Hallo vinni66,
Hallo, bin neu hier und am verzweifeln.
Trotzdem bitte eine aussagefähige Überschrift ohne unverständliche
Abkürzungen wählen, du hast 110 Zeichen dafür zur Verfügung.
Zum Thema Aussteuerung gibt es zudem schon sehr viele Beiträge und Antworten hier ... bitte auch mal etwas nachlesen.
trotz beantragung von Eu-Rente, wurde p145 abgelehnt, da ÄD mich für voll arbeitsfähig ansieht nach Aktenlage von Reha.
EU-Rente gibt es nicht mehr seit 2001, die heißt jetzt EM-Rente (Rente wegen Erwerbsminderung), darum habe ich mir erlaubt deine Anfrage etwas verständlicher zu formulieren, vielleicht bekommst du ja dann auch mehr Antworten.
Wenn du aktuell bereits einen Bescheid zur Zahlung von
ALGI bekommen hast, dann zahlt man ja (gesetzlich) nach § 145
SGB III dein
ALGI aus, sonst würdest du ja gar nichts bekommen.
§ 145 steht nie in den Bescheiden, immer der § 136
SGB III, es ändert
NICHTS an deiner Leistung (Betrag und Zahlungsdauer) von der
AfA , also gar kein Grund zum Verzweifeln.
Einschaltung von Anwalt und
Widerspruch , laut Anwalt kein p145 möglich.
Ein
Widerspruch ist überflüssig, nach einer Aussteuerung geht gesetzlich
NUR nach § 145, was die dazu erzählen bei der
AfA und ob da § 136 im Bescheid steht ist doch völlig
EGAL so lange dein Geld stimmt.
Es ist auch normal, dass sich die
AfA an einen
DRV -Reha-Bericht halten wird wenn es einen gibt, kennst du den denn selber komplett ???
Man sollte besser passende Arztberichte (Kopien) direkt beim
ÄD abgeben aber dafür ist es jetzt sowieso zu spät.
Bei 1. Termin wurde zugesagt, dass nochmals ÄD eingeschaltet wird. Jetzt kommt Termin für berufspsychologischer Dienst. Über 2 Stunden.
Mit welcher Begründung sollst du dort hin wenn ein Antrag auf EM-Rente läuft sehe ich das als unnötig an, zudem ist so was freiwillig und wird in der Regel nur gemacht, wenn eine berufliche Veränderung erfolgen soll (Umschulung / Weiterbildung).
Klingt ja nicht danach bei dir, vielleicht hättest du besser "die Füße still gehalten", egal ob § 145 oder § 136 in deinem Bescheid steht, wichtig ist doch nur, dass du dein Geld bekommst.
Habe jetzt Angst, das arbeitsunfähigkeit raus kommt und
ALG1 eingestellt wird.
Arbeits-
Unfähig schreiben kann dich nur dein behandelnder Arzt, so lange du bei der
AfA arbeiten
WILLST (im Rahmen deiner "Restleistungsfähigkeit") kann man das
ALGI nicht einstellen, zu deiner EM-Rente ist nun mal noch nicht entschieden.
Bis dahin musst du wenigstens theoretisch der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen (wollen), sonst kann man dir wirklich das
ALGI streichen (aufheben), was du beim
AfA -Psychologen sollst weiß ich nicht, da musste ich noch nie hin...
Durch DVR wurde zwischenzeitlich 2 Gutachten nochmals erstellt, wobei hoher Diabetes raus kam (zu psych. Problemen).
Was heißt "nochmals"?
Du musst das trennen, die
DRV begutachtet dich
NUR für deinen Antrag auf EM-Rente, was die
AfA macht und meint ist denen dabei ziemlich egal ...
Habe aktuell AU wegen Folgebeschwerden und Einstellung. Aber Arzt hat Angst mich weiter krank zu schreiben, wegen Krankenkasse.
Warum hat der noch Angst vor der
KK , du bist doch ausgesteuert, die
KK interessiert es nicht mehr wie lange dein Arzt dich noch
AU schreibt und warum.
Angeblich wäre Diabetes kein Grund?Hm?
Ob das ein Grund für eine
AU ist kann ich nicht beurteilen, aber ohne weitere
AU -Bescheinigung bekommst du auch keine EM-Rente bewilligt ... dann bist du ja gar nicht mehr (vom Arzt bescheinigt) krank ???
Er hat dich doch bisher auch ohne Diabetes
AU geschrieben, das ist doch sicher nicht vorbei, weil die
KK kein Krankengeld mehr zahlen muss ... ???
Frage: Würde im Augenblick nichts bestehen, allein wegen meiner Sehschärfe.
Was würdest du nicht "bestehen" du schreibst ziemlich durcheinander, wie soll man dir da helfen können ???
Und können die
ALG1 einstellen. Anwalt ist keine wirkliche
Hilfe . Der sagt dazu, das ist doch gut...muss DVR zahlen?
Was ist daran gut wenn
ALGI eingestellt wird, ehe du keinen EM-Rentenbescheid von der
DRV bekommen hast, muss die
DRV auch nicht zahlen ... wenn dein Arzt nun auch noch die
AU beenden wird, sieht es aber nicht gut aus für einen EM-Rentenbescheid.
Bis dahin musst du eben bei der
AfA "so tun als ob", die haben sowieso keine Stellen-Angebote für dich, aber
ALGI ist nun mal
KEIN "Ersatz-Krankengeld" ...
Dort darfst du auch deine
AU nicht mehr abgeben, die zählt dort
NICHT mehr als Entschuldigung.
MfG Doppeloma