Auslandsaufenthalt bei Grundsicherung mit 100% erwerbsminderung

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Deaths

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Hallo liebe community,

July 2017 wurde ja das gesetz soweit geändert das man nur noch 4 Wochen am stück einen auslandsaufenthalt hat.

Meine Frage jetzt was passiert bei längerem Auslandsaufenthalt.

Ich Google schon seit 2 Tagen wie das alles geregelt ist finde allerdings keine erfahrungsberichte.

Meine Situation.

Ich bin 40 männlich. beziehe aufgrund einer erkrankgung grundsicherung nach sgb XII ohne zusätzlich rente zu erhalten. Die genehmigung für die Grundsicherung ist für Lebenslang.

Meine Eltern Leben im Ausland mein Vater ist 78 meine Mutter ist 73. Sie beziehen rente aus deutschland haben einen unbefristeten aufenthaltserlaubnis die nicht verfällt wenn sie mal länger als 6 Monate sich im AUsland aufhalten. Beziehen keine weiteren Sozialhilfen.

Ich möcht für 3-4 Monate ins Ausland zu meinen Eltern über den Winter. Da sie alt geworden sind und der Winter hart ist. Möchte ich sie dort betreuen. Sie könnten nach deutschland kommen. Allerdings ist einfach die Versorgung im Ausland besser. Sei es nun Medizinisch oder Pflegerisch. Und die reise ist beschwerlich. Was ich meinen Eltern einfach nicht zu muten möchte.

Dieses Jahre wäre auch das erste mal für mich das ich mich überhaupt so lange im Ausland aufhalten würde.

Wie wird das ganze jetzt geregelt?

Meine frage wäre dann auch müste ich dann alle 4 wochen nach deutschland einreisen mich melden und dann wieder in ins Ausland verreisen.

Ehrlich gesagt ist mir das Geld unwichtig. Mir ist die Krankenversicherung wichtig die ich dann auch im Ausland nutzten könnte.

Mfg Deaths
 
E

ExUser 2606

Gast
Eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung leistet im Ausland nur sehr eingeschränkt.

Was ist mit der Miete fuer Deine Wohnung in Deutschland, wenn du keine Grusi mehr bekommst?
 

Deaths

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Ich wohne noch bei meinen ELtern, die die Miete zahlen. Die Grundsicherung gibt mir den anteil den ich dann meinen Eltern überweise.

Dann würde ich meinen anteil nicht mehr bekommen und meine Eltern würden die Mietkosten voll übernehmen.
 
E

ExitUser

Gast
...länger als 4 Wochen ununterbrochen...

Bedeutet m.M.n. man kann nach der Rückmeldung wieder für diesen Zeitraum verreisen so lange wie man sich eben dann wieder zurückmeldet.

Müsstest du eventuell mit dem Amt abklären.

Wenn dir das Geld von der Grundsicherung unwichtig ist wie du schreibst bzw. du nicht darauf angewiesen bist könnten deine Eltern ja ev. die Beiträge zu deiner Krankenversicherung übernehmen so denn finanziell dazu in der Lage.


liesa
 

Annie

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Wenn du keine Rente kriegst würdest du auch auf den monatlichen Regelsatz verzichten. Nicht nur die KDU . Wovon lebst du denn dann?
 

isabel

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Hallo,
ich war bei meinen Eltern(Rentner nach polnischen Gesetz, na, ja, beide vorher in Führungsposizionen und jetzt über 80) in Polen dieses Jahr fast 4 Wochen. Ich habe mich weder abgemeldet noch wieder eingemeldet, aber ich hatte ein Gespräch mit meinem SB dazwischen(Nebenkosten). Es ist nichts passiert. Allerdings, kann ich nicht sagen, wie es geregelt ist, bei längeren Auslandsaufenhalt.

Die Rente geht nicht verloren, aber mit Grundsicherung sieht es anders aus.

Ich hoffe, dass ich dieses Jahr noch mal fahren kann, zumindest für 2 Wochen. Und das werde ich bestimmt nicht melden.
Bei mehr als 2 Monaten würde ich das leider tun müssen: melden.
Ich denke, man soll vor allem aufpassen, dass man die eigene Wohnung nicht verliert.
LG
isabel
 

Deaths

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Hallo liebe Community.

§ 41a Vorübergehender Auslandsaufenthalt

§ 41a hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

Leistungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen.

So wie ich den gesetztes text verstehe ist es durchaus möglich 3 wochen und 6 Tage im ausland zu bleiben. Nach deutschland einzureisen. Und dann ca nach 1 Woche wieder ins AUsland zu reisen ohne kürzungen zu befürchten.


ABer wie ich und otto normal verbraucher das versteht und der Gesetzgeber das versteht sind natürlich wieder mal 2 paar schuhe.

Deshalb meine Frage hier an euch.

Liege ich da richtig?
 
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