Ausgesteuert seit April, AfA verlangt Stellungnahme des AG

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ExUser 63016

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Hallo zusammen,

seit 03. April bin ich ausgesteuert und jetzt bei der AfA . Meine Sachbearbeiterin hat mir diese Woche ein Schreiben für den AG mitgegeben das ich ihm vorlegen soll.
Darin soll er bescheinigen ob er mir einen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten kann, oder nicht.

Ich bin im Oktober 2016 mit COPD 3 zur Reha gefahren, bis dahin hatte ich normal gearbeitet. In der Reha habe ich eine Lungenentzündung bekommen, die nicht erkannt worden ist.
Man hat mich nach 3 Wochen als AU entlassen und seitdem bin ich weiterhin krank, bis heute.
Mittlerweile habe ich COPD 4 und einen GdB von 80% mit G.

Mein Lungenfacharzt hält mich nicht für arbeitsfähig.
Der Ärztliche Dienst der AfA sagt, dass ich durchaus arbeitsfähig bin, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
(kein Staub, Rauch, Ölnebel usw)
Ich habe zuletzt als Vorgesetzter in einer Stanzerei gearbeitet.

Ich bin auch VDK -Mitglied und die meinten ich soll einen Rentenantrag stellen. (Die TK sieht es genauso)
Habe daraufhin bei einen Versichertenberater der RV privat angerufen und der meinte ich soll erst einmal ALG1 abgreifen.

Ich bin Jahrgang 1959 und habe immer gearbeitet.
Momentan weiss ich echt nicht wie ich mich in dieser Situation verhalten soll.

Ich bin für jeden Tip dankbar

MfG
lemmy
 
E

ExUser 2606

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Die AfA weiss ganz genau, warum sie diesen Wisch nicht selber an Deinen Arbeitgeber schickt. WEil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

Wwie soll den Dein Arbeotgeber bitte beurteilen, weie ein leidensgerechter Arbeitsplatz für Dich aussehen könnte? DAfür müsstest Du ja wohl zumindest mal Deine Diagnose offenlegen. Und genau das musst Du nicht. Ist ja kein Zufall, dass die auf der AUB-Kopie für den Arbeitgeber nicht draufsteht.
 

HermineL

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Der Ärztliche Dienst der AfA sagt, dass ich durchaus arbeitsfähig bin, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
(kein Staub, Rauch, Ölnebel usw)
Ich habe zuletzt als Vorgesetzter in einer Stanzerei gearbeitet.
Das ist klar weil die Geld sparen wollen. Du solltest einen erneuten Reha Antrag stellen damit die DRV auch deine Erwerbsfähigkeit feststellt.

War die Reha in 2016 von der DRV ?
Wenn ja was stand da drin zur Erwerbsfähigkeit (z.B. über 3 Stunden unter 6 Stunden usw.)?
Da du Jahrgang 59 bist kommt für die auch eine Berufsunfähigkeitsrente in Betracht.
 
E

ExUser 63016

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Hallo HermineL,

zur Reha hatte mir mein Lungenfacharzt geraten.
Ich habe den Reha-Antrag bei der DRV gestellt und auch genehmigt bekommen, in einer Reha-Klinik der DRV auf Borkum.

Im vorläufigen Entlassungsbericht stand: Arbeitsunfähig bis zur vollständigen Genesung

Im großen Entlassungsbericht steht:
Der Patient ist in seinem jetzigen Beruf als Vorarbeiter in einer Stanzerei und auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei mittelschwerer Tätigkeit 6 Stunden und mehr leistungsfähig.
Inhalative Belastungen und pulmonale Gefährdungsfaktoren sollten vermieden werden.

Gruß
lemmy
 

saurbier

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Hallo lemmy,

Ich bin im Oktober 2016 mit COPD 3 zur Reha gefahren, ... In der Reha habe ich eine Lungenentzündung bekommen, die nicht erkannt worden ist.
Man hat mich nach 3 Wochen als AU entlassen und seitdem bin ich weiterhin krank, bis heute.

Sorry, aber wie bitte konnte man dir dann einen entsprechenden Rehabericht schreiben. Dein Gesundheitszustand konnte die Klinik doch gar nicht abschließend beurteilen, wenn man dich vorher nach Hause geschickt hat.

Mittlerweile habe ich COPD 4 und einen GdB von 80% mit G.

Wir sehen also, dein Gesundheitszustand hat sich seit der Reha merklich verschlechtert!

Darin soll er bescheinigen ob er mir einen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten kann, oder nicht.

Hast du denn jetzt das Schreiben bei deinem Arbeitgeber abgegeben?

Wenn ja, kommt leider nochmals ein sorry von mir, aber bist du denn der Postbote deiner AfA SB .

Wenn die AfA etwas von deinem Arbeitgeber will, ja dann sollen sich die Herrschaften bitte selbst direkt an diesen wenden.

Wie bitte soll dein Arbeitgeber wissen, was für dich ein Leidensgerechter Arbeitsplatz ist. Der kennt doch gar nicht deinen Gesundheitszustand.

Wie ist denn dein persönliches Verhältnis zu diesem.

Also ich hatte zu meinem ein sehr sehr gutes und das war für mich damals sehr von Vorteil.

Mich wollte die AfA auch dazu drängen, daß ich meine Arbeit wieder aufnehmen sollte. Hab mich dann mit meinem Chef und der Chefin ausführlich unterhalten und dann hat diese einen knallharten Brief an die AfA geschrieben. Von wegen Fürsorgepflicht und gesetzliche Vorgaben der BG .

Da zog die SB sehr schnell zurück, sozusagen Schwanz eingezogen!

Aber das geht eben nur wenn man ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis mit seinem Arbeitgeber hat. Besteht sowas nicht, würde ich natürlich über meine Krankheiten auch kein Wort verlieren.

Der Ärztliche Dienst der AfA sagt, dass ich durchaus arbeitsfähig bin, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
(kein Staub, Rauch, Ölnebel usw)

Na ja, daß die äD -Gutachter zugunsten der AfA arbeiten (wenn sie überhaupt arbeiten) ist ja nichts neues.

Mein Lungenfacharzt hält mich nicht für arbeitsfähig.

Nun, wenn dich dein Lungenfacharzt nicht für arbeitsfähig hält, dann rede mit diesem doch mal darüber was er von einer Rente hält.

Ich würde dann umgehend einen Rentenantrag stellen und dem dann die aktuellen Befunde deines Lungenfacharztes sowie wohlmöglich weitere andere Ärzte beifügen.

Dann kann die DRV sich ja entscheiden, ob man nochmals eine Reha zur Abklärung benötigt oder gleich den Rentenantrag annimmt.

Beim Rentenantrag hätte die DRV dann ja immer noch die Wahlmöglichkeit, welche Form der Rente man dir ggf. bewilligt, denn da käme von der BU (vor 1961 geb.) bis hin zur vollem EMR ja alles in Betracht.

Letztendlich wird die DRV eh nicht viel gewinnen bzw. je nachdem wie man es sieht verlieren, denn spätestens mit 61 Jahren und 2 Monaten könntest du eh in die vorzeitige SchwerB-Rente bei 10,8% Abzug gehen.

Der Vorteil dabei für dich wäre allerdings, daß solange die DRV bis zu deiner Rente eine Entscheidung trifft, bist du bei der AfA im Regelfall aus der Vermittlung. Damit hättest du da mal etwas Ruhe.

Im übrigen müsste die AfA SB eh zuerst mal ein Job-Angebot für dich haben, was alleine wegen deiner 80% SchwerB und dem Alter mehr als unmöglich sein dürfte. Dazu kommt ja auch, daß man auf deinen erlernten Beruf rücksicht nehmen muss.

Mein Rat, wenn es für dich auch finanziell tragbar ist - RENTENANTRAG - so schnell wie möglich.

Dabei darfst du aber nicht vergessen, damit würdest du lebenslang 10,8% weniger Rente bekommen, wobei ja von der Bruttorente noch deine Anteile zur KV als auch der PKV abgezogen werden.

Hier musst du dir dann natürlich selbst die Frage beantworten, was dir jetzt deine noch verbleibende Gesundheit wert ist.


Grüße saurbier
 

Doppeloma

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Hallo lemmy, :welcome:

seit 03. April bin ich ausgesteuert und jetzt bei der AfA . Meine Sachbearbeiterin hat mir diese Woche ein Schreiben für den AG mitgegeben das ich ihm vorlegen soll.
Darin soll er bescheinigen ob er mir einen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten kann, oder nicht.

Das machen die neuerdings gerne wenn man ausgesteuert wird und noch einen Arbeitsplatz hat, sicher hat sie auch wieder nur "vergessen" dir die Rechtsgrundlagen dafür zu nennen und auf dem "Wisch" für deinen AG stehen sicher auch keine drauf.

Dein Arbeitsverhältnis "ruht" aktuell und dein AG ist gesetzlich NICHT verpflichtet mehr als die Arbeitsbescheinigung auszufüllen, die bei der AfA zur Berechnung deines ALGI benötigt wird.

Wie schon angemerkt wurde kann die AfA berechtigte und gesetzlich zulässige Anfragen auch direkt an deinen AG richten, nur was eigentlich gar nicht erlaubt ist, erwartet man von dir selbst zu erledigen (dann machst du das ja "freiwillig").

Dein AG KANN sich dazu gar nicht äußern, weil er deinen aktuellen (und bisherigen) Gesundheitszustand gar nicht kennen muss ... wie soll er da für die AfA schreiben können, ob er dich an anderer Stelle "leidensgerecht" beschäftigen könnte. :doh:

Du solltest deinen AG damit gar nicht erst "belästigen", die AfA wird auch nicht (beim AG ) nachfragen wenn du mitteilst, dass dein AG sich weigert, weil er dazu keine Auskünfte geben kann und auch nicht muss.

Kannst auch direkt fordern, dass die AfA sich dann selbst dort hinwenden soll, wenn sie einen gesetzlichen Anspruch darauf hat, dass dein AG sich dazu äußern muss, obwohl er gar nicht weiß welche Gesundheitsprobleme du hast und du ihm das auch nicht erzählen musst / willst.

Gibt es einen Termin für die Abgabe und hat man geschrieben ("angedroht") bis dahin kein ALGI zu zahlen, bist du schon beim ÄD (der AfA ) gewesen oder hast beim ÄD Unterlagen abgegeben dafür ???

Wurde der Formular-Antrag und die nötigen Bescheinigungen (AG / KK ) schon bei der AfA eingereicht (wenn ja wann) ???
Aktuell hat die AfA schon Schulden bei dir, denn das Geld für April war bereits fällig, hast du denn schon einen Bescheid ???

Sonst wäre wohl eine Beschwerde an das KRM (Zentrale in Nürnberg) in Erwägung zu ziehen.
Diese "Bescheinigung" ist unzulässig, davon darf dein ALGI NICHT abhängig gemacht werden, wenn du bei deinem AG aktuell "Arbeits-FÄHIG" wärst würdest du ja kein ALGI wegen Aussteuerung aus dem Krankengeld beantragen.

Ich bin im Oktober 2016 mit COPD 3 zur Reha gefahren, bis dahin hatte ich normal gearbeitet. In der Reha habe ich eine Lungenentzündung bekommen, die nicht erkannt worden ist.
Man hat mich nach 3 Wochen als AU entlassen und seitdem bin ich weiterhin krank, bis heute.
Mittlerweile habe ich COPD 4 und einen GdB von 80% mit G.

Dann ist ja dein Entlassungsbericht von 2016 auch schon "überholt", hast du den etwa noch mit für den ÄD eingereicht für das AfA -Gutachten ???

Mein Lungenfacharzt hält mich nicht für arbeitsfähig.
Der Ärztliche Dienst der AfA sagt, dass ich durchaus arbeitsfähig bin, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
(kein Staub, Rauch, Ölnebel usw)
Ich habe zuletzt als Vorgesetzter in einer Stanzerei gearbeitet.

Ach, das scheint ja schon aus dem Reha-Bericht "abgeschrieben" zu sein, hast du auch aktuelle Berichte beim ÄD mit eingereicht, die Auskunft zu deinem aktuellen Zustand geben.

Die AfA (der ÄD ) soll ja selber feststellen, welche "Restleistungsfähigkeit" JETZT nach der Aussteuerung noch für die Arbeitsvermittlung vorhanden wäre und nicht was vor 2 Jahren (in der Reha) mal war einfach nur übernehmen. :icon_evil:

Im großen Entlassungsbericht steht:
Der Patient ist in seinem jetzigen Beruf als Vorarbeiter in einer Stanzerei und auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei mittelschwerer Tätigkeit 6 Stunden und mehr leistungsfähig.
Inhalative Belastungen und pulmonale Gefährdungsfaktoren sollten vermieden werden.

Da sieht man dich auch noch nicht mal "Berufs-Unfähig", du bist im Beruf UND für den "allgemeinen Arbeitsmarkt" Vollzeit Erwerbsfähig entlassen worden.

Die AfA übernimmt das jetzt (fast 2 Jahre später) einfach ungeprüft, und versucht dich damit an den Arbeitsplatz zurück zu schicken ... ich nehme an beim ÄD -Arzt bist du NICHT gewesen ???
Was der so als "Aktenlage" hatte kannst du nur selber wissen ... aber einige aktuelle Arztberichte / Befunde wären schon angebracht gewesen.

Wie man mit COPD 3 (und inzwischen 4) noch "mittelschwer" Vollzeit arbeiten können soll, weiß wohl nur die DRV und die AfA ... :doh:

Ich bin auch VDK -Mitglied und die meinten ich soll einen Rentenantrag stellen. (Die TK sieht es genauso)

Zum EM-Renten-Antrag würde ich dir (bei deinem Gesundheitszustand, den ich mir grob vorstellen kann) auch raten aber ansonsten hat der VDK wenig Ahnung davon, was bei der AfA nach einer Aussteuerung so "abgehen kann" ...

Dass deine KK das "genau so" sehen möchte kann ich mir gut vorstellen, denen wäre das aber bestimmt lieber gewesen, als du noch im Krankengeld-Bezug gewesen bist.
Trotzdem besteht ja durchaus noch Hoffnung auf Erstattungen von Krankengeld (aus einer Nachzahlung von EM-Rente), wenn die DRV dich sehr bald und rückwirkend in das Krankengeld noch berenten würde.

An mehr denken die bei der TK nämlich gar nicht, jedenfalls nicht mehr wenn dein Krankengeld abgelaufen ist ... :icon_evil:
Deine Behandlung / Medikamente usw. kostet die KK das Gleiche in der Zukunft, ob du nun ALGI (wegen der Aussteuerung) von der AfA bekommst oder EM-Rente von der DRV ...

Habe daraufhin bei einen Versichertenberater der RV privat angerufen und der meinte ich soll erst einmal ALG1 abgreifen.

Wenn ich so was schon lese, aber die AfA holt sich das "abgegriffene" Geld dann auch noch (soweit möglich) zurück und bis dahin möchtest du gerne noch weiter in der "aktiven Arbeitsvermittlung" bleiben, als Vollzeit Erwerbsfähig lt. Reha und ÄD ... :sorry:
Zudem kann das ALGI durchaus immer noch VOR einer tatsächlichen Bewilligung von EM-Rente beendet sein, denn die DRV "wartet" nicht nur auf deinen Antrag, um den dann sofort bewilligen zu dürfen ... :icon_evil:

Die nehmen auch sehr gerne die Reha-Berichte zuerst zur Hand und machen sich auch nicht unbedingt, die erforderliche Mühe herauszufinden wie es dir aktuell so geht.

Die Nachweise zur Verschlechterung deines Zustandes solltest du also besser (in Kopie) auch gleich einem Antrag auf EM-Rente beifügen ... der Reha-Bericht spricht NICHT für Berufs-Unfähigkeit und schon gar nicht für volle Erwerbsminderung ... :icon_evil:

Da ist dir die Ablehnung ohne weitere, aussagefähige medizinische Unterlagen für den Zeitraum danach eigentlich schon sicher, ganz EGAL was dir Andere dazu "erzählen" wollen ...

Ich bin Jahrgang 1959 und habe immer gearbeitet.
Momentan weiss ich echt nicht wie ich mich in dieser Situation verhalten soll.

Du solltest dir zunächst mal genau überlegen, was DU SELBER für die beste Lösung halten würdest, um noch ein paar Jahre möglichst stressfrei erleben zu können ...

Im vorläufigen Entlassungsbericht stand: Arbeitsunfähig bis zur vollständigen Genesung

Sieht ja nicht (mehr) danach aus, dass dieser Tag noch kommen wird, also stell den Antrag auf EM-Rente, weise der AfA das nach und verlange die umgehende Zahlung gmäß "Nahtlosigkeit" § 145 SGB III.

In der Regel wirst du dann erst mal von der AfA in Ruhe gelassen (die hoffen dann wie die TK auf eine schnelle Berentung und ein bischen Geld zurück).
Ein Antrag ist allerdings noch lange kein EM-Renten-Bescheid ... dazu kannst du hier jede Menge Beispiele finden, was der DRV so alles einfallen kann, um deinen Antrag abzulehnen.

Dann ist ALGI (bei nötigem Widerspruch / Klage) auch mal schneller abgelaufen, als man sich wünschen würde.

Danach gibt es (bei Bedürftigkeit) nur noch Hartz 4 wenn du deinen Lebensunterhalt nicht mehr anders finanzieren kannst,

Das wird bei so guten Ratschlägen völlig vergessen, dass man auch NACH "abgreifen" des ALGI noch von irgendwas leben können muss, wenn die DRV NICHT willens sein sollte, eine EM-Rente auch zügig zu bewilligen.

Ich wurde nach der Aussteuerung direkt schon von der AfA aufgefordert eine EM-Rente zu beantragen, hatte aber auch einen ähnlich "optimistischen" Reha-Bericht der erst gut ein Jahr zurücklag (nur meine vorhandene Tätigkeit sollte ich gar nicht mehr ausüben müssen).

Meine Ärzte waren auch der Meinung, dass ich NICHT mehr arbeiten KANN, nur wurden sie von der DRV überhaupt nicht danach gefragt ...

Mein ALGI war dann (nach 18 Monaten, weil Ü 55) nach Ablehnung des Widerspruches (zur Renten-Ablehnung) fast abgelaufen, als ich die Klage am Sozialgericht eingereicht habe ...
Das dauerte dann noch fast 2 Jahre "Hartz 4 ", denn meine / unsere finanziellen Reserven waren durch die langen Krankheiten auch schon längst "ausgeschöpft". :icon_neutral:

Ich kann dich also aus eigener Erfahrung nur davor warnen, den Antrag auf EM-Rente erst zu stellen wenn du bald kein ALGI mehr bekommen wirst, es sei denn du (oder dein Partner) hast genug "Vermögen", um deinen Lebensunterhalt und die Krankenversicherung dann aus der eigenen Tasche zu bestreiten.

Es kann natürlich auch mal schnell gehen mit der Bewilligung, aber verlassen würde ICH mich darauf besser nicht, solche Ratschläge können auch schwer nach "hinten losgehen" ... :icon_evil:

MfG Doppeloma
 
E

ExUser 63016

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Hallo Doppeloma, hallo saurbier,

herzlichen Dank für eure Tips und Erfahrungen. Ich mache gerade meine ersten Erfahrungen als Mitglied eines Forums und bin völlig begeistert!

Hier noch ein paar Infos zu meiner Geschichte:

Ich hatte am 14.05.18 den ersten Kontakt zu meiner Vermittlungs-SB , die mir dann den Schrieb für meinen AG mitgegeben hat, den sie gerne ausgefüllt bis spätestens 31.05.18 zurückhaben möchte.

Zusätzlich zu dem Schrieb bekam ich auch noch den schriftlichen Hinweis, dass ich nach § 60 SGB1 zur Mitwirkung verpflichtet bin und mir ansonsten die Leistung entzogen wird (§ 66 SGB 1)
Mir kam das da schon komisch vor, habe aber nichts gesagt und zu Hause erst einmal die § gegoogelt.

Am 17.05.18 habe ich dann mit der Personalchefin meines AG telefoniert und sie über meinen Gesundheitszustand informiert.
Das ominöse Schreiben von der AfA habe ich auch angesprochen, das kannte sie natürlich auch nicht.
Wir haben uns auf einen Gesprächstermin am 04.06.18 geeinigt bei dem auch der Betriebsleiter anwesend sein wird.
Abschließend fragte sie mich noch wie ich so die Zukunft sehe.
Ich sagte ihr, dass ich am liebsten einen Rentenantrag stellen möchte. Ich denke das ist auch voll in ihrem Interesse, da sie meinen Arbeitsplatz im Frühjahr 2017 mit ihrem Schwager besetzt hat.

Seit dem ich am 24.09.16 zur Kur gefahren bin habe ich mit der Personalchefin und dem BL nur noch per email kommuniziert.
Sie hatte zwar 2-mal vorgeschlagen Gespräche wegen Wiedereingliederung zu führen, ich habe aber wegen meines sehr schlechten Gesundheitszustands abgelehnt.

Mein Arbeitslosengeld wurde mir am 09. April 2018 vorläufig genehmigt.
Am 14. Mai 2018 bekam ich ein Schreiben, dass die vorläufige Entscheidung als endgültig erklärt wurde.
Das ALG für April habe ich auch pünktlich bekommen.

Ich bin seit meiner Reha alle 4 Wochen bei meinem Lungenfacharzt. Lufu-test und Blutgasanalyse macht er meist alle 2 bis 3 Monate, oder wenn eine Stellungnahme seinerseits ansteht.
Er schreibt mich jedesmal für 4 Wochen krank. Anfang 2017 sagte er mir das eine Frühverrentung bei meiner Diagnose das Beste wäre.
Am 04.06.18 habe ich den nächsten Termin, dann werde ich mein weiteres Vorgehen mit ihm absprechen.

Nochmal zur AfA :
Ich war bisher 3-mal da. Beim ersten Mal haben sie mir die Schweigepflichtentbindungen für den Lufa-Arzt, den Hausarzt und für die KK abgenommen, den Rest konnte ich wieder mitnehmen. Beim 2. mal habe ich dann den Antrag auf ALG1 abgegeben, der dann durchgesehen wurde und besprochen wurde. Danach war dann am 14.05. der Termin mit der Vermittlungstante.

MfG
lemmy
 
E

ExUser 63016

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Hallo,

ich habe gestern einen längeren Beitrag geschrieben und dann auf Antworten geklickt. Leider wird er bis jetzt nicht angezeigt. Habe ich etwas falsch gemacht? (Ich bin ja noch das "Greenhorn" was Foren angeht.
 

Machts Sinn

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Hallo zusammen,

seit 03. April bin ich ausgesteuert ...

Ich bin im Oktober 2016 mit COPD 3 zur Reha gefahren, bis
dahin hatte ich normal gearbeitet. In der Reha habe ich eine
Lungenentzündung bekommen, die nicht erkannt worden ist.
Man hat mich nach 3 Wochen als AU entlassen und seitdem
bin ich weiterhin krank, bis heute. ...

Ich bin für jeden Tip dankbar

Hallo lemmy,

darf ich mal fragen:

warst du wegen deiner Krankheit vor Oktober 2016 nie arbeitsunfähig?

Hast du dich über den Verlauf der "starren Blockfristen" zum Krankengeld
und über den Verbrauch der Krankengeld-Anspruchsdauer informiert?

Falls du weiterhin Anspruch auf Krankengeld hättest, könnten
sich die Fragen mit der Arbeitsagentur erübrigen.

Schönen Gruß!
Machts Sinn
 
E

ExUser 63016

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Hallo Machts Sinn,

ich war im Januar 2016 auf die gleiche Krankheit auch krankgeschrieben.
Die Zeit wurde mitgerechnet.
Ich habe alles nachgerechnet, da passt schon alles.

MfG
lemmy
 

Doppeloma

Super-Moderation
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Hallo lemmy,

Ich hatte am 14.05.18 den ersten Kontakt zu meiner Vermittlungs-SB , die mir dann den Schrieb für meinen AG mitgegeben hat, den sie gerne ausgefüllt bis spätestens 31.05.18 zurückhaben möchte.

Dafür hast du aber außer ihrer (mündlichen ?) "Bitte" keine Rechtsgrundlagen erhalten, die deinen AG dazu zwingen könnten das auch auszufüllen.
Es genügt ja nicht ganz von DIR was zu verlangen, was ein anderer (Dritter) gar nicht tun muss, dein AG unterliegt nicht den "Mitwirkungspflichten" die man dir mitgeteilt hat. :icon_evil:

Zusätzlich zu dem Schrieb bekam ich auch noch den schriftlichen Hinweis, dass ich nach § 60 SGB1 zur Mitwirkung verpflichtet bin und mir ansonsten die Leistung entzogen wird (§ 66 SGB 1)
Mir kam das da schon komisch vor, habe aber nichts gesagt und zu Hause erst einmal die § gegoogelt.

Bist du dadurch schlauer gworden, hast du auch § 65 SGB I durchgelesen, da ist nämlich von Grenzen der Mitwirkung die Rede ... und "unmögliche Forderungen" braucht man nicht erfüllen.
Rechtfolgenbelehrungen (RFB ) gelten aber NICHT für unberechtigte Forderungen, diese Belehrung hat direkt mit AUF dem Schrieb zu stehen und nicht separat zu erfolgen. :icon_evil:

Unberechtigt ist durchaus schon der Fall wenn man von DIR was verlangt, was aber ein Dritter tun soll (der dazu gar nicht verpflichtet werden kann) und dir bei Nichterfüllung mit Leistungs-Einstellung "droht" ...

Am 17.05.18 habe ich dann mit der Personalchefin meines AG telefoniert und sie über meinen Gesundheitszustand informiert.
Das ominöse Schreiben von der AfA habe ich auch angesprochen, das kannte sie natürlich auch nicht.

Warum tust du so was, auch deine Personalchefin geht es NICHTS an welche konkreten gesundheitlichen Probleme du hast, das mit dem AG zu besprechen (wenn du es denn selber gewollt hättest) war ja schon längere Zeit möglich und die AfA hat dir NICHT vorzuschreiben mit wem du deine Krankeheiten besprechen sollst, um deine (angeblichen) "Mitwirkungs-Pflichten" zu erfüllen.

Es ist eine (noch relativ neue) Masche, um die Ausgesteuerten vielleicht doch "irgendwie" wieder an den vorhandenen Arbeitsplatz zurück zu bekommen.
Ob du dort arbeiten könntest oder nicht entscheiden aber deine behandelnden Ärzte und NICHT die AfA , die haben gar keinen Anspruch darauf, dass dieser "Wisch" vom AG ausgefüllt wird. :icon_evil:

Zumal die auch medizinisch (beim AG ) gar nicht beurteilen können, an welchem Arbeitsplatz du "leidensgerecht" eingesetzt werden könntest.
Das hat von mir (vor rund 10 Jahren) noch Niemand verlangt und die Rechtslage dazu hat sich absolut NICHT geändert. :icon_evil:

Wir haben uns auf einen Gesprächstermin am 04.06.18 geeinigt bei dem auch der Betriebsleiter anwesend sein wird.
Abschließend fragte sie mich noch wie ich so die Zukunft sehe.

Was bitte soll da am 04.06. noch besprochen werden, dein Anspruch an die AfA besteht unabhängig davon, ob und was du noch mit deinem AG regeln möchtest.
Es steht der AfA gar nicht zu diese "Bescheinigung" zu verlangen, sonst gäbe es eine Rechtsgrundlage dafür (und DARAUF), die den AG dazu zwingen kann.

Ich sagte ihr, dass ich am liebsten einen Rentenantrag stellen möchte. Ich denke das ist auch voll in ihrem Interesse, da sie meinen Arbeitsplatz im Frühjahr 2017 mit ihrem Schwager besetzt hat.

Ob du eine EM-Rente beantragen wirst ist (überwiegend) deine ganz persönliche Entscheidung, die AfA kann das "verlangen" im Ergebnis der Begutachtung.
Dein AG hat dazu GAR NICHTS zu melden, du brauchst nicht darauf Rücksicht nehmen, ob dem das auch "lieber wäre", ein AG hat genug Möglichkeiten dich auch ohne Kündigung "zu ersetzen" bis du (vielleicht) mal wegen einer EM-Rente ausscheiden wirst.

Die EM-Rente zu beantragen bedeutet noch lange nicht, dass man die auch bekommen wird ... und dann vielleicht zunächst mit Befristung, da soll ein vorhandener Arbeitsplatz dann möglichst auch "ruhend" erhalten bleiben.

Seit dem ich am 24.09.16 zur Kur gefahren bin habe ich mit der Personalchefin und dem BL nur noch per email kommuniziert.
Sie hatte zwar 2-mal vorgeschlagen Gespräche wegen Wiedereingliederung zu führen, ich habe aber wegen meines sehr schlechten Gesundheitszustands abgelehnt.

Und WARUM beginnst du jetzt daran was zu ändern und erzählst ihr deine Krankengeschichte ???

In solchen AG -Gesprächen nach einer Aussteuerung wird gerne Druck ausgeübt, dass du doch auch einen "Aufhebungsvertrag" unterschreiben könntest, wenn schon klar ist, dass du dort sowieso nicht mehr arbeiten wirst ...

Ich meine, was sollst du da Anfang Juni, wenn die AfA bis Ende Mai den ausgefüllten "Wisch" haben möchte (den man beim AG gar nicht kennt), das macht doch gar keinen Sinn ... :icon_evil:

Mein Arbeitslosengeld wurde mir am 09. April 2018 vorläufig genehmigt.
Am 14. Mai 2018 bekam ich ein Schreiben, dass die vorläufige Entscheidung als endgültig erklärt wurde.
Das ALG für April habe ich auch pünktlich bekommen.

Dann KANN man wegen einer ungesetzlichen Forderung dein ALGI auch nicht einfach wieder einstellen, hast du das schriftlich bekommen, dass man das tun wird wenn du das von deinem AG ausgefüllte Papier nicht liefern kannst, dass man dann ALGI wieder beenden "darf" ... ???

Ich kann mich immer nur wiederholen, es gibt KEINE Rechtsgrundlage dafür, dein AG muss das NICHT ausfüllen ... den hätte ich damit gar nicht erst "belästigt", um da vielleicht "neue Überlegungen" loszutreten, wie man dich nun schnell los werden könnte ... :icon_neutral:

Ich bin seit meiner Reha alle 4 Wochen bei meinem Lungenfacharzt. Lufu-test und Blutgasanalyse macht er meist alle 2 bis 3 Monate, oder wenn eine Stellungnahme seinerseits ansteht.
Er schreibt mich jedesmal für 4 Wochen krank. Anfang 2017 sagte er mir das eine Frühverrentung bei meiner Diagnose das Beste wäre.

Du musst begreifen, dass es die DRV NICHT unbedingt interessiert, wie die behandelnden Ärzte das so einschätzen, die Zeiten sind lange vorbei, wo die Feststellungen der eigenen Ärzte dazu bei der DRV noch mehr Beachtung gefunden haben ...

Ob eine "Frühverrentung" wirklich das Beste für dich ist (eher ob sie lt. Rentenrecht erforderlich ist), hat nach Antragstellung NUR die DRV zu entscheiden und NICHT dein Arzt (auch nicht dein AG ). :icon_evil:

Am 04.06.18 habe ich den nächsten Termin, dann werde ich mein weiteres Vorgehen mit ihm absprechen.

Ob und wann du EM-Rente beantragst KANNST DU nur selber entscheiden, lass dir einige aktuelle Behandlungsberichte ausdrucken, die du dem Antrag dann gleich beifügen kannst, es ist (leider) nicht sicher, dass die DRV deinen Arzt überhaupt kontaktieren wird, wenn du das NICHT machst.

Ich war bisher 3-mal da. Beim ersten Mal haben sie mir die Schweigepflichtentbindungen für den Lufa-Arzt, den Hausarzt und für die KK abgenommen, den Rest konnte ich wieder mitnehmen.

WER hat dir die Schweigepflicht-Entbindungen "abgenommen" der Med. Dienst oder irgendein Sachbearbeiter ( SB ) ???
Was soll die KK zu deinem aktellen Gesundheitszustand aussagen können, damit dein "Restleistungsvermögen" festgestellt werden könnte, man wollte KEINE Schweigepflicht-Entbindungen für DRV und Reha-Kliniken, das kann ich nur schwer glauben ...

Beim 2. mal habe ich dann den Antrag auf ALG1 abgegeben, der dann durchgesehen wurde und besprochen wurde. Danach war dann am 14.05. der Termin mit der Vermittlungstante.

Du solltest dir mal das AfA -Gutachten (Teil A UND Teil B) direkt beim ÄD als Kopie abholen, es wäre sicher interessant für dich welches "Restleistungsvermögen" man dort nun aus welchen konkreten medizinischen Unterlagen gezogen hat, so ganz OHNE dich zur Untersuchung einzuladen.

Was hat denn die SB dazu sonst noch erzählt, außer, dass du deinen AG "nerven" sollst dich zurück zu nehmen oder zu begründen warum das nicht geht ???

Zu dem Gespräch beim AG solltest du besser auch nicht alleine gehen (wenn überhaupt) und dir einen Beistand (§ 13 SGB X) als Verstärkung mitnehmen.
Was immer dort auch besprochen wird, mach KEINE Zusagen und unterschreibe NICHTS, ohne es erst zur Prüfung (auch bei Notwendigkeit durch einen Anwalt) mit nach Hause zu nehmen.

Auch ein AG muss dir Bedenkzeit geben ehe du was unterschreiben sollst ... ich vermute (leider) stark, dass man versuchen wird, dich zur "freiwilligen" Aufgabe deines Arbeitsvertrages zu "überreden", weil es doch "für ALLE die Beste Lösung sein wird" ...

Für dich keineswegs, denn die AfA kann dir dann für 12 Wochen das ALG I sperren, wegen "freiwilliger Aufgabe des Arbeitsplatzes", dazu wird man dir beim AG sicher gerne was Anderes erzählen (wollen), aber das entscheidet die AfA und NICHT der AG ... und die würde sicher gerne die Chance nutzen, die sie dafür sogar gesetzlich (lt. § 59 SGB III) zur Verfügung hat, um ewenigstens schon etwas Geld an dir zu sparen.

Ich persönlich würde dieses Gespräch absagen, weil es aktuell nicht ernsthaft was mit deinem AG zu besprechen gibt ... wenn man was von dir will darf auch dein AG gerne den Postweg dafür nutzen ...

Ich war fast 4 Jahre AU geschrieben, bis ich endlich die EM-Rente bekommen habe, meine Firma habe ich seit dem letzten Arbeitstag nie wieder betreten ... es wurde ALLES Erforderliche nur noch (gelegentlich) telefonisch ODER auf dem Postwege geregelt.

Bei Bewilligung einer EM-Rente "auf Dauer" (also bis zur Altersrente) endet ein Arbeitsverhältnis in der Regel sowieso völlig problemlos durch "Auflösung wegen Übergang in eine Dauer-Rente" und da muss keiner mehr kündigen ...

Dann hast du noch Anspruch auf die Zahlung einer "Urlaubs-Abgeltung" und die wird bei "Mauschel-Verträgen" auch gerne mal mit als "erledigt" in den Vertrag geschrieben.

Dieses Telefonat mit der Personal-Abteilung hättest du besser bleiben lassen ... dort hast du jetzt damit (wahrscheinlich) bisher "schlafende Hunde geweckt".

MfG Doppeloma
 
Zuletzt bearbeitet:
E

ExUser 63016

Gast
Hallo Doppeloma,

vielen Dank für deine ganzen Tips und Erfahrungen.

Ich habe leider bis zu meiner Anmeldung in diesem Forum am 20.05.18 schon einiges gemacht, was ich nach diesen Informationen wahrscheinlich anders angegangen wäre.

Zu meinem Termin bei der AfA am 14.05.18 bei der Vermittlungs-SB :
Die Frau hat mir eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt, die ich auch unterschrieben habe. Darin heisst es:

Eingliederungsvereinbarung

zwischen Herrn lemmy
und Agentur für Arbeit
gültig von 14.05.18
gültig bis 14.11.18 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird

Ziele: Prüfung des bestehenden Arbeitsverhältnisses beim bisherigen Arbeitgeber

Unterstützung durch die Agentur für Arbeit:

Wir unterstützen Sie beratend und stehen für Fragen zur Verfügung

Aktivitäten von Herrn lemmy:

Sie reichen keine AU -Bescheinigungen auf die Aussteuerungsdiagnose bei der AfA ein.
Im Krankheitsfall wird bei Einreichung einer AU maximal 6 Wochen Arbeitslosengeld gezahlt.

Sie halten die AfA über Entwicklungen zur Reha Antragstellung auf dem Laufenden.

Sie treten an den bestehenden Arbeitgeber heran und prüfen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Sie reichen eine Stellungnahme des Arbeitgebers bei der AfA wieder ein.

Wie gesagt, den Wisch habe ich unterschrieben., deshalb habe ich auch die Personalchefin meines Arbeitgebers angerufen.

Die SB meinte noch zu mir, wenn mein AG keinen leidensgerechten Arbeitsplatz für mich hat, müssten WIR dann mal weitersehen.

Bei meinem Arbeitgeber ist seit Oktober 2016 bekannt, dass ich Probleme mit der Lunge habe. In 2017 und auch jetzt vor Kurzem bin ich auch von Arbeitskollegen besucht worden. Denen habe ich auf ihre Fragen auch gesagt, dass ich an COPD erkrankt bin.
So etwas macht dann in der Firma sofort die Runde (auch bis zur Führungsebene), und auch meine ganzen AUs sind ja immer von meinem Lungenfacharzt ausgestellt worden.

Ich werde den Termin bei meinem AG am 04.06. um 15:00 Uhr wahrnehmen. Morgens habe ich noch einen Termin bei meinem Lungenfacharzt. Dann werde ich erfahren ob er auf Verlangen eine Stellungnahme zur AfA geschickt hat (bis 06.04. hatte er noch nichts gemacht).

Ich habe übrigens bei meinem 1. Termin bei der AfA auch eine unterschriebene Schweigepflichtentbindung für die Reha-Klinik abgegeben, habe ich vergessen in meinem Schreiben vom 22.05. anzugeben.
Abgenommen wurden mir die Schweigepflichtentbindungen von einer Mitarbeiterin die, glaube ich, nur für die "Erstaufnahme" zuständig ist.

Der Ärztliche Dienst der AfA hat sich bis heute nicht bei mir gemeldet.

Das AfA -Gutachten Teil B ist vom 18.04.2018 und wurde mir am 14.05.18 ausgehändigt.
Darin heisst es:
Nach hiesigem Kenntnisstand ist die letzte Tätigkeit mit Einschränkungen leidensgerecht.
Schweres Heben und Tragen sollte vermieden werden wie auch Belastungen durch Staub, Rauch, Gase, Kälte, Nässe und Temperaturschwankungen.

Ich will am Montag den 28.05. mal bei der AfA anrufen und denen sagen, dass ich urlaubsbedingt erst am 04.06.18 einen Termin bei meinem AG bekommen habe.
Insofern kann ich diese unheimliche Bescheinigung meines AG nicht bis zum 31.05.18 abgeben. Außerdem würde meine Personalchefin solch ein Schreiben nicht kennen und hielt es für sehr fragwürdig.

Ich werde zu dem Termin bei meinem AG wahrscheinlich meinen Freund mitnehmen. Der hat diesen ganzen Mist schon hinter sich und ist Rentner. Unterschreiben werde ich natürlich rein garnichts und auch nur soviel erzählen, wie sie eh schon wissen.

Was ich echt nicht weiss ist, ob ich mich am 04.06.18 von meinem Lufa-Arzt weiter krankschreiben lassen soll.
Ich bin seit dem 22.11.16 ohne Unterbrechung von ihm krankgeschrieben worden.
Das ich die AUs nicht bei der AfA abgebe ist klar, ich hatte die letzten aber immer noch bei meinem AG abgegeben.

Von dem SB , der über mein ALG1 entschieden hat, habe ich ein Schreiben bekommen in dem steht:
"Bitte informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, dass sich Ihre Arbeitsunfähigkeit nun nach den Tätigkeiten richtet, für die Sie nach dem ärztlichen Gutachten zur Verfügung stehen"

Viele Grüße
lemmy
 

Doppeloma

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Hallo lemmy,

Zu meinem Termin bei der AfA am 14.05.18 bei der Vermittlungs-SB :
Die Frau hat mir eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt, die ich auch unterschrieben habe. Darin heisst es:

Und warum unterschreibst du Verträge mit deiner Arbeits-Vermittlerin ohne Prüfungsfrist ???

Eingliederungsvereinbarung

Hat sie dir erst mal erklärt was das überhaupt ist und wozu das gut sein soll ???
Darin soll geregelt werden, was die AfA für dich tun will, um dich wieder in Arbeit zu bringen ... in deinem Falle dann in "andere" Arbeit weil du ja die letzte Tätigkeit (vorerst wegen AU dafür) nicht mehr ausüben kannst.

Dazu finde ich allerdings NICHTS in diesem "Wunschzettel" deiner SB , mehr ist das nämlich nicht ... und die meisten "Wünsche" sind auch noch am Gesetz vorbei ...

Was in eine EGV gehört steht im § 37 SGB III ...

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/37.html

zwischen Herrn lemmy
und Agentur für Arbeit
gültig von 14.05.18
gültig bis 14.11.18 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird

Dann pass mal auf, dass sie dir im nächsten Termin nicht schon die nächste "Vereinbarung" vorlegt, weil sie sich was Neues hat einfallen lassen ... zu Änderungen an Verträgen gehören aber IMMER BEIDE Vertragspartner ... :idea:

Ziele: Prüfung des bestehenden Arbeitsverhältnisses beim bisherigen Arbeitgeber

Das kann schon mal KEIN Ziel für deine Wiedereingliederung sein, schließlich ist ihr bekannt, dass du dort aus gesundheitlichen Gründen gar nicht arbeiten KANNST ...

Da gibt es NICHTS zu "prüfen" dein Arbeitsverhältnis RUHT aktuell ...
Du bist weder verpflichtet noch hast du die Macht, daran irgendwas zu ändern.

Wenn deine SB das anders sehen möchte soll sie doch selber diese "Klärung" mit deinem AG herbeiführen ... wird sie aber nicht tun, weil sie dazu gesetzlich gar nicht berechtigt ist. :icon_evil:

Unterstützung durch die Agentur für Arbeit:
Wir unterstützen Sie beratend und stehen für Fragen zur Verfügung

Großartig und worin besteht diese Unterstützung nun genau ... das ist schon gesetzliche Aufgabe der AfA , dafür braucht man KEINEN Vertrag abzuschließen ...

Du solltest in der Zukunft erst mal viele Fragen dazu stellen, ehe du einen solchen Unsinn unterschreibst ...

Aktivitäten von Herrn lemmy:
Sie reichen keine AU -Bescheinigungen auf die Aussteuerungsdiagnose bei der AfA ein.

Das ist ja eher "Inaktivität" aber davon wurde dir ja HIER ohnehin schon abgeraten ... :bigsmile:

Im Krankheitsfall wird bei Einreichung einer AU maximal 6 Wochen Arbeitslosengeld gezahlt.

WARUM denn bitte, du bist ausgesteuert, das setzt § 146 SGB III außer Kraft, weil du von der KK auch kein Geld mehr bekommen würdest ...
Dir ist also ALGI (gemäß § 145 SGB III) zu zahlen solange dein Anspruch darauf besteht (lt. aktuellem Leistungsbescheid), es sei denn die DRV würde dir vorher eine EM-Rente bewilligen ...

NUR dann darf ALGI beendet werden (wegen erwiesener Erwerbsminderung) oder eben wenn dein Anspruch abgelaufen ist ...

Diese gesetzlichen Regelungen kann deine SB auch NICHT per "EGV -Vertrag" außer Kraft setzen wollen ... zudem hat das alles wenig mit Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu tun.

Sie halten die AfA über Entwicklungen zur Reha Antragstellung auf dem Laufenden.

Was ist darunter nun wieder GENAU zu verstehen, bei wichtigen "Entwicklungen" (Bescheid zur LTA oder Ablehnung) bist du schon vom Gesetz her verpflichtet die AfA darüber zu informieren ... also auch OHNE EGV ...

Sie treten an den bestehenden Arbeitgeber heran und prüfen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Sie reichen eine Stellungnahme des Arbeitgebers bei der AfA wieder ein.

Du brauchst weder "herantreten" an deinen AG , noch irgendwelche Stellungnahmen von deinem AG zu verlangen, das ist gar nicht zulässig, wie ich es dir oben schon beschrieben habe ... dazu KANN dich auch eine EGV nicht verpflichten. :icon_evil:

WO sind denn die Rechtsgrundlagen für diese Forderung, ich finde noch immer keine, was auch logisch ist weil es die gar nicht gibt. :icon_neutral:

Wie gesagt, den Wisch habe ich unterschrieben., deshalb habe ich auch die Personalchefin meines Arbeitgebers angerufen.

Das war trotzdem überflüssig, rechtswidrige Inhalte eines Vertrages kann man zwar (sinnloserweise) unterschreiben, das heißt aber nicht, dass man das auch machen muss, was keiner verlangen darf ...

Hätte darin gestanden, "du sollst vom nächsten Hochhaus springen", würdest du das auch machen oder hättest du das gar nicht erst unterschrieben, als vertragliche Verpflichtung ???

Die SB meinte noch zu mir, wenn mein AG keinen leidensgerechten Arbeitsplatz für mich hat, müssten WIR dann mal weitersehen.

Was die sonst so "meinte" ist irrelevant, sie hat gleich weiter zu sehen, denn du KANNST bei deinem AG aktuell NICHT arbeiten, das brauchst du nicht mehr zu beweisen, das beweist bereits deine Aussteueruing aus dem Krankengeld.

Du schreibst oben, dass du Vieles noch nicht wusstest, ehe du dich hier angemeldet hast, das ist nachvollziehbar und verständlich, dass du deswegen unnötige Fehler gemacht hast ...

Was du nun weiter so vor hast ist (zumindest für mich) aber NICHT mehr nachvollziehbar wenn man dir klar erklärt, dass die Forderungen deiner SB (den AG betreffend) NICHT zulässig sind ...

Diese ganze EGV ist ein unzulässiger "Wisch", es gibt nicht mal die Möglichkeit dich zu sperren, wenn du das nicht machst was sie darin von dir verlangt ...

Dem AG auf die Nerven zu gehen ist im § 159 SGB III NICHT enthalten als Sperrzeit-Tatbestand, zudem ist eine EGV mit dir zusammen zu erarbeiten, danach sieht dieses "Vertragswerk" aber so gar nicht aus ... :icon_evil:

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/159.html

Abgesehen vom Geltungszeitraum steht eigentlich NICHTS darin, was da überhaupt rein gehört ... wenn so ein "Vertrag" mit dem Arbeitsvermittler überhaupt irgendeinen Sinn ergeben soll.

Die AfA bietet dir NICHTS was sie nicht sowieso tun muss und verlangt von dir was du auf keinen Fall tun musst (die Klärungen bei deinem AG ) oder was auch schon im Gesetz steht ...

Bist du im sonstigen Leben auch so großzügig mit deiner Unterschrift ... und verpflichtest dich zu ungesetzlichen Dingen, nur weil jemand sagt "unterschreiben Sie das mal", ohne was zu hinterfragen wozu das gut sein soll ???

So etwas macht dann in der Firma sofort die Runde (auch bis zur Führungsebene), und auch meine ganzen AUs sind ja immer von meinem Lungenfacharzt ausgestellt worden.

Das ist doch völlig egal was dein AG schon auf welchen Wegen freiwillig von dir und deiner Krankheit erfahren hat, glaubst du im Ernst daran, dass man jetzt einen "passenden" Arbeitsplatz für dich hat, wenn dazu bisher auch Niemandem was eingefallen ist.

Das sind alles KEINE Ärzte die alleine aus deinen Diagnosen beurteilen könnten, wie dieser Arbeitsplatz auszusehen hätte, nur weil deine SB von der AfA eine "Stellungnahme" verlangt, die ihr gar nicht zusteht.

Hast du denn ein "Formular" bekommen für deinen AG was er da "als Stellungnahme" ausfüllen soll ???

Oder soll dein AG die "Stellungnahme" gleich selber formulieren, denn ein offizielles, amtlich geprüftes Formular gibt es ja dafür NICHT ... :icon_evil:

Habe hier schon einige solcher "AfA -hausgemachter" Zettelchen gesehen, wo sich der AG "in Teufels Küche" bringen kann wenn er das ausfüllt und dich gleich mit, wenn er das "falsch" ausfüllt und sei es nur weil er es nicht besser weiß und das medizinisch gar nicht beurteilen KANN.

Ich werde den Termin bei meinem AG am 04.06. um 15:00 Uhr wahrnehmen.

Na dann "viel Glück" hoffendlich gehst du dort nicht mit der nächsten unüberlegten Unterschrift (auf einem Aufhebungsvertrag) aus dem Gespräch, ich wüßte nicht, was der AG sonst aktuell mit dir vor haben könnte ...

Einen "leidensgerechten Arbeitsplatz" hätte man dir ja schon viel früher mal anbieten können ... da muss ja nicht bis zur Aussteuerung mit gewartet werden, dazu wenigstens schon Überlegungen anzustellen (zusammen mit dem Integrationsdienst und einem Arbeits-Medizinier / Betriebsarzt so vorhanden).

Morgens habe ich noch einen Termin bei meinem Lungenfacharzt. Dann werde ich erfahren ob er auf Verlangen eine Stellungnahme zur AfA geschickt hat (bis 06.04. hatte er noch nichts gemacht).

Irgendwas muss der ÄD ja gehabt haben für dein "Gutachten", du solltest dir das endlich mal beim ÄD DIREKT als Kopie einfordern ... dann kannst du ja nachlesen, woher der ÄD seine Erkenntnisse genommen hat.

Ich habe übrigens bei meinem 1. Termin bei der AfA auch eine unterschriebene Schweigepflichtentbindung für die Reha-Klinik abgegeben, habe ich vergessen in meinem Schreiben vom 22.05. anzugeben.
Abgenommen wurden mir die Schweigepflichtentbindungen von einer Mitarbeiterin die, glaube ich, nur für die "Erstaufnahme" zuständig ist.

Dann solltest du auch gleich (schriftlich / nachweislich) ALLE bisher erteilten Schweigepflicht-Entbindungen widerrufen, damit man dich erneut (und gezielt) darum bitten muss irgendwo Einsicht in deine medizinischen Unterlagen zu bekommen.

Schon die Reha-Klinik war überflüssig wenn du den Bericht selber vorliegen hast kannst du auch selber eine Kopie mitnehmen wenn du irgendwo untersucht werden sollst, wo das Sinn für ergeben könnte.
Zu deinem aktuellen Gesundheitszustand können Reha-Kliniken in der Regel sowieso keine Auskünfte geben.

Der Ärztliche Dienst der AfA hat sich bis heute nicht bei mir gemeldet.

Der ÄD wird sich von selber auch nicht bei dir melden, wenn du den Teil A haben willst wirst du das schon selbst dort einfordern müssen, entweder persönlich (mit Ausweis) oder per Übergabe-Einschreiben mit Ausweis-Kopie (DIREKT an den Med. Dienst richten).

Bei der Gelegenheit kannst du dann auch gleich (nachweissicher) den Widerruf für die Schweigepflicht-Entbindungen mit erledigen.

Das AfA -Gutachten Teil B ist vom 18.04.2018 und wurde mir am 14.05.18 ausgehändigt.

Hast du vermutlich von deiner SB bekommen, denn das ist ja der Teil für den Arbeits-Vermittler, was er bei deiner Vermittlung zu beachten hat.

Darin heisst es:
Nach hiesigem Kenntnisstand ist die letzte Tätigkeit mit Einschränkungen leidensgerecht.
Schweres Heben und Tragen sollte vermieden werden wie auch Belastungen durch Staub, Rauch, Gase, Kälte, Nässe und Temperaturschwankungen.

Darum versucht sie ja auch mit aller "Gewalt" dich zu deinem AG zurück zu bekommen, deine Arbeit "ist leidensgerecht" wenn einige Einschränkungen beachtet werden, also sieht sie dich lieber wieder bei deinem AG als im Bezug von ALGI ...

Ich will am Montag den 28.05. mal bei der AfA anrufen und denen sagen, dass ich urlaubsbedingt erst am 04.06.18 einen Termin bei meinem AG bekommen habe.
Insofern kann ich diese unheimliche Bescheinigung meines AG nicht bis zum 31.05.18 abgeben. Außerdem würde meine Personalchefin solch ein Schreiben nicht kennen und hielt es für sehr fragwürdig.

Bei der AfA ruft man NICHT an, um solche Sachen zu besprechen, du brauchst deswegen überhaupt NICHT anrufen, diese Forderung ist NICHT zulässig ... wenn die AfA was vermisst, wird sie sich schon melden.
Ob du dem "CallCenter " dazu was erzählst oder nicht, dass dein AG solche Schreiben nicht kennt, glaubst du wirklich das interessiert dort irgendwen ... :sorry:

Du brauchst diese "Bescheinigung" überhaupt NICHT bei bei deinem AG und noch weniger bei der AfA abgeben ... hast du dir die Fragen darauf mal durchgelesen ???

Es gibt KEINE Rechtsgrundlage dafür ... NICHT für dich und auch NICHT für deinen AG ... :icon_evil:

Stell das doch bitte mal anonymisiert ein, in der Regel sind das Fragen zu denen dein AG sich besser gar nicht äußern sollte, schon weil er das deinen Gesundheits-Zustand betreffend gar nicht beurteilen kann.

Ich werde zu dem Termin bei meinem AG wahrscheinlich meinen Freund mitnehmen. Der hat diesen ganzen Mist schon hinter sich und ist Rentner. Unterschreiben werde ich natürlich rein garnichts und auch nur soviel erzählen, wie sie eh schon wissen.

Gute Idee, allerdings kann dein AG auch auf sein "Hausrecht" pochen und muss deinen Freund nicht als Beistand (§ 13 SGB X) akzeptieren, dein AG ist leider keine Behörde (wie die AfA ) wo das etwas anders aussieht.

Dann solltest du besser auf diesen Gespräch verzichten, das wäre kein Gutes Zeichen und dich kann niemand zu diesem Termin zwingen.
Besser wäre eine betriebliche Vertrauensperson (Gewerkschaft, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung oder sonstige Personal-Vertretung), die MUSS zugelassen werden, bei "Personal-Gesprächen".

Was ich echt nicht weiss ist, ob ich mich am 04.06.18 von meinem Lufa-Arzt weiter krankschreiben lassen soll.
Ich bin seit dem 22.11.16 ohne Unterbrechung von ihm krankgeschrieben worden.
Das ich die AUs nicht bei der AfA abgebe ist klar, ich hatte die letzten aber immer noch bei meinem AG abgegeben.

Und warum glaubst du, dass der AG nun keinen Anspruch mehr hat auf die AU -Bescheinigung, wenn du weiterhin nicht zur Arbeit kommen wirst ???
Das ist eine arbeitsvertragliche Pflicht, die gilt auch im "ruhenden" Arbeitsverhältnis.

Von dem SB , der über mein ALG1 entschieden hat, habe ich ein Schreiben bekommen in dem steht:
"Bitte informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, dass sich Ihre Arbeitsunfähigkeit nun nach den Tätigkeiten richtet, für die Sie nach dem ärztlichen Gutachten zur Verfügung stehen"

Ja-Ja, diesen "Wisch" kennen wir hier auch schon, auch dafür fehlt JEDE Rechtsgrundlage (darum stehen auch da keine drauf), deinem Arzt hat die AfA nicht vorzuschreiben, wann und wofür er dich AU schreiben darf ... verschone ihn bitte damit.

Führe deine AU weiter wie bisher so lange dein Arzt das für nötig hält und er dich NICHT beim vorhandenen AG arbeiten lassen will ... das wäre nämlich die Konsequenz wenn die AU nicht mehr weitergeführt wird.

Damit hätte dann auch deine AfA -SB ihr Ziel erreicht, du MUSST wieder zur Arbeit gehen und bekommst KEIN ALGI mehr ... du kannst nicht einfach "unentschuldigt fehlen" bei deinem AG . :icon_evil:

Der AG bekommt also weiter diese AU und die KK bekommt diese AU und die AfA bekommt KEINE AU (will ja auch keine lt. EGV :idea:) solange du dich daran halten wirst, ist in der Hinsicht alles in bester Ordnung, deine AfA - SB hat NICHT zu entscheiden wann und weswegen dich ein Arzt AU schreiben darf ...

Die erfährt das auch gar nicht, denn die KK teilt der AfA das nicht mit (ist sie gar nicht zu berechtigt, das wäre ja alleine deine Aufgabe), weil die KK das eigentlich auch nur noch "statistisch" interessiert ...

MfG Doppeloma
 

Fairina

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Ergänzend würde ich auch versuchen die Berufsgenossenschaft mit ins Boot zu holen. In einer Stanzerei fallen neben Öl- und ähnlichen Dingen auch Staub und insbesondere doch auch Metallstaub an oder irre ich mich. Irgendwie habe ich in der Erinnerung, das in der Stanzerei einer Maschinenbaufirma in der ich tätig war, es "komisch" roch und das es überall Metallstaub gab. Ist natürlich lange her, aber könnte heute noch sehr gut sein. Auch bei Papier ist/war es so.

Das deine Lungenentzündung nicht erkannt wurde, kann sehr gut sein. Es gibt stille Lungenentzündungen und bei einer COPD mit dem Grad wäre es möglich. Offensichtlich verschlechtert sich das gerade.

Wenn dein Arzt der Meinung ist, du solltest in EM-Rente gehen, dann soll er den Antrag stellen oder dir dabei helfen. Und wie gesagt, unterschätze die BG nicht dabei.

Dein AG darf dich aus Fürsorgepflicht nicht beschäftigen. Ich kenne das Gefühl mit dem offenen Visier, aber das nützt dir nichts. DU musst für dich sehen, was das Beste ist. Du willst doch noch ein paar Jährchen haben - oder?
 
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Hallo Doppeloma,

habe gerade über 2 Stunden etwas über die Funktion "Direkt antworten" geschrieben, dann auf Antworten geklickt und alles war weg (da stand dann nur ich wäre nicht angemeldet).

Ich versuche jetzt mal diese Bescheinigung für den AG abzuschreiben, da ich als Computerlegastheniker nicht in der Lage bin die mal eben anonymisiert einzustellen.


Bunderagentur für Arbeit
Agentur für Arbeit (meinestadt)


-Antwortschreiben-


Agentur für Arbeit
(Adresse)


Der Arbeitnehmer lemmy, kann

o ab _______ weiter beschäftigt werden

o nicht weiterbeschäftigt werden, weil aus folgenden Gründen kein
leidensgerechter Arbeitsplatz angeboten werden kann.


_______________________________________________
_______________________________________________
_______________________________________________


_______________,den__________ ____________________
Ort Datum Unterschrift/Stempel
Name, Anschrift Arbeitgeber


Bitte beachten Sie:
Ihre Angaben dürfen aus Datenschutzgründen keine Gesundheitsdaten in Form von konkreten Diagnosen oder detaillierten Krankheitsbildern enthalten. Aussagen, die geeignet sind, die Arbeitnehmeren/den Arbeitnehmer herabzuwürdigen, sind ebenfalls nicht zulässig.


Der AG soll dann ankreuzen und begründen


Dieses Schreiben hat mir die Vermittlungs-SB in die Hand gedrückt und dazu gesagt, ich möchte es bitte ausfüllen lassen und ICH soll es danach bei der AfA zu Ihren Händen abgeben. Ich habe sie daraufhin gefragt, warum nicht der AG es zurückschicken soll. Sie sagte, zur Not würde das auch gehen, die Adresse stände ja drauf, aber eignetlich soll ich das machen. Das kam mir schon sehr komisch vor.


So, ich werde das jetzt erstmal senden, bevor gleich wieder alles weg ist.

Gruß
lemmy
 
E

ExUser 63016

Gast
Hallo Doppeloma,

da ich mittlerweile jetzt doch einiges klarer sehe werde ich den Termin bei meinem AG absagen. Bei der AfA hatte ich auch recht blauäugig geglaubt, dass die einen nach 43 Jahren Berufsleben nicht verarschen, sondern korrekt behandeln.

Die Personaltante meines AG macht zwar immer einen sehr freundlichen und hilfsbereiten Eindruck, der Betriebsleiter ist allerdings ein linker Vogel.
Einen BR oder Vertrauenspersonen gibt es in dem Betrieb mit über 500 Mitarbeitern nicht, nur einen Patriarchen, der mit seiner Frau und seinen Söhnen die Geschäftsleitung bildet. Einen Gewerkschaftsvertreter als Beistand würden die nicht reinlassen!
(Leider ist es heutzutage so, dass es der Gewerkschaft egal ist, ob in einem Betrieb dieser Größenordnung ein Betriebsrat vorhanden ist, oder nicht)

Du meinst ja bei der AfA Vermittlungs-SB soll ich garnichts machen und den Abgabetermin für dieses "unheimliche Schreiben" einfach ignorieren.

Das die AfA dann von sich aus oder vielleicht mit dem IFD an meinen AG herantritt kann nicht passieren?

Die weiteren AU ´s werde ich wie gehabt an meinen AG und die KK senden. Wie immer mit einer zusätzlichen Email an die Personalabteilung und den BL meines AG .

Ich werde bei dem ÄD der AfA mal den Teil A des Gutachtens anfordern und auch die Schweigepflichtentbindungen widerrufen.

MfG
lemmy
 

Fairina

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Ob ihr einen BR habt oder nicht, liegt doch nicht in der Verantwortung der Geschäftsführung sondern einzig und alleine bei euch Arbeitnehmern. Dafür bräuchtet ihr nicht einmal eine Gewerkschaft. Außerdem gibt es etliche Gewerkschaften, also guckt man mal herum.

Die AU gehört dem AG , das JC kann eine Kopie kriegen - mehr nicht, der AU -Teil der KK der Krankenkasse und der 3. Teil dir. Da steht nirgendwo drauf gehört dem JC .
 

Doppeloma

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Hallo lemmy,

habe gerade über 2 Stunden etwas über die Funktion "Direkt antworten" geschrieben, dann auf Antworten geklickt und alles war weg (da stand dann nur ich wäre nicht angemeldet).

Dann solltest du bei der Anmeldung den Haken machen bei "angemeldet bleiben" UND nicht über "Schnell-Antwort" gehen sondern (unten links) den Button "Antworten" benutzen, 2 Stunden ist ja auch nicht gerade "schnell" für eine Antwort. :idea:

Wenn du länger brauchst und sicher sein möchtest, dass NICHTS verschwinden kann, dann schreibe deine Beiträge auf dem PC im Schreib-Programm und übertrage das dann nur noch ins Forum.

Das machen Viele die Schwierigkeiten haben und lange für ihre Texte brauchen.
Ich selber nutze den ersten Weg und es geht sehr selten was verloren, meist liegt es dann daran, dass es eine Störung im Internet gegeben hat ...
Bleibt ansonsten oft stundenlang so stehen am PC bis ich irgendwann mal weiterschreibe (habe ja auch noch ein wenig Privatleben), meine "Romane" brauchen also durchaus auch mal sehr viel Zeit. :bigsmile:

Ich versuche jetzt mal diese Bescheinigung für den AG abzuschreiben, da ich als Computerlegastheniker nicht in der Lage bin die mal eben anonymisiert einzustellen.

Ist nicht schlimm, wenn es nur diese "Kurzfassung" ist reicht das ja so ...

-Antwortschreiben-

Ist ja schon eine sehr interessante Bezeichnung ...

Agentur für Arbeit
(Adresse)

Zur Adresse würde dann noch die Rechtsgrundlage (Gestze / §§) gehören die zu dieser Fragestellung an den AG berechtigt und natürlich auch die Rechtsgrundlage (ähnlich wie auf dem Formular für die Arbeitsbescheinigung), die den AG verpflichten soll sich überhaupt dazu äußern zu müssen.

Der Arbeitnehmer lemmy, kann

o ab _______ weiter beschäftigt werden

Dein Arbeitsverhältnis RUHT aktuell und du kannst jederzeit weiterbeschäftigt werden wenn dein Arzt das für richtig hält und deine AU für diesen Arbeitsplatz beendet ...

Mehr dazu müsste dein AG einer Glaskugel entnehmen ...

o nicht weiterbeschäftigt werden, weil aus folgenden Gründen kein
leidensgerechter Arbeitsplatz angeboten werden kann.

Dein AG KANN das auch NICHT wahrheitsgemäß beantworten, weil er gar nicht weiß wie ein solcher Arbeitsplatz dann beschaffen sein müsste ... aktuell bist du für den AG AU geschrieben = FERTIG ... und das sollte auch hübsch so bleiben ...

Das ist doch der AfA ALLES schon bekannt, also was soll dieser Unsinn ... dein AG kann doch auch nicht verlangen, dass dein Arzt die AU -Bescheinigung beendet, weil der AG meint dass du wieder arbeiten könntest ...

Den "leidensgerechten" Arbeitsplatz kann man erst einrichten wenn eine AU NICHT mehr besteht ... oder um die AU mit Sicherheit dann beenden zu können ...

Dein AG kann mit "gutem Gewissen" weder A noch B "ankreuzen", weil er das gar nicht zu entscheiden hat WANN du die Arbeit wieder aufnehmen KANNST gesundheitlich, das entscheidet dein Arzt ...

Bitte beachten Sie:
Ihre Angaben dürfen aus Datenschutzgründen keine Gesundheitsdaten in Form von konkreten Diagnosen oder detaillierten Krankheitsbildern enthalten. Aussagen, die geeignet sind, die Arbeitnehmeren/den Arbeitnehmer herabzuwürdigen, sind ebenfalls nicht zulässig.

So ein "Schwachsinn", dein AG ist überhaupt NICHT berechtigt dazu irgendwelche Entscheidungen zu treffen (oder der AfA die gewünschten "Antworten" zu geben), solange dein Arzt dich für Arbeits-UNFÄHIG ansieht an diesem Arbeitsplatz.

Der AG soll dann ankreuzen und begründen

MUSS er aber NICHT, weil er dazu gar nicht verpflichtet werden kann, es gibt KEINE Rechtsgrundlagen dafür ...
Was macht denn deine SB wenn du ihr einfach genau das dazu mitteilen wirst, dein AG WILL das NICHT ausfüllen, weil er dazu NICHT verpflichtet ist und dazu auch gar keine "verbindlichen Antworten" geben kann.

Dieses Schreiben hat mir die Vermittlungs-SB in die Hand gedrückt und dazu gesagt, ich möchte es bitte ausfüllen lassen und ICH soll es danach bei der AfA zu Ihren Händen abgeben.

Geht dann wohl nicht, wenn dein AG sich (berechtigt) weigert deiner "Bitte" zu folgen ...

Ich habe sie daraufhin gefragt, warum nicht der AG es zurückschicken soll. Sie sagte, zur Not würde das auch gehen, die Adresse stände ja drauf, aber eignetlich soll ich das machen. Das kam mir schon sehr komisch vor.

Da solltest du in der Zukunft auf dein "komisches Gefühl" besser hören und direkt (schriftlich bitte) die Rechtsgrundlagen verlangen, die deinen AG zwingen werden, das auch auszufüllen ..., ansonsten muss der nämlich GAR NICHTS ... :icon_evil:

Bereits diese "Heimlichtuerei" ist ein sicheres Zeichen dafür, dass man dich als "Boten" missbraucht, um deinem AG irgendwelche Äußerungen zu entlocken, die der AfA gar nicht zustehen.

Später mehr jetzt muss ich erst mal "Bingo" gucken ... :icon_hihi:

MfG Doppeloma
 

Doppeloma

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Hallo Fairina,

Die AU gehört dem AG , das JC kann eine Kopie kriegen - mehr nicht, der AU -Teil der KK der Krankenkasse und der 3. Teil dir. Da steht nirgendwo drauf gehört dem JC .

Bitte KEINE Verwirrung stiften, es geht um ALGI nach § 145 SGB III und NICHT um das JC , wir waren uns gerade einig, dass die AfA KEINE AU bekommt nach einer Aussteuerung und mit dem JC hat der TE gar nichts zu tun. :icon_evil:

Zu deinem Hinweis oben, dass der behandelnde Arzt einen Antrag auf EM-Rente stellen soll wenn er das für nötig hält ist auch anzumerken, dass man den Antrag auf EM-Rente schon SELBER bei der DRV zu stellen hat.
Das macht KEIN behandelnder Arzt, der kann das nur durch aussagefähige Berichte / Befunde unterstützen, die man dem Antrag am Besten schon in Kopie beifügen sollte.

Der Arzt hilft auch nicht beim Ausfüllen des Antrages, dafür darf man gerne eine DRV -Beratungsstelle (oder einen Versicherungs-Ältesten) in Anspruch nehmen, das ist kostenfrei und dafür sind die auch zuständig.

Ich weiß du meinst es gut aber mit Fehl-Informationen ist hier Niemandem wirklich geholfen. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 

Doppeloma

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Hallo lemmy,

noch kurz zu deinem letzten Beitrag ...

da ich mittlerweile jetzt doch einiges klarer sehe werde ich den Termin bei meinem AG absagen.

Sehr gute Entscheidung, es geht dir eben (leider) doch nicht gut genug für solche Gespräche und wenn dein AG dir was mitteilen möchte, möge er das bitte auch schriftlich machen.

So hast du wenigstens immer was in der Hand, was du bei Bedarf auch vom Anwalt prüfen lassen kannst, du wärst nicht der Erste, dem man dann beim AG "ganz gepflegt das Fell über die Ohren ziehen will" ... :icon_evil:

Bei der AfA hatte ich auch recht blauäugig geglaubt, dass die einen nach 43 Jahren Berufsleben nicht verarschen, sondern korrekt behandeln.

Die wollen dich doch gar nicht verar*chen, die wollen nur nicht für dich zahlen müssen, wo du nicht mal regulär arbeitslos bist ... :wink:

Die Personaltante meines AG macht zwar immer einen sehr freundlichen und hilfsbereiten Eindruck, der Betriebsleiter ist allerdings ein linker Vogel.

Die Personal-Tante bekommt ihr Geld aber auch vom Chef und hat sich an seine Anweisungen und "Vorstellungen" der Personal-Politik zu halten ... wenn es teuer werden könnte werden die doch alle zum "Schwein" heutzutage ...

Einen Gewerkschaftsvertreter als Beistand würden die nicht reinlassen!
(Leider ist es heutzutage so, dass es der Gewerkschaft egal ist, ob in einem Betrieb dieser Größenordnung ein Betriebsrat vorhanden ist, oder nicht)

Das sehe ich etwas anders, wenn du Gewerkschafts-Mitglied bist kennen die durchaus auch ihre Rechte gegenüber AG und wissen die durchzusetzen ... du hast durchaus Anspruch darauf nicht alleine in irgendwelche "Personal-Gespräche" gehen zu müssen, damit du später nicht beweisen kannst, was da vor sich gegangen ist.

Du meinst ja bei der AfA Vermittlungs-SB soll ich garnichts machen und den Abgabetermin für dieses "unheimliche Schreiben" einfach ignorieren.

Würde ich so machen, der Abgabetermin kann ja auch nicht rechtlich verbindlich sein, wenn es für diese ganze Aktion keine Rechtsgrundlagen gibt ...
Du machst das also völlig "freiwillig" oder auch nicht ... aus der EGV kann dir da auch nichts passieren, weil man darin auch nur Dinge verlangen darf, die rechtlich auch gedeckt sind.

Das die AfA dann von sich aus oder vielleicht mit dem IFD an meinen AG herantritt kann nicht passieren?

Wenn die AfA sich das trauen würde, dann würde man dir das ja nicht "aufdrücken", du kannst ja gerne mal eine Anfrage an das KRM in Nürnberg stellen auf welcher Rechtsgrundlage diese Forderung an deinen AG beruht, der möchte dazu gerne was gesetzliches SCHRIFTLICH haben, dass er sich dazu überhaupt äußern muss. :icon_hihi:

Bisher war ihm nur bekannt, dass er eine AU vom Arzt akzeptieren muss und es ihn nichts angeht (medizinisch gesehen) was der Mitarbeiter für Gesundheitsprobleme haben könnte.
Dass deine SB das alles nur über dich laufen lassen will, spricht doch schon für sich, für Anfragen an AG gibt es Gesetze wenn sie zulässig sind und dann braucht man das nicht über den "Kunden" abzuwickeln.

Der IFD ist dafür da DICH zu unterstützen und den AG bei Bedarf zu beraten, wie er dafür sorgen kann, dass du nicht entlassen werden musst und welche Mittel es dafür z.B. von der DRV geben könnte, um einen "leidensgerechten Arbeitsplatz"einrichten zu können.

Von dort kannst du z.B. auch einen Mitarbeiter zu DEINER Unterstützung zu solchen Personalgesprächen mitnehmen, dagegen kann der AG gar nichts machen.

OHNE Beteiligung des IFD würde ich mich auf solche Gespräche gar nicht mehr einlassen (wollen), das läuft nämlich immer darauf hinaus dich zu "überzeugen", dass ein Aufhebungs-Vertrag doch für alle Beteiligten die Beste Lösung wäre ...
Da bietet man auch gerne eine vergleichsweise "lächerliche" Abfindung an, die dir dann auf dein ALGI auch noch angerechnet wird, weil das aktuell nicht nötig war, auch nicht aus gesundheitlichen Gründen. :icon_evil:

Das ist dann klar gesetzlich gedeckt durch § 159 SGB III ... wie es dazu kam interessiert dann Niemanden mehr.

Das geht auch ohne Zustimmung des IFD, das ist aber NICHT Sinn der Sache (erhöhter Kündigungsschutz durch die Schwerbehinderung) und die AfA würde das auch nur zum eigenen Vorteil nutzen und dir eine Sperre von 12 Wochen verpassen, wegen "freiwilliger" Aufgabe des Arbeitsplatzes.

Die weiteren AU ´s werde ich wie gehabt an meinen AG und die KK senden. Wie immer mit einer zusätzlichen Email an die Personalabteilung und den BL meines AG .

Eine Mail ist NICHT rechtssicher und sensible Daten / Unterlagen (AU -Bescheinigungen z.B.) schickt man auch nicht per Mail an den AG , mach das per Fax (mit Sendebericht) und / oder "Übergabe-Einschreiben" und drucke dir dann die Zugangsbestätigung bei der Post aus ...

https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html

KK genügt jetzt auch per Normal-Post wenn du dir immer eine Kopie sicherst, es hängt ja nicht mehr dein Krankengeld davon ab.

Ich werde bei dem ÄD der AfA mal den Teil A des Gutachtens anfordern und auch die Schweigepflichtentbindungen widerrufen.

Auch hier per "Übergabe-Einschreiben" senden, dann ist das nicht mehr so leicht zu ignorieren und KEINE Telefonate mehr, du möchtest ALLES schriftlich haben, das gilt für die AfA und genau so für deinen AG ...

Was am Telefon gesprochen wird kann Keiner beweisen und hat keinerlei rechtliche Bedeutung ... das gilt IMMER und für beide Seiten ...

MfG Doppeloma
 

Fairina

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Doppeloma, ok. Ich hätte statt JC auch AfA schreiben können. Blöder Fehler.

Was den Arzt angeht, so hab ich das im Freundeskreis erlebt. Ich hätte da auch besser schreiben sollen: anregen und nicht stellen.
Bei einer meiner Freundinnen hat der Arzt alles gemacht in Zusammenarbeit mit meiner Freundin. Natürlich hat sie selbst den Antrag gestellt. Liegt aber wohl daran, daß Arzt und Freundin seit vielen Jahren befreundet sind und meine Freundin wirklich tot krank war (mehrere Krebserkrankungen). Ihre EM-Rente ging auch nach einen halben Jahr durch und ist nicht befristet, was ja ein Wunder ist.
Danke dir für den Hinweis.
 
E

ExUser 63016

Gast
Hallo Doppeloma,

ich habe mir jetzt mal den Teil A meines Gutachtens vom ÄD der AfA besorgt.

Ist schon recht interessant, die haben wirklich den Ärztlichen Entlassungsbericht aus der Reha vom 16.12.2016 abgeschrieben.

Ich habe diesen Teil A recht einfach bekommen.
Gestern Morgen war ich bei der AfA am Empfangstresen und die Frau meinte, ich könnte mal direkt zum ÄD in den 2. Stock gehen.
Dort hat man mir ohne weiteres den Teil A und B des Gutachtens ausgehändigt.

In dem Gutachten steht, dass man von keiner weiteren Verschlechterung seit der Reha von 2016 ausgeht und dass Leistungsfähigkeit für meine letzte Tätigkeit und den allgemeinen Arbeitsmarkt besteht. Eine Fallkonstellation gem. § 145 SGB III wird nicht angenommen.

Es ist allerdings so, dass sich bei mir der s. g. FEV1-Wert verschlechtert hat. Dies ist der Wert, der u. a. beim Lungenfunktionstest gemessen wird und der für die Schwere der COPD entscheidend ist.

Eins ist auch recht komisch in dem Gutachten.
Unter Punkt 2 (Diagnosen nach ICD) steht unter anderem:
F17.2 – Chronischer Nikotinabusus
obwohl ich seit 2013 schon nicht mehr rauche.


Noch ein paar Infos zu der Reha von 2016:

Mein Lufa-Arzt hatte mir dazu geraten. Die Reha wurde auch von der DRV genehmigt, und ich musste dann am 24. Oktober 2016 in eine Klinik der DRV auf Borkum.
In der 2. Woche verschlechterte sich mein Gesundheitszustand erheblich. Ich teilte dies dem anwesenden Arzt mit und der meinte, das wäre die Luftveränderung und wäre schon ok.
Als ich dann Samstagsabends nur noch gehustet habe und kein Arzt mehr in der Klinik anwesend war, habe ich Kortisontabletten genommen, die mir mein Lufa-Arzt mal für Notfälle verschrieben hatte.

Montags habe ich dem anwesenden Arzt das berichtet. Der meinte ich könne mich nicht einfach selbst behandeln. Ich sagte ihm darafhin, dass außer dem Küchenpersonal und und der Empfangstante niemand mehr da war.
Mir wurden dann von ihm genau diese Tabletten verordnet, die ich jetzt schon am Samstag und Sonntag genommen hatte.

In der 3. Woche habe ich dann dem Arzt noch einmal meinen sehr schlechten Gesundheitszustand geschildert. Außerdem habe ich noch einige Dinge bemängelt.
Mir war bis zu dem Zeitpunkt immer noch kein Notfallspray gegeben worden, was eigentlich obligatorisch ist. (Kommentar: Ist dumm gelaufen, haben wir vergessen)
Abgesprochene Behandlungen waren nicht erfolgt und wurden dann auch nicht mehr durchgeführt.
Mein Zimmer war dreckig, die Wollmäuse liefen auf dem Boden hintereinander her. Im Bad schimmelige Fugen, ganz extrem in der Dusche usw.

Eine Physiotherapeutin, der mein sich ständig verschlechternder Zustand aufgefallen war, sagte mir, dass sich ein Patient mit COPD 3 oder 4 auf gar keinen Fall im Herbst (also Oktober/November) auf Borkum aufhalten sollte, da dann das Klima viel zu rau wäre.

Ich bin dann also nach 3 Wochen krank aus der Reha entlassen worden und bin dann erst einmal von meinem Hausarzt weiter für eine Woche AU geschrieben worden.
In der Woche danach hatte ich wieder einen Termin bei meinem Lufa-Arzt, der dann nach Untersuchung und Röntgen eine abklingende Lungenentzündung festgestellt hat.


Den Ärztlichen Entlassungsbericht aus der Reha hat mein Lufa erst nach Monaten bekommen und ihn mir dann auch ausgehändigt.

Wenn ich den lese habe ich das Gefühl, dass hier ein anderer Patient und auch eine andere Klinik beschrieben wird.

Dazu beim nächsten Mal mehr.


Gruß
lemmy
 

Fairina

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Reg dich nicht auf. Lese ich meine Berichte, hab ich auch manchmal das Gefühl das da ein anderer Patient beschrieben wird. Da passen dann persönliche Dinge nicht, Medis werden irgendwie frei Schnauze gegeben im KH und obwohl dick und fest steht: Wird ausgeschlichen, schleichen die wieder ein. Ich fordere jeden Arztbericht inzwischen ein und lege sie aber nicht mehr vor wenn ich wieder mal in einer Klinik oder einem KH bin. Liegt auch daran, daß die Ärzte so überfordert sind oft, daß sie die Entlassungsberichte erst Monate später schreiben.
 
E

ExUser 63016

Gast
Hallo Doppeloma,


ich habe auf deinen Rat gehört und den Termin bei meinem AG krankheitsbedingt abgesagt.

Am Montag hatte ich wieder einmal einen Termin bei meinem Lufa-Arzt.
Er war im April von der AfA zu einer Stellungnahme angeschrieben worden. Bis heute hat er aber nichts dort hingeschickt und ist auch nicht weiter angemahnt worden.

Der ÄD der AfA hat also wirklich nur den ärztlichen Entlassungsbericht der Reha-Klinik von 2016 zugrunde gelegt.

Von meiner Vermittlungs-SB in der Agentur habe ich bis jetzt noch nichts weiter gehört.

Als ich mir letzte Woche das komplette Gutachten vom ÄD der AfA abgeholt habe hatte ich auch am Empfangsschalter ein Schreiben für meine Vermittlungs- SB abgegeben in dem ich geschrieben habe, dass ich ihr "Antwortschreiben" meines Arbeitgebers nicht zu dem von ihr gesetzten Termin abgeben kann.
Außerdem würde die Personalchefin meines AG ein solches Schreiben nicht kennen!
Mal sehen, ob da in der Richtung jetzt noch was von ihr kommt.

Mein Lufa-Arzt hat mich für weitere 4 Wochen krankgeschrieben. Die AU ´s habe ich wie immer zur KK und zu meinem AG geschickt.

Eine größere Untersuchung will er erst beim nächsten Termin wieder machen.
Er sagte mir, dass die Werte der letzten Untersuchung ziemlich schlecht waren und er diese so weitergeben will, falls jetzt noch eine Stellungnahme angefordert wird.


Sobald sich wieder etwas Neues ergibt werde ich mich wieder melden.


Viele Grüße ans Forum

lemmy
 
E

ExUser 63016

Gast
Hallo Doppeloma,
hallo Forummitglieder,

heute habe ich dann doch einmal wieder einen Brief von meiner SB der AfA bekommen.
In dem Brief steht folgendes:

Einladung

Sehr geehrter Herr "lemmy"

ich möchte mit Ihnen über die mit Ihnen in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarten Aktivitäten sprechen.

Bitte bringen Sie zum Termin die Stellungnahme Ihres Arbeitgebers zur Prüfung der Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses mit.

Ihre Termindaten:
Mittwoch, den 18. Juli 2018
usw. ............

Dies ist eine Einladung nach § 309 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) in Verbindung mit § 159 SGB III.

Rechtsfolgenbelehrungen, weitere Hinweise usw. ...

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Agentur für Arbeit

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Ich werde den Termin natürlich wahrnehmen und wie beim ersten Mal wieder mit einer Begleitperson dort erscheinen.
Beim ersten Termin hatte ich meine Schwester mitgenommen.
Die hatte natürlich noch weniger Ahnung als ich zu dem Zeitpunkt. In dieses Forum bin ich ja erst danach eingetreten, allerdings hatte ich vorher schon das ein oder andere im ELO-Forum gelesen.

Ich habe noch keine Ahnung, was ich der Vermittlungs-SB zu meinen Aktivitäten und der Stellungnahme meines AG erzählen soll.

Ich hoffe, dass zu dem Termin am 18.07.18 ein Bekannter von mir mitgeht. Der ist durch meine Erzählungen so einigermaßen im Thema mit drin. (Außerdem ist er ehemaliger Sozialarbeiter und Frührentner)

MfG lemmy
 
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