nicht haben. Den kann man freiwillig ausfüllen oder auch nicht. Bleibt dir überlassen. Ansonsten kommt der in den Papiermüll.
 
@doppelhexe:

zu deinen Fragen, der Reihe nach:

war seit dem 03.11.2016, bis dato krankgeschrieben seit letztem ALGI Bezug. Müsste ich mal checken wie das also genau ist mit meinen Restansprüchen auf ALGI - mal abgesehen davon, dass ich mit meinen Bezügen gerade so an der Grenze zum Minimum bin (HartzIV oder Grundsicherung oder was auch immer).

14 Tage - o.k.- da halte ich mich auch dran. Neige ja dazu vorschnell zu reagieren

Immer mit Restleistung zur Verfügung stellen - o.k. *Aber wenn meine Restleistung auch nach Psychiatergutachten 0 ist - kriege ich dann kein ALGI? Irgendwie kapier ich das bis heute nicht.*

Ich habe beim letzen AG, 15 Jahre durchgearbeitet ohne einen einzigen Tag krank gewesen zu sein.

Aus Erfahrung weiß ich, dass das Amt hier vor Ort sich nicht damit zufrieden gibt, wenn ich den Gesundheitsfragebogen auf Verweis seiner Freiwilligkeit verweigere. Ich wurde im vergangenen Sommer vorübergehend vom MDK für gesund erklärt und war da auch beim Arbeitsamt und hab den Gesundheitsfragebogen verweigert - aber dann haben sie Druck gemacht und mir postalisch ein Schreiben geschickt, dass der Äd diesen Bogen brauche und mir Frist gesetzt bis dass ich den ausfüllen soll. Zum Glück kam dann simultan, dass die KK mich wieder ins KG nimmt nach meinem Widerspruch.

Schweigepflichtsentbindung zeitlich begrenzen -> das wusste ich nicht - Danke dafür.
Gilt das auch für EM Rentenantrag? Nee, oder - da unterschreib ich brav alles, oder?

@Rübennase :
Den ersten Termin bei der DRV hatte ich schon im Dezember. Das war gut, weil der SB nett war und mir geholfen hat das Chaos in meinem Beschäftigungsverlauf zu ordnen und den andern Kram beschleunigen konnte, was ungeklärte Zeiten bei mir im Rentenonto betrifft. Den zweiten Termin habe ich nun nicht vor dem 1.03 kriegen können. Aber die zwei Wochen kann ich nun auch noch warten.

Ja - dieser Gesundheitsfragebogen ist echt ein rotes Tuch für mich. Meintest du den für die EM Rente oder den bei der AfA?
 
Hallo Deutsch Meyer,

gerade habe ich aus dem Postkasten ein Schreiben meiner KK gefischt mit der Mittteilung, dass mein KG letztmalig am 02.05.2018 gezahlt wird - Aussteuerung also wie zu erwarten.

Schon "falsch", dein Anspruch auf Krankengeld endet am 02.05., wenn du bis dahin weiter AU geschrieben bist ... gezahlt wird der Rest Krankengeld erst wenn du dann noch mal deinen Stempel vom Arzt bekommen hast (am 02.05. oder bald danach).

Wobei es mich wundert, dass ich bereits 2,5 Monate vorher dieses Schreiben bekomme. So früh?

Das macht jede KK wie sie will, es gab auch schon User wo man meinte das erst "nachträglich" mitteilen zu müssen, in meinem Falle wusste ich das schon fast 9 Monate vorher.

Man wollte mich zunächst "vorzeitig" aussteuern, weil ich vor dieser Erkrankung bereits fast 1 Jahr lang Krankengeld bekommen hatte (wegen einer völlig anderen Krankheit), war aber danach noch fast 7 Monate wieder im "Dienst" gewesen.

Man meinte dann das einfach zusammenrechnen zu dürfen und teilte mir die Aussteuerung mit, nach meinem Widerspruch bekam ich dann den Widerspruchsbescheid und mein Widerspruch wurde voll anerkannt.

Darin stand dann gleich wann ich nun rechtmäßig mit der Aussteuerung zu rechnen habe, weitere Anschreiben dazu bekam ich auch nicht mehr.
Musste also selber daran denken, dass auch 9 Monate mal irgendwann vorbei sein werden ...

Das mag manchem albern erscheinen aber mir hilft es hier begleitet zu werden bei dem 'exkrement' (finde den Smilie nicht der sich schämt).

Musst dich doch gar nicht schämen, ich schäme mich ja auch nicht, dass ich mich hier immer noch herum treibe ...

Am 01.03.18 habe ich einen Termin beim SB der hiesigen DRV wo dann mein EM- Rentenantrag eingereicht wird. Ausgefüllt ist soweit alles von mir dafür, und auch abgesprochen mit meinem Psychiater der mir den Rücken stärken will.

Soweit ja ganz nett, hast du dir auch einige aktuelle Arztberichte geben lassen, damit die gleich mitgeschickt werden können ???

Verlass dich besser nicht darauf, dass die DRV sich schon alles selber anfordern wird, lass dir das auch nicht von den DRV - Bratern ausreden, DU entscheidest was dem Antrag beigefügt werden soll und nicht die Berater.
Die glauben auch noch zu oft "an das Gute" bei ihrem AG ...

Ob das insgesamt ein guter Zeitpunkt ist 2 Monate vor der Aussteuerung wage ich noch zu bezweifeln, einen Bescheid wirst du (vermutlich) noch nicht vorher (von der DRV) bekommen.

Oder es wäre (wahrscheinlich) die Ablehnung und damit kann die AfA immer "ganz schwer umgehen" wenn du dann Geld wegen der Ausststeuerung nach § 145 SGB III haben möchtest.

Wegen der Aussteuerung werde ich aber wohl noch den mir äußerst unliebsamen Kontakt mit der AfA aufnehmen müssen um den Antrag auf ALG nach § 145 SGB III zu stellen, richtig?
(mein Restanspruch auf ALGI beträgt 226Tage)

Solltest du rechtzeitig vorher noch einen positiven EM-Renten-Bescheid bekommen kannst du dir den Weg sparen, dann bekommst du sowieso kein ALGI mehr gezahlt ...

Auf jeden Fall solltest du dir die Antragstellung (auf EM-Rente) auch gleich schriftlich bestätigen lassen und das dann schon bei der AfA mit nachweisen, dass dieser Antrag bei der DRV bereits in Arbeit ist.

Wann sollte ich diesen Antrag stellen? Ich las hier in einem anderen Faden es reicht, wenn ich das 14 Tage vor Aussteuerung erst mache !?
Hole ich mir das Fomular dann direkt bei der AfA?

Genau so ist es, das genügt wirklich, zumal dein erstes ALGI erst zu Ende Mai gezahlt wird, bis dahin kann alles gut erledigt sein.
Du schreibst von einem "Rest-Anspruch", dann bist du bereits aus dem ALGI-Bezug krank geworden ???
Ich frage wegen der nötigen Unterlagen vom AG für die Berechnung, das wäre ja dann bei der AfA schon vorhanden ...

Zu ergänzenden Ansprüchen durch die lange AU mit Krankengeld wurde dir ja schon geschrieben ...

Genauer dazu (zum Erstbesuch bei der AfA) dann noch mal "frisch" wenn es soweit ist, sonst hast du das bis dahin schon wieder vergessen ...

Den größten Schiss habe ich ja vor dem Gesundheitsfragebogen oder dem ärztlichem Dienst oder was auch immer die sich einfallen lassen.

Das ist doch alles freiwillig, davor muss man keinenSchiss haben, sorge dafür, dass du einige (wenige) aktuelle Arztberichte (DIREKT beim ÄD gegen Eingangsbestätigung) abgeben kannst und dann brauchen die weder Gesundheitsfragebögen noch Schweigepflicht-Entbindungen von dir.

Die SB bekommen dann diese Bestätigung über die Abgabe beim ÄD und sonst NICHTS ... auch keine Auskünfte zu deinem Gesundheitszustand ... das geht NUR einen Arzt was an ...

Wird denen nicht gefallen aber das kann dir egal sein, in der Regel wird dann nach "Aktenlage" begutachtet, du stellst dich mit diesem "Restleistungsvermögen" (lt. AfA - ÄD) der Vermittlung IMMER zur Verfügung und das hat den SB zu genügen ...


Beim ÄD der AfA sitzen in der Regel "Allgemeinmediziner / Arbeitsmediziner" (also keine "echten Gutachter") und wenn du gezielt die richtigen Unterlagen von deinem Arzt vorher eingereicht hast, dann wirst du NICHTS erzählen müssen ... da brauchst du keine "Krankenakte", die liegt dann sowieso dort nur noch im Archiv rum.

Außerdem weiß ich, dass die AfA sich die Gutachter gern spart, weil die immer alle keine Zeit haben und allein nach ?Gesundheitsfragebogen oder Facharzt Auskunft entscheidet?

Falsch, man schickt dich nicht zum Arzt weil eine richtige Untersuchung die AfA mehr Geld kostet, als eine ärztliche Stellungnahme nach "Aktenlage" schreiben zu lassen, dem Arzt ist das (eigentlich) egal, der entscheidet das nicht.

Die angeblichen "Überlastungen" des ÄD sind meist nur Ausreden um dich hinzuhalten, der Fragebogen reicht ganz sicher nicht, Facharzt-Auskunft / -Bericht ist doch prima, was willst du mehr ???
Der ÄD soll dich weder behandeln noch Diagnosen selber stellen, wenn du klare Facharztberichte vorlegen kannst, genügt das doch schon, mit psychischen Problemen (in Arztberichten) haben die sicher in letzter Zeit auch schon häufiger zu tun gehabt.

Das sind so die Ängste die mich dabei umtreiben und natürlich auch, dass ich aus irgendwelchen komischen Gründen keine Zahlungen kriege.

Wenn man aus "irgendwelchen komischen Gründen" nicht zahlen will, wird uns schon was einfallen dazu ... dafür müssen wir diese "komischen Gründe" aber auch erst mal kennen.

Falls irgendjemand noch was einfällt, was ich vergessen haben könnte oder einen guten Ratschlag für mich hat - oder auch nur ein paar gute Wünsche...

Ach, dazu wird uns sicher noch ganz viel einfallen, wenn man später die genauen Fakten kennt ... was man dir jetzt so schreibt, kann schon völlig anders laufen, wenn die DRV deine EM-Rente vorher noch bewilligt oder ablehnt ...

Das machen wir besser erst konkret wenn wir dazu mehr wissen und du selber auch.

MfG Doppeloma
 
Liebe @Doppeloma :

irgendwie habe ich gerade ein breites Grinsen im Gesicht wenn ich dich lese. Lieben Dank für den Support und dass du/ihr euch hier immer herumtreibt!

Good point, das mit der Bestätigung des EM Antrags bei der DRV. Da hätte ich wieder nicht dran gedacht.

Interessant auch wie die Krankenkassen sich so verhalten können, wenn man deinen Fall so hört.

Und dann sprichst du wieder das Thema Arztberichte an. Hab keine. Werde meinen Psychiater/Facharzt, der Schweigepflicht entbinden und ebenso meinen Hausarzt zu dem ich 30 Jahre gelaufen bin -und die sollen das dann machen. Oder nicht, oder was? Oder sollte ich bei Zeiten dann doch noch um einen feinen Facharztbericht meines Psychiaters bitten?

Mein Doc meinte übrigens jetzt wäre ein guter Zeitpunkt um das mit dem EM Antrag zu machen. Hoffe mal der denkt sich das richtige dabei. ;-)

Aber o.k. - ich entspann mich erstmal. Danke für die lieben Antworten.

Hat gut getan hier zu schreiben.

Auf bald!
 
Hallo liebe Foris,

in 14 Tagen werde ich nun ausgesteuert.

Bin unruhig (Angst) weil es in eine neue Runde geht sozusagen.

Den Rentenantrag habe ich am 01.03.18 gestellt aber das Verfahren läuft natürlich noch.

Gleich mache ich mich auf dem Weg zum Arbeitsamt, um mich arbeistlos zu melden bzw. mir den Antrag zu holen.

Den werde ich dann nach diesem Muster ausfüllen hier zuhause.

Es ist ja so, dass ich mir weiter die AU's vom behandelnden Psychiater hole - was mache ich eigentlich damit nach er Aussteuerung. Ablegen aber nirgends mehr vorlegen, oder?

---

Und eine Frage hätte ich da noch:

Ich sage mir immer einen Schritt nach dem Anderen und habe diese Frage bisher verdrängt... aber was ist eigentlich wenn die EM Rente abgelehnt wird? Gibt es dann Grundsicherung, oder falle ich womöglich durch das soziale Netz und bekomme gar kein Geld mehr von nirgendwoher?
Und wie ist das mit einem möglichen Widerspruch dann? Für Anwalt oder so habe ich natürlich auch kein Geld.

O.k. - hier scheint heute die Sonne, das Glas ist halb voll und alles wird gut!

Liebe Grüße
 
Hallo Deutsch Meyer,

erst einmal ganz ruhig - durch das soziale Netz fällst du nicht!

Sollte die DRV deinen Antrag auf EM-Rente ablehnen, hast du ja zunächst noch deinen ALGI-Anspruch. Und danach würdest du halt in ALGII rutschen.

Bei deinen AU´s reichst du die Durchschrift ganz normal an die KK weiter, das Original bleibt bei dir, NICHT an die AfA weitergeben!

Hier scheint auch die Sonne
 
Danke euch, wusste gar nicht, dass die Krankenkasse weiter die AU's bekommt.
Nein, ein ruhendes Arbeitsverhältnis habe ich nicht.
--
Ich habe ein Attest vom Psychiater, dass ich aktuell und in Zukunft nichts zum Bruttosozialprodukt beitragen kann, wegen/weil... (so ähnlich) - das werde ich denen geben - brauch ich dann keine Schweigepflichtsentbindungen mehr ausstellen und auch keinen Gesundheitsfragebogen mehr ausfüllen. Mit dem Attest, dass die Restleistungsfähigkeit mit Null definiert, ist doch alles klar, oder? Oder?
 
Sollte der EM-Rentenantrag abgelehnt werden wirst du ja (hoffentlich!) zunächst Widerspruch einlegen.

Dann ist das ganze Verfahren bis einschließlich einer eventuellen Klage am SG sofern dem Widerspruch nicht abgeholfen wird sozusagen in der Schwebe weil abschließend noch keine finale Entscheidung getroffen wurde.

Und das kann dauern...

Gleichwohl läuft deine AU schön weiter, und in Hinsicht auf obengenanntes Prozedere gibt es dann auch mMn keine Veranlassung einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen.

Mein behandelnder Facharzt hatte mir damals auch ein kurzes aber aussagekräftiges Schreiben erstellt welches sehr hilfreich war und auch problemlos akzeptiert wurde ohne den ÄD einzuschalten.

Somit wurde ich bis zu meiner EM-Rente völlig in Ruhe gelassen allerdings war das im ALGII Bezug.

Aber erst mal abwarten, vielleicht geht auch dein EM-Rentenantrag gleich beim ersten Mal durch. Ich hatte damals auch gedacht das wird nix, mich schon auf den Kampf vorbereitet und dann kam der Bescheid mit der Bewilligung...


liesa
 
Lieben Dank @liesa - du machst mir gerade Mut.

Dieser Widerspruch gegen die Ablehnung der EM Rente, ist der mit Kosten verbunden?

Gerade war ich hier beim Arbeitsamt. Die junge Sachbearbeiterin war sehr nett. Sie hat mich wiederholt darauf hingewiesen, dass ich den Gesundheitsfragebogen möglichst schnell auszufüllen habe. Auf meinen Einwand, dass ich denke das wäre freiwillig - genauso wie die Schweigepflichtsentbindung - meinte sie da wüsste sie nichts davon.
Wir sind jetzt so verblieben, dass sie meinte ich sollte den unausgefüllten Gesundheitsfragebogen wieder abgeben und schriftlich dazu den Pragraphen vermerken der beweist, dass die Abgabe freiwillig ist. - So kann ich das machen, oder? Welcher Paragraph wäre da dann relevant? Oder hat die ganze Sache noch einen Haken?
Und dann lege ich noch das Attest des Psychiaters bei und hoffe dass sie danach entscheiden, ohne weiteres Theater. Right?
 
Der Widerspruch kostet nix.

Ich würde betreffs dem Gesundheitsfragebogen darauf hinweisen das ja gerade der EM-Rentenantrag läuft und somit die Prüfung der Erwerbsfähigkeit/gesundheitlichen Einschränkungen aktuell von der DRV vorgenommen wird.

Gleichzeitig die Bestätigung das der Antrag gestellt wurde beifügen und das Schreiben von deinem Facharzt.


liesa
 
Wenn du denen sagst, das dein Restleistungsvermögen 0 ist, bekommst du auch kein Geld.
Du mußt dich mit deinem Restleistungsvermögen VOLL zur Verfügung stellen.....dein Restleistungsvermögen Stellt der ÄD der AfA fest und sonst niemand.

Die NETTE Dame von der AfA soll dir beweisen nach welchem Paragraph du den Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindungen abgeben MUSsT.
Die brauchen für alles eine Rechtsgrundlage, die soll sie dir erst mal Zeigen.
Außerdem steht doch drauf, das das freiwillig ist.
 
@Bitas -ich glaub ich mach mich gerade mal wieder selbst verrückt und bin der SB schon ziemlich paranoid vorgekommen.
Sie meinte (ich war noch ein zweites mal dort weil sie für die Aussteuerung einen Tag zu früh eingetragen hatte beim Antrag), Ich würde morgen Post bekommen, einen grünen Umschlag von der Leistungsabteilung, aber den könnte ich dann ignorieren weil wir ja gesagt haben, ich fülle den Bogen aus und lege den Pragraphen bei, der sagt es ist freiwillig!?

Aber ich sage denen ja nicht mein Restleistungsvermögen ist 0 - ich füllen den Antrag ja nach den Vorgaben von Doppeloma aus.
 
Aber ich sage denen ja nicht mein Restleistungsvermögen ist 0 - ich füllen den Antrag ja nach den Vorgaben von Doppeloma aus.
OK, soweit GUT.
Mit dem Attest, dass die Restleistungsfähigkeit mit Null definiert, ist doch alles klar, oder? Oder?
Dann sollte Dein Arzt Dir aber ebenfalls kein Attest mit dem 0-ler-Restleistungsvermögen ausstellen. Das wäre evtl. gefundenes Fressen für die AfA, um zu versuchen Leistungen zu verweigern.
Also bitte aufpassen und Euch nicht widersprechen.
 
@Fabiola :
In dem Attest steht, dass ich aktuell und in der Zukunft nicht in der Lage bin einer Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert nachzugehen.
Ist das irgendwie verkehrt??? Ich denke es gibt diese Nahtlosigkeitsregelung?

Ich sage ja, ich bin gerade dabei mich verrückt zu machen. Glaub ich füll diesen Gesundheitsgragebogen aus und die Schweigepflichtsentbindungen - habe kein Bock auf Stress.
 
Muss die ganze Zeit daran denken was die SB sagte:

dass ich morgen einen grünen Brief von der Leistungsabteilung bekäme. Können die mir die Leistungen schon verweigern, noch bevor ich den Antrag überhaupt gestellt habe, nur weil ich bei der Arbeitslosmeldung GESAGT habe gegenüber der Sachbearbeiterin, dass ich denke das Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens ist freiwillig, genau wie die Schweigepflichtsentbindungen???

Glaub das ist besonders dumm gelaufen heute beim Amt. :-(
 
Ausgesteuerte werden ALLE zum ÄD der AfA geschickt, um das Restleistungsvermögen festzustellen.
Wenn dein Arzt vorher schon sagt das du KEIN Restleistungsvermögen mehr hast, kann/wird es zu Problemen kommen.
Die DRV stellt die Erwerbsfähigkeit fest.
 
Hallo Deutsch Meyer,

in 14 Tagen werde ich nun ausgesteuert.
Bin unruhig (Angst) weil es in eine neue Runde geht sozusagen.

Schade, dass du dich nun erst meldest, wenn du faktisch schon einen Fuß bei der AfA hast, so kann man dich natürlich nicht mehr darauf vorbereiten, was deine (verständliche) Unruhe durchaus etwas hätte mildern können.

Den Rentenantrag habe ich am 01.03.18 gestellt aber das Verfahren läuft natürlich noch.

Hast du dir die Antragstellung schriftlich bestätigen lassen und hast du eine Kopie davon mit zur AfA genommen ???

Gleich mache ich mich auf dem Weg zum Arbeitsamt, um mich arbeistlos zu melden bzw. mir den Antrag zu holen.

Du meldest dich NICHT arbeitslos, sondern wegen der Aussteuerung aus dem Krankengeld ..., dass du dazu auch arbeitslos bist sollten die ja schon wissen, wenn du bis zur AU schon ALGI bezogen hast.

Den werde ich dann nach diesem Muster ausfüllen hier zuhause.

Richtig, das ist ja nun schon überstanden, der Besuch bei der AfA ...

Es ist ja so, dass ich mir weiter die AU's vom behandelnden Psychiater hole - was mache ich eigentlich damit nach er Aussteuerung. Ablegen aber nirgends mehr vorlegen, oder?

Wie dir schon geschrieben wurde, den KK-Teil zur KK geben und den Rest zu Hause gut aufbewahren, die KK führt deine AU im PC weiter und kann dann der DRV auf Nachfrage auch beantworten, dass du immer noch AU geschrieben bist ...

Das kommt durchaus vor, dass die das machen wenn ein Antrag auf EM-Rente gestellt wurde ...

Ich sage mir immer einen Schritt nach dem Anderen und habe diese Frage bisher verdrängt... aber was ist eigentlich wenn die EM Rente abgelehnt wird?

Was soll dann sein, dann legst du Widerspruch ein und die AfA muss so lange weiter zahlen, bis dein Anspruch dort abgelaufen ist ... das regeln wir dann wenn es was zu regeln gibt ...

Gibt es dann Grundsicherung, oder falle ich womöglich durch das soziale Netz und bekomme gar kein Geld mehr von nirgendwoher?

Warum soll es dann Grundsicherung geben (was verstehst du denn darunter genau ?), ALG II (Grundsicherung für Arbeitslose) bekommst du erst wenn ALGI abgelaufen ist und Grundsicherung aus dem SGB XII gibt es NICHT wenn die DRV dich (vorerst noch) für Erwerbsfähig hält ...

Und wie ist das mit einem möglichen Widerspruch dann? Für Anwalt oder so habe ich natürlich auch kein Geld.

Das kann man auch ohne Anwalt machen und wenn dein Geld wirklich so knapp ist, kannst du auch einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen, davon kann dann ein Anwalt bezahlt werden, auch schon für einen Widerspruch.

Ich habe ein Attest vom Psychiater, dass ich aktuell und in Zukunft nichts zum Bruttosozialprodukt beitragen kann, wegen/weil... (so ähnlich) - das werde ich denen geben -

Du solltest dir laufende Behandlungsberichte ausdrucken lassen, so ein Attest ist Unsinn, der ÄD will was zu deinen Krankheiten wissen und keine Einschätzung von deinem Arzt dazu haben, ob du noch was von "wirtschaftlichem Wert" arbeiten könntest.

Das gehört zur Rentenkasse aber NICHT zur AfA, da darf man NICHT "völlig ohne Restleistungsvermögen" sein ... du willst Arbeitslosengeld bekommen und musst (wenigstens fiktiv) der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.

Wenn dein Arzt das schon zu deutlich in Frage stellt, tut er dir damit keinen Gefallen bei der AfA, der ÄD muss deine wichtigsten Diagnosen kennen und welche gesundheitlichen Einschränkungen bei deiner Vermittlung mindestens zu beachten wären.

Dein sogenanntes "Restleistungsvermögen" (das gilt NUR für die AfA) stellt dann der ÄD fest und wenn der meint du bist UNTER 15 Wochenstunden vermittelbar im Moment, dann ist das OK.
Das darf aber NICHT von DIR kommen und auch NICHT schriftlich von deinem Arzt ...

brauch ich dann keine Schweigepflichtsentbindungen mehr ausstellen und auch keinen Gesundheitsfragebogen mehr ausfüllen. Mit dem Attest, dass die Restleistungsfähigkeit mit Null definiert, ist doch alles klar, oder? Oder?

NEEE, damit ist gar nichts klar, dein Arzt soll nicht die Arbeit des ÄD erledigen, sondern dessen Entscheidung (durch Behandlungsberichte und Diagnosen) unterstützen.
Dafür braucht er nicht extra was schreiben, er hat eine Dokumentationspflicht und sollte genug Material in deiner Patientenakte haben.

Der DRV kann er auch nicht einfach nur schreiben "mein Patient braucht EM-Rente" wenn die mal anfragen, was medizinisch mit dir los ist reicht das auch nicht ganz.

Dieser Widerspruch gegen die Ablehnung der EM Rente, ist der mit Kosten verbunden?

Du brauchst zunächst ein Blatt Papier und einen Umschlag und das Porto für ein "Übergabe-Einschreiben" an die DRV ...

Sozialrechtsverfahren sind ansonsten Kostenfrei, nur einen Anwalt müsstest du bezahlen, wenn du alles alleine machst kostet es nur etwas Papier / Druckertinte / Porto und Nerven ...

Gerade war ich hier beim Arbeitsamt. Die junge Sachbearbeiterin war sehr nett. Sie hat mich wiederholt darauf hingewiesen, dass ich den Gesundheitsfragebogen möglichst schnell auszufüllen habe.

Warum muss das schnell gehen, deine Aussteuerung erfolgt erst Anfang Mai und DANACH soll dein "Restleistungsvermögen" für die Vermittlung bei der AfA festgestellt werden, da besteht also noch gar keine "Eile" ...

Auf meinen Einwand, dass ich denke das wäre freiwillig - genauso wie die Schweigepflichtsentbindung - meinte sie da wüsste sie nichts davon.

Dann sollte sie vielleicht mal ihre Arbeitsanweisungen lesen, darin steht sogar, dass die SB den Kunden darauf hinweisen MÜSSEN, dass diese Unterlagen für den ÄD alle freiwillig sind ...

Wir sind jetzt so verblieben, dass sie meinte ich sollte den unausgefüllten Gesundheitsfragebogen wieder abgeben und schriftlich dazu den Pragraphen vermerken der beweist, dass die Abgabe freiwillig ist.

Es gibt einen solchen § gar nicht, es steht doch drauf auf dem Gesundheitsfragebogen ... "lesen bildet" manchmal auch AfA-SB ... den leeren Bogen wieder abzugeben ist völliger Unsinn und du brauchst da auch NIX draufzuschreiben wenn du den nicht ausfüllen willst.

Warum machst du darum so ein Theater, die Unterlagen gehen sowieso NUR DIREKT zum ÄD der AfA, da geht es die SB doch gar nichts an, ob du das nun ausgefüllt hast oder nicht ???
Hast du dir sagen lassen wo die sitzen, damit du deine medizinischen Unterlagen dort DIREKT abgeben kannst ???

Die hat dich schon wieder "so nett verars**t" und du hast es nicht mal gemerkt, diese Unterlagen gehören überhaupt NICHT mehr in SB-Hände wenn sie ausgefüllt sind, also baruchst du denen auch nicht begründen, warum du Freiwilliges nicht ausgefüllt hast ...

- So kann ich das machen, oder? Welcher Paragraph wäre da dann relevant? Oder hat die ganze Sache noch einen Haken?

Ja, die ganze Sache hat den Haken, dass man dich falsch informiert hat und dein Attest NICHTS wert ist, für die Zwecke der AfA bzw. des ÄD ...

Und dann lege ich noch das Attest des Psychiaters bei und hoffe dass sie danach entscheiden, ohne weiteres Theater.

Glaube ich nicht, aus diesem Attest geht (vermutlich) nicht genug hervor, dass der ÄD auf eine persönliche Begutachtung verzichten könnte, woraus bitte soll denn dieser Arzt entnehmen können was gesundheitlich überhaupt (etwa) mit dir los ist, wenn du nur so wenige Infos dafür lieferst ???

Man kann die nun "mögen" oder nicht, aber "hellsehen" können die auch nicht ... der hat doch NICHTS von dir ... woraus er dann "nach Aktenlage" ein "Gutachten" machen könnte ...

Auch zu einem Untersuchungstermin wirst du dann wohl etwas mehr mitnehmen müssen, woraus deine gesundheitlichen Probleme auch erkennbar werden für diesen Arzt, der noch nie was mit dir zu tun hatte ... was du selber dann erzählst, muss der auch nicht alles (ohne Arztberichte) glauben (wollen) ...

Ich würde morgen Post bekommen, einen grünen Umschlag von der Leistungsabteilung, aber den könnte ich dann ignorieren weil wir ja gesagt haben, ich fülle den Bogen aus und lege den Pragraphen bei, der sagt es ist freiwillig!?

Erzähle uns mal morgen erst was du da für Post bekommen hast von der Leistungsabteilung, bis wann sollst du denn jetzt deine Gesundheits-Unterlagen (und bei wem aus Sicht der SB) eingereicht haben ???

In dem Attest steht, dass ich aktuell und in der Zukunft nicht in der Lage bin einer Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert nachzugehen.
Ist das irgendwie verkehrt??? Ich denke es gibt diese Nahtlosigkeitsregelung?

Ja, das ist verkehrt, WARUM ist wichtig und das steht da offenbar nicht drin ... zudem ist das die AfA und nicht die DRV ... da habe ich es ähnlich auch in den EM-Rentenantrag geschrieben ... die AfA bekam Arzt-Unterlagen mit Diagnosen, die Aussagen zu meinen gesundheitlichen Problemen machen konnten.

Was hat das mit der "Nahtlosigkeitsregelung" zu tun, das ist nur eine Bezeichnung für den Anspruch auf ALGI nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld.

Dein "Restleistungsvermögen" für diesen Anspruch hat der ÄD festzustellen und der möchte Arztberichte und Nachweise für deine gesundheitlichen Probleme ...

Glaub ich füll diesen Gesundheitsgragebogen aus und die Schweigepflichtsentbindungen - habe kein Bock auf Stress.

Und dann überreichst du das der "netten SB" zur Kontrolle oder wie soll man das jetzt verstehen ???
Füll doch den Bogen aus, soweit du das möchtest und für sinnvoll hältst, wo ist dein Problem damit ?

Der ganze Anamnesekram ist doch sowieso nur "lästig" und was du nicht beantworten möchtest lässt du einfach offen, das ist doch DEINE Entscheidung ... mach dir eine Kopie (für deine private Akte) und fertig ...

Schweigepflicht-Entbindungen gibt es NUR wenn es wirklich nötig ist oder möchtest du wirklich, dass die AfA von DRV bis Sozialgericht ALLE (3 Jahre lang) über dich ausfragen kann ...

Ich hatte meine Hausärztin befreit (begrenzt mit "nur gültig bis Datum"), die wurde nie angeschrieben, DRV und Reha-Kliniken hätte man gerne gehabt ... gab es aber von mir nicht ...

Nach den DRV-Gutachten (und der Ablehnung meiner EM-Rente) hat mich dann direkt der ÄD angeschrieben, ob ich erlaube, dass man sich diese Gutachten holt ... man wollte (angeblich) Divergenzen mit der DRV in der medizinischen Einschätzung klären.

Habe es dann "erlaubt" (nur diese Gutachten anzufordern), genützt hat es mir auch NIX, die DRV wurde erst am Gericht überzeugt.

dass ich morgen einen grünen Brief von der Leistungsabteilung bekäme. Können die mir die Leistungen schon verweigern, noch bevor ich den Antrag überhaupt gestellt habe,

Ein Antrag muss erst mal schriftlich gestellt werden, ehe er wirksam abgelehnt werden kann, die AfA möchte den Formular-Antrag haben und DU hast Anspruch auf einen schriftlichen Bescheid, dafür reicht es nicht was "besprochen" wurde mit der SB.

Die Gesundheitsunterlagen haben mit dem Antrag auf ALGI gar nichts zu tun, es ist also überhaupt NICHT leistungsrelevant, ob du da was ausfüllen und abgeben wirst oder nicht ...

Du solltest besser nicht mehr alleine zur AfA gehen, sondern nur noch mit Beistand nach § 13 SGB X ...

MfG Doppeloma
 
@Machts Sinn :
Ja, ich bn seit dem 03.11.16 ununterbrochen krankgeschrieben.
Nein, ich war früher wegen dieser Krankheit noch nie krankgeschrieben.

Danke euch für eure Antworten! @Doppeloma : Dir besonderen Dank für das virtuelle an die Hand nehmen, das kann ich gut gebrauchen. Bin auch etwas beruhigter jetzt in Aussicht auf einen nötigen Widerspruch bei Ablehnung des EM Rentenantrags (Beratungshilfeschein).
Zu deinen Fragen @Doppeloma:
Ja, die Abgabe des Rentenantrags wurde mir schriftlich bestätigt. Und wo genau ich jetzt den Gesundheitsfragebogen einreichen soll, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Dachte beim Arbeitsamt (im geschlossenem Unterschlag)?

Habe meine Termine heute abgesagt, weil ich da sein möchte wenn dieser ominöse Brief von der Leistungsabteilung mit dem grünen Umschlag kommt. Über den werde ich hier dann wahrscheinlich auch gleich berichten.

Ihr sagt mir alle es würde auf dem Gesundheitsfragebogen draufstehen, die Schweigepflichtsentbindungen seien freiwillig und das Ausfüllen des Bogens auch... aber ich kann das nicht lesen! Im 'Informationsblatt zur Vorstellung im Ärzlichen Dienst' steht folgendes:
"Sofern Sie zur Abgabe einer Schweigepflichtsentbindung nicht bereit sind, sind hierfür wichtige Gründe (im Sinne des §65 SGB I) gegenüber ihrer zuständigen Beratungs- und Vermittlungsfachkraft bzw. ihrer Sachberarbeiterin/ihrem Sachbearbeiter darzulegen. Alternativ können Sie auch selbst bereits vorhandene medizinische Befunde vorlegen." Und dann wird nochmal auf den §66 SGB I verwiesen nach dem es zur vollständigen oder teilweisen Versagung oder Entziehung der Leistungen kommen kann.

Aber ja... ich hab kapiert dass ich beitragen muss zur Aufklärung damit der ÄD meine Restleistungsfähigkeit feststellen kann.

Was mache ich denn jetzt konkret?

- den Gesundheitsfragebogen ausfüllen so gut ich kann
- Schweigepflichtsentbindung für den Psychiater und den Hausarzt und die DRV...

mehr kann ich nicht machen weil ich - außer diesem Dreizeiler-Attest keine Befunde oder Diagnosen oder sonstwas vorliegen habe. Das Attest vom Psychiater lege ich dann wohl lieber nicht vor!?
 
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