Deutsch Meyer
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gerade habe ich aus dem Postkasten ein Schreiben meiner KK gefischt mit der Mittteilung, dass mein KG letztmalig am 02.05.2018 gezahlt wird - Aussteuerung also wie zu erwarten.
Wobei es mich wundert, dass ich bereits 2,5 Monate vorher dieses Schreiben bekomme. So früh?
Das mag manchem albern erscheinen aber mir hilft es hier begleitet zu werden bei dem 'exkrement' (finde den Smilie nicht der sich schämt).
Am 01.03.18 habe ich einen Termin beim SB der hiesigen DRV wo dann mein EM- Rentenantrag eingereicht wird. Ausgefüllt ist soweit alles von mir dafür, und auch abgesprochen mit meinem Psychiater der mir den Rücken stärken will.
Wann sollte ich diesen Antrag stellen? Ich las hier in einem anderen Faden es reicht, wenn ich das 14 Tage vor Aussteuerung erst mache !?
Hole ich mir das Fomular dann direkt bei der AfA?
Den größten Schiss habe ich ja vor dem Gesundheitsfragebogen oder dem ärztlichem Dienst oder was auch immer die sich einfallen lassen.
Meine Beeinträchtigungen sind psychischer Natur, ich habe keine Berge von Krankenakten oder ärztlichen Attesten - kann nur an meinen Psychiater verweisen und versuchen meine Probleme selbst zur Sprache zu bringen vor so einem Gutachter - was mir aber echt schwerfällt.
Außerdem weiß ich, dass die AfA sich die Gutachter gern spart, weil die immer alle keine Zeit haben und allein nach ?Gesundheitsfragebogen oder Facharzt Auskunft entscheidet?
Das sind so die Ängste die mich dabei umtreiben und natürlich auch, dass ich aus irgendwelchen komischen Gründen keine Zahlungen kriege.
Falls irgendjemand noch was einfällt, was ich vergessen haben könnte oder einen guten Ratschlag für mich hat - oder auch nur ein paar gute Wünsche...
Soweit richtig. Doch solltest Du ein ruhendes Arbeitsverhältnis haben, dann geht das Original unbedingt an den Arbeitgeber.Bei deinen AU´s reichst du die Durchschrift ganz normal an die KK weiter, das Original bleibt bei dir, NICHT an die AfA weitergeben!
OK, soweit GUT.Aber ich sage denen ja nicht mein Restleistungsvermögen ist 0 - ich füllen den Antrag ja nach den Vorgaben von Doppeloma aus.
Dann sollte Dein Arzt Dir aber ebenfalls kein Attest mit dem 0-ler-Restleistungsvermögen ausstellen. Das wäre evtl. gefundenes Fressen für die AfA, um zu versuchen Leistungen zu verweigern.Mit dem Attest, dass die Restleistungsfähigkeit mit Null definiert, ist doch alles klar, oder? Oder?
dein Restleistungsvermögen Stellt der ÄD der AfA fest und sonst niemand.
Aber ich sage denen ja nicht mein Restleistungsvermögen ist 0 - ich füllen den Antrag ja nach den Vorgaben von Doppeloma aus.
in 14 Tagen werde ich nun ausgesteuert.
Bin unruhig (Angst) weil es in eine neue Runde geht sozusagen.
Den Rentenantrag habe ich am 01.03.18 gestellt aber das Verfahren läuft natürlich noch.
Gleich mache ich mich auf dem Weg zum Arbeitsamt, um mich arbeistlos zu melden bzw. mir den Antrag zu holen.
Den werde ich dann nach diesem Muster ausfüllen hier zuhause.
Es ist ja so, dass ich mir weiter die AU's vom behandelnden Psychiater hole - was mache ich eigentlich damit nach er Aussteuerung. Ablegen aber nirgends mehr vorlegen, oder?
Ich sage mir immer einen Schritt nach dem Anderen und habe diese Frage bisher verdrängt... aber was ist eigentlich wenn die EM Rente abgelehnt wird?
Gibt es dann Grundsicherung, oder falle ich womöglich durch das soziale Netz und bekomme gar kein Geld mehr von nirgendwoher?
Und wie ist das mit einem möglichen Widerspruch dann? Für Anwalt oder so habe ich natürlich auch kein Geld.
Ich habe ein Attest vom Psychiater, dass ich aktuell und in Zukunft nichts zum Bruttosozialprodukt beitragen kann, wegen/weil... (so ähnlich) - das werde ich denen geben -
brauch ich dann keine Schweigepflichtsentbindungen mehr ausstellen und auch keinen Gesundheitsfragebogen mehr ausfüllen. Mit dem Attest, dass die Restleistungsfähigkeit mit Null definiert, ist doch alles klar, oder? Oder?
Dieser Widerspruch gegen die Ablehnung der EM Rente, ist der mit Kosten verbunden?
Gerade war ich hier beim Arbeitsamt. Die junge Sachbearbeiterin war sehr nett. Sie hat mich wiederholt darauf hingewiesen, dass ich den Gesundheitsfragebogen möglichst schnell auszufüllen habe.
Auf meinen Einwand, dass ich denke das wäre freiwillig - genauso wie die Schweigepflichtsentbindung - meinte sie da wüsste sie nichts davon.
Wir sind jetzt so verblieben, dass sie meinte ich sollte den unausgefüllten Gesundheitsfragebogen wieder abgeben und schriftlich dazu den Pragraphen vermerken der beweist, dass die Abgabe freiwillig ist.
- So kann ich das machen, oder? Welcher Paragraph wäre da dann relevant? Oder hat die ganze Sache noch einen Haken?
Und dann lege ich noch das Attest des Psychiaters bei und hoffe dass sie danach entscheiden, ohne weiteres Theater.
Ich würde morgen Post bekommen, einen grünen Umschlag von der Leistungsabteilung, aber den könnte ich dann ignorieren weil wir ja gesagt haben, ich fülle den Bogen aus und lege den Pragraphen bei, der sagt es ist freiwillig!?
In dem Attest steht, dass ich aktuell und in der Zukunft nicht in der Lage bin einer Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert nachzugehen.
Ist das irgendwie verkehrt??? Ich denke es gibt diese Nahtlosigkeitsregelung?
Glaub ich füll diesen Gesundheitsgragebogen aus und die Schweigepflichtsentbindungen - habe kein Bock auf Stress.
dass ich morgen einen grünen Brief von der Leistungsabteilung bekäme. Können die mir die Leistungen schon verweigern, noch bevor ich den Antrag überhaupt gestellt habe,