Hallo northerngoddessannie,
fange mal in deinem ersten Beitrag an, nachdem ich dein Thema etwas präzisiert und in einen besseren Bereich verschoben habe.
Dort findest du schon viele ähnliche Fälle, denn letztlich gilt
IMMER die Anwendung des § 145
SGB III (Sonderregelung genau
DAFÜR) nach einer Austeuerung, um den "nahtlosen"Übergang abzufedern, bis weitere Entscheidungen getroffen sind (oder auch dein Anspruch an die
AfA abgelaufen ist).
Dazu kann dir die
AfA im Prinzip erzählen was sie will, es ist einfach so, denn für
ALGI hast du auch mal viele Beiträge aus deinem Erwerbseinkommen eingezahlt, darum hast du darauf einen Rechtsanspruch (als vorrangige Lohnersatzleistung).
Ich schreibe mal was ich mir dazu denke, ohne Rücksicht darauf, was dir schon geschrieben wurde, es kann also passieren, dass ich was wiederhole aber dann ist es einfach als besonders Wichtig anzusehen.
Aussteuerung Krankengeld Mitte Mai/18
Antritt Reha für 5 Wochen eine Woche später
Soweit klar, ich nehme an die Reha wurde noch von der
KK "gefordert", neuerdings machen die das auch immer öfter erst kurz vor der Aussteuerung.
So hat man dann als Betroffener gleich noch ein paar Probleme mehr, so wie es bei dir auch gerade ist.
Für diese Woche zwischen Aussteuerung und Rente wurde
ALG1 beantragt, dies wurde zunächst abgelehnt mit der Begründung nach §137 (nicht erreichbar).
Du meinst sicher die Woche zwischen Krankengeld und Beginn der Reha und der Grund der
AfA für die Ablehnung ist auch Quatsch, denn ab Reha-Beginn (wenn du nicht mehr erreichbar bist) wird ja
ALGI sowieso wieder aufgehoben.
Da zahlt ja die
DRV "Übergangsgeld" bis zum Ende der Reha und anschließend musst du dich (immer noch wegen der Aussteuerung und
NICHT wegen "Arbeitslosigkeit") wieder bei der
AfA melden.
Dagegen habe ich
Widerspruch eingelegt und auch (mündliche Aussage und selbst gesehen im PC der
AfA -
SB ) von der Rechtsabteilung Recht bekommen. Allerdings habe ich bislang weder den Bescheid noch das Geld.
Mündlich und Online kannst du
ALLES vergessen, du hast einen schriftlichen Widerspruchsbescheid zu bekommen und natürlich auch dein Geld, was ja bereits als "überfällig" anzusehen ist.
Ich gehe jedenfalls davon aus, dass du deinen
Widerspruch auch schriftlich und nachweislich eingereicht hast, dann solltest du auch schriftlich und nachweislich jetzt den
Sachstand und die Entscheidung einfordern.
Außerdem hatte mir die
Afa -
SB mitgeteilt, dass ein
ÄD -Gutachten nach Aktenlage erfolgt ist und das wohl eine Einschränkung festgestellt wurde, aber sie wisse nicht welche
Das hat man also alles noch
VOR deiner Reha geschafft oder wie ist das jetzt zu verstehen, wenn eine Reha ansteht macht der
ÄD der
AfA (in der Regel) aber
KEIN "Gutachten" mehr vorher, da richten die sich später sowieso lieber nach dem Reha-Ergebnis.
Genau wirst du das
ALLES NUR DIREKT beim
ÄD der
AfA erfahren (lass dir dort gleich Kopien deiner "Gutachten" ausdrucken), die medizinischen Unterlagen (Teil A) darf dein
SB ohnehin
NICHT bekommen, sondern nur den Teil B mit der Leistungs-Einschätzung für die Vermittlung.
Was hattest du denn überhaupt eingereicht für eine Feststellung durch den
ÄD der
AfA , die können sich deine Leistungsfähigkeit ja nicht "ganz aus den Fingern saugen" ???
ABER auch das kein Fall von §145 vorliegt. (Den Termin bei meiner
AV -
SB bei der
Afa habe ich Ende Juli zur "Besprechung meiner beruflichen Situation" und das Ergebnis des Gutachtens)
Darauf musst du aber nicht warten wollen, zunächst mal ist auch dein Anschluss-Anspruch auf
ALGI zu klären und die offenen Beträge sind zu zahlen, der "Fall nach § 145" bist du schon gesetzlich und wenn ich dein Reha-Ergebnis richtig "deute" wirst du das auch bei der
AfA sehr bald "ganz offiziell" sein.
Dann war ich zur Reha die "komplette Unbrauchbarkeit" = unter 3 Stunden in Beruf und allgem Arbeitsmarkt für min. 2 Jahre festgestellt haben - auch hier warte ich noch auf den Abschlussbericht.
Den wird man dann auch bei der
AfA sehr gerne haben wollen, ich hoffe du hast den zunächst
NUR für deinen Arzt freigegeben (in der Klinik) und
KEINE Schweigepflichtentbindungen für
DRV / Reha-Kliniken bei der
AfA (für den
ÄD ) unterschrieben. Die solltest du dann unbedingt sehr bald widerrufen, sonst wissen die eher Bescheid als du selber, was die
DRV nun vielleicht mit dir vor hat.
Nun muss ich ja wieder
ALG1 beantragen, mit Restanspruch von 10 Wochen etwa.
Warum so wenig, aus 78 Wochen Krankengeld ergibt sich (in der Regel) wieder ein voller Jahres-Anspruch, mindestens 6 Monate sollten es aber sein, Plus einem Rest-Anspruch aus deiner letzten Arbeitslosigkeit ?
Die Reha-Zeit bleibt ja "außen vor", da hat die
AfA ja nicht gezahlt sondern die
DRV , nur bei Krankengeld wird Reha mit abgezogen, bei
ALGI ist das einfach eine "Leistungs-Unterbrechung" ohne Reduzierung deines Anspruches.
Wenn es zuletzt aber keine 12 Monate Krankengeld waren (weil du schreibst in 2017 hast du schon
ALGI bezogen bis
WANN ???), das wäre bitter ... denn das ist erforderlich für wenigstens 6 Monate
ALGI .
Ich wurde
AU aus der Reha entlassen, aber die
Afa meint es wäre kein Fall von 145 und demnach wäre die Entlassung als
AU wohl ein Problem sagte die
Afa -
SB als ich meinen
ALG1 -Antrag abholte.
Das hat aber
KEIN Problem zu sein,
OHNE diese Reha wärst du ja auch weiter
AU gewesen nach der Aussteuerung, da gibt man die
AU -Bescheinigung bei der
AfA sowieso
NICHT mehr ab.
Ich habe aber betont dass ich mich der Vermittlung zur Verfügung stelle im Rahmen des o.g.
ÄD -Gutachtens.
Können die nun tatsächlich die Zahlung von
ALG1 verweigern?
Nein, das darf man definitiv
NICHT verweigern, wie es dir auch von meinen Vorschreibern schon bestätigt wurde.
In dem Antrag muss ich ja auch Krankschreiben angeben.
Nicht ganz korrekt, denn dein Anspruch an die
AfA ergibt sich ja aus der Aussteuerung, es ist also logisch, dass du den (ursprünglichen) Beginn deiner
AU dort eintragen wirst ...
Falls du den Antrag noch nicht ausgefüllt hast, empfehle ich dir folgendes Muster dafür zu nutzen ...
https://www.krank-ohne-rente.de/viewtopic.php?f=3&t=1751&sid=9764a5e752aec8ce8ca97ed67fa77f78 Du bist ja nicht "gesund" die ausgesteuerte Krankheit betreffend, nur weil die
KK kein Krankengeld mehr zahlen muss ... die
AfA muss (und wird) aber auf diese
AU keine Rücksicht mehr nehmen, daher die "Verfügbarkeit" mit deinem "Restleistungsvermögen"
IMMER betonen ...
Man wird ganz sicher beim
ÄD dieses "Restleistungsvermögen" im Ergebnis der Reha neu "überdenken" aber das kann dir fast
EGAL sein, zumal wahrscheinlich eine "Umdeutung" in EM-Rente zu erwarten ist.
Ich bleibe da nicht ohne Grund vorsichtig, denn die
DRV hat das zu entscheiden und
NICHT die Reha-Klinik ob man dir wirklich eine EM-Rente auf Zeit bewilligen wird, dazu bekommst du dann extra Post von der
DRV wenn die den Reha-Bericht erhalten und geprüft haben.
Sobald ich den schriftlichen Bescheid von der Reha habe - und ich habe schon angefangen mir die Antragsunterlagen etc zusammen zu suchen - werde ich Antrag auf EM-Rente stellen.
Du meinst sicher den Bericht zur Reha, die Klinik schickt dir keinen "Bescheid", den kann es nur von der
DRV geben wenn die ich der Reha-Klinik anschließen wird.
Die Information, dass du EM-Rente beantragt hast kannst du auch nachreichen wenn es erledigt ist, Absichts-Erklärungen interessieren im Antrag nicht,
NUR Tatsachen und wenn der Antrag aktuell noch nicht gestellt wurde, dann ist
NEIN anzukreuzen.
Mit Notiz angeben oder erst angeben wenn ich die Empfehlung sprich Abschlussbericht von der Reha in Händen halte?
Die Mitteilung dazu machst du also erst wenn du die Antragstellung auch nachweisen kannst, ob es dazu eine "Empfehlung" im Reha-Bericht geben wird oder nicht ist zunächst mal unwichtig, der Formular-Antrag auf EM-Rente muss in jedem Falle noch gestellt werden, auch wenn die
DRV das aus dem Reha-Bericht "übernimmt".
Den Antrag kannst du aber auch schon stellen, ehe die
DRV dazu entschieden hat, den Bericht solltest du aber besser
VORHER schon selber kennen.
Ich "ignoriere" die Problematiken des Antrages aus Mai für den neuen Antrag und fülle den neuen Antrag auf
ALG1 ausschließlich unter den neuen Gesichtspunkten aus >>>
Die Problematiken des Erstantrages kannst du schon deswegen
NICHT ignorieren, weil du den Bescheid brauchst, damit du dein Geld bekommst und auch für diese Woche nachträglich (über die
AfA ) versichert bist.
Du solltest also umgehend die Entscheidungen dazu verlangen, immerhin steht das Geld auch für die restlichen Juni-Tage schon aus.
Da es in jedem Falle auf einen EM-Rentenantrag hinausläuft stelle ich zunächst formlos den Antrag bei der DRV mit der Bitte um Zusendung der Unterlagen.
Ich denke du bist schon dabei den regulären Antrag auszufüllen, wozu willst du da noch einen "formlosen" Antrag stellen auf EM-Rente, das ist
NICHT erforderlich für deinen Anspruch an die
AfA jetzt nach der Reha.
Du hast das Geld auch so zu bekommen, lass dir nicht so viel "erzählen" verlange
ALLES schriftlich und mit den zutreffenden Rechtsgrundlagen.
Du kannst dich auch gerne mal per Mail beim KRM in Nürnberg beschweren, wie man bei deiner
AfA mit dir umgeht, seit deiner Aussteuerung.
Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de Nach 5 Wochen "Unterbrechung" (wegen der Reha) ist gesetzlich nicht mal ein Neuantrag nötig, die halten dich nur hin, aber einen Termin für Ende Juli, den hast du schon mal bekommen.
Wozu denn bitte wenn du noch nicht mal Geld von denen bekommst und man zunächst abgelehnt hat, dass du überhaupt einen Anspruch hast ???
Deine Bewilligung hat übrigens nach § 136
SGB III zu erfolgen und die Woche
VOR Antritt der Reha bist du auch (fiktiv / theoretisch) "verfügbar" gewesen ...
Dann kann ich beim Antrag auf
ALG1 auch angeben das eine EM-Rente beantragt wurde. (§145)
Das ist
NICHT erforderlich, die Sonderregelung nach § 145
SGB III gilt auch ohne schon einen EM-Renten-Antrag gestellt zu haben.
ALG1 -Antrag eingereicht: 18.5. - direkt mit Änderungsbescheid da ich am Tag zuvor den Antritt für die Reha bekommen hatte
ALG1 -Zeitraum: 19.5. - 21.5.
Also Widerspruchsbescheid / Leistungsbescheid und
GELD verlangen für diesen Zeitraum, denn dafür besteht bisher auch eine Krankenversicherungs-Lücke, die es zu schließen gilt, ehe deine
KK dir die "Rechnung" dafür schickt.
Reha-Antritt: 22.5.
Reha-Ende: 26.6. mit Fazit: Leistungsvermögen unter 3 Stunden in Beruf und auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt, AU entlassen
Das Fazit hat die
DRV zu ziehen und nicht die Reha-Klinik, die müssen den Empfehlungen keineswegs folgen wollen, also warte ab, was die
DRV dir dazu mitteilen wird oder wie auf deinen gestellten Antrag zur EM-Rente dann reagiert wird.
Arbeitslosmeldung am 27.6.
FALSCH, denn du hast dich erneut gemeldet wegen der Aussteuerung aus dem Krankengeld, um (eigentlich) weiterhin
ALGI zu beziehen, wie es dir gesetzlich (nach § 145
SGB III) in diesem Falle zusteht.
MfG Doppeloma