Honigbiene
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- 8 März 2013
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Hallo,
ich bekomme 12 EUR Auslöse für 24 Std. Abwesenheit.
Das ist auch in einer Zusazvereinbarung so dargelegt. Diese hatte ich unterschrieben.
Ich lese bei anderen Zeitarbeitsunternehmen aber immer etwas von 24 EUR Auslöse. Mache ich mir den Rest steuerlich geltend? Oder habe ich Anspruch auf die vollen 24 EUR bei 24 Std. Abwesenheit.
Ich bin Montag bis Donnerstag an sich wöchentlich ändernden Standorten unterwegs, auf Montage.
Geh ich Recht der Annahme, dass ich 24 EUR pro Tag einfordern kann, weil die Zusatzvereinbarung ungültig ist? Oder hole ich mir das von der Lohnsteuer wieder, die Differenz?
Bin das erste mal über AÜG beschäftigt. Seit ein paar Wochen erst.
ich bekomme 12 EUR Auslöse für 24 Std. Abwesenheit.
Das ist auch in einer Zusazvereinbarung so dargelegt. Diese hatte ich unterschrieben.
Ich lese bei anderen Zeitarbeitsunternehmen aber immer etwas von 24 EUR Auslöse. Mache ich mir den Rest steuerlich geltend? Oder habe ich Anspruch auf die vollen 24 EUR bei 24 Std. Abwesenheit.
Ich bin Montag bis Donnerstag an sich wöchentlich ändernden Standorten unterwegs, auf Montage.
Geh ich Recht der Annahme, dass ich 24 EUR pro Tag einfordern kann, weil die Zusatzvereinbarung ungültig ist? Oder hole ich mir das von der Lohnsteuer wieder, die Differenz?
Bin das erste mal über AÜG beschäftigt. Seit ein paar Wochen erst.