Hallo,
Die letzten Jahre musste ich immer zum Amtsarzt des Gesundheitsamtes um den Mehrbedarf überprüfen zu lassen, obwohl mein Hausarzt dieses im Antrag bereits wegen des Gesamt Krankheitsbildes bescheinigt hatte.
Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung für Diabetiker Typ 2 a und weitere Diagnosen soll es ja nach den Vorgaben des Deutschen Vereins nicht mehr geben.
Mein Hausarzt hat trotzdem im Antrag - extra mit kurzer Erläuterung warum - den Mehrbedarf bis auf weiteres! als notwendig bescheinigt.
Laut Antrag durfte er dieses auch nur ausfüllen, wenn er den Mehrbedarf für unabdingbar einschätzt.
Heute habe ich den Antrag bei der ARGE abgegeben.
Zusätzlich noch einen weiteren Antrag, mit dem ich die Arge aufgefordert habe den Mehrbedarf zu genehmigen, ohne wiederholten Besuch beim Gesundheitsamt.
Laut meiner SB wäre das aber eine Dienstanweisung.
Im Antrag habe ich den §67 SGB I benutzt, der mit meinen Worten besagt:
Die Stellungnahme meines Hausarztes ist ausreichend. Ein alljährlicher Besuch beim Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
AUßER:
Die ARGE hat berechtigte,nachvollziehbare Zweifel an der Stellungnahme.
Im Antrag habe ich die ARGE bei Ablehnung aufgefordert, mir Ihre als berechtigt und nachvollziehbar angesehenen Zweifel ausführlich darzulegen.
Damit ich meinen neuen - von der SB festgestellten - Gesundheitszustand mit meinen mich behandelnen Ärzten besprechen kann
Wie wird die ARGE reagieren ?
Habt ihr Erfahrung hierüber ?
Sammler
Die letzten Jahre musste ich immer zum Amtsarzt des Gesundheitsamtes um den Mehrbedarf überprüfen zu lassen, obwohl mein Hausarzt dieses im Antrag bereits wegen des Gesamt Krankheitsbildes bescheinigt hatte.
Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung für Diabetiker Typ 2 a und weitere Diagnosen soll es ja nach den Vorgaben des Deutschen Vereins nicht mehr geben.
Mein Hausarzt hat trotzdem im Antrag - extra mit kurzer Erläuterung warum - den Mehrbedarf bis auf weiteres! als notwendig bescheinigt.
Laut Antrag durfte er dieses auch nur ausfüllen, wenn er den Mehrbedarf für unabdingbar einschätzt.
Heute habe ich den Antrag bei der ARGE abgegeben.
Zusätzlich noch einen weiteren Antrag, mit dem ich die Arge aufgefordert habe den Mehrbedarf zu genehmigen, ohne wiederholten Besuch beim Gesundheitsamt.
Laut meiner SB wäre das aber eine Dienstanweisung.
Im Antrag habe ich den §67 SGB I benutzt, der mit meinen Worten besagt:
Die Stellungnahme meines Hausarztes ist ausreichend. Ein alljährlicher Besuch beim Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
AUßER:
Die ARGE hat berechtigte,nachvollziehbare Zweifel an der Stellungnahme.
Im Antrag habe ich die ARGE bei Ablehnung aufgefordert, mir Ihre als berechtigt und nachvollziehbar angesehenen Zweifel ausführlich darzulegen.
Damit ich meinen neuen - von der SB festgestellten - Gesundheitszustand mit meinen mich behandelnen Ärzten besprechen kann

Wie wird die ARGE reagieren ?
Habt ihr Erfahrung hierüber ?
Sammler