Hallo Droschke,
WOW vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort.
Ich werde mal den Versuch starten etwas Licht in die Sache zu bringen.
Habe mal deine Überschrift noch ein wenig erweitert und bitte dich auch darum mal etwas hier im Bereich nachzulesen, denn viele Antworten wirst du dort schon finden ... die Fragen nach einer Aussteuerung und nach Ablehnung von EM-Rente sind fast immer die gleichen ...
Im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung stellt die AfA einen Rehaantrag. Obwohl die AfA darüber informiert wurde, dass ich mich im Widerspruch befinde und die letze Reha vor 1 Jahre stattgefunden hat.
Das ist
NICHT korrekt, die AfA stellt den Antrag nicht einfach für dich, das musst du schon noch selber machen, die AfA fordert dich höchstens dazu auf den Antrag (mit Frist 1 Monat) zu stellen und das nachzuweisen, das muss schriftlich erfolgen.
In der Regel genügt es aber der AfA nachzuweisen, dass bereits ein Verfahren wegen EM-Rente im Gange ist, denn es ist kontraproduktiv darauf folgend dann einen Reha-Antrag zu stellen ...
Dann bearbeitet die DRV vorrangig den Reha-Antrag und legt die EM-Rente "auf Eis" oder lehnt zumindest einen Widerspruch schon mal ab.
Wie die Reihenfolge bei dir nun genau war, ist immer noch nicht ganz klar geworden.
Doch Widerspruch hatte ich eingelegt und das war der AfA auch bekannt.
Hast du die AfA nun auch über den abgelehnten Widerspruch informiert und dass du Klage dagegen einreichen wirst ???
Dazu bist du verpflichtet, von alleine können die das ja nicht wissen.
Was läuft denn nun, Vorbereitung der Klage (wegen EM-Rente) Antrag auf Reha
ODER BEIDES gleichzeitig ???
Die AfA stellt keine Anträge für dich ohne deine Unterschrift geht das gar nicht ...
Termin beim Anwalt habe ich erst nächste Woche, die Frist für die Klage ist also noch gegeben.
Ob die Frist noch gegeben ist hängt davon ab, wann du den Bescheid zum abgelehnten Widerspruch erhalten hast und nicht davon wann du einen Termin beim Anwalt haben wirst ...
Es wäre schon nett wenn du konkrete Fragen auch konkret beantwortest, ab Kenntnisnahme des Bescheides (also Zugang bei dir mit der Post) hast du genau 1 Monat Zeit die Klage beim Sozialgericht einzureichen.
Danach kann dir auch kein Anwalt mehr helfen, die Klage
MUSS fristgerecht eingelegt sein, sonst geht da
NICHTS mehr ...
Ja, meine AU übersende ich nur meinem AG.
Will die KK ihren Schein nicht haben oder warum schickst du den (Teil für die Krankenversicherung) dort nicht hin, die registrieren das normalerweise in ihrem PC und wissen
NICHTS von der AU wenn es dazu Anfragen von der DRV gegeben hat oder das Gericht demnächst dort nachfragen wird.
Ich habe Angst, dass durch die Ablehnung der DRV, meine Nahtlosigkeitsregelung aufgehoben wird, da mein Widerspruch erfolglos gewesen ist.
Dein Anspruch ergibt sich aus dem Gesetz (§ 145 SGB III) und nicht daraus, ob die DRV deine EM-Rente noch ablehnt oder nicht ...
Solltest du wirklich schon einen Reha-Antrag zusätzlich laufen haben wären sogar aktuell
ZWEI Anträge bei der DRV "in Arbeit" warum sollte die AfA da dein ALGI aufheben dürfen ???
Nahtlosigkeitsregelung greift ja nur, solange über meinen EMR Antrag noch nicht endgültig entschieden wurde ist.
Über deine EM-Rente wurde ja noch
GAR NICHT endgültig entschieden, du hast ja vor dagegen zu klagen, da die abgelehnt wurde und der Widerspruch auch, dann ist das weiterhin ein "schwebendes Rechts-Verfahren" und die Entscheidung noch immer völlig
OFFEN ...
Stellt die AfA die Zahlung ein?
Wie kommst du also darauf, dass die AfA nun die Zahlungen einstellen könnte, es gibt doch gar keinen Grund dafür und der muss dir schon genannt werden wenn man deinen aktuellen Bescheid wieder aufheben will ?
Oder wie ich teilweise gelesen habe, zahlt sie die Leistung weiter, wenn ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle.
Mit deinem sogenannten "Restleistungsvermögen" (lt. ÄD der AfA) musst du dich generell der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen, das ist Bedingung dafür überhaupt ALGI zu bekommen, auch nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld.
Das ist
KEIN "Ersatz-Krankengeld", in der Regel wird nur darauf verzichtet die Ausgesteuerten wirklich "vermitteln" zu wollen, wer soll die denn einstellen wollen ... ???
Ich kann ja der AfA nicht zustimmen um die Leistung zu erhalten und gleichzeitig Klage gegen die DRV einreichen. Das passt doch alles nicht.
Doch, das "passt", weil es die DRV gar nicht interessiert, was du der AfA erzählst (was die begutachten noch weniger) und umgekehrt interessiert die AfA auch nicht warum die DRV dir (bisher) keine EM-Rente geben will.
Das bereitet mir halt Kopfzerbrechen. Und wenn die AfA sich auf ihr ärztliches Gutachten beruft wo festgestellt wurde, das ich pro Woche nicht mehr als 15 Stunden arbeiten kann, tja dann habe ich wohl Pech?
Was glaubst du denn woraus sich gerade ergeben hat, dass du den endgültigen Bescheid zum ALGI bekommen hast, das war doch auch schon im Widerspruchsverfahren der EM-Rente ???
Kümmere dich um die fristgerechte Klage und dann wirst du auch weiter dein Geld von der AfA bekommen, so ein Verfahren am Gericht dauert garantiert länger, als du überhaupt Anspruch auf ALGI haben wirst.
Ich weiß sehr genau was ich dir da schreibe, mein ÄD - Gutachten hatte den gleichen Inhalt, ich musste die EM-Rente auch einklagen.
Die AfA hat mich (nach dem ÄD-Gutachten) die ganze Zeit in Ruhe gelassen und anschließend musste ich noch Hartz 4 beantragen weil zur EM-Rente immer noch nicht endgültig entschieden war am Gericht.
Im festen Arbeitsvertrag war ich auch immer noch, hier gibt es viele solcher Fälle, damit bist du also nicht alleine.
MfG Doppeloma