Ausgesteuert, Reha, EM-Rentenantrag in Vorbereitung (ev. "Umdeutung" der Reha ?) in ALG1-Antrag angeben?

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northerngoddessannie

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Hallo zusammen,

ich stehe etwas auf dem Schlauch - folgende Situation:

Aussteuerung Krankengeld Mitte Mai/18
Antritt Reha für 5 Wochen eine Woche später

Für diese Woche zwischen Aussteuerung und Rente wurde ALG1 beantragt, dies wurde zunächst abgelehnt mit der Begründung nach §137 (nicht erreichbar).
Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt und auch (mündliche Aussage und selbst gesehen im PC der AfA -SB ) von der Rechtsabteilung Recht bekommen. Allerdings habe ich bislang weder den Bescheid noch das Geld.

Außerdem hatte mir die Afa -SB mitgeteilt, dass ein ÄD -Gutachten nach Aktenlage erfolgt ist und das wohl eine Einschränkung festgestellt wurde, aber sie wisse nicht welche ABER auch das kein Fall von §145 vorliegt. (Den Termin bei meiner AV -SB bei der Afa habe ich Ende Juli zur "Besprechung meiner beruflichen Situation" und das Ergebnis des Gutachtens)

Dann war ich zur Reha die "komplette Unbrauchbarkeit" = unter 3 Stunden in Beruf und allgem Arbeitsmarkt für min. 2 Jahre festgestellt haben - auch hier warte ich noch auf den Abschlussbericht.

Nun muss ich ja wieder ALG1 beantragen, mit Restanspruch von 10 Wochen etwa.

Folgende Fragen ergeben sich daraus:
Ich wurde AU aus der Reha entlassen, aber die Afa meint es wäre kein Fall von 145 und demnach wäre die Entlassung als AU wohl ein Problem sagte die Afa -SB als ich meinen ALG1 -Antrag abholte.
Ich habe aber betont dass ich mich der Vermittlung zur Verfügung stelle im Rahmen des o.g. ÄD -Gutachtens.
Können die nun tatsächlich die Zahlung von ALG1 verweigern?

In dem Antrag muss ich ja auch Krankschreiben angeben. Ich bin ja nun seit Mitte Mai ausgesteuert und soweit ich das in den anderen Beiträgen verstanden habe, würde ich hier jetzt nicht mehr AU angeben - denn nach der Aussteuerung ist die weitere AU ja eigentlich nur für die KK und die DRV ???

Sobald ich den schriftlichen Bescheid von der Reha habe - und ich habe schon angefangen mir die Antragsunterlagen etc zusammen zu suchen - werde ich Antrag auf EM-Rente stellen. Aber in dem Antrag auf ALG1 kann man ja nur angeben "ja" oder "nein" - wie gehe ich am Besten mit dem anstehenden Antrag um? Mit Notiz angeben oder erst angeben wenn ich die Empfehlung sprich Abschlussbericht von der Reha in Händen halte?
 
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saurbier

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Hallo northerngoddessannie,

ich werd es mal versuchen.

Aussteuerung Krankengeld Mitte Mai/18
Antritt Reha für 5 Wochen eine Woche später

ich sehe das also richtig, daß du von der KK in den letzten 78 Wochen KG bis dann Mitte Mai 2018 erhalten hast. Eine Woche später hast du dann eine Rehabilitation für 5 Wochen angetreten.

Für diese Woche zwischen Aussteuerung und Rente wurde ALG1 beantragt, dies wurde zunächst abgelehnt mit der Begründung nach §137 (nicht erreichbar).

Was bitte heißt das, was ich unterstrichen habe. Hast du zwischen Aussteuerung und Rehabilitationsbeginn 1 Woche ohne KG-Anspruch gehabt und dafür stattdessen ALG-I beantragt?

Vielleicht wäre dieses Verwirrspiel etwas besser deinerseits aufzuklären, wenn du konkrete Daten angeben würdest. Wann wurdest du ausgesteuert, wann fing die Rehabilitationsmaßnahme an, wann hast du deinen ALG-I-Antrag abgegeben, wann war die Rehabilitation beendet und wie war das Ergebnis, wann hast du dich wieder erneut bei der AfA gemeldet. Fragen für die man konkrete Angaben braucht um einen Zeitlichen Ablauf zu erkennen.

Was bitte heißt hier Rente.

Also ich vermute mal, daß du zur Aussteuerung aus dem KG dich rechtzeitig bei der AfA mittels ALG-I Antrag gemeldet hast und denen auch Mitgeteilt hast, das du unmittelbar eine Rehabilitation bewilligt bekommen hast, oder. Die Rehabilitation fing dann eine Woche nach der Aussteuerung an, korrekt.

Nun dann wirst du wohl auch noch keinen ALG-I Bewilligungsbescheid erhalten haben, denn dafür ist die Zeit eigentlich viel zu kurz (1 Woche).

Außerdem hatte mir die Afa -SB mitgeteilt, dass ein ÄD -Gutachten nach Aktenlage erfolgt ist und das wohl eine Einschränkung festgestellt wurde, aber sie wisse nicht welche ABER auch das kein Fall von §145 vorliegt.

Ohne deine Vorgeschichte genauer zu kennen, ist dies ein Blick in die Glaskugel, man kann nur vermuten das diese Aussage blödsinn ist, denn in einer Woche kann sowas nicht erfolgen, so schnell schießen die Preußen nicht. Darüber hinaus - anhand welcher Unterlagen (Akten) will der äD -Gutachter denn sein Gutachten erstellt haben. Du hast dazu hier eh nichts angegeben.

Dann war ich zur Reha die "komplette Unbrauchbarkeit" = unter 3 Stunden in Beruf und allgem Arbeitsmarkt für min. 2 Jahre festgestellt haben - auch hier warte ich noch auf den Abschlussbericht.

Eine komplette Unbrauchbarkeit gibt es nicht. Allenfalls wird man dem Rehabilitationsbericht entnehmen können, in welchem Umfang deine Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, was sich dann in einem zeitlichen Fenster wie unter 3 Std./tägl., oder zwischen 3-6 Std./tägl., oder mehr als 6 Std./tägl. niederschlagen würde, genauso welche Arbeiten du nicht mehr ausführen solltest/darfst.

Sollte in dem Abschlussbericht wirklich vermerkt sein, "unter 3 Std./tägl. für den erlernten Beruf und dem allgemeinen Arbeitsmarkt", dann hast du Anspruch auf § 145 SGB III, punkt aus.

Nun muss ich ja wieder ALG1 beantragen, mit Restanspruch von 10 Wochen etwa.

Das hast du richtig erkannt, denn durch die Rehabilitation wurde der erste ALG-I Antrag ja beendet.

Wieso aber bitte sollst du nun nur noch 10 Wochen ALG-I Anspruch haben.

Folgende Fragen ergeben sich daraus:
Ich wurde AU aus der Reha entlassen, aber die Afa meint es wäre kein Fall von 145 und demnach wäre die Entlassung als AU wohl ein Problem sagte die Afa -SB als ich meinen ALG1 -Antrag abholte.

Nun ja, das ist zuerst einmal blödsinn. Richtig ist allerdings das wenn du der AfA jetzt deine AU vorlegst, die dir deinen ALG-I Antrag ablehnen werden, eben weil du der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehst (auch nicht mit einem fiktiven Restleistungsvermögen). Schau dazu nur mal hier im Forum nach § 145 SGB III.

Ich habe aber betont dass ich mich der Vermittlung zur Verfügung stelle im Rahmen des o.g. ÄD -Gutachtens.
Können die nun tatsächlich die Zahlung von ALG1 verweigern?

Wenn du die AU dort vorlegst - ja. Also behalte die in deinen Akten zuhause. Stelle dich mit deinem Restleistungsvermögen der Vermittlung zur Verfügung.

In dem Antrag muss ich ja auch Krankschreiben angeben. Ich bin ja nun seit Mitte Mai ausgesteuert und soweit ich das in den anderen Beiträgen verstanden habe, würde ich hier jetzt nicht mehr AU angeben - denn nach der Aussteuerung ist die weitere AU ja eigentlich nur für die KK und die DRV ???

Nun wo liegt das Problem, gib im Antrag an seit wann du AU bist und bei bis wann schreibst du aktuell, nur deine AU -Bescheinigung legst du dort nie vor. Im Regelfall kann man das auch nicht, denn den ersten Durchschlag erhaölt ja die KK und den zweiten der Arbeitgeber, da bleibt für die AfA nichts mehr übrig.

Im übrigen ist die Fortlaufende AU -Schreibung für einen Rentenantrag schon Vorteilhaft, denn damit sieht die DRV das man tatsächlich auch AU ist.


Grüße saurbier
 

northerngoddessannie

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Hallo saurbier,

vielen Dank für Deinen Versuch - ich werde mal versuchen das alles zu beantworten mit meinen Daten.

ich sehe das also richtig, daß du von der KK in den letzten 78 Wochen KG bis dann Mitte Mai 2018 erhalten hast. Eine Woche später hast du dann eine Rehabilitation für 5 Wochen angetreten.

Was bitte heißt das, was ich unterstrichen habe. Hast du zwischen Aussteuerung und Rehabilitationsbeginn 1 Woche ohne KG-Anspruch gehabt und dafür stattdessen ALG-I beantragt?

Vielleicht wäre dieses Verwirrspiel etwas besser deinerseits aufzuklären, wenn du konkrete Daten angeben würdest. Wann wurdest du ausgesteuert, wann fing die Rehabilitationsmaßnahme an, wann hast du deinen ALG-I-Antrag abgegeben, wann war die Rehabilitation beendet und wie war das Ergebnis, wann hast du dich wieder erneut bei der AfA gemeldet. Fragen für die man konkrete Angaben braucht um einen Zeitlichen Ablauf zu erkennen.

Aussteuerung: 18.5.
ALG1 -Antrag eingereicht: 18.5. - direkt mit Änderungsbescheid da ich am Tag zuvor den Antritt für die Reha bekommen hatte

ALG1 -Zeitraum: 19.5. - 21.5.

Reha-Antritt: 22.5.
Reha-Ende: 26.6. mit Fazit: Leistungsvermögen unter 3 Stunden in Beruf und auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt, AU entlassen

Arbeitslosmeldung am 27.6.


Nun dann wirst du wohl auch noch keinen ALG-I Bewilligungsbescheid erhalten haben, denn dafür ist die Zeit eigentlich viel zu kurz (1 Woche).

Ich hatte am 04.06. eine Ablehnung des ALG1 bekommen für den Zeitraum zwischen Aussteuerung und Reha weil ich nicht zur Vermittlung zur Verfügung stünde. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt - und nach mündlicher Auskunft auch Recht bekommen (am 27.06.) - aber bis dato hat die Leistungsabteilung es nicht geschafft den Bescheid für Mai zu korrigieren.

Ohne deine Vorgeschichte genauer zu kennen, ist dies ein Blick in die Glaskugel, man kann nur vermuten das diese Aussage blödsinn ist, denn in einer Woche kann sowas nicht erfolgen, so schnell schießen die Preußen nicht. Darüber hinaus - anhand welcher Unterlagen (Akten) will der äD -Gutachter denn sein Gutachten erstellt haben. Du hast dazu hier eh nichts angegeben.
Ich habe gemeinsam mit meinem Antrag BEIM ÄRZTLICHEN DIENST mir vorliegende Gutachten etc abgegeben, da auf Grund der Aussteuerung automatisch der Ärztliche Dienst eingeschaltet wird. Die Begutachtung nach Aktenlage ist dann vermutlich während meiner Zeit in der Reha erfolgt.


Sollte in dem Abschlussbericht wirklich vermerkt sein, "unter 3 Std./tägl. für den erlernten Beruf und dem allgemeinen Arbeitsmarkt", dann hast du Anspruch auf § 145 SGB III, punkt aus.
Von dieser Angabe gehe ich aus, sie wurde mir bisher aber nur mündlich in der Abschlusssitzung der Reha und bei einem Telefonat vor ein paar Tagen nochmals so mitgeteilt.

Wieso aber bitte sollst du nun nur noch 10 Wochen ALG-I Anspruch haben.
Weil ich bereits in 2017 ALG1 bezogen habe.

Nun wo liegt das Problem, gib im Antrag an seit wann du AU bist und bei bis wann schreibst du aktuell, nur deine AU -Bescheinigung legst du dort nie vor.
Aber die Angabe AU zu sein hat doch die gleiche Bedeutung - ich bin AU und damit auch nicht vermittelbar und damit widerum nichts mit ALG1 .
Es sei denn ich stell mich auf die Beine in Sachen Nahtlosigkeit, denn die wurde ja laut mündlicher Auskunft abgelehnt - auf die Begründung warte ich ja auch noch.

Im übrigen ist die Fortlaufende AU -Schreibung für einen Rentenantrag schon Vorteilhaft, denn damit sieht die DRV das man tatsächlich auch AU ist.

Genau das war mein Gedanke, da die DRV ja bei der KK nachfragt über die Krankenstände.
 

northerngoddessannie

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Also, ich habe mal noch weiter gelesen ... und bin zu dem folgenden Schluss gekommen:

Ich "ignoriere" die Problematiken des Antrages aus Mai für den neuen Antrag und fülle den neuen Antrag auf ALG1 ausschließlich unter den neuen Gesichtspunkten aus >>> das heißt:

Da es in jedem Falle auf einen EM-Rentenantrag hinausläuft stelle ich zunächst formlos den Antrag bei der DRV mit der Bitte um Zusendung der Unterlagen.

Dann kann ich beim Antrag auf ALG1 auch angeben das eine EM-Rente beantragt wurde. (§145)

Trotz AU , die ich NICHT bei der Afa abgebe aber im Antrag angebe, stelle ich mich zur Vermittlung in vollem Leistungsumfang zur Verfügung.

Dann sollte eigentlich dem ALG1 nichts im Wege stehen.
 

Doppeloma

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Hallo northerngoddessannie, :welcome:

fange mal in deinem ersten Beitrag an, nachdem ich dein Thema etwas präzisiert und in einen besseren Bereich verschoben habe.

Dort findest du schon viele ähnliche Fälle, denn letztlich gilt IMMER die Anwendung des § 145 SGB III (Sonderregelung genau DAFÜR) nach einer Austeuerung, um den "nahtlosen"Übergang abzufedern, bis weitere Entscheidungen getroffen sind (oder auch dein Anspruch an die AfA abgelaufen ist).

Dazu kann dir die AfA im Prinzip erzählen was sie will, es ist einfach so, denn für ALGI hast du auch mal viele Beiträge aus deinem Erwerbseinkommen eingezahlt, darum hast du darauf einen Rechtsanspruch (als vorrangige Lohnersatzleistung).

Ich schreibe mal was ich mir dazu denke, ohne Rücksicht darauf, was dir schon geschrieben wurde, es kann also passieren, dass ich was wiederhole aber dann ist es einfach als besonders Wichtig anzusehen. :idea:

Aussteuerung Krankengeld Mitte Mai/18
Antritt Reha für 5 Wochen eine Woche später

Soweit klar, ich nehme an die Reha wurde noch von der KK "gefordert", neuerdings machen die das auch immer öfter erst kurz vor der Aussteuerung.
So hat man dann als Betroffener gleich noch ein paar Probleme mehr, so wie es bei dir auch gerade ist.

Für diese Woche zwischen Aussteuerung und Rente wurde ALG1 beantragt, dies wurde zunächst abgelehnt mit der Begründung nach §137 (nicht erreichbar).

Du meinst sicher die Woche zwischen Krankengeld und Beginn der Reha und der Grund der AfA für die Ablehnung ist auch Quatsch, denn ab Reha-Beginn (wenn du nicht mehr erreichbar bist) wird ja ALGI sowieso wieder aufgehoben.

Da zahlt ja die DRV "Übergangsgeld" bis zum Ende der Reha und anschließend musst du dich (immer noch wegen der Aussteuerung und NICHT wegen "Arbeitslosigkeit") wieder bei der AfA melden.

Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt und auch (mündliche Aussage und selbst gesehen im PC der AfA -SB ) von der Rechtsabteilung Recht bekommen. Allerdings habe ich bislang weder den Bescheid noch das Geld.

Mündlich und Online kannst du ALLES vergessen, du hast einen schriftlichen Widerspruchsbescheid zu bekommen und natürlich auch dein Geld, was ja bereits als "überfällig" anzusehen ist.
Ich gehe jedenfalls davon aus, dass du deinen Widerspruch auch schriftlich und nachweislich eingereicht hast, dann solltest du auch schriftlich und nachweislich jetzt den Sachstand und die Entscheidung einfordern.

Außerdem hatte mir die Afa -SB mitgeteilt, dass ein ÄD -Gutachten nach Aktenlage erfolgt ist und das wohl eine Einschränkung festgestellt wurde, aber sie wisse nicht welche

Das hat man also alles noch VOR deiner Reha geschafft oder wie ist das jetzt zu verstehen, wenn eine Reha ansteht macht der ÄD der AfA (in der Regel) aber KEIN "Gutachten" mehr vorher, da richten die sich später sowieso lieber nach dem Reha-Ergebnis.

Genau wirst du das ALLES NUR DIREKT beim ÄD der AfA erfahren (lass dir dort gleich Kopien deiner "Gutachten" ausdrucken), die medizinischen Unterlagen (Teil A) darf dein SB ohnehin NICHT bekommen, sondern nur den Teil B mit der Leistungs-Einschätzung für die Vermittlung.

Was hattest du denn überhaupt eingereicht für eine Feststellung durch den ÄD der AfA , die können sich deine Leistungsfähigkeit ja nicht "ganz aus den Fingern saugen" ???

ABER auch das kein Fall von §145 vorliegt. (Den Termin bei meiner AV -SB bei der Afa habe ich Ende Juli zur "Besprechung meiner beruflichen Situation" und das Ergebnis des Gutachtens)

Darauf musst du aber nicht warten wollen, zunächst mal ist auch dein Anschluss-Anspruch auf ALGI zu klären und die offenen Beträge sind zu zahlen, der "Fall nach § 145" bist du schon gesetzlich und wenn ich dein Reha-Ergebnis richtig "deute" wirst du das auch bei der AfA sehr bald "ganz offiziell" sein. :idea:

Dann war ich zur Reha die "komplette Unbrauchbarkeit" = unter 3 Stunden in Beruf und allgem Arbeitsmarkt für min. 2 Jahre festgestellt haben - auch hier warte ich noch auf den Abschlussbericht.

Den wird man dann auch bei der AfA sehr gerne haben wollen, ich hoffe du hast den zunächst NUR für deinen Arzt freigegeben (in der Klinik) und KEINE Schweigepflichtentbindungen für DRV / Reha-Kliniken bei der AfA (für den ÄD ) unterschrieben. Die solltest du dann unbedingt sehr bald widerrufen, sonst wissen die eher Bescheid als du selber, was die DRV nun vielleicht mit dir vor hat.

Nun muss ich ja wieder ALG1 beantragen, mit Restanspruch von 10 Wochen etwa.

Warum so wenig, aus 78 Wochen Krankengeld ergibt sich (in der Regel) wieder ein voller Jahres-Anspruch, mindestens 6 Monate sollten es aber sein, Plus einem Rest-Anspruch aus deiner letzten Arbeitslosigkeit ?

Die Reha-Zeit bleibt ja "außen vor", da hat die AfA ja nicht gezahlt sondern die DRV , nur bei Krankengeld wird Reha mit abgezogen, bei ALGI ist das einfach eine "Leistungs-Unterbrechung" ohne Reduzierung deines Anspruches.

Wenn es zuletzt aber keine 12 Monate Krankengeld waren (weil du schreibst in 2017 hast du schon ALGI bezogen bis WANN ???), das wäre bitter ... denn das ist erforderlich für wenigstens 6 Monate ALGI .

Ich wurde AU aus der Reha entlassen, aber die Afa meint es wäre kein Fall von 145 und demnach wäre die Entlassung als AU wohl ein Problem sagte die Afa -SB als ich meinen ALG1 -Antrag abholte.

Das hat aber KEIN Problem zu sein, OHNE diese Reha wärst du ja auch weiter AU gewesen nach der Aussteuerung, da gibt man die AU -Bescheinigung bei der AfA sowieso NICHT mehr ab. :icon_evil:

Ich habe aber betont dass ich mich der Vermittlung zur Verfügung stelle im Rahmen des o.g. ÄD -Gutachtens.
Können die nun tatsächlich die Zahlung von ALG1 verweigern?

Nein, das darf man definitiv NICHT verweigern, wie es dir auch von meinen Vorschreibern schon bestätigt wurde.

In dem Antrag muss ich ja auch Krankschreiben angeben.

Nicht ganz korrekt, denn dein Anspruch an die AfA ergibt sich ja aus der Aussteuerung, es ist also logisch, dass du den (ursprünglichen) Beginn deiner AU dort eintragen wirst ...
Falls du den Antrag noch nicht ausgefüllt hast, empfehle ich dir folgendes Muster dafür zu nutzen ...

https://www.krank-ohne-rente.de/viewtopic.php?f=3&t=1751&sid=9764a5e752aec8ce8ca97ed67fa77f78

Du bist ja nicht "gesund" die ausgesteuerte Krankheit betreffend, nur weil die KK kein Krankengeld mehr zahlen muss ... die AfA muss (und wird) aber auf diese AU keine Rücksicht mehr nehmen, daher die "Verfügbarkeit" mit deinem "Restleistungsvermögen" IMMER betonen ...

Man wird ganz sicher beim ÄD dieses "Restleistungsvermögen" im Ergebnis der Reha neu "überdenken" aber das kann dir fast EGAL sein, zumal wahrscheinlich eine "Umdeutung" in EM-Rente zu erwarten ist.

Ich bleibe da nicht ohne Grund vorsichtig, denn die DRV hat das zu entscheiden und NICHT die Reha-Klinik ob man dir wirklich eine EM-Rente auf Zeit bewilligen wird, dazu bekommst du dann extra Post von der DRV wenn die den Reha-Bericht erhalten und geprüft haben.

Sobald ich den schriftlichen Bescheid von der Reha habe - und ich habe schon angefangen mir die Antragsunterlagen etc zusammen zu suchen - werde ich Antrag auf EM-Rente stellen.

Du meinst sicher den Bericht zur Reha, die Klinik schickt dir keinen "Bescheid", den kann es nur von der DRV geben wenn die ich der Reha-Klinik anschließen wird.

Die Information, dass du EM-Rente beantragt hast kannst du auch nachreichen wenn es erledigt ist, Absichts-Erklärungen interessieren im Antrag nicht, NUR Tatsachen und wenn der Antrag aktuell noch nicht gestellt wurde, dann ist NEIN anzukreuzen.

Mit Notiz angeben oder erst angeben wenn ich die Empfehlung sprich Abschlussbericht von der Reha in Händen halte?

Die Mitteilung dazu machst du also erst wenn du die Antragstellung auch nachweisen kannst, ob es dazu eine "Empfehlung" im Reha-Bericht geben wird oder nicht ist zunächst mal unwichtig, der Formular-Antrag auf EM-Rente muss in jedem Falle noch gestellt werden, auch wenn die DRV das aus dem Reha-Bericht "übernimmt".

Den Antrag kannst du aber auch schon stellen, ehe die DRV dazu entschieden hat, den Bericht solltest du aber besser VORHER schon selber kennen.

Ich "ignoriere" die Problematiken des Antrages aus Mai für den neuen Antrag und fülle den neuen Antrag auf ALG1 ausschließlich unter den neuen Gesichtspunkten aus >>>

Die Problematiken des Erstantrages kannst du schon deswegen NICHT ignorieren, weil du den Bescheid brauchst, damit du dein Geld bekommst und auch für diese Woche nachträglich (über die AfA ) versichert bist.

Du solltest also umgehend die Entscheidungen dazu verlangen, immerhin steht das Geld auch für die restlichen Juni-Tage schon aus.

Da es in jedem Falle auf einen EM-Rentenantrag hinausläuft stelle ich zunächst formlos den Antrag bei der DRV mit der Bitte um Zusendung der Unterlagen.

Ich denke du bist schon dabei den regulären Antrag auszufüllen, wozu willst du da noch einen "formlosen" Antrag stellen auf EM-Rente, das ist NICHT erforderlich für deinen Anspruch an die AfA jetzt nach der Reha.

Du hast das Geld auch so zu bekommen, lass dir nicht so viel "erzählen" verlange ALLES schriftlich und mit den zutreffenden Rechtsgrundlagen.
Du kannst dich auch gerne mal per Mail beim KRM in Nürnberg beschweren, wie man bei deiner AfA mit dir umgeht, seit deiner Aussteuerung.

Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Nach 5 Wochen "Unterbrechung" (wegen der Reha) ist gesetzlich nicht mal ein Neuantrag nötig, die halten dich nur hin, aber einen Termin für Ende Juli, den hast du schon mal bekommen.
Wozu denn bitte wenn du noch nicht mal Geld von denen bekommst und man zunächst abgelehnt hat, dass du überhaupt einen Anspruch hast ???

Deine Bewilligung hat übrigens nach § 136 SGB III zu erfolgen und die Woche VOR Antritt der Reha bist du auch (fiktiv / theoretisch) "verfügbar" gewesen ...

Dann kann ich beim Antrag auf ALG1 auch angeben das eine EM-Rente beantragt wurde. (§145)

Das ist NICHT erforderlich, die Sonderregelung nach § 145 SGB III gilt auch ohne schon einen EM-Renten-Antrag gestellt zu haben.

ALG1 -Antrag eingereicht: 18.5. - direkt mit Änderungsbescheid da ich am Tag zuvor den Antritt für die Reha bekommen hatte
ALG1 -Zeitraum: 19.5. - 21.5.

Also Widerspruchsbescheid / Leistungsbescheid und GELD verlangen für diesen Zeitraum, denn dafür besteht bisher auch eine Krankenversicherungs-Lücke, die es zu schließen gilt, ehe deine KK dir die "Rechnung" dafür schickt.

Reha-Antritt: 22.5.
Reha-Ende: 26.6. mit Fazit: Leistungsvermögen unter 3 Stunden in Beruf und auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt, AU entlassen

Das Fazit hat die DRV zu ziehen und nicht die Reha-Klinik, die müssen den Empfehlungen keineswegs folgen wollen, also warte ab, was die DRV dir dazu mitteilen wird oder wie auf deinen gestellten Antrag zur EM-Rente dann reagiert wird.

Arbeitslosmeldung am 27.6.

FALSCH, denn du hast dich erneut gemeldet wegen der Aussteuerung aus dem Krankengeld, um (eigentlich) weiterhin ALGI zu beziehen, wie es dir gesetzlich (nach § 145 SGB III) in diesem Falle zusteht.

MfG Doppeloma
 

northerngoddessannie

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Hallo Doppeloma!

VIELEN DANK für Deinen unglaublichen Einsatz hier im Forum und wie Du Dein Wissen mit uns Noobs teilst!!!! :cheer2::cheer2::cheer2:

Nur zum Verständnis warum manches nicht mehr ganz an der Stelle steht wie in den vorherigen Posts: Ich habe das was doppelt war gelöscht bzw den Part mit dem besten Kontext stehen lassen UND versucht ein wenig in Reihenfolge zu bringen.

Da (während der Reha) zahlt ja die DRV "Übergangsgeld" bis zum Ende der Reha und anschließend musst du dich (immer noch wegen der Aussteuerung und NICHT wegen "Arbeitslosigkeit") wieder bei der AfA melden.

Nach 5 Wochen "Unterbrechung" (wegen der Reha) ist gesetzlich nicht mal ein Neuantrag nötig , die halten dich nur hin,

Meine Fresse, da braucht man ja wirklich ein Diplom um sowas alles zu wissen – und das letztlich nur um zu seinem Recht zu kommen.

Demnach würde ich also keinen Neuantrag ab dem 27.06.18 stellen (den habe ich noch nicht eingereicht), sondern die müssen den vom 19.05.18 wieder einsetzen, da es ja nur eine Unterbrechung war.


Deine Bewilligung hat übrigens nach § 136 SGB III zu erfolgen und die Woche VOR Antritt der Reha bist du auch (fiktiv / theoretisch) "verfügbar" gewesen ...

FALSCH, denn du hast dich erneut gemeldet wegen der Aussteuerung aus dem Krankengeld, um (eigentlich) weiterhin ALGI zu beziehen, wie es dir gesetzlich (nach § 145 SGB III) in diesem Falle zusteht.

Ohjaaa, verdammt. Die Wortwahl ist in Behördenfällen extrem wichtig.

Ich gehe jedenfalls davon aus, dass du deinen Widerspruch auch schriftlich und nachweislich eingereicht hast, dann solltest du auch schriftlich und nachweislich jetzt den Sachstand und die Entscheidung einfordern.

Richtig, das habe ich getan (für Beides). Ich habe die Afa inzwischen auf aufgefordert mir Ergebnisse, Begründungen, Bescheide, Mitteilung an die KK etc. sowie einen Termin beim Ärztlichen Dienst zur Einsicht des Gutachtens zuzuschicken.

Das (Begutachtung ÄD , Feststellung Einschränkung) hat man also alles noch VOR deiner Reha geschafft oder wie ist das jetzt zu verstehen, wenn eine Reha ansteht macht der ÄD der AfA (in der Regel) aber KEIN "Gutachten" mehr vorher, da richten die sich später sowieso lieber nach dem Reha-Ergebnis.

Genau wirst du das ALLES NUR DIREKT beim ÄD der AfA erfahren (lass dir dort gleich Kopien deiner "Gutachten" ausdrucken), die medizinischen Unterlagen (Teil A) darf dein SB ohnehin NICHT bekommen, sondern nur den Teil B mit der Leistungs-Einschätzung für die Vermittlung.

Was hattest du denn überhaupt eingereicht für eine Feststellung durch den ÄD der AfA , die können sich deine Leistungsfähigkeit ja nicht "ganz aus den Fingern saugen" ???

Ich nehme an die haben das während meiner Reha gemacht, warum die intern nicht dem ÄD über die Reha kommuniziert haben, erschließt sich mir nicht.

Ich war im Sept 2017 schon einmal zur psychologischen Begutachtung durch die Afa geschickt worden, und die haben die gleichen Berichte und den Bericht des "Hauspsychiaters der Afa " von mir bekommen.

Warum so wenig, aus 78 Wochen Krankengeld ergibt sich (in der Regel) wieder ein voller Jahres-Anspruch, mindestens 6 Monate sollten es aber sein, Plus einem Rest-Anspruch aus deiner letzten Arbeitslosigkeit ?

Die Reha-Zeit bleibt ja "außen vor", da hat die AfA ja nicht gezahlt sondern die DRV , nur bei Krankengeld wird Reha mit abgezogen, bei ALGI ist das einfach eine "Leistungs-Unterbrechung" ohne Reduzierung deines Anspruches.

Wenn es zuletzt aber keine 12 Monate Krankengeld waren (weil du schreibst in 2017 hast du schon ALGI bezogen bis WANN ???), das wäre bitter ... denn das ist erforderlich für wenigstens 6 Monate ALGI .

Ich hatte die Schikanen meiner Krankenkasse nicht mehr ertragen und war daher in 2017 ALG1 (vom Regen in die Traufe) und habe dabei von meinem Anspruch auf ALG1 bis auf die 10 Wochen schon verbraucht. Wobei ich ja noch kein Bescheid habe, die 10 Wochen sind eine Annahme meinerseits anhand meiner Zeiten.

Meine genauen Zeiten sind
16.04.12 - 15.04.16 in Lohn und Brot
16.04.16 - 14.01.17 Kgeld (währenddessen Ende des befristeten Jobs)
15.01.17 - 31.01.17 Übergangsgeld Reha (Misserfolg)
10.02.17 - 08.11.17 ALG1 (inkl psychologische Begutachtung)
09.11.17 - 18.05.18 Kgeld
19.05.18 - 21.05.18 ALG1 (aber eben noch keinen korrekten Bescheid etc)
22.05.18 - 26.06.18 Übergangsgeld
27.06.18 - .... eigentlich wieder ALG1


Den (Abschlussbericht von der Reha) wird man dann auch bei der AfA sehr gerne haben wollen, ich hoffe du hast den zunächst NUR für deinen Arzt freigegeben (in der Klinik) und KEINE Schweigepflichtentbindungen für DRV / Reha-Kliniken bei der AfA (für den ÄD ) unterschrieben. Die solltest du dann unbedingt sehr bald widerrufen, sonst wissen die eher Bescheid als du selber, was die DRV nun vielleicht mit dir vor hat.

Nein, ich habe alle alten Schweigepflichtsentbindungen bei der Afa im April bereits widerrufen und bei der jetzigen Reha ausschließlich meinen Psychiater zur Zusendung des Abschlussberichts angegeben (und eine Kopie für mich).

Man wird ganz sicher beim ÄD dieses "Restleistungsvermögen" im Ergebnis der Reha neu "überdenken" aber das kann dir fast EGAL sein, zumal wahrscheinlich eine "Umdeutung" in EM-Rente zu erwarten ist.
Ich bleibe da nicht ohne Grund vorsichtig, denn die DRV hat das zu entscheiden und NICHT die Reha-Klinik ob man dir wirklich eine EM-Rente auf Zeit bewilligen wird, dazu bekommst du dann extra Post von der DRV wenn die den Reha-Bericht erhalten und geprüft haben.

Ja, ich bin sehr gespannt was die DRV dazu sagen wird.



Danke nochmal Doppeloma.
 
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Doppeloma

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Hallo northerngoddessannie,

Demnach würde ich also keinen Neuantrag ab dem 27.06.18 stellen (den habe ich noch nicht eingereicht), sondern die müssen den vom 19.05.18 wieder einsetzen, da es ja nur eine Unterbrechung war.

Theoretisch ja aber wenn die einen neuen Antrag verlangen wird dir nichts Anderes übrig bleiben als den auszufüllen, sonst bekommst du eben kein Geld ... angeblich ist das nach einer Aussteuerung nicht "gültig" mit den 6 Wochen bei einer Unterbrechung.

Jetzt stellst du den Antrag eben neu ab dem Tag nach der Entlassung, zum ersten Antrag läuft ja immer noch der Widerspruch , der muss ja bearbeitet und entschieden werden.

Anspruchs-Datum also JETZT der Tag NACH der Reha und ansonsten ALLES wie gehabt ... falls du den noch nicht hast, hier mal der Muster-Antrag als Ausfüll-Hilfe ...

https://www.krank-ohne-rente.de/viewtopic.php?f=3&t=1751

Ohjaaa, verdammt. Die Wortwahl ist in Behördenfällen extrem wichtig.

Das ist SEHR gut erkannt, bei der AfA bist du nach der Aussteuerung NICHT mehr (offiziell) Arbeits-UNFÄHIG, sondern in deiner Leistung "nur noch eingeschränkt" (aber niemals im Bezug auf deine letzte Arbeitszeit), darum bekommt die AfA auch KEINE AU -Bescheinigung mehr von dir vorgelegt. :icon_evil:

Trotzdem die AU weiterführen, denn das ist auch wichtig für dein weiteres EM-Rentenverfahren, nur den entsprechenden Schein bei der KK weiter einreichen, den Rest zu Hause aufgbewahren.

Mit deiner "Restleistungsfähigkeit" stellst du dich (fiktiv / theoretisch) der Arbeitsvermittlung IMMER zur Verfügung (Verfügbarkeit ist Bedingung für ALGI und die hatte man dir ja abgesprochen VOR der Reha) und diese "Restleistungsfähigkeit" hat der ÄD der AfA festzustellen.

Wenn es (angeblich) schon ein "Gutachten" geben soll, dann kannst du dir das (in Kopie) DIREKT beim ÄD aushändigen lassen (es gibt Teil A und Teil B), darauf hast du einen Rechts-Anspruch.
Die sitzen meist im gleichen Gebäude ansonsten hat man dir die konkrete Anschrift zu geben.

Richtig, das habe ich getan (für Beides). Ich habe die Afa inzwischen auf aufgefordert mir Ergebnisse, Begründungen, Bescheide, Mitteilung an die KK etc. sowie einen Termin beim Ärztlichen Dienst zur Einsicht des Gutachtens zuzuschicken.

Du brauchst KEINEN Termin, um dein "Gutachten" vom ÄD abzuholen du kannst eine Kopie verlangen, nicht nur die "Einsicht", das ist sowieso nicht besonders "viel", was die so "Gutachten" nennen. :icon_evil:

Genau wirst du das ALLES NUR DIREKT beim ÄD der AfA erfahren, die medizinischen Unterlagen (Teil A) darf dein SB ohnehin NICHT bekommen, sondern nur den Teil B mit der Leistungs-Einschätzung für die Vermittlung = "Restleistungsvermögen".

Ich nehme an die haben das während meiner Reha gemacht, warum die intern nicht dem ÄD über die Reha kommuniziert haben, erschließt sich mir nicht.

Weil die das (eigentlich) auch nicht dürfen, es ist immer besser den ÄD selbst dazu zu informieren, dann wird in der Regel VOR einer Reha gar kein "Gutachten" mehr gemacht.

Normal wird dann lieber gleich das Reha-Ergebnis für die Feststellung deiner "Restleistungsfähigkeit" genutzt, die Feststellungen von Reha-Kliniken sind rechtlich höherwertig, als die vom AfA -ÄD und dann auch verbindlich für deine Leistungsfähigkeit / Restleistungsfähigkeit bei der AfA .

Ich war im Sept 2017 schon einmal zur psychologischen Begutachtung durch die Afa geschickt worden, und die haben die gleichen Berichte und den Bericht des "Hauspsychiaters der Afa " von mir bekommen.

Na-Ja, inzwischen haben wir ja 2018 und nach der Aussteuerung soll ja dein aktueller Zustand geprüft werden und nicht was mal vor 6 Monaten war und (aus welchen konkreten Gründen wurdest du da psychologisch untersucht ?) festgestellt wurde.

Ich hatte die Schikanen meiner Krankenkasse nicht mehr ertragen und war daher in 2017 ALG1 (vom Regen in die Traufe) und habe dabei von meinem Anspruch auf ALG1 bis auf die 10 Wochen schon verbraucht.

So hast du dein ALGI für Krankheit "verschwendet" und jetzt wo du es (nach der Aussteuerung) brauchen würdest, ist es fast abgelaufen ...

Wobei ich ja noch kein Bescheid habe, die 10 Wochen sind eine Annahme meinerseits anhand meiner Zeiten.

Du solltest ja einen Bescheid zu deiner letzten Arbeitslosigkeit haben wo der Zeitraum (Anspruchstage am Beginn) angegeben sein muss.

Meine genauen Zeiten sind
16.04.12 - 15.04.16 in Lohn und Brot
16.04.16 - 14.01.17 Kgeld (währenddessen Ende des befristeten Jobs)
15.01.17 - 31.01.17 Übergangsgeld Reha (Misserfolg)

Wurdest du damals AU entlassen aus der Reha und liegt dir dieser Reha-Bericht auch vor ???
Das war leider ein schwerer Fehler, dass du da nicht wieder AU geblieben bist (zumindest wenn deine Reha-Entlassung AU erfolgt ist) denn du warst ja nun "normal" in der Arbeitsvermittlung.

10.02.17 - 08.11.17 ALG1 (inkl psychologische Begutachtung)

Zumindest wäre es besser gewesen viel früher wieder die AU -Bescheinigung zu nehmen, ich weiß "hätte, hätte" hilft dir aktuell nicht wirklich weiter aber damit wäre dein ALGI -Anspruch aus dem Krankengeld-Bezug noch mal "aufgefüllt" worden ...

09.11.17 - 18.05.18 Kgeld
19.05.18 - 21.05.18 ALG1 (aber eben noch keinen korrekten Bescheid etc)

Das wird ja zumindest mal höchste Zeit und für den neuen Bescheid sollte sich die AfA auch nicht mehr viel Zeit nehmen müssen, denn im Prinzip sind ja ALLE Unterlagen (Arbeitgeberbescheinigung / KK -Bescheinigung) bereits vorhanden, aus der ersten Antragstellung.

22.05.18 - 26.06.18 Übergangsgeld
27.06.18 - .... eigentlich wieder ALG1

Hast du denn dein Übergangsgeld wenigstens schon bekommen ?

Nein, ich habe alle alten Schweigepflichtsentbindungen bei der Afa im April bereits widerrufen und bei der jetzigen Reha ausschließlich meinen Psychiater zur Zusendung des Abschlussberichts angegeben (und eine Kopie für mich).

Ob man dir wirklich direkt eine Kopie senden wird, wage ich zu bezweifeln aber auch bei deinem Arzt hast du einen Rechtsanspruch auf eine Kopie davon, der hätte das ja auch nicht wenn du das nicht erlaubt hättest. :icon_evil:

Ja, ich bin sehr gespannt was die DRV dazu sagen wird.

Um die AfA erst mal "ruhig" zu stellen solltest du wirklich den Antrag auf EM-Rente schon in Gang bringen.
Das kannst du auch zunächst "formlos" machen, gerne per Fax (mit Sendebericht) an die DRV senden und dann hast du gleich einen Nachweis für diese Antragstellung.

Da reicht ein "Dreizeiler":

Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung
Renten-Versicherungs-Nummer : 123 456 789

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit beantrage ich eine Rente wegen Erwerbsminderung, bitte senden Sie mir die erforderlichen Formulare zu.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Ort / Datum / Unterschrift


Damit gilt der Antrag als rechtmäßig gestellt, das Antragsdatum/ Bewilligungsdatum kann sich dann noch ändern, wenn es zu einer "Umdeutung" der letzten Reha kommt, aber das kann dir im Moment egal sein.

Die Fax-Nummer der DRV herauszufinden dürfte so schwer nicht sein, die leiten das dann schon weiter an die zuständige Stelle.

Mit diesem Nachweis sollte auch bei der AfA endlich mal alles auf die Reihe kommen, eine Beschwerde in Nürnberg bleibt natürlich immer noch eine Option, wenn man dich gerne weiter "hinhalten" möchte ... dafür sollte aber der komplette Antrag (wirksam ab 27.06.2018) wenigstens schon (nachweislich) bei der AfA eingereicht sein.

Auch dafür brauchst du KEINE Termine, das gibst du ab oder schickst es per "Übergabe-Einschreiben" sobald du das fertig hast, denn ohne den Antrag auf ALGI wirst du ganz sicher auch keinen Bescheid und kein Geld bekommen können.

Alles Andere ist Nebensächlich, auch wenn die AfA das gerne anders sehen möchte ... das (eventuelle neue) "Gutachten" des ÄD ist NICHT leistungsrelevant. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 

northerngoddessannie

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Hallo Doppeloma,

naja, nun sind die Würfel erstmal gefallen.

Ich erwarte die Antwort seitens der Afa auf mein Schreiben :icon_pause: und dann sehe ich halt weiter was der nächste Schritt ist.
An dem was jetzt in den Wochen seit der Aussteuerung bereits gelaufen ist, kann ich eh nichts mehr ändern - nur das Beste daraus machen was die nun als nächsten wollen.

Und an dem im letzten Jahr erst recht nichts mehr ändern. Mit diesen Fehlern muss man eben auch leben.

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Das ist bei unserer ÄD -Stelle irgendwie anders mit dem Gutachten, man muss sich einen Termin bei denen geben lassen um das Gutachten einzusehen bzw zu bekommen.

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Den formlosen Rentenantrag habe ich gestellt. :) Das wird unter Umständen ja auch noch ein spannender Teil.
 
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