Ausgesteuert, EM-Rente geplant, Urlaubstage darf Firma angeblich nicht auszahlen.

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Peter Woelfer

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Vielen Dank für die Aufnahme. Ich habe mal ne Frage und ich hoffe mir kann jemand helfen.

Mein Krankengeld läuft zum 30.11.17 aus und ich habe einen Rentenantrag ausgefüllt.

Ich bekomme denn ab den 1.12.17 Alg1 das so genannte "Übergangsgeld" bzw bin ausgesteuert.
Das heisst ich bekomme solange Alg1 bis die Rentenkasse meinen Rentenantrag genehmigt hat.

So jetzt meine Frage. Ich werde zum 31.12.17 gekündigt aus meinem Arbeitsverhältnis.
Mir stehen für das ganze Jahr sprich 29 Tage Urlaub zu. Das Arbeitsamt schrieb das meine Chefin das Geld für meine Urlaubstage mir nicht auszahlen darf.

Ich habe beim Arbeitsamt angerufen und die sagte mir, das ich das Geld später ausgezahlt bekomme weil die erst prüfen müssen wieviel und und in welcher Höhe mir das ausgezahlt wird.

Ich weiß wenn man normal gekündigt wird, wird das Geld von meinen Urlaubstage mit meinem Arbeitslosengeld verrechnet.
Hat jemand von euch Ahnung oder schon Erfahrung gemacht?
 

doppelhexe

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...Ich bekomme denn ab den 1.12.17 Alg1 das so genannte "Übergangsgeld" bzw bin ausgesteuert. Das heisst ich bekomme solange Alg1 bis die Rentenkasse meinen Rentenantrag genehmigt hat. ...

das nennt sich ALG1 -nahtlosigkeit und wird längstens so lange gezahlt, wie du anspruch hast, also je nach alter 1 - 2 jahre... oder bis über deinen rentenantrag abschliessend entschieden wurde...

und genau das kann mit ablehnung/widerspruch /klage dann schon mal bis zu 4 jahre oder noch länger dauern... so lange bekommst du aber garantiert kein ALG1 , sonderen wirst spätestens nach verbrauch deines anspruchs ALG1 dann ALG2 beantragen müssen (so die voraussetzungen gegeben sind)

warum dir dein urlaubsanspruch bei kündigung nicht ausgezahlt werden darf ist mir ein rätsel...aber dazu bekommst du sicher noch kompetente antworten
 
E

ExitUser

Gast
Wie wurde das denn begründet vom Arbeitsamt?

Lass dir das schriftlich geben. Es gibt Fälle, wo das Amt Ansprüche gegen den AG hat, aber da du ja kein Alg bekommen hast bisher, würde mir da kein Grund einfallen.

Der AG muss dir deine Urlaubstage ausbezahlen, sogar die vom Vorjahr verfallen nicht, wenn du KG bekommen hast.
Auch das Urlaubsgeld (nicht verwechseln mit Urlaubsentgelt!) also freiwillige, bzw. tarifliche Zusatzzahlung, oder mehr Urlaub als der Gesetzliche, entfällt nicht.
Näheres und speziell Konstellationen hier:

HENSCHE Arbeitsrecht: Kein Verfall von Urlaubsgeldansprüchen aufgrund langdauernder Krankheit

********************************************

Auch verfällt der Urlaubsanspruch wegen Krankheit nicht (also der aus dem Vorjahr der normal am Jahresende oder 31.3. d. Folgejahres verfällt)

HENSCHE Arbeitsrecht: Urlaub und Krankheit

********************************************

Wichtig ist also, dass du den Urlaub, bzw. die Urlaubsabgeltung unbedingt beim AG geltend machst, denn enthält der AV Ausschlussfristen (wie die meisten), dann würde er sonst verfallen.
Wenn Kü zum Dez. ist ja noch bis mindestens Januar, eher Februar Zeit, da die Ausschlussfristen glaube ich mindestens 2 Monate sein müssen.

Bis dahin solltest du eine schriftliche Stellungnahme der BA anfordern, warum der AG nicht an dich auszahlen darf.


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Peter Woelfer

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Ich hab ein schreiben bekommen von der AfA das meine Chefin mir meine Urlaubstage nicht auszahlen darf.
wenn meine Chefin das schon getan hätte soll sie es der AfA sagen.

Mir ist halt wichtig: wenn ich meine urlaubstage irgend wann ausgezahlt bekomme ob das an mein alg1 angerechnet wird.

Ich bekomm ja nur dieses nahtlose Übergang Geld was die Rentenkasse ja an die AfA zurück zahlen muss.

Wenn ich regulär gekündigt wäre würde ich das ja verstehen aber so kann ich ha nix dafür und das Geld für meine Urlaubstage stehen mir doch voll und ganz zu. Oder nicht?
 

Doppeloma

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Hallo Peter Woelfer, :welcome:

das ist hoffendlich NICHT dein echter Name, dann solltest du das umgehend ändern lassen (rotes Dreieck "Beitrag melden").

Nachdem ich nun alles etwas sortiert habe (bitte keine Blöcke ohne Absätze und Leerzeilen schreiben) und dein Problem in einen besseren Bereich verschoben wurde, gehe ich mal auf deinen bisherigen Beiträge ein.

Mein Krankengeld läuft zum 30.11.17 aus und ich habe einen Rentenantrag ausgefüllt.

Na-Ja, ausfüllen reichst ja nicht ganz, hast du den auch schon abgegeben oder nachweislich an die DRV geschickt ???

Ich bekomme denn ab den 1.12.17 Alg1 das so genannte "Übergangsgeld" bzw bin ausgesteuert.

Bei der AfA gibt es kein "Übergangsgeld", das gehört zur DRV und wird nur bei (DRV -) Reha-Maßnahmen gezahlt ... du bekommst ALGI nach § 145 SGB III (sogenannte Nahtlosigkeits-Regelung).

Das heisst ich bekomme solange Alg1 bis die Rentenkasse meinen Rentenantrag genehmigt hat.

Nein, das heißt nur, dass du so lange ALGI bekommen kannst, bis dein erworbener Anspruch darauf auch abgelaufen ist ... ob die DRV bis dahin schon zu deinem EM-Renten-Antrag entschieden hat oder nicht ist dafür unerheblich.

U 50 gibt es höchstens ALGI für 12 Monate, ab Ü 50 wird es gestaffelt etwas länger geleistet wenn du vorher (aus versicherungspflichtiger Tätigkeit) lange genug eingezahlt hast dafür ...

So jetzt meine Frage. Ich werde zum 31.12.17 gekündigt aus meinem Arbeitsverhältnis.

Darf man nach dem konkreten Grund für diese Kündigung fragen, sind es betriebliche Gründe oder deine lange Krankheit ???

Mir stehen für das ganze Jahr sprich 29 Tage Urlaub zu. Das Arbeitsamt schrieb das meine Chefin das Geld für meine Urlaubstage mir nicht auszahlen darf.

Das bekommt JEDER der noch Ansprüche an den AG haben könnte und der AG bekommt das auch, diese Urlaubstage werden dir dann noch nicht mit ALGI "vergütet" oder eben "verrechnet" (in Höhe deines ALGI ), das ist (leider) ein ganz normaler Vorgang bei einer Urlaubsabgeltung.

Du solltest versuchen dich klarer zu äußern, denn deine Firma wird schon auszahlen ... das kam falsch rüber in deiner Überschrift.

Ich habe beim Arbeitsamt angerufen und die sagte mir, das ich das Geld später ausgezahlt bekomme weil die erst prüfen müssen wieviel und und in welcher Höhe mir das ausgezahlt wird.

Du solltest dir direkt abgewöhnen wichtige Fragen dort telefonisch regeln zu wollen, auch wenn die Antwort in diesem Falle wohl korrekt zu sein scheint.

Ich weiß wenn man normal gekündigt wird, wird das Geld von meinen Urlaubstage mit meinem Arbeitslosengeld verrechnet.

Warum sollte das jetzt anders sein, wurdest du denn NICHT "normal" gekündigt ???

Mit deiner AU und der Aussteuerung hat das nicht wirklich was zu tun, dein AG hätte dich nicht kündigen "müssen" deswegen, ein Arbeitsverhältnis kann durchaus "ruhend" weiter bestehen nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld.

Sogar noch über den Zeitraum einer EM-Rente mit Befristung ist das möglich.

Hat jemand von euch Ahnung oder schon Erfahrung gemacht?

Ja, jede Menge auch wenn ich die Urlaubs-Abgeltung erst später ausgezahlt bekam (und dadurch komplett behalten konnte :bigsmile:), weil ich meinen Arbeitsplatz bis zum Übergang in eine EM-Rente auf Dauer noch hatte.

Diesen Schrieb von der AfA hatte ich aber auch schon erhalten, gab aber kein Geld von meinem AG während meinem ALGI -Bezug.

Vielleicht magst du ja etwas mehr dazu schreiben wie du in diese ganze Situation geraten bist ...

Ich bekomm ja nur dieses nahtlose Übergang Geld was die Rentenkasse ja an die AfA zurück zahlen muss.

So einfach wie du dir das vorzustellen scheinst, wird es mit der Bewilligung einer EM-Rente nicht unbedingt laufen ... :icon_evil:

Dass die AfA überhaupt mal was von der DRV zurück bekommen wird, steht noch lange nicht fest und hat auch mit der Anrechnung einer Urlaubsabgeltung bei der AfA NICHTS zu tun.

Die Rentenkasse zahlt NUR zurück, was aus einer (eventuell möglichen) Renten-Nachzahlung dafür übrig bleiben würde ...
Aus meiner EM-Rente gab es dann noch genau 2,5 Monate (von 1,5 Jahren "Nahtlosigkeits-ALGI ") Erstattung an die AfA ... als die Rente fast 3 Jahre nach der Antragstellung am Sozialgericht endlich von der DRV bewilligt werden musste.

MfG Doppeloma
 
E

ExitUser

Gast
EDIT

Hallo curcuma,

zum zweiten und ich hoffe zum letztenmal !!
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Gruss
axellino
 
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