Ausstattung der Wohnung kaputt

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Timothy

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30 Aug 2007
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Hallo,

ich beziehe nun schon leider seit einigen Jahren ALG2 auch wenn ich ab und an mal eine Arbeit hatte.

Ich habe eine eigene Wohnung aber habe nie eine Erstausstattung beantragt/erhalten weil ich meine das meine Sachbearbeiterin mir mal sagte das man so was nicht mehr beantragen kann da dieses nun alles in dem ALG2 vorhanden ist !

Ist es überhaupt möglich das ich noch einen Antrag deswegen stelle ? Ich habe hier auch ein Sofa wo ich drauf sitze was mir komplett durchgebrochen ist und ich nun keine wirkliche Sitzmöglichkeit mehr habe.

Ausserdem habe ich die Waschmaschiene meine Vermieterin immer mit benutzt da ich keine eigene hatte. Nun möchte Sie die mitbenutzung der Waschmaschiene nicht mehr. Mein Kühlschrank bzw. das obere Gefrierfach ist auch kaputt. Nun frage mich wie ich mir nun ein neues Sofa bzw. Couch, Kühlschrank und eine Waschmaschiene leisten soll ?

Habe ich Anspruch auf so etwas bzw. kann ich Zuschüsse für so etwas bekommen in meiner Optionskommune ?
 
Für Ersatzbeschaffungen gibt es nichts vom Jobcenter, dafür soll man ansparen. Eine Möglichkeit wäre ein Darlehn.

Das hab ich schon mal für eine neue Waschmaschine bekommen.

Da du aber noch nie eine eigene hattest, ist es vielleicht möglich, dass du eine eigene bekommst. Weiß aber nicht, ob das für Singles gilt.

Da dich deine SB damals wohl falsch beraten hat, würde ich es mal mit einem Überprüfungsantrag versuchen.

Denn deine Freunde und Bekannten wollen die ausgeliehen Möbel wieder haben.
 
Ela,
meinst du wirklich, dass ein Single keinen Anspruch auf Waschmaschine hat?
Wüßte jetzt nicht, dass im Regelsatz auch noch die Bezahlung von Waschsalons mit drin wäre :confused:
Abgesehen davon, ist heutzutage ja wohl weder eine Waschmaschine noch ein Fernseher Luxus und steht doch jedem zu, oder nicht?

Bei den Möbeln würde ich auch raten, dass die "guten Freunde und Bekannten" nun ihre "ausgeliehenen" Möbelstücke aus Eigenbedarfsgründen wieder benötigen und du sonst in einer leeren Wohnung sitzt .............
 
Auch eine Jobcenter hat eine Beratungspflicht. Falschberatung oder nicht stattgefundene Beratung führen nicht dazu, daß Ansprüche erlöschen. Nimm Dir einen Anwalt. Und in Zukunft nie mehr einen Termin ohne Begleitung wahrnehmen, das hilft gerade auch wegen der Beweislage sehr.
 
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