Hallo,
mich würde Folgendes interessieren:
Ich hatte von meinem 1. Sachbearbeiter nach einem 3-monatigen (Zwangs-)Coaching widererwartend das (mündliche) Ok für die Absolvierung eines bzw. zweier (Auslands-)Praktika bekommen, verbunden mit der Weiterzahlung der bisherigen Leistung. (Ich hatte Ausland forciert, da dies eine Voraussetzung ist, um in meinem Berufsbereich Fuss zu fassen.)
Nachdem ich dann ins Akademiker-Programm der ARGE gewechselt bin, hieß es auf einmal, dass ein Auslandsaufenhalt nicht gefördert werden kann.
Meine Frage: Wie kann man mit solchen widersprüchlichen Aussagen umgehen? Welche Rechte hat man?
Vielen Dank für Eure Beiträge!
Andrea
mich würde Folgendes interessieren:
Ich hatte von meinem 1. Sachbearbeiter nach einem 3-monatigen (Zwangs-)Coaching widererwartend das (mündliche) Ok für die Absolvierung eines bzw. zweier (Auslands-)Praktika bekommen, verbunden mit der Weiterzahlung der bisherigen Leistung. (Ich hatte Ausland forciert, da dies eine Voraussetzung ist, um in meinem Berufsbereich Fuss zu fassen.)
Nachdem ich dann ins Akademiker-Programm der ARGE gewechselt bin, hieß es auf einmal, dass ein Auslandsaufenhalt nicht gefördert werden kann.
Meine Frage: Wie kann man mit solchen widersprüchlichen Aussagen umgehen? Welche Rechte hat man?
Vielen Dank für Eure Beiträge!
Andrea