Hallo lemmy,
Zu meinem Termin bei der
AfA am 14.05.18 bei der Vermittlungs-
SB :
Die Frau hat mir eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt, die ich auch unterschrieben habe. Darin heisst es:
Und warum unterschreibst du Verträge mit deiner Arbeits-Vermittlerin ohne Prüfungsfrist ???
Eingliederungsvereinbarung
Hat sie dir erst mal erklärt was das überhaupt ist und wozu das gut sein soll ???
Darin soll geregelt werden, was die
AfA für dich tun will, um dich wieder in Arbeit zu bringen ... in deinem Falle dann in "andere" Arbeit weil du ja die letzte Tätigkeit (vorerst wegen
AU dafür) nicht mehr ausüben kannst.
Dazu finde ich allerdings
NICHTS in diesem "Wunschzettel" deiner
SB , mehr ist das nämlich nicht ... und die meisten "Wünsche" sind auch noch am Gesetz vorbei ...
Was in eine
EGV gehört steht im § 37
SGB III ...
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/37.html zwischen Herrn lemmy
und Agentur für Arbeit
gültig von 14.05.18
gültig bis 14.11.18 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird
Dann pass mal auf, dass sie dir im nächsten Termin nicht schon die nächste "Vereinbarung" vorlegt, weil sie sich was Neues hat einfallen lassen ... zu Änderungen an Verträgen gehören aber
IMMER BEIDE Vertragspartner ...
Ziele: Prüfung des bestehenden Arbeitsverhältnisses beim bisherigen Arbeitgeber
Das kann schon mal
KEIN Ziel für deine Wiedereingliederung sein, schließlich ist ihr bekannt, dass du dort aus gesundheitlichen Gründen gar nicht arbeiten
KANNST ...
Da gibt es
NICHTS zu "prüfen" dein Arbeitsverhältnis
RUHT aktuell ...
Du bist weder verpflichtet noch hast du die Macht, daran irgendwas zu ändern.
Wenn deine
SB das anders sehen möchte soll sie doch selber diese "Klärung" mit deinem
AG herbeiführen ... wird sie aber nicht tun, weil sie dazu gesetzlich gar nicht berechtigt ist.
Unterstützung durch die Agentur für Arbeit:
Wir unterstützen Sie beratend und stehen für Fragen zur Verfügung
Großartig und worin besteht diese Unterstützung nun genau ... das ist schon gesetzliche Aufgabe der
AfA , dafür braucht man
KEINEN Vertrag abzuschließen ...
Du solltest in der Zukunft erst mal viele Fragen dazu stellen, ehe du einen solchen Unsinn unterschreibst ...
Aktivitäten von Herrn lemmy:
Sie reichen keine
AU -Bescheinigungen auf die Aussteuerungsdiagnose bei der
AfA ein.
Das ist ja eher "Inaktivität" aber davon wurde dir ja
HIER ohnehin schon abgeraten ...
Im Krankheitsfall wird bei Einreichung einer AU maximal 6 Wochen Arbeitslosengeld gezahlt.
WARUM denn bitte, du bist ausgesteuert, das setzt § 146
SGB III außer Kraft, weil du von der
KK auch kein Geld mehr bekommen würdest ...
Dir ist also
ALGI (gemäß § 145
SGB III) zu zahlen solange dein Anspruch darauf besteht (lt. aktuellem Leistungsbescheid), es sei denn die
DRV würde dir vorher eine EM-Rente bewilligen ...
NUR dann darf
ALGI beendet werden (wegen erwiesener Erwerbsminderung) oder eben wenn dein Anspruch abgelaufen ist ...
Diese gesetzlichen Regelungen kann deine
SB auch
NICHT per "
EGV -Vertrag" außer Kraft setzen wollen ... zudem hat das alles wenig mit Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu tun.
Sie halten die
AfA über Entwicklungen zur Reha Antragstellung auf dem Laufenden.
Was ist darunter nun wieder
GENAU zu verstehen, bei wichtigen "Entwicklungen" (Bescheid zur
LTA oder Ablehnung) bist du schon vom Gesetz her verpflichtet die
AfA darüber zu informieren ... also auch
OHNE EGV ...
Sie treten an den bestehenden Arbeitgeber heran und prüfen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Sie reichen eine Stellungnahme des Arbeitgebers bei der
AfA wieder ein.
Du brauchst weder "herantreten" an deinen
AG , noch irgendwelche Stellungnahmen von deinem
AG zu verlangen, das ist gar nicht zulässig, wie ich es dir oben schon beschrieben habe ... dazu
KANN dich auch eine
EGV nicht verpflichten.
WO sind denn die Rechtsgrundlagen für diese Forderung, ich finde noch immer keine, was auch logisch ist weil es die gar nicht gibt.
Wie gesagt, den Wisch habe ich unterschrieben., deshalb habe ich auch die Personalchefin meines Arbeitgebers angerufen.
Das war trotzdem überflüssig, rechtswidrige Inhalte eines Vertrages kann man zwar (sinnloserweise) unterschreiben, das heißt aber nicht, dass man das auch machen muss, was keiner verlangen darf ...
Hätte darin gestanden, "du sollst vom nächsten Hochhaus springen", würdest du das auch machen oder hättest du das gar nicht erst unterschrieben, als vertragliche Verpflichtung ???
Die SB meinte noch zu mir, wenn mein AG keinen leidensgerechten Arbeitsplatz für mich hat, müssten WIR dann mal weitersehen.
Was die sonst so "meinte" ist irrelevant, sie hat gleich weiter zu sehen, denn du
KANNST bei deinem
AG aktuell
NICHT arbeiten, das brauchst du nicht mehr zu beweisen, das beweist bereits deine Aussteueruing aus dem Krankengeld.
Du schreibst oben, dass du Vieles noch nicht wusstest, ehe du dich hier angemeldet hast, das ist nachvollziehbar und verständlich, dass du deswegen unnötige Fehler gemacht hast ...
Was du nun weiter so vor hast ist (zumindest für mich) aber
NICHT mehr nachvollziehbar wenn man dir klar erklärt, dass die Forderungen deiner
SB (den
AG betreffend)
NICHT zulässig sind ...
Diese ganze
EGV ist ein unzulässiger "Wisch", es gibt nicht mal die Möglichkeit dich zu sperren, wenn du das nicht machst was sie darin von dir verlangt ...
Dem
AG auf die Nerven zu gehen ist im § 159
SGB III
NICHT enthalten als Sperrzeit-Tatbestand, zudem ist eine
EGV mit dir zusammen zu erarbeiten, danach sieht dieses "Vertragswerk" aber so gar nicht aus ...
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/159.html Abgesehen vom Geltungszeitraum steht eigentlich
NICHTS darin, was da überhaupt rein gehört ... wenn so ein "Vertrag" mit dem Arbeitsvermittler überhaupt irgendeinen Sinn ergeben soll.
Die
AfA bietet dir
NICHTS was sie nicht sowieso tun muss und verlangt von dir was du auf keinen Fall tun musst (die Klärungen bei deinem
AG ) oder was auch schon im Gesetz steht ...
Bist du im sonstigen Leben auch so großzügig mit deiner Unterschrift ... und verpflichtest dich zu ungesetzlichen Dingen, nur weil jemand sagt "unterschreiben Sie das mal", ohne was zu hinterfragen wozu das gut sein soll ???
So etwas macht dann in der Firma sofort die Runde (auch bis zur Führungsebene), und auch meine ganzen AUs sind ja immer von meinem Lungenfacharzt ausgestellt worden.
Das ist doch völlig egal was dein
AG schon auf welchen Wegen freiwillig von dir und deiner Krankheit erfahren hat, glaubst du im Ernst daran, dass man jetzt einen "passenden" Arbeitsplatz für dich hat, wenn dazu bisher auch Niemandem was eingefallen ist.
Das sind alles
KEINE Ärzte die alleine aus deinen Diagnosen beurteilen könnten, wie dieser Arbeitsplatz auszusehen hätte, nur weil deine
SB von der
AfA eine "Stellungnahme" verlangt, die ihr gar nicht zusteht.
Hast du denn ein "Formular" bekommen für deinen
AG was er da "als Stellungnahme" ausfüllen soll ???
Oder soll dein
AG die "Stellungnahme" gleich selber formulieren, denn ein offizielles, amtlich geprüftes Formular gibt es ja dafür
NICHT ...
Habe hier schon einige solcher "
AfA -hausgemachter" Zettelchen gesehen, wo sich der
AG "in Teufels Küche" bringen kann wenn er das ausfüllt und dich gleich mit, wenn er das "falsch" ausfüllt und sei es nur weil er es nicht besser weiß und das medizinisch gar nicht beurteilen
KANN.
Ich werde den Termin bei meinem AG am 04.06. um 15:00 Uhr wahrnehmen.
Na dann "viel Glück" hoffendlich gehst du dort nicht mit der nächsten unüberlegten Unterschrift (auf einem Aufhebungsvertrag) aus dem Gespräch, ich wüßte nicht, was der
AG sonst aktuell mit dir vor haben könnte ...
Einen "leidensgerechten Arbeitsplatz" hätte man dir ja schon viel früher mal anbieten können ... da muss ja nicht bis zur Aussteuerung mit gewartet werden, dazu wenigstens schon Überlegungen anzustellen (zusammen mit dem Integrationsdienst und einem Arbeits-Medizinier / Betriebsarzt so vorhanden).
Morgens habe ich noch einen Termin bei meinem Lungenfacharzt. Dann werde ich erfahren ob er auf Verlangen eine Stellungnahme zur
AfA geschickt hat (bis 06.04. hatte er noch nichts gemacht).
Irgendwas muss der
ÄD ja gehabt haben für dein "Gutachten", du solltest dir das endlich mal beim
ÄD DIREKT als Kopie einfordern ... dann kannst du ja nachlesen, woher der
ÄD seine Erkenntnisse genommen hat.
Ich habe übrigens bei meinem 1. Termin bei der
AfA auch eine unterschriebene Schweigepflichtentbindung für die Reha-Klinik abgegeben, habe ich vergessen in meinem Schreiben vom 22.05. anzugeben.
Abgenommen wurden mir die Schweigepflichtentbindungen von einer Mitarbeiterin die, glaube ich, nur für die "Erstaufnahme" zuständig ist.
Dann solltest du auch gleich (schriftlich / nachweislich)
ALLE bisher erteilten Schweigepflicht-Entbindungen widerrufen, damit man dich erneut (und gezielt) darum bitten muss irgendwo Einsicht in deine medizinischen Unterlagen zu bekommen.
Schon die Reha-Klinik war überflüssig wenn du den Bericht selber vorliegen hast kannst du auch selber eine Kopie mitnehmen wenn du irgendwo untersucht werden sollst, wo das Sinn für ergeben könnte.
Zu deinem aktuellen Gesundheitszustand können Reha-Kliniken in der Regel sowieso keine Auskünfte geben.
Der Ärztliche Dienst der
AfA hat sich bis heute nicht bei mir gemeldet.
Der
ÄD wird sich von selber auch nicht bei dir melden, wenn du den Teil A haben willst wirst du das schon selbst dort einfordern müssen, entweder persönlich (mit Ausweis) oder per Übergabe-Einschreiben mit Ausweis-Kopie (
DIREKT an den Med. Dienst richten).
Bei der Gelegenheit kannst du dann auch gleich (nachweissicher) den Widerruf für die Schweigepflicht-Entbindungen mit erledigen.
Das
AfA -Gutachten Teil B ist vom 18.04.2018 und wurde mir am 14.05.18 ausgehändigt.
Hast du vermutlich von deiner
SB bekommen, denn das ist ja der Teil für den Arbeits-Vermittler, was er bei deiner Vermittlung zu beachten hat.
Darin heisst es:
Nach hiesigem Kenntnisstand ist die letzte Tätigkeit mit Einschränkungen leidensgerecht.
Schweres Heben und Tragen sollte vermieden werden wie auch Belastungen durch Staub, Rauch, Gase, Kälte, Nässe und Temperaturschwankungen.
Darum versucht sie ja auch mit aller "Gewalt" dich zu deinem
AG zurück zu bekommen, deine Arbeit "ist leidensgerecht" wenn einige Einschränkungen beachtet werden, also sieht sie dich lieber wieder bei deinem
AG als im Bezug von
ALGI ...
Ich will am Montag den 28.05. mal bei der
AfA anrufen und denen sagen, dass ich urlaubsbedingt erst am 04.06.18 einen Termin bei meinem
AG bekommen habe.
Insofern kann ich diese unheimliche Bescheinigung meines
AG nicht bis zum 31.05.18 abgeben. Außerdem würde meine Personalchefin solch ein Schreiben nicht kennen und hielt es für sehr fragwürdig.
Bei der
AfA ruft man
NICHT an, um solche Sachen zu besprechen, du brauchst deswegen überhaupt
NICHT anrufen, diese Forderung ist
NICHT zulässig ... wenn die
AfA was vermisst, wird sie sich schon melden.
Ob du dem "CallCenter " dazu was erzählst oder nicht, dass dein
AG solche Schreiben nicht kennt, glaubst du wirklich das interessiert dort irgendwen ...
Du brauchst diese "Bescheinigung" überhaupt
NICHT bei bei deinem
AG und noch weniger bei der
AfA abgeben ... hast du dir die Fragen darauf mal durchgelesen ???
Es gibt
KEINE Rechtsgrundlage dafür ...
NICHT für dich und auch
NICHT für deinen
AG ...
Stell das doch bitte mal anonymisiert ein, in der Regel sind das Fragen zu denen dein
AG sich besser gar nicht äußern sollte, schon weil er das deinen Gesundheits-Zustand betreffend gar nicht beurteilen kann.
Ich werde zu dem Termin bei meinem AG wahrscheinlich meinen Freund mitnehmen. Der hat diesen ganzen Mist schon hinter sich und ist Rentner. Unterschreiben werde ich natürlich rein garnichts und auch nur soviel erzählen, wie sie eh schon wissen.
Gute Idee, allerdings kann dein
AG auch auf sein "Hausrecht" pochen und muss deinen Freund nicht als Beistand (§ 13
SGB X) akzeptieren, dein
AG ist leider keine Behörde (wie die
AfA ) wo das etwas anders aussieht.
Dann solltest du besser auf diesen Gespräch verzichten, das wäre kein Gutes Zeichen und dich kann niemand zu diesem Termin zwingen.
Besser wäre eine betriebliche Vertrauensperson (Gewerkschaft, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung oder sonstige Personal-Vertretung), die
MUSS zugelassen werden, bei "Personal-Gesprächen".
Was ich echt nicht weiss ist, ob ich mich am 04.06.18 von meinem Lufa-Arzt weiter krankschreiben lassen soll.
Ich bin seit dem 22.11.16 ohne Unterbrechung von ihm krankgeschrieben worden.
Das ich die AUs nicht bei der
AfA abgebe ist klar, ich hatte die letzten aber immer noch bei meinem
AG abgegeben.
Und warum glaubst du, dass der
AG nun keinen Anspruch mehr hat auf die
AU -Bescheinigung, wenn du weiterhin nicht zur Arbeit kommen wirst ???
Das ist eine arbeitsvertragliche Pflicht, die gilt auch im "ruhenden" Arbeitsverhältnis.
Von dem
SB , der über mein
ALG1 entschieden hat, habe ich ein Schreiben bekommen in dem steht:
"Bitte informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, dass sich Ihre Arbeitsunfähigkeit nun nach den Tätigkeiten richtet, für die Sie nach dem ärztlichen Gutachten zur Verfügung stehen"
Ja-Ja, diesen "Wisch" kennen wir hier auch schon, auch dafür fehlt
JEDE Rechtsgrundlage (darum stehen auch da keine drauf), deinem Arzt hat die
AfA nicht vorzuschreiben, wann und wofür er dich
AU schreiben darf ... verschone ihn bitte damit.
Führe deine
AU weiter wie bisher so lange dein Arzt das für nötig hält und er dich
NICHT beim vorhandenen
AG arbeiten lassen will ... das wäre nämlich die Konsequenz wenn die
AU nicht mehr weitergeführt wird.
Damit hätte dann auch deine
AfA -
SB ihr Ziel erreicht, du
MUSST wieder zur Arbeit gehen und bekommst
KEIN ALGI mehr ... du kannst nicht einfach "unentschuldigt fehlen" bei deinem
AG .
Der
AG bekommt also weiter diese
AU und die
KK bekommt diese
AU und die
AfA bekommt
KEINE AU (will ja auch keine lt.
EGV 
) solange du dich daran halten wirst, ist in der Hinsicht alles in bester Ordnung, deine
AfA -
SB hat
NICHT zu entscheiden wann und weswegen dich ein Arzt
AU schreiben darf ...
Die erfährt das auch gar nicht, denn die
KK teilt der
AfA das nicht mit (ist sie gar nicht zu berechtigt, das wäre ja alleine deine Aufgabe), weil die
KK das eigentlich auch nur noch "statistisch" interessiert ...
MfG Doppeloma