Hallo Deutsch Meyer,
in 14 Tagen werde ich nun ausgesteuert.
Bin unruhig (Angst) weil es in eine neue Runde geht sozusagen.
Schade, dass du dich nun erst meldest, wenn du faktisch schon einen Fuß bei der
AfA hast, so kann man dich natürlich nicht mehr darauf vorbereiten, was deine (verständliche) Unruhe durchaus etwas hätte mildern können.
Den Rentenantrag habe ich am 01.03.18 gestellt aber das Verfahren läuft natürlich noch.
Hast du dir die Antragstellung schriftlich bestätigen lassen und hast du eine Kopie davon mit zur
AfA genommen ???
Gleich mache ich mich auf dem Weg zum Arbeitsamt, um mich arbeistlos zu melden bzw. mir den Antrag zu holen.
Du meldest dich
NICHT arbeitslos, sondern wegen der Aussteuerung aus dem Krankengeld ..., dass du dazu auch arbeitslos bist sollten die ja schon wissen, wenn du bis zur
AU schon
ALGI bezogen hast.
Den werde ich dann nach diesem Muster ausfüllen hier zuhause.
Richtig, das ist ja nun schon überstanden, der Besuch bei der
AfA ...
Es ist ja so, dass ich mir weiter die AU 's vom behandelnden Psychiater hole - was mache ich eigentlich damit nach er Aussteuerung. Ablegen aber nirgends mehr vorlegen, oder?
Wie dir schon geschrieben wurde, den
KK -Teil zur
KK geben und den Rest zu Hause gut aufbewahren, die
KK führt deine
AU im PC weiter und kann dann der
DRV auf Nachfrage auch beantworten, dass du immer noch
AU geschrieben bist ...
Das kommt durchaus vor, dass die das machen wenn ein Antrag auf EM-Rente gestellt wurde ...
Ich sage mir immer einen Schritt nach dem Anderen und habe diese Frage bisher verdrängt... aber was ist eigentlich wenn die EM Rente abgelehnt wird?
Was soll dann sein, dann legst du
Widerspruch ein und die
AfA muss so lange weiter zahlen, bis dein Anspruch dort abgelaufen ist ... das regeln wir dann wenn es was zu regeln gibt ...
Gibt es dann
Grundsicherung , oder falle ich womöglich durch das soziale Netz und bekomme gar kein Geld mehr von nirgendwoher?
Warum soll es dann
Grundsicherung geben (was verstehst du denn darunter genau ?),
ALG II (
Grundsicherung für Arbeitslose) bekommst du erst wenn
ALGI abgelaufen ist und
Grundsicherung aus dem
SGB XII gibt es
NICHT wenn die
DRV dich (vorerst noch) für Erwerbsfähig hält ...
Und wie ist das mit einem möglichen
Widerspruch dann? Für Anwalt oder so habe ich natürlich auch kein Geld.
Das kann man auch ohne Anwalt machen und wenn dein Geld wirklich so knapp ist, kannst du auch einen
Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen, davon kann dann ein Anwalt bezahlt werden, auch schon für einen
Widerspruch .
Ich habe ein Attest vom Psychiater, dass ich aktuell und in Zukunft nichts zum Bruttosozialprodukt beitragen kann, wegen/weil... (so ähnlich) - das werde ich denen geben -
Du solltest dir laufende Behandlungsberichte ausdrucken lassen, so ein Attest ist Unsinn, der
ÄD will was zu deinen Krankheiten wissen und keine Einschätzung von deinem Arzt dazu haben, ob du noch was von "wirtschaftlichem Wert" arbeiten könntest.
Das gehört zur Rentenkasse aber
NICHT zur
AfA , da darf man
NICHT "völlig ohne Restleistungsvermögen" sein ... du willst Arbeitslosengeld bekommen und
musst (wenigstens fiktiv) der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.
Wenn dein Arzt das schon zu deutlich in Frage stellt, tut er dir damit keinen Gefallen bei der
AfA , der
ÄD muss deine wichtigsten Diagnosen kennen und welche gesundheitlichen Einschränkungen bei deiner Vermittlung mindestens zu beachten wären.
Dein sogenanntes "Restleistungsvermögen" (das gilt
NUR für die
AfA ) stellt dann der
ÄD fest und wenn der meint du bist
UNTER 15 Wochenstunden vermittelbar im Moment, dann ist das
OK.
Das darf aber
NICHT von
DIR kommen und auch
NICHT schriftlich von deinem Arzt ...
brauch ich dann keine Schweigepflichtsentbindungen mehr ausstellen und auch keinen Gesundheitsfragebogen mehr ausfüllen. Mit dem Attest, dass die Restleistungsfähigkeit mit Null definiert, ist doch alles klar, oder? Oder?
NEEE, damit ist gar nichts klar, dein Arzt soll nicht die Arbeit des
ÄD erledigen, sondern dessen Entscheidung (durch Behandlungsberichte und Diagnosen) unterstützen.
Dafür braucht er nicht extra was schreiben, er hat eine Dokumentationspflicht und sollte genug Material in deiner Patientenakte haben.
Der
DRV kann er auch nicht einfach nur schreiben "mein Patient braucht EM-Rente" wenn die mal anfragen, was medizinisch mit dir los ist reicht das auch nicht ganz.
Dieser
Widerspruch gegen die Ablehnung der EM Rente, ist der mit Kosten verbunden?
Du brauchst zunächst ein Blatt Papier und einen Umschlag und das Porto für ein "Übergabe-Einschreiben" an die
DRV ...
Sozialrechtsverfahren sind ansonsten Kostenfrei, nur einen Anwalt müsstest du bezahlen, wenn du alles alleine machst kostet es nur etwas Papier / Druckertinte / Porto und Nerven ...
Gerade war ich hier beim Arbeitsamt. Die junge Sachbearbeiterin war sehr nett. Sie hat mich wiederholt darauf hingewiesen, dass ich den Gesundheitsfragebogen möglichst schnell auszufüllen habe.
Warum muss das schnell gehen, deine Aussteuerung erfolgt erst Anfang Mai und
DANACH soll dein "Restleistungsvermögen" für die Vermittlung bei der
AfA festgestellt werden, da besteht also noch gar keine "Eile" ...
Auf meinen Einwand, dass ich denke das wäre freiwillig - genauso wie die Schweigepflichtsentbindung - meinte sie da wüsste sie nichts davon.
Dann sollte sie vielleicht mal ihre Arbeitsanweisungen lesen, darin steht sogar, dass die
SB den Kunden darauf hinweisen
MÜSSEN, dass diese Unterlagen für den
ÄD alle freiwillig sind ...
Wir sind jetzt so verblieben, dass sie meinte ich sollte den unausgefüllten Gesundheitsfragebogen wieder abgeben und schriftlich dazu den Pragraphen vermerken der beweist, dass die Abgabe freiwillig ist.
Es gibt einen solchen § gar nicht, es steht doch drauf auf dem Gesundheitsfragebogen ... "lesen bildet" manchmal auch
AfA -
SB ... den leeren Bogen wieder abzugeben ist völliger Unsinn und du brauchst da auch
NIX draufzuschreiben wenn du den nicht ausfüllen willst.
Warum machst du darum so ein Theater, die Unterlagen gehen sowieso
NUR DIREKT zum
ÄD der
AfA , da geht es die
SB doch gar nichts an, ob du das nun ausgefüllt hast oder nicht ???
Hast du dir sagen lassen wo die sitzen, damit du deine medizinischen Unterlagen dort
DIREKT abgeben kannst ???
Die hat dich schon wieder "so nett verars**t" und du hast es nicht mal gemerkt, diese Unterlagen gehören überhaupt
NICHT mehr in
SB -Hände wenn sie ausgefüllt sind, also baruchst du denen auch nicht begründen, warum du Freiwilliges nicht ausgefüllt hast ...
- So kann ich das machen, oder? Welcher Paragraph wäre da dann relevant? Oder hat die ganze Sache noch einen Haken?
Ja, die ganze Sache hat den Haken, dass man dich falsch informiert hat und dein Attest
NICHTS wert ist, für die Zwecke der
AfA bzw. des
ÄD ...
Und dann lege ich noch das Attest des Psychiaters bei und hoffe dass sie danach entscheiden, ohne weiteres Theater.
Glaube ich nicht, aus diesem Attest geht (vermutlich) nicht genug hervor, dass der
ÄD auf eine persönliche Begutachtung verzichten könnte, woraus bitte soll denn dieser Arzt entnehmen können was gesundheitlich überhaupt (etwa) mit dir los ist, wenn du nur so wenige Infos dafür lieferst ???
Man kann die nun "mögen" oder nicht, aber "hellsehen" können die auch nicht ... der hat doch
NICHTS von dir ... woraus er dann "nach Aktenlage" ein "Gutachten" machen könnte ...
Auch zu einem Untersuchungstermin wirst du dann wohl etwas mehr mitnehmen müssen, woraus deine gesundheitlichen Probleme auch erkennbar werden für diesen Arzt, der noch nie was mit dir zu tun hatte ... was du selber dann erzählst, muss der auch nicht alles (ohne Arztberichte) glauben (wollen) ...
Ich würde morgen Post bekommen, einen grünen Umschlag von der Leistungsabteilung, aber den könnte ich dann ignorieren weil wir ja gesagt haben, ich fülle den Bogen aus und lege den Pragraphen bei, der sagt es ist freiwillig!?
Erzähle uns mal morgen erst was du da für Post bekommen hast von der Leistungsabteilung, bis wann sollst du denn jetzt deine Gesundheits-Unterlagen (und bei wem aus Sicht der
SB ) eingereicht haben ???
In dem Attest steht, dass ich aktuell und in der Zukunft nicht in der Lage bin einer Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert nachzugehen.
Ist das irgendwie verkehrt??? Ich denke es gibt diese Nahtlosigkeitsregelung?
Ja, das ist verkehrt,
WARUM ist wichtig und das steht da offenbar nicht drin ... zudem ist das die
AfA und nicht die
DRV ... da habe ich es ähnlich auch in den EM-Rentenantrag geschrieben ... die
AfA bekam Arzt-Unterlagen mit Diagnosen, die Aussagen zu meinen gesundheitlichen Problemen machen konnten.
Was hat das mit der "Nahtlosigkeitsregelung" zu tun, das ist nur eine Bezeichnung für den Anspruch auf
ALGI nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld.
Dein "Restleistungsvermögen" für diesen Anspruch hat der
ÄD festzustellen und der möchte Arztberichte und Nachweise für deine gesundheitlichen Probleme ...
Glaub ich füll diesen Gesundheitsgragebogen aus und die Schweigepflichtsentbindungen - habe kein Bock auf Stress.
Und dann überreichst du das der "netten
SB " zur Kontrolle oder wie soll man das jetzt verstehen ???
Füll doch den Bogen aus, soweit du das möchtest und für sinnvoll hältst, wo ist dein Problem damit ?
Der ganze Anamnesekram ist doch sowieso nur "lästig" und was du nicht beantworten möchtest lässt du einfach offen, das ist doch
DEINE Entscheidung ... mach dir eine Kopie (für deine private Akte) und fertig ...
Schweigepflicht-Entbindungen gibt es
NUR wenn es wirklich nötig ist oder möchtest du wirklich, dass die
AfA von
DRV bis Sozialgericht
ALLE (3 Jahre lang) über dich ausfragen kann ...
Ich hatte meine Hausärztin befreit (begrenzt mit "nur gültig bis Datum"), die wurde nie angeschrieben,
DRV und Reha-Kliniken hätte man gerne gehabt ... gab es aber von mir nicht ...
Nach den
DRV -Gutachten (und der Ablehnung meiner EM-Rente) hat mich dann direkt der
ÄD angeschrieben, ob ich erlaube, dass man sich diese Gutachten holt ... man wollte (angeblich) Divergenzen mit der
DRV in der medizinischen Einschätzung klären.
Habe es dann "erlaubt" (nur diese Gutachten anzufordern), genützt hat es mir auch
NIX, die
DRV wurde erst am Gericht überzeugt.
dass ich morgen einen grünen Brief von der Leistungsabteilung bekäme. Können die mir die Leistungen schon verweigern, noch bevor ich den Antrag überhaupt gestellt habe,
Ein Antrag muss erst mal schriftlich gestellt werden, ehe er wirksam abgelehnt werden kann, die
AfA möchte den Formular-Antrag haben und
DU hast Anspruch auf einen schriftlichen Bescheid, dafür reicht es nicht was "besprochen" wurde mit der
SB .
Die Gesundheitsunterlagen haben mit dem Antrag auf
ALGI gar nichts zu tun, es ist also überhaupt
NICHT leistungsrelevant, ob du da was ausfüllen und abgeben wirst oder nicht ...
Du solltest besser nicht mehr alleine zur
AfA gehen, sondern nur noch mit Beistand nach § 13
SGB X ...
MfG Doppeloma