Novembernacht
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 6 November 2012
- Beiträge
- 45
- Bewertungen
- 3
Hallo liebes Forum,
folgender Sachverhalt:
Jemand bekommt diesen Monat einen Bescheid vom Versorgungsamt, dass ihm eine Ausgleichsrente nach dem OEG, analog § 32 BVG, bewilligt wurde. Diese ist, im Gegensatz zur Grundrente nach § 31 BVG, voll auf den Bedarf anrechenbar
Da die Ausgleichsrente höher ausfällt als der Bedarf, scheidet die Person also aus dem Bezug von Grundsicherung nach dem 4.Kapitel SGB XIII (Aufstockung wegen unbefristeter EM-Rente) aus.
Nun ist die Person schwanger und die Zahlung der Pauschalen für die Babyerstausstattung (520 €), welche ja erst 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin überwiesen werden, stünde ausgerechnet Ende April an.
Bekommt die Person das Erstausstattungsgeld noch oder wird dies mit der Einstellung der Grundsicherung auch gestrichen?
Die Ausgleichsrente gleicht ja nur das aus, was zur Bestreitung des Lebensunterhaltes benötigt wird, nicht aber den Mehrbedarf für die Ausstattung eines Babys.
Kann mir da bitte jemand entsprechende § nennen, auf die man sich beziehen kann, wenn das Sozialamt die Pauschalen nicht zahlen möchte?
Danke.
folgender Sachverhalt:
Jemand bekommt diesen Monat einen Bescheid vom Versorgungsamt, dass ihm eine Ausgleichsrente nach dem OEG, analog § 32 BVG, bewilligt wurde. Diese ist, im Gegensatz zur Grundrente nach § 31 BVG, voll auf den Bedarf anrechenbar
Da die Ausgleichsrente höher ausfällt als der Bedarf, scheidet die Person also aus dem Bezug von Grundsicherung nach dem 4.Kapitel SGB XIII (Aufstockung wegen unbefristeter EM-Rente) aus.
Nun ist die Person schwanger und die Zahlung der Pauschalen für die Babyerstausstattung (520 €), welche ja erst 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin überwiesen werden, stünde ausgerechnet Ende April an.
Bekommt die Person das Erstausstattungsgeld noch oder wird dies mit der Einstellung der Grundsicherung auch gestrichen?
Die Ausgleichsrente gleicht ja nur das aus, was zur Bestreitung des Lebensunterhaltes benötigt wird, nicht aber den Mehrbedarf für die Ausstattung eines Babys.
Kann mir da bitte jemand entsprechende § nennen, auf die man sich beziehen kann, wenn das Sozialamt die Pauschalen nicht zahlen möchte?
Danke.