Hallo sany822,
Ich hole das Gutachten vom Ärztlichen Dienst erst am Donnerstag. Am Montag kam mir was dazwischen und die haben nicht immer auf.
Vielleicht liest du ja noch vorher kurz hier, dann nimm unbedingt gleich den Widerruf (mit sofortiger Wirkung) für
ALLE abgebenen Schweigepflicht-Entbindungen mit und lass dir die Abgabe auf einer Kopie davon bestätigen.
Falls man dich doch noch mal "richtig" begutachten will, muss man dich eben erneut "bitten", ist aber dann eigentlich überflüssig irgendwen von der Schweigepflicht zu entbinden, du kannst ja dann selber noch notwendige medizinische Unterlagen (in Kopie) mitnehmen..
Mein Mann und ich sind beide Krankgeschrieben (ich bin seit dem Anfang Juni raus aus dem Krankengeld) und mein Mann fällt Mitte Oktober aus dem Krankengeld.
Kommt mir sehr bekannt vor, bei uns war es umgekehrt, mein Männe wurde zuerst länger krank und ich musste dann "folgen", so haben wir in Etappen
ALLES 2 X durch, inclusive 3 EM-Renten-Verfahren, davon 2 bis zum Gericht.
Die Sozialberatung im Krankenhaus meinte ich sollte zum Jobcenter gehen, damit wir von irgendwo Geld bekommen ab Mitte Oktober

Dem Jobcenter ist bekannt das wir auf das Arbeitsamt warten.
Die haben es sicher gut gemeint aber dort ist es ja noch schwieriger Geld zu bekommen, besonders wenn man sich um die Antragstellung gar nicht selber richtig kümmern kann.
Die Krankmeldungen reichte ich ab Oktober nicht mehr beim Arbeitsamt ein.
Die reichst du bitte ab
SOFORT nie wieder bei der AfA ein, die zahlen dir kein Geld also wofür willst du dich dort AU melden müssen ... ???
Das hast du bisher aus reiner Unwissenheit gemacht ... nun weißt du es aber besser, die AfA hätte dich auch darauf hinweisen müssen, anstatt sich das zur Ablehnung deines ALGI "zu Nutze zu machen" ...
§ 146 SGB III darf bei Ausgesteuerten gar nicht angewendet werden, die bekommen ja nach 6 Wochen "Leistungsfortzahlung" dann
KEIN Krankengeld mehr.
Ausgesteuerte sind eben keine "normalen" Arbeitslosen, zumal die meisten nicht mal "arbeitslos" sind ...
Was ich im Antrag angegeben habe, lässt sich nur mutmaßen da ich diesem im April gestellt habe.
Immerhin wurde ja mit "Wirkung zum 09.06." beantragt, schon die "Begutachtung" im Vorfeld der Aussteuerung ist nicht rechtmäßig erfolgt, da war ja klar, dass du noch weiter krank sein wirst.
Dich per Aktenlage für voll Leistungsfähig zu erklären aber gleichzeitig wegen Krankheit / Klinik (also klar fortbestehender Leistungsunfähigkeit) die Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III abzulehnen ist schon ziemlich dreist.
Wenn es das Chaos beendet, würde ich glatt noch einen Antrag stellen und dann dem Spuk ein Ende bereiten. Ich habe mir leider keine Kopie gemacht vom Antrag, aus Fehlern lernt man ja bekanntlich.
Nein, auf
KEINEN Fall eine weiteren Antrag auf ALGI stellen, der ist ja zumindest vorhanden (und offenbar auch komplett wenn man dir sogar schon eine Leistungsbetrag nennen konnte) und gegen die Ablehnung läuft bereits der Widerspruch.
Die Begründung für die Ablehnung ist eine Farce, denn genau dieser Umstand soll ja gerade mit § 145 SGB III "abgefedert" werden, dein ALGI ist nach § 136 zu bewilligen und zwar ganz flott.
Danke für den Hinweis das ich den Rentenantrag nicht beim Amt einreiche. Ich dachte ich hätte einen Vorteil damit beim Amt, das sie einlenken müssen.
Ich denke schon, dass die einlenken werden wenn sie "von oben" was "auf den Deckel" bekommen, bisher "eiern" die doch auch nur herum, in der Regel ist es
KEINE Pflicht einen Widerspruch zu begründen.

Wenn die sich so sicher wären mit ihrer Ablehnung, dann hättest du schon längst die Ablehnung zum Widerspruch erhalten, da "betteln" die bei Anderen auch nicht lange um "Argumente" das nicht tun zu müssen.
Aber die passende zusätzliche "Begründung" werden die nun direkt aus Nürnberg bekommen, wenn du dann den Leistungs-Bescheid in den Händen hast kannst du die Gewerkschaft zurück "pfeifen", dann brauchen die sich nicht mehr weiter "bemühen".
Eine Wunderheilung nach knapp 2 Jahren bezweifle ich auch, hab der Arge gesagt das ich nochmal ins Krankenhaus gehe im nächsten Jahr für 3-6 Monate, der genaue Termin steht noch nicht fest.
Halte dich zurück den SB der AfA irgendwas zu deinen weiteren (geplanten) Behandlungen mitzuteilen, das geht die
GAR NICHTS an.
Über neue Klinik-Aufenthalte solltest du nur informieren wenn dir nichts Anderes übrig bleibt (weil du z. B. einen Termin deswegen nicht wahrnehmen kannst), dann reicht die aktuelle Aufenthalts-Bescheinigung der Klinik.
Das letzte Ärztliche Gutachten wurde im Mai gestellt, wo ich definitiv im Krankenhaus war und es noch nicht klar wie lange ich bleibe. Das Krankenhaus steht hinter mir & schreibt mich weiterhin Krank über die Ambulanz.
Das ist schön wenn man dort hinter dir steht aber das nützt dir bei der AfA wenig, du darfst (eigentlich) nicht langfristig völlig "unvermittelbar" mit deinem "Restleistungsvermögen" sein, da könnte z.B. der Nachweis der Antragstellung auf EM-Rente vorerst etwas Ruhe reinbringen.
Ist es möglich ein neues Gutachten in Auftrag zu geben? Eins wo ich persönlich erscheine und nicht wo der aktuelle Arztbrief noch fehlt?! Ich habe wenig ein Problem trotz AU zum Arbeitsamt zu gehen, wenn ich dafür mein Geld bekomme.
Das neue "Gutachten" könnte durchaus auch eine Folge der Beschwerde in Nürnberg sein. das muss man abwarten, denn die volle Leistungsfähigkeit ist ja stark anzuzweifeln wenn du zum Zeitpunkt dieses "Gutachtens" sogar in der Akut-Klinik gewesen bist.
Deine grundsätzliche Bereitschaft für ein neues Gutachten durch den ÄD wird auch in der Beschwerde Erwähnung finden und selbstverständlich stellst du dich mit der dann realistischen "Restleistungsfähigkeit" auch der Vermittlung zur Verfügung.
Das ist nun mal eine (eher theoretische) Pflicht wenn man ALGI bekommen will, auch nach einer Aussteuerung, man
MUSS "Vermittlungsbereitschaft" zeigen, das bedeutet ja nicht, dass man wirklich vermittelt wird.
ich war im April beim Arbeitsamt da es hieß ich soll mich rechtzeig melden um Geld zu bekommen.
Das ist mir schon klar, aber dass es nicht wirklich sinnvoll war so früh, merkst du ja nun schon länger, rein theoretisch könnte man
VOR dem Aussteuerungstermin der KK immer noch gesund werden (lass mal beiseite, dass es meist ein "Wunder" geben müsste) bis dahin darf man noch ganz offiziell (auch für die AfA weiter
KRANK sein.
Da muss man auch noch
KEINE Meldetermine wahrnehmen wie es dir schon im April geschrieben wurde, da hat dir die AfA schlicht noch
GAR NICHTS zu sagen und vorzuschreiben denn dein Geld hast du bis zum 09.06. immer noch von der KK bekommen und
NICHT von der AfA.
Im Krankenhaus gab es die Möglichkeit wegen Terminen „Ausgang“ zu beantragen. Dies ging auch für den 18.06. wo ich mich aus dem Krankenhaus „abmelden“ konnte für ein paar Stunden um den Termin war zunehmen.
Was wurde denn so "Wichtiges" besprochen am 18.06., dein Antrag war doch nun früh genug gestellt, warum gab es noch keinen Bescheid oder hat man dich nur eingeladen, um dir persönlich mitzuteilen, dass man sich nicht zuständig fühlt ???
Aber am 19.06. war schon die Ablehnung fertig, das hätte man dir doch schon am 18. sagen und den Bescheid ausdrucken können ...
Mitte August wo ich entlassen wurde, war ich gleich am nächsten Tag Persönlich beim Arbeitsamt um denen das mittzuteilen und habe ihnen eine Liegebescheinigung (das ich von März bis August stationär in Behandlung war) und eine neue AU mitgebracht.
Wozu denn bitte, du hattest eine Ablehnung deiner Leistung bekommen (weil du wegen Krankheit nicht regulär vermittelbar bist), dann brauchst du denen auch keine Bescheinigungen mehr vorlegen, schon gar keine aktuelle AU-Bescheinigung ...
Für die „Begutachtung“ habe ich meine bisherigen Arztbriefe abgegeben und eine Schweigepflichtsentbindungen für alle meine Ärzte abgebeben. Habe mir dem Vordruck selbst Kopiert, da die 4 Vordrucke nicht ausgereicht haben. Bestimmt war es ihnen zu fummelig sich alles anzufordern.
Das ist denen
IMMER "zu fummelig" sich was von den behandelnden Ärzten anzufordern, aber das konntest du ja da noch nicht wissen.
Die Info beim Ärztliche Dienst ist eine Frechheit, im August wollte ich Ihr meinen aktuellen Arztbrief geben (direkt bei der Abteilung). Die Dame hat ihn nicht angenommen, mit der Bemerkung die Akte sei bereits geschlossen.
War sie ja auch, für den ÄD ist das aktuell abgeschlossen, denn die AfA will dir ja keine Leistungen zahlen (müssen), der ÄD arbeitet
NUR im Auftrag der AfA-SB, denen brauchst du keine laufenden Berichte und Befunde bringen, die sollen dich ja nicht behandeln.
Dort geht es
NUR um die aktuelle Leistungs-Einschätzung (Restleistungsfähigkeit) für die Vermittlung am Arbeitsmarkt, das ist Vorschrift
NACH einer Aussteuerung (also bei dir frühestens ab dem 10.06. regulär erlaubt gewesen) und darum wird es meist sehr "kostengünstig" per "Aktenlage" erledigt ...
Dass es mit der Gewerkschaft ein Fehler war merke ich jetzt auch, die kommen nicht vorwärts & haben schon 2 Fristen versäumt. Das hat mir ein SB beim Amt gesagt, er hat mir sogar die erinnerungsschreiben für die Gewerkschaft ausgedruckt.
Was für "Fristen" haben die versäumt, es gibt für
NIX mehr eine gesetzliche Frist wenn du Widerspruch eingelegt hast, außer die Pflicht der Behörde deinen Widerspruch (eigentlich) innerhab 3 Monaten zu bearbeiten und zu entscheiden.
Daran wollen wir die AfA nun lieber nicht erinnern, im Bezug auf deine unfähigen Helfer suchen die nur ihre eigene Schlamperei einem Anderen "in die Schuhe zu schieben".
So ist für dich die Gewerkschaft jetzt Schuld daran, dass du immer noch kein Geld von der AfA bekommst, dabei wissen die sehr genau, dass sie
SELBER FALSCH gehandelt haben und die Ablehnung gar nicht zulässig war.
Den Widerspruch hat die Sozialberatung im Krankenhaus mit mir geschrieben, Sie meinte damals das würden die gerne Ablehnen. Ich kann die Dame nicht mehr erreichen, da Sie das Krankenhaus gewechselt hat und nicht mehr zuständig ist.
Kein Problem, das nützt dir auch aktuell nichts mehr wenn du die erreichen würdest, was soll die denn jetzt machen können, sie hat es ja sicher gut gemeint aber dem Widerspruch ist eben auch anzumerken, dass der Schreiber von der Materie (AfA und Aussteuerung) keine wirkliche Ahnung hat.
Da kannst du noch (fast) froh sein, dass die AfA den Widerspruch nicht tatsächlich schon (fristgerecht) abgelehnt hat, dann kannst du nur noch an das Sozialgericht gehen damit und siehst vorläufig überhaupt kein Geld von denen.
Solche Klagen dauern inzwischen 2 - 3 Jahre ...
Noch können wir also was machen, denn nach abgelehntem Widerspruch mischt sich Nürnberg da auch nicht mehr ein und verweist auf die Entscheidungen die das Gericht dann treffen wird ...
Aktuell hast du
NICHTS mehr zu verlieren, es kann sich aber noch
ALLES zum Guten wenden, mit einer fundierten Beschwerde nach Nürnberg haben wir hier schon öfter mal Erfolg gehabt in solchen Aussteuerungsfällen.
Das ich die nächsten 6 Monate Krankgeschrieben bin, ist gegeben. Bin mit der Therapie noch am Anfang und gehe nächstes Jahr nochmal für 3-6 Monate ins Krankenhaus.
Das ist dafür im Moment völlig irrelevant, es geht überhaupt
NICHT darum, ob du nun vorläufig noch weiter AU geschrieben sein wirst und irgendwann wieder für länger in die Klinik musst ...
Es geht
NUR darum deinen Anspruch auf die Zahlung von ALGI wegen der Aussteuerung aus dem Krankengeld durchzusetzen ... da ist uns jetzt auch
JEDES Mittel Recht was dazu beitragen kann ...
Den EM Renten Antrag habe ich dem Arbeitsamt noch nicht mitgeteilt, da ich keine „Bestätigung“ von der Rentenkasse habe. Bisher habe ich nur den Nachweis, dass ich es per Einschreiben geschickt habe.
Dann besorge dir möglichst eine Eingangsbestätigung von der DRV, die kommt leider nicht immer "automatisch", im Moment wird die AfA eben mit der bloßen Information dazu leben müssen, dass der Antrag am XX gestellt wurde.
Was du genau per Einschreiben an die DRV geschickt hast steht ja auf den Einlieferungs-Beleg nicht konkret drauf, der bestätigt ja nur, dass du "irgendwas" an die DRV geschickt hast.
Da es ja keine schriftliche Aufforderung der AfA (mit Fristsetzung) gegeben hat, ist das aber im Moment nicht so schlimm, nur auf deine eigene Angabe wird man sich dauerhaft aber auch nicht verlassen wollen.
Der Rente habe ich alle Arztbriefe die ich habe aus den Krankenhäusern mitgeschickt & ihnen meine Ärzte aufgelistet wo ich in Behandlung bin.
Das hast du sehr gut gemacht und so lange deine EM-Rente noch bearbeitet wird solltest du auch
ALLES (nachweislich) nachreichen, was dazu kommt an wichtigen medizinischen Unterlagen.
Das ÄD-"Gutachten" der AfA brauchst du allerdings nicht nachsenden, das interessiert die DRV nicht wirlich ...
Der Widerspruch nach Nürnberg, es wäre super lieb, wenn ihr mir helfen könntet den zu Verfassen .
Wird gemacht, schau unbedingt morgen (nachher) spätabends noch mal rein, es kann (sehr) spät werden, bis ich das soweit fertig habe (ich kann erst Abends und Nachts "richtig" denken für solche Sachen

) und du musst es dann noch ergänzen und kontrollieren / korrigieren, damit du das möglichst am Freitag vormittag schon absenden kannst.
Die Mail-Adresse dafür bekommst du dann natürlich auch dazu geliefert, die Anlagen nicht vergessen und dann können wir
ALLE dir nur noch ganz feste die Daumen drücken ...
Am Wochenende arbeiten die beim KRM (Kundenreaktionsmanagement) nicht, vor Montag / Dienstag wirst du also (wahrscheinlich) keine Antwort bekommen.
Dann meldest du dich am Besten wieder hier damit ...
Der Antrag auf Schwerbehinderung möchte ich in der Tasche haben um meinen Arbeitgeber noch Steine in den Weg zu legen. Er hat mir einen Aufhebungsvertrag angeboten, den OH Wunder das Arbeitsamt auch nicht zustimmt.
Werden die auch nicht machen, die könnten dich dafür 12 Wochen sperren und wenn sie dir was Anderes versprechen, dann soll man dir das unbedingt schriftlich geben, sonst weiß da später keiner mehr was von.
Wollte dein AG wenigstens was "springen" lassen dafür (Abfindung ?), sonst gibt es doch gar keinen Grund darüber ernsthaft nachzudenken ... soll er dich doch regulär kündigen wenn er dich los werden will ... glaubst du selber, dass du dort irgendwann wieder arbeiten könntest ???
Einen Schwerbehinderten-Ausweis (mindestens GdB 50) bekommt man nicht so leicht beim Erst-Antrag und eine Gleichstellung (ab GdB 30 möglich) würde die AfA aktuell wegen der AU ablehnen ...
19.07. Ablehnungsbescheid AfA
War wohl nur ein Schreibfehler, du meinst bestimmt die Ablehnung vom 19.06.2018 (aus deinem Scan oben) gegen die nun der Widerspruch läuft seit dem 21.06.2018 ???????????????????????
Dann "passt" es nämlich wieder ...
MfG Doppeloma