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Hallo,
zu meiner Person:
Bin fast 49 Jahre alt.
Bin seit drei Monaten aus gesundheitlichen Gründen von einem 12 Jahre dauernden Auslandsaufenthalt zurück, und jetzt leider auf ALG2 angewiesen. (-Erklärung:War früher in Deutschland selbstständig, bin ins Auland gezogen und habe durch einen Unglücksfall allen Besitz im Auland verloren...)
Bin zudem zur Zeit noch schwer erkrankt(Darmgeschichte-Divertrikulitis).
War bisher wegen meiner Erkrankung erst ein einziges Mal beim JC um den Antrag abzugeben. Sollte(schwachsinnigerweise)trotz AU und Wegeunfähigkeitsbescheinigung letzte Woche zum medizinischen Dienst zur Untersuchung(liege noch am Tropf-Antibiotika und Blutkonserven ect.).Was natürlich nicht stattfand.
War dennoch nicht untätig, und habe die schmerzfreien Momente genutzt und mich mit einem Bekannten, welcher eine Firma für Koordinatenmessmaschinenservice hat, auseinandergesetzt und wegen eines Jobs gefragt. Da ich eine sehr gute Reputation habe in dieser Branche(war früher selbstständig in dem Bereich), hat man mir angeboten vor endgültiger Festeinstellung ein 12 monatiges "Praktikum" zur Wiedereinlernung zu machen, da sich in meiner Abwesenheit sehr vieles geändert hat. Jetzt brauche ich Informationen, in wie fern das JC darauf reagiert, und ob man solch ein langes Praktikum genehmigt, oder ob wir es eventuell einfach unbezahlte Ausbildung nennen sollen?
Wie bekomme ich dies rechtlich durch beim JC ? Da ja die Mitarbeiter beim JC meist etwas, sagen wir mal "beratungsresistent" sind, in Hinsicht auf die reelle Sicht auf eine solche Situation. Mein Bekannter schreibt mir gerne alles was dafür nötig ist, damit es genehmigt wird. Nur ist er nicht bereit, mich für die Zeit der Weiterbildung/Praktikum zu bezahlen, denn eine solche Weiterbildung allein kostet normalerweise einige Zehntausend Euro, welche er mir schon erlässt.
Mein Dank gilt jedem der mir Rat geben kann, zu diesem Thema. MERCI.
Eurer Kombinator69
zu meiner Person:
Bin fast 49 Jahre alt.
Bin seit drei Monaten aus gesundheitlichen Gründen von einem 12 Jahre dauernden Auslandsaufenthalt zurück, und jetzt leider auf ALG2 angewiesen. (-Erklärung:War früher in Deutschland selbstständig, bin ins Auland gezogen und habe durch einen Unglücksfall allen Besitz im Auland verloren...)

Bin zudem zur Zeit noch schwer erkrankt(Darmgeschichte-Divertrikulitis).

War bisher wegen meiner Erkrankung erst ein einziges Mal beim JC um den Antrag abzugeben. Sollte(schwachsinnigerweise)trotz AU und Wegeunfähigkeitsbescheinigung letzte Woche zum medizinischen Dienst zur Untersuchung(liege noch am Tropf-Antibiotika und Blutkonserven ect.).Was natürlich nicht stattfand.
War dennoch nicht untätig, und habe die schmerzfreien Momente genutzt und mich mit einem Bekannten, welcher eine Firma für Koordinatenmessmaschinenservice hat, auseinandergesetzt und wegen eines Jobs gefragt. Da ich eine sehr gute Reputation habe in dieser Branche(war früher selbstständig in dem Bereich), hat man mir angeboten vor endgültiger Festeinstellung ein 12 monatiges "Praktikum" zur Wiedereinlernung zu machen, da sich in meiner Abwesenheit sehr vieles geändert hat. Jetzt brauche ich Informationen, in wie fern das JC darauf reagiert, und ob man solch ein langes Praktikum genehmigt, oder ob wir es eventuell einfach unbezahlte Ausbildung nennen sollen?
Wie bekomme ich dies rechtlich durch beim JC ? Da ja die Mitarbeiter beim JC meist etwas, sagen wir mal "beratungsresistent" sind, in Hinsicht auf die reelle Sicht auf eine solche Situation. Mein Bekannter schreibt mir gerne alles was dafür nötig ist, damit es genehmigt wird. Nur ist er nicht bereit, mich für die Zeit der Weiterbildung/Praktikum zu bezahlen, denn eine solche Weiterbildung allein kostet normalerweise einige Zehntausend Euro, welche er mir schon erlässt.

Mein Dank gilt jedem der mir Rat geben kann, zu diesem Thema. MERCI.
Eurer Kombinator69