Hallo Netzer,
nehme mir noch mel deinen ersten Beitrag vor, die rechtlichen Einzelheiten wurden dir ja schon soweit erklärt, ich mache das jetzt einfach mal aus meiner persönlichen Sicht,
NACH der erfolgreichen Restschuldbefreiung.
Dabei sehe ich durchaus, dass meine Ausgangssituation um einiges "einfacher" war, denn ich hatte nur
EINEN Gläubiger, Kreditschulden bei einer Bank, die ich wegen langer Krankheit irgendwann nicht mehr bedienen konnte.
"Normale" Kleinschulden (offene Versandhausrechnungen z.B.) habe ich vor dem Gang zur Schuldnerberatung noch aus aufgelösten Versicherungs-Verträgen bezahlt, die wären ohnehin der PI "zum Opfer" gefallen, so konnte ich noch selbst bestimmen, was mit dem Geld geschehen soll.
25 Jahre alt, Schulden i.H.v. 57.000€ bei 21 Gläubigern, ungelernt. Mein derzeitiges Einkommen liegt bei ca.1600€ Netto.
21 Gläubiger sind da schon eine "ganz andere Hausnummer", die werden per Schuldenbereinigungsplan eher nicht unter einen Hut zu bringen sein, um eine PI zu vermeiden.
Der Gang in die Privatinsolvenz wird der wahrscheinliche Verlust meines Jobs bedeuten.
Dazu wurde dir schon geschrieben, dass es (wahrscheinlicher) nicht der Fall sein wird, wenn du darüber offen mit deinem AG sprechen kannst wie sich deine Finanzlage aktuell darstellt und welchen Weg du gehen wirst, um das "aus der Welt zu schaffen".
Ich war auch noch fest angestellt in einem großen Weltkonzern und man hat nie vor gehabt mich deswegen zu entlassen, der AG bekam dann den Beschluss vom TH (als das PI-Verfahren schon im Gange war) und hatte dafür zu sorgen Einkommens-Beträge über dem Pfändungs-Freibetrag an den TH direkt abzuführen.
Das darf offiziell nicht mal ein Kündigungsgrund sein, es wird eher Probleme geben wenn deine Gläubiger jetzt bald oder später beginnen wollen "ihre Schäfchen ins Trockene" zu bringen, denn aktuell kann noch
JEDER einzelne Gläubiger da seine Versuche starten (von Mahnbescheiden über EV bis Konto-Pfändungen), das ist bei eröffneter PI
NICHT mehr möglich.
Da bekommt dann kein Gläubiger mehr den notwendigen Pfändungsbeschluss, weil die PI bereits läuft und Forderungen
NUR noch direkt an TH und das Inso-Gericht zu richten sind, somit läuft das (für diese 5 Jahre) auch bei einem AG alles relativ ruhig, übersichtlich und geordnet ab.
Mein Schuldenberater hat nun einen außergerichtlichen Vergleich angeboten, in dem ich 5 Jahre lang 350€ zahle.
Dazu ist er verpflichtet, wie dir schon geschrieben wurde, erst nach "gescheiterter" außergerichtlicher Einigung wird der Antrag auf PI vom Gericht angenommen.
In meinem Falle wurde schon auf eine weitere gerichtliche Prüfung verzichtet und die PI dann direkt eröffnet.
Denn der Gläubiger war natürlich auch nicht damit einverstanden, nur 10 € im Monat zu bekommen (für damals noch 6 Jahre Laufzeit) und dann auf den Rest (über 20 000 €) verzichten zu müssen.
Ich hatte aber nur noch pfändungsfreies Einkommen (ohne Aussichten auf bessere finanzielle "Zeiten") und so war das schon ein absolut freiwilliges Angebot, um meinen Zahlungswillen zu dokumentieren und der gesetzlichen Forderung Genüge zu tun.
Letztlich hat die Bank gar nichts mehr bekommen, denn an den TH brauchte ich natürlich aus pfändungsfreien Einkommen (inzwischen EM-Rente) keinerlei Zahlungen mehr zu leisten.
Er ist sich sicher dass dieser nicht angenommen wird (GEZ wird mit knapp 300€ streiken).
Ich denke nicht, dass es "nur" die
GEZ sein wird, die von den 21 Gläubigern auf ihre Forderungen größtenteils verzichten muss in einem solchen Schuldenbereinigungsplan.

Es wird also schon daraus für das Gericht ersichtlich werden, ob ein weiterer Versuch noch sinnvoll erscheint, denn die Gläubiger sind nicht unbedingt an ihre ersten Einverständnisse gebunden.
Vergleiche machen in der Regel nur Sinn, wenn man den einzelnen Gläubigern (direkt) eine Summe "X" anbieten kann und dann auf die Restforderung vom Gläubiger Verzicht erklärt wird.
Das ist ein völlig anderer Weg als die teilweise Schuldentilgung über einen Schuldenbereinigungsplan, der dann auch über diese 5 Jahre unbedingt einzuhalten wäre.
Da darf dann absolut
NICHTS mehr dazwischen kommen, ganz gleich wo du diese 350 € im Monat dann hernehmen musst, sonst fällt diese gesamte Abmachung in sich zusammen.
ALLE aktuellen Schulden (bei allen 21 Gläubigern) leben in vollem Umfange wieder auf (abzüglich der bisher geleisteten Zahlungen natürlich) und werden
SOFORT wieder fällig.
Stell dir das nicht so einfach vor, 5 Jahre können ganz schön lang werden, wenn man diese Konsequenz immer vor Augen haben muss, egal was finanziell / gesundheitlich oder sonst so dazwischen kommen könnte.
Er hat noch was von einem gerichtlichen Vergleich erzählt, aber da weiß er nicht wie die Chancen stehen.
Ich denke eher schlecht, denn dafür muss ja Geld vorhanden sein mit dem du "Vergleiche" anbieten könntest ... das wäre aber seine Aufgabe im Vorfeld.
Das Gericht schließt keine Vergleiche mehr, die bieten (sofern sinnvoll) den Schuldenbereinigungsplan erneut an (eventuell überarbeitet) und können eben (begrenzt) das Einverständnis einzelner Gläubiger "ersetzen", dann gibt es
KEINE PI ... der vereinbarte Betrag ist über die erforderliche Zeit zu zahlen ... wie oben beschrieben.
Eine gerichtliche "Restschuldbefreiung" gibt es dann auch nicht, eventuell "vergessene" Gläubiger können also weiterhin versuchen ihre Forderungen auf allen rechtlichen Wegen einzutreiben bei dir.
Ist meine Summe einfach zu hoch, um die
Inso abwenden zu können?
So rein menschlich betrachtet würde ich behaupten, dass dein Schuldenberg einfach zu hoch ist, man rechnet mit einer (vollen) Schuldentilgung über 5 - 6 Jahre um von einer PI (besser) Abstand zu nehmen, dafür müsstest du aber (nach aktuellem Stand) rund 800 € im Monat aufbringen können.
Die Gläubiger müssten natürlich auch damit einverstanden sein (teilweise) so lange auf die endgültige Tilgung (auf Raten) zu warten, denn es sind gleichzeitig auch zu viele Gläubiger, die sehr bald Geld sehen wollen und die Schuldzinsen erhöhen das Ganze von Monat zu Monat ... auch wenn wir gerade im "Niedrig-Zins-Bereich" sind, steigen die Schulden ja immer weiter an.
Es wäre also auch günstig wenn man die Gläubiger im Schuldenbereinigungsplan, um Verzicht auf die weiteren Schuldzinsen bitten, sonst zahlst du und zahlst und es wird trotzdem immer mehr (weil die Raten nicht mal die Zinsen decken).
Ich hätte eine Job Sicherheit für die nächsten Jahre, auch wenn meine Firma pleite gehen würde, würde ich alles daran setzen um die 350€ weiter zu zahlen.
Das sind zwar gute Aussichten, die auch das Inso-Gericht und deinen TH zufrieden stellen werden aber im Prinzip "ist
NICHTS" mehr wirklich sicher heutzutage, außer dann die Forderung der 350 € irgendwie
IMMER decken zu können.
Aber ich sehe das auch nicht als Realistisch an da ohne PI heraus zu kommen, die "Vorteile" solltest du dabei auch nicht übersehen ... Einkommen über der Pfändungs-Grenze ist natürlich abzuführen, dazu brauchen wir gar nicht weiter diskutieren.
Wie deine geldwerten Vorteile dabei berücksichtigt werden wirst du dann konkret von deinem TH erfahren, denn deine Erwerbstätigkeit muss natürlich auch entsprechend finanziell immer abgesichert sein.
ABER wenn doch mal was dazwischen kommt (längere Krankheit kann man sich nicht "passend" aussuchen), geht trotzdem
NUR laufendes pfändbares Einkommen an den TH und gibt es da mal vorübergehend
NICHTS, dann bekommt der eben auch
NICHTS für die Gläubiger.
Die PI läuft trotzdem weiter und wird nach 5 Jahren beendet sein, sofern du bis dahin alle Obliegenheiten erfüllt hast.
Dann bekommst du die gerichtliche Restschuldbefreiung, egal ob deine 21 Gläubiger noch viel oder wenig erhalten haben über diese 5 Jahre und nach 3 weiteren Jahren wird auch der Eintrag bei der Schufa gelöscht und du bist wieder "kreditwürdig" ...
Das mal so als Überblick von Einer die es durch hat ... bin jetzt im Rentenalter und froh mit meiner kleinen Rente wenigstens
KEINE Schulden mehr bezahlen zu müssen.
MfG Doppeloma