Ausschluss aus BG

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Angel06

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Hallo,

bevor ich meine Fragen loswerde, zunächst zu meiner Situation:

Ich bin 18 Jahre, lebe mit meiner Mutter und meinen zwei Geschwistern in einer BG. Seit kurzem arbeite ich auf 400€ Basis und werde ab 25. August parallel dazu eine Abendschule besuchen. Nun habe ich gelesen, dass, wenn ich über genug eigenes Einkommen verfüge, ich aus der BG ausscheide. Dies ist auch mein Ziel, da ich neben der Schule lieber für 5€ arbeiten gehe, als in irgendwelche Maßnahmen gesteckt zu werden.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es möglich ist, dass mein Kindergeld auf mein Konto fließt, damit es meiner Mutter nicht angerechnet wird. In einem anderen Forum habe ich gelesen, dass dies nur geht, wenn ich nicht mehr zu hause wohnhaft bin.

Meine nächste Frage bezieht sich auf mein Gehalt und der daraus resultierenden Alg2 Rückzahlung.

Arbeitsaufnahme war am 17.8. Mein erstes Gehalt jedoch bekomme ich erst Ende Semptember. Ab welchem Monat und zu welchem Anteil bin ich dem Arbeitsamt zu Rückzahlungen verpflichtet?

Reicht es jetzt, der Arge eine Veränderungsmitteilung zukommen zu lassen oder sollte ich noch etwas beachten?

Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Hilfe.

Lg,
Carrie
 

Amelie-Sophie

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Hallo.

Kindergeld:Wenn du 18 Jahre alt bist ist es machbar das dein KG auf dein Konto fließt.Entweder Deine ma überweist es von ihrem auf dein Konto nach eingang oder Ihr versucht es direkt auf dein Konto gehen zu lassen.Da du aber noch Geschwister hast wird die erste Möglichkeit wohl besser sein.

Setz ein Schriftstück auf in dem Du Deine Ma aufforderst Dein KG auf dein Konto gehen zu lassen.Du bist jetzt volljährig und willst selber über dein KG verfügen.Dieses Schriftstück sollte Deine Ma dann bei der Arge vorlegen und dann dürfte man ihr Deinen Anteil an KG nicht mehr anrechnen.

So habe ich es mit dem KG meines Ältesten gemacht .Kein zugriff mehr auf sein KG und die Arge hat es mir auch nicht mehr als Einkommen angerechnet.Er hatte auch genügend Einkommen um ganz von der Arge wegzukommen.Da es ja für ihn gedacht ist und nicht für mich .Bei uns hat es jedenfalls funktioniert.
Deine anderen Fragen -da weiß ich leider keine antwort drauf.
 
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ExitUser

Gast

Verständlich. Du könntest zusätzlich auch einen Wohngeldantrag stellen, besser gesagt, Deine Mutter als Mieterin für Dich.
Krankenversichert bist Du ja hoffentlich über Deine Eltern? Wenn nicht, hast Du ein Problem.


Die Frage wurde Dir ja schon beantwortet.


Das volle September-Alg II für Dich ist zurückzahlbar, sofern Du einen ausreichenden Lohneingang im September hast.
Ist das allerdings nur recht wenig, was ich vermute, da Du ja nicht den ganzen August arbeitest, würde ich mich mal noch nicht abmelden. Dann musst Du nur einen Teil zurückzahlen.

Reicht es jetzt, der Arge eine Veränderungsmitteilung zukommen zu lassen oder sollte ich noch etwas beachten?

Mit der Veränderungsmitteilung kannst Du außer der Arbeitsaufnahme auch mitteilen, daß Du einer "Vorauskürzung" der Alg II-Zahlungen für September widersprichst. Das machen die nämlich gerne, und dann steht Deine Mutter da und kann eventuell laufende Rechnungen zum Monatsanfang nicht zahlen.
Verlange eine Aufrechnung erst nach Zugang der ersten Lohnzahlung, die Du natürlich zeitnah mit Hilfe der Lohnabrechnung nachweisen wirst.
Solltest Du die erste Lohnzahlung von Ende September auf Anfang Oktober verschieben können, kannst Du das Sep-Alg II voll behalten - hier gilt das Zuflußprinzip.

Viele Grüße,
angel
 

Martin Behrsing

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Man müsste bei dir mal genau ausrechnen, ob es ausreicht. Wie hoch ist denn Dein Anteil an der Miete?

ansonsten kannst Du ja schon mal grob überschlagen. 400 zuzügl. 154 Kindergeld. Dann kann man genau ausrechnen, ob es einen Anspruch auf Wohngeld gibt.
Hier in Bonn überprüft die ARGE diese Möglichkeit von sich aus. Argen, die ein Interesse daran haben, dass die Statistik stimmt, machen dies automatisch.
Bei einer Abendschule gibt es zumindest für das letzte Jahr (Abitur) BAFÖG, was unter bestimmten Voraussetzung bezahlt werden kann.
 

Angel06

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Guten Morgen,

danke für eure hilfreichen Antworten.

gerade habe ich festgestellt, das ich mich verschrieben habe.Arbeitsaufnahme war der 17.7.08. (Den Arbeitsvertrag habe ich erst vor kurzem erhalten, da dieser aufgrund eines Kopierfehlers nochmal geändert werden musste) wie ist hier der Sachverhalt?
Leider verläuft die Gehaltszahlung automatisch.Ich habe meine Chefin bereits gefragt ob es möglich ist, das Gehalt zum Monatsanfang zu überweisen.

Die Sache mit dem Kindergeld ist erstmal eine Positive Nachricht (Auch wenn es irgendwie viel zu simpel klingt, als das es funkionieren könnte)


Du könntest zusätzlich auch einen Wohngeldantrag stellen, besser gesagt, Deine Mutter als Mieterin für Dich.
An Wohngeld habe ich auch schon gedacht.Ich werde es beantragen und schauen was dabei rauskommt.(Den neuen Arbeitlosengeld bewilligungsantrag, indem ich dann hoffentlich nicht mehr aufgelistet bin, kann ich dann nachreichen)

Krankenversichert bist Du ja hoffentlich über Deine Eltern? Wenn nicht, hast Du ein Problem.
Versichet bin ich über meinen Vater.

Man müsste bei dir mal genau ausrechnen, ob es ausreicht. Wie hoch ist denn Dein Anteil an der Miete?
Mein Mietanteil beträgt 128€
Zusammen mit dem Regelsatz für den Lebensunterhalt macht das 408€
verdienen tu ich 394€
Ich würde also von meinem Kindergeld nicht viel sehen sofern es mit der Abtretung nicht klappen sollte.(Überschießendes Kindergeld ist ja Einkommen der Eltern)

Die Abenschule ist Bafög gefördert für die letzte hälfte der Ausbildung.

Lg,
Carrie
 
E

ExitUser

Gast
Ich würde also von meinem Kindergeld nicht viel sehen sofern es mit der Abtretung nicht klappen sollte.(Überschießendes Kindergeld ist ja Einkommen der Eltern)

Meine Kinder behalten auch das überschießende Kindergeld... und was les ich immer von Abtretung? Die wird oft abgelehnt... einfach nur der Kindergeldkasse mitteilen Kontoänderung: und Konto des Kindes angeben.
 
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