Ausschluss von EU-Bürgern aus deutschen Sozialsystem stößt an Grenzen

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wolliohne

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Zitat:
Die Bundesregierung gerät mit ihrem Versuch, erwerbslose EU-Bürger in Deutschland von Sozialleistungen auszuschließen, juristisch und politisch in die Defensive

Die Bundesrepublik Deutschland erklärte im Dezember 2011 einen Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen, das die Sozialleistungen der Mitglieder des Europarates regelt. Danach erhielten zahlreiche erwerbslose EU-Bürger keine Hartz-IV-Leistungen mehr. Mit der Maßnahme will die Bundesregierung verhindern, dass Menschen aus der europäischen Peripherie infolge der Wirtschaftskrise in Deutschland ihr Auskommen suchen.
Mittlerweile haben Sozialgerichte in Leipzig und Berlin entschieden, dass EU-Ausländer in Deutschland Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt haben.

"Die Entscheidung des Sozialgerichtes Leipzig, mit der der Kläger aus Griechenland gegen die Auffassung des Jobcenters Leipzig die Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zugesprochen wird, ist ein Erfolg für das akut bedrohte und langsam erodierende Sozialstaatsprinzip in Deutschland und ein Teilerfolg im Kampf gegen staatlichen Rassismus", kommentierte die Leipziger Stadtverordnete der Linkspartei, Juliane Nagel, das Urteil.

Sozialhilfe kann nicht verweigert werden ...
Ausschluss von EU-Bürgern aus deutschen Sozialsystem stößt an Grenzen | Telepolis
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https://www.elo-forum.org/news-disk...n-deutschen-sozialsystem-stoesst-grenzen.html
 

Kapitän Ahab

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Recht so. Es war auch zu erwarten, dass die CDU da mal wieder mit billigem Rechtspopulismus versucht, sich bei den Wählern lieb Kind zu machen. Nur war es scheinbar doch zu leicht zu durchschauen.
 

wolliohne

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LSG Berlin-Brandenburg erklärt EFA - Vorbehaltsregelung für rechtswidrig ====================================================================
Nun wurde auch in einem umfangreich begründeten Beschluss des LSG BB vom 9.Mai 2012 – L 19 AS 794/12 B ER der Ausschluss von Unionsbürgern von SGB II–Leistungen durch die Vorbehaltserklärung der Bundesregierung zum EFA-Abkommen für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung gibt es hier zum Download: https://www.harald-thome.de/media/files/L-19-AS-794-12-B-ER.pdf


5. Aktualisierte Kommentierung von Georg Classen /Flüchtlingsrat Berlin zum Vorbehalt =====================================================================
Der Kollege Georg Classen hat seine Kommentierung zur EFA-Vorbehaltsregelung weiter aktualisiert und insbesondere die Rechtsprechung eingebaut, diese ist mit Datum vom 18. Mai 2012 hier zu finden: https://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/EFA_Vorbehalt_Kommentar.pdf


6. Rechtswidrige BA Weisung zu ALG II-Ansprüchen von Rumänen und Bulgaren ==================================================================
[FONT=&quot]In einem Infoblatt nimmt Georg Classen eine Weisung der BA RD Berlin-Brandenburg auseinander, in der behauptet wird, sie hätten nur einen SGB II–Anspruch, wenn Sie gegenwärtig arbeiten würden. Dem wird darin umfassend widersprochen. Das Infoblatt gibt es hier: https://www.harald-thome.de/media/files/Classen-zu-Rum-nen-und-Bulgaren---05-2012.pdf[/FONT]
 
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