Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage... In meinem Job bei der Post verdiene ich regulär schwankend ca. 900 bis 950 Euro brutto im Monat, habe daher gerade erst auftsockendes ALG II wiederbewilligt bekommen in Höhe von 200 Euro.
Innerhalb der fünf Monate, die ich nun dort bin, bin ich allerdings zweimal aus dem Bezug heraus, weil ich ausnahmsweise mehr Geld bekommen habe:
- einmal, weil ich im ersten Monat nur einen Teil des Lohns bekommen habe, den Rest dafür im zweiten Monat hinzu zu dem normalen Lohn für den Monat
- einmal, weil ich die Überstunden der ersten drei Monate ausgezahlt bekommen habe.
Künftig ist mit solchen Überschreitungen nicht mehr zu rechnen, frühestens in neuen Monaten könnten wieder Überstunden ausgezahlt werden oder dann im November Weihnachtsgeld fällig werden. Bis dahin werde ich ziemlich zuverlässig 900 bis 950 Euro brutto verdienen und somit ja wohl eindeutig dem Zuflußprinzip entsprechend Anspruch auf die mir bereits bewilligten Mittel haben.
Mein Leistungs-SB hat mir allerdings nun geschrieben, aufgrund meines schwankenden Einkommens wolle er mir meine Leistungen künftig als Darlehen gewähren, damit Überzahlung vermieden werden könnten. Dies soll schon ab März greifen und ich soll daher mit ihm einen Termin ausmachen.
Darf er das? Dem Zuflußprinzip zufolge sollte ich doch, sofern ich nicht durch Mehreinkommen in den Monaten davor die Vermögensgrenze sprenge, ganz normal Anspruch auf die bewilligten Leistungen haben, wenn ich in einem Monat unter der Einkommensgrenze liege, oder sehe ich das falsch? Kann der gute Mensch einfach mir zustehende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Darlehen verwandeln, nur weil ich früher mal mehr verdient habe, als ich es künftig werde?? Wie sollte ich auf diese Geschichte wohl am besten reagieren?
Ich dank Euch jetzt schon mal, wenn ihr mir weiterhelfen mögt...
ich habe mal wieder eine Frage... In meinem Job bei der Post verdiene ich regulär schwankend ca. 900 bis 950 Euro brutto im Monat, habe daher gerade erst auftsockendes ALG II wiederbewilligt bekommen in Höhe von 200 Euro.
Innerhalb der fünf Monate, die ich nun dort bin, bin ich allerdings zweimal aus dem Bezug heraus, weil ich ausnahmsweise mehr Geld bekommen habe:
- einmal, weil ich im ersten Monat nur einen Teil des Lohns bekommen habe, den Rest dafür im zweiten Monat hinzu zu dem normalen Lohn für den Monat
- einmal, weil ich die Überstunden der ersten drei Monate ausgezahlt bekommen habe.
Künftig ist mit solchen Überschreitungen nicht mehr zu rechnen, frühestens in neuen Monaten könnten wieder Überstunden ausgezahlt werden oder dann im November Weihnachtsgeld fällig werden. Bis dahin werde ich ziemlich zuverlässig 900 bis 950 Euro brutto verdienen und somit ja wohl eindeutig dem Zuflußprinzip entsprechend Anspruch auf die mir bereits bewilligten Mittel haben.
Mein Leistungs-SB hat mir allerdings nun geschrieben, aufgrund meines schwankenden Einkommens wolle er mir meine Leistungen künftig als Darlehen gewähren, damit Überzahlung vermieden werden könnten. Dies soll schon ab März greifen und ich soll daher mit ihm einen Termin ausmachen.
Darf er das? Dem Zuflußprinzip zufolge sollte ich doch, sofern ich nicht durch Mehreinkommen in den Monaten davor die Vermögensgrenze sprenge, ganz normal Anspruch auf die bewilligten Leistungen haben, wenn ich in einem Monat unter der Einkommensgrenze liege, oder sehe ich das falsch? Kann der gute Mensch einfach mir zustehende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Darlehen verwandeln, nur weil ich früher mal mehr verdient habe, als ich es künftig werde?? Wie sollte ich auf diese Geschichte wohl am besten reagieren?
Ich dank Euch jetzt schon mal, wenn ihr mir weiterhelfen mögt...