Hallo Peter Woelfer,
das ist hoffendlich
NICHT dein echter Name, dann solltest du das umgehend ändern lassen (rotes Dreieck "Beitrag melden").
Nachdem ich nun alles etwas sortiert habe (bitte keine Blöcke ohne Absätze und Leerzeilen schreiben) und dein Problem in einen besseren Bereich verschoben wurde, gehe ich mal auf deinen bisherigen Beiträge ein.
Mein Krankengeld läuft zum 30.11.17 aus und ich habe einen Rentenantrag ausgefüllt.
Na-Ja, ausfüllen reichst ja nicht ganz, hast du den auch schon abgegeben oder nachweislich an die
DRV geschickt ???
Ich bekomme denn ab den 1.12.17
Alg1 das so genannte "Übergangsgeld" bzw bin ausgesteuert.
Bei der
AfA gibt es kein "Übergangsgeld", das gehört zur
DRV und wird nur bei (
DRV -) Reha-Maßnahmen gezahlt ... du bekommst
ALGI nach § 145
SGB III (sogenannte Nahtlosigkeits-Regelung).
Das heisst ich bekomme solange
Alg1 bis die Rentenkasse meinen Rentenantrag genehmigt hat.
Nein, das heißt nur, dass du so lange
ALGI bekommen kannst, bis dein erworbener Anspruch darauf auch abgelaufen ist ... ob die
DRV bis dahin schon zu deinem EM-Renten-Antrag entschieden hat oder nicht ist dafür unerheblich.
U 50 gibt es höchstens
ALGI für 12 Monate, ab Ü 50 wird es gestaffelt etwas länger geleistet wenn du vorher (aus versicherungspflichtiger Tätigkeit) lange genug eingezahlt hast dafür ...
So jetzt meine Frage. Ich werde zum 31.12.17 gekündigt aus meinem Arbeitsverhältnis.
Darf man nach dem konkreten Grund für diese Kündigung fragen, sind es betriebliche Gründe oder deine lange Krankheit ???
Mir stehen für das ganze Jahr sprich 29 Tage Urlaub zu. Das Arbeitsamt schrieb das meine Chefin das Geld für meine Urlaubstage mir nicht auszahlen darf.
Das bekommt
JEDER der noch Ansprüche an den
AG haben könnte und der
AG bekommt das auch, diese Urlaubstage werden dir dann noch nicht mit
ALGI "vergütet" oder eben "verrechnet" (in Höhe deines
ALGI ), das ist (leider) ein ganz normaler Vorgang bei einer Urlaubsabgeltung.
Du solltest versuchen dich klarer zu äußern, denn deine Firma wird schon auszahlen ... das kam falsch rüber in deiner Überschrift.
Ich habe beim Arbeitsamt angerufen und die sagte mir, das ich das Geld später ausgezahlt bekomme weil die erst prüfen müssen wieviel und und in welcher Höhe mir das ausgezahlt wird.
Du solltest dir direkt abgewöhnen wichtige Fragen dort telefonisch regeln zu wollen, auch wenn die Antwort in diesem Falle wohl korrekt zu sein scheint.
Ich weiß wenn man normal gekündigt wird, wird das Geld von meinen Urlaubstage mit meinem Arbeitslosengeld verrechnet.
Warum sollte das jetzt anders sein, wurdest du denn
NICHT "normal" gekündigt ???
Mit deiner
AU und der Aussteuerung hat das nicht wirklich was zu tun, dein
AG hätte dich nicht kündigen "müssen" deswegen, ein Arbeitsverhältnis kann durchaus "ruhend" weiter bestehen nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld.
Sogar noch über den Zeitraum einer EM-Rente mit Befristung ist das möglich.
Hat jemand von euch Ahnung oder schon Erfahrung gemacht?
Ja, jede Menge auch wenn ich die Urlaubs-Abgeltung erst später ausgezahlt bekam (und dadurch komplett behalten konnte

), weil ich meinen Arbeitsplatz bis zum Übergang in eine EM-Rente auf Dauer noch hatte.
Diesen Schrieb von der
AfA hatte ich aber auch schon erhalten, gab aber kein Geld von meinem
AG während meinem
ALGI -Bezug.
Vielleicht magst du ja etwas mehr dazu schreiben wie du in diese ganze Situation geraten bist ...
Ich bekomm ja nur dieses nahtlose Übergang Geld was die Rentenkasse ja an die
AfA zurück zahlen muss.
So einfach wie du dir das vorzustellen scheinst, wird es mit der Bewilligung einer EM-Rente nicht unbedingt laufen ...
Dass die
AfA überhaupt mal was von der
DRV zurück bekommen wird, steht noch lange nicht fest und hat auch mit der Anrechnung einer Urlaubsabgeltung bei der
AfA NICHTS zu tun.
Die Rentenkasse zahlt
NUR zurück, was aus einer (eventuell möglichen) Renten-Nachzahlung dafür übrig bleiben würde ...
Aus meiner EM-Rente gab es dann noch genau 2,5 Monate (von 1,5 Jahren "Nahtlosigkeits-
ALGI ") Erstattung an die
AfA ... als die Rente fast 3 Jahre nach der Antragstellung am Sozialgericht endlich von der
DRV bewilligt werden musste.
MfG Doppeloma