hmm, so was habe ich befuerchtet.
der betrag wird mir dann wohl nachtraeglich als einnahme oder einkunft angerechnet?!
ist das mit aerger verbunden?
nachvollziehen kann ich das allerdings nicht!
wenn ich an der kasse 20,- eur bezahlen muss und 50,- eur gebe, dann habe ich doch nicht 30,- einnahmen!
bestenfalls ist das dann vermoegen (oder rueckfluss desselben)! und das duerfte in der hoehe auch nicht angerechnet werden.
hat da schon mal einer erfolgreich dagegen einspruch erhoben?