TropicalFruit
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Nun ist Heute zusätzlich ALG II eingegangen und damit habe ich natürlich den Freibetrag in diesem Monat um ~300 EUR überschritten, dieser wurde auch direkt durch meine Bank ausgekehrt.
Jetzt fehlen mir natürlich für den Monat Feburar 300 EUR auf meinem Konto - wie genau muss ich jetzt vorgehen?
Nun ist Heute zusätzlich ALG II eingegangen und damit habe ich natürlich den Freibetrag in diesem Monat um ~300 EUR überschritten, dieser wurde auch direkt durch meine Bank ausgekehrt.
Jetzt fehlen mir natürlich für den Monat Feburar 300 EUR auf meinem Konto - wie genau muss ich jetzt vorgehen?
Vielen Dank für deine Antwort!Wenn überhaupt, dürften die 300 € erst mit Ablauf des Folgemonat an den Pfändungsgläubiger ausgekehrt werden,
Über das von Dir hier benannte übern Freibetrag liegende und somit im lfd. Monat blockierte Kontoguthaben, sollte normalerweise am ersten des Folgemonats und zu lasten des Freibetrags des Folgemonats, wieder verfügt werden können, s. § 850k Abs.1 S.2 ZPO i.v.m. § 835 Abs. 4 ZPO.
Im Kontoauszug steht nur "Auskehrung P-Konto", daher ging ich davon aus das es schon ausgekehrt wurde - liegt dann jetzt wohl auf dem Auskehrungskonto des P-Kontos oder wie läuft das genau ab?
Ah, ok - d.h. im Folgemonat liegt mein Freibetrag nurnoch bei (Freibetrag - 300€), sollte ich wieder drüber sein, wird dieser dann entgültigt an den Gläubiger ausgekehrt.Im Folgemonat wird der Betrag auf dem Auskehrungskonto noch einmal auf das P-Konto überwiesen, so das der Schuldner über diesen zu lasten des Freibetrags des Folgemonats wieder verfügen kann.
Ah, ok - d.h. im Folgemonat liegt mein Freibetrag nurnoch bei (Freibetrag - 300€), sollte ich wieder drüber sein, wird dieser dann entgültigt an den Gläubiger ausgekehrt.
Ja sehr sogar, vielen lieben Dank für deine Bemühung.Ein wenig verständlich für dich?
Das hatte ich aus "zu lasten des Freibetrags des Folgemonats" so abgeleitet, war wohl nicht ganz zu Ende gedacht.Dein individueller Pfaendungsfreibetrag verringert sich nicht um 300 €, wie kommst Du darauf?
Was ich tatsächlich noch nicht so ganz durchschaut habe, wie kommt der Gläubiger überhaupt an sein Geld wenn ich nicht kontinuierlich sondern nur sporadisch über dem Freibetrag liegen?
Rein fiktives Beispiel :
Angenommen die 550 EUR wäre kein "fehlerhafter Geldeingang" sondern z.B. eine tatsächliche Rückzahlung/Schenkung/Einnahme aus einmaliger Tätigkeit gewesen - die +300 EUR würden mir doch gar nicht zustehen, sondern müssten an den Gläubiger gehen.
Das kann doch am Ende auch nicht Sinn und Zweck der Sache sein.
(4) Wird künftiges Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k Absatz 7 gepfändet und dem Gläubiger überwiesen, darf der Drittschuldner erst nach Ablauf des nächsten auf die jeweilige Gutschrift von eingehenden Zahlungen folgenden Kalendermonats an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterlegen...........