Hallo,
bevor ich meine Fragen loswerde, zunächst zu meiner Situation:
Ich bin 18 Jahre, lebe mit meiner Mutter und meinen zwei Geschwistern in einer
BG. Seit kurzem arbeite ich auf 400€ Basis und werde ab 25. August parallel dazu eine Abendschule besuchen. Nun habe ich gelesen, dass, wenn ich über genug eigenes Einkommen verfüge, ich aus der
BG ausscheide. Dies ist auch mein Ziel, da ich neben der Schule lieber für 5€ arbeiten gehe, als in irgendwelche Maßnahmen gesteckt zu werden.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es möglich ist, dass mein Kindergeld auf mein Konto fließt, damit es meiner Mutter nicht angerechnet wird. In einem anderen Forum habe ich gelesen, dass dies nur geht, wenn ich nicht mehr zu hause wohnhaft bin.
Meine nächste Frage bezieht sich auf mein Gehalt und der daraus resultierenden Alg2 Rückzahlung.
Arbeitsaufnahme war am 17.8. Mein erstes Gehalt jedoch bekomme ich erst Ende Semptember. Ab welchem Monat und zu welchem Anteil bin ich dem Arbeitsamt zu Rückzahlungen verpflichtet?
Reicht es jetzt, der
Arge eine Veränderungsmitteilung zukommen zu lassen oder sollte ich noch etwas beachten?
Ich danke euch schon mal im Voraus für eure
Hilfe.
Lg,
Carrie