Ausgesteuert,Reha, EM-Rente beantragt, ALG1 wird als Nahtlosigkeit abgelehnt, nach § 136 bewilligt

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vinni66

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Hallo, bin neu hier und am verzweifeln.
trotz beantragung von Eu-Rente, wurde p145 abgelehnt, da ÄD mich für voll arbeitsfähig ansieht nach Aktenlage von Reha. Einschaltung von Anwalt und Widerspruch , laut Anwalt kein p145 möglich. Bei 1. Termin wurde zugesagt, dass nochmals ÄD eingeschaltet wird. Jetzt kommt Termin für berufspsychologischer Dienst. Über 2 Stunden. Habe jetzt Angst, das arbeitsunfähigkeit raus kommt und ALG1 eingestellt wird.
Durch DVR wurde zwischenzeitlich 2 Gutachten nochmals erstellt, wobei hoher Diabetes raus kam (zu psych. Problemen). Habe aktuell AU wegen Folgebeschwerden und Einstellung. Aber Arzt hat Angst mich weiter krank zu schreiben, wegen Krankenkasse.
Angeblich wäre Diabetes kein Grund?Hm? Frage: Würde im Augenblick nichts bestehen, allein wegen meiner Sehschärfe.
Und können die ALG1 einstellen. Anwalt ist keine wirkliche Hilfe . Der sagt dazu, das ist doch gut...muss DVR zahlen?
 

Doppeloma

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Hallo vinni66, :welcome:

Hallo, bin neu hier und am verzweifeln.

Trotzdem bitte eine aussagefähige Überschrift ohne unverständliche Abkürzungen wählen, du hast 110 Zeichen dafür zur Verfügung.

Zum Thema Aussteuerung gibt es zudem schon sehr viele Beiträge und Antworten hier ... bitte auch mal etwas nachlesen.

trotz beantragung von Eu-Rente, wurde p145 abgelehnt, da ÄD mich für voll arbeitsfähig ansieht nach Aktenlage von Reha.

EU-Rente gibt es nicht mehr seit 2001, die heißt jetzt EM-Rente (Rente wegen Erwerbsminderung), darum habe ich mir erlaubt deine Anfrage etwas verständlicher zu formulieren, vielleicht bekommst du ja dann auch mehr Antworten.

Wenn du aktuell bereits einen Bescheid zur Zahlung von ALGI bekommen hast, dann zahlt man ja (gesetzlich) nach § 145 SGB III dein ALGI aus, sonst würdest du ja gar nichts bekommen. :icon_evil:

§ 145 steht nie in den Bescheiden, immer der § 136 SGB III, es ändert NICHTS an deiner Leistung (Betrag und Zahlungsdauer) von der AfA , also gar kein Grund zum Verzweifeln. :icon_evil:

Einschaltung von Anwalt und Widerspruch , laut Anwalt kein p145 möglich.

Ein Widerspruch ist überflüssig, nach einer Aussteuerung geht gesetzlich NUR nach § 145, was die dazu erzählen bei der AfA und ob da § 136 im Bescheid steht ist doch völlig EGAL so lange dein Geld stimmt. :doh:

Es ist auch normal, dass sich die AfA an einen DRV -Reha-Bericht halten wird wenn es einen gibt, kennst du den denn selber komplett ???

Man sollte besser passende Arztberichte (Kopien) direkt beim ÄD abgeben aber dafür ist es jetzt sowieso zu spät.

Bei 1. Termin wurde zugesagt, dass nochmals ÄD eingeschaltet wird. Jetzt kommt Termin für berufspsychologischer Dienst. Über 2 Stunden.

Mit welcher Begründung sollst du dort hin wenn ein Antrag auf EM-Rente läuft sehe ich das als unnötig an, zudem ist so was freiwillig und wird in der Regel nur gemacht, wenn eine berufliche Veränderung erfolgen soll (Umschulung / Weiterbildung).

Klingt ja nicht danach bei dir, vielleicht hättest du besser "die Füße still gehalten", egal ob § 145 oder § 136 in deinem Bescheid steht, wichtig ist doch nur, dass du dein Geld bekommst.

Habe jetzt Angst, das arbeitsunfähigkeit raus kommt und ALG1 eingestellt wird.

Arbeits-Unfähig schreiben kann dich nur dein behandelnder Arzt, so lange du bei der AfA arbeiten WILLST (im Rahmen deiner "Restleistungsfähigkeit") kann man das ALGI nicht einstellen, zu deiner EM-Rente ist nun mal noch nicht entschieden.

Bis dahin musst du wenigstens theoretisch der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen (wollen), sonst kann man dir wirklich das ALGI streichen (aufheben), was du beim AfA -Psychologen sollst weiß ich nicht, da musste ich noch nie hin... :icon_evil:

Durch DVR wurde zwischenzeitlich 2 Gutachten nochmals erstellt, wobei hoher Diabetes raus kam (zu psych. Problemen).

Was heißt "nochmals"?
Du musst das trennen, die DRV begutachtet dich NUR für deinen Antrag auf EM-Rente, was die AfA macht und meint ist denen dabei ziemlich egal ...

Habe aktuell AU wegen Folgebeschwerden und Einstellung. Aber Arzt hat Angst mich weiter krank zu schreiben, wegen Krankenkasse.

Warum hat der noch Angst vor der KK , du bist doch ausgesteuert, die KK interessiert es nicht mehr wie lange dein Arzt dich noch AU schreibt und warum. :icon_evil:

Angeblich wäre Diabetes kein Grund?Hm?

Ob das ein Grund für eine AU ist kann ich nicht beurteilen, aber ohne weitere AU -Bescheinigung bekommst du auch keine EM-Rente bewilligt ... dann bist du ja gar nicht mehr (vom Arzt bescheinigt) krank ???

Er hat dich doch bisher auch ohne Diabetes AU geschrieben, das ist doch sicher nicht vorbei, weil die KK kein Krankengeld mehr zahlen muss ... ???

Frage: Würde im Augenblick nichts bestehen, allein wegen meiner Sehschärfe.

Was würdest du nicht "bestehen" du schreibst ziemlich durcheinander, wie soll man dir da helfen können ???

Und können die ALG1 einstellen. Anwalt ist keine wirkliche Hilfe . Der sagt dazu, das ist doch gut...muss DVR zahlen?

Was ist daran gut wenn ALGI eingestellt wird, ehe du keinen EM-Rentenbescheid von der DRV bekommen hast, muss die DRV auch nicht zahlen ... wenn dein Arzt nun auch noch die AU beenden wird, sieht es aber nicht gut aus für einen EM-Rentenbescheid. :icon_evil:

Bis dahin musst du eben bei der AfA "so tun als ob", die haben sowieso keine Stellen-Angebote für dich, aber ALGI ist nun mal KEIN "Ersatz-Krankengeld" ...
Dort darfst du auch deine AU nicht mehr abgeben, die zählt dort NICHT mehr als Entschuldigung.

MfG Doppeloma
 
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