Ausgesteuert, Antrag EM-Rente läuft schon, Ärztlicher Dienst Ergebnis unverständlich

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juliabln

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Guten Tag,

ich bin aufgrund einer langen Krankheit ausgesteuert (Erwerbsminderungsrente ist beantragt) und habe Arbeitslosengeld beantragt. Bisher habe ich noch keinen Bescheid.

Heute erfahre ich telefonisch von der Arbeitsamt "Zentrale", dass der Arzt Arbeitsunfähigkeit unter 6 Monate angegeben hat. Ich kenne den Arzt nicht, er hat wohl aufgrund Aktenlage entschieden.

Nun meine Frage, was bedeutet das für mich? Hat jemand Erfahrung?

Vielen Dank, Julia
 

Doppeloma

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Hallo juliabln, :welcome:

habe deine Frage gleich mal etwas ergänzt und das Genze in einen besseren Bereich verschoben, hier wirst du auch mehr Informationen schneller finden können.

Denn ALGI nach der Austeuerung aus dem Krankengeld hat nur wenig mit dem üblichen Verfahren bei "normaler" Arbeitslosigkeit zu tun.

ich bin aufgrund einer langen Krankheit ausgesteuert (Erwerbsminderungsrente ist beantragt) und habe Arbeitslosengeld beantragt. Bisher habe ich noch keinen Bescheid.

Mit ganz so knappen Infos kann dir hier aber auch Keiner weiter helfen ... :icon_evil:

Seit wann (oder zu wann) bist du ausgesteuert, was hast du der AfA gegeben (für den ÄD ), um deine "Restleistungsfähigkeit" feststellen zu können ???

Nur den Gesundheitsfragebogen ausgefüllt und Schweigepflicht-Entbindungen unterschrieben oder aktuelle Arzt - und Klinikberichte DIREKT an den ÄD gegeben ???

Wann wurde der Antrag auf EM-Rente gestellt, hast du die AfA darüber informiert und einen Nachweis dazu vorgelegt ???

Wann konkret hast du den Formular-Antrag auf ALGI (mit AG -Bescheinigung und KK -Bescheinigung) komplett (und nachweislich) bei der AfA abgegeben / hingeschickt ???

Ohne diesen Formular-Antrag kann es auch keinen Bescheid und kein Geld geben, ob du schon Anspruch auf eine Aus-Zahlung hattest kann man ohne Aussteuerungs-Datum nicht beantworten. :icon_evil:

Heute erfahre ich telefonisch von der Arbeitsamt "Zentrale", dass der Arzt Arbeitsunfähigkeit unter 6 Monate angegeben hat.

Gewöhne dir direkt ab solche Fragen telefonisch klären zu wollen, die "Zentrale" darf dir dazu ohnehin keine konkretren Auskünfte geben. :icon_evil:

Ich kenne den Arzt nicht, er hat wohl aufgrund Aktenlage entschieden.

Vermutlich, du solltest dir das "Gutachten" mal direkt beim ÄD in Kopie aushändigen lassen.
In den nächsten Tagen solltest du auch mal was schriftlich dazu von der AfA bekommen, jedenfalls wenn du deinen offiziellen Antrag auf ALGI schon gestellt hast.

Diese Einschätzung sorgt oft dafür, dass der Antrag abgelehnt wird, aber dazu sind wirklich weitere Informationen von dir erforderlich.

Nun meine Frage, was bedeutet das für mich? Hat jemand Erfahrung?

Erfahrungen gibt es dazu schon sehr viele hier und auch Hinweise was man dann machen kann und sollte, du wirst sicher noch weitere Antworten bekommen ... wenn du bereit bist uns auch ein wenig weiter zu helfen dafür.

MfG Doppeloma
 

juliabln

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Liebe Doppeloma,

ganz herzlichen Dank für Deine Antwort und Unterstützung.

Den ALG1 Antrag habe ich am 15.01.18 gestellt. Ausgesteuert bin ich seit dem 21.1.18.

Ich habe ein Formular für den äD ausgefüllt sowie die Entbindungserklärung unterschrieben. Anschließend wurden beide Ärzte angeschrieben und um Auskunft gebeten.

Am 22.1.18 habe ich den Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.

Ich bin 100% Schwerbeschädigt.

Vor lauter Schreck habe ich heute eine Mitgliedschaft beim VDK beantragt.

Vielen Dank und LG
Julia
 

Doppeloma

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Hallo juliabln,

Den ALG1 Antrag habe ich am 15.01.18 gestellt. Ausgesteuert bin ich seit dem 21.1.18.

Da hast du schon den komplett ausgefüllten Formular-Antrag abgegeben bei der AfA und dir den Eingang auch bestätigen lassen ???

Ich habe ein Formular für den äD ausgefüllt sowie die Entbindungserklärung unterschrieben. Anschließend wurden beide Ärzte angeschrieben und um Auskunft gebeten.

Gesundheitsfragebogen und jede Menge (auch) überflüssiger Schweigepflicht-Entbindungen, die jetzt 3 Jahre gültig sind und vermutlich auch noch direkt bei den SB abgegeben statt NUR beim ärztlichen Dienst ???
Weißt du auch was deine Ärzte der AfA dann mitgeteilt haben, lass dir bitte mal Kopien davon bei deinen Ärzten geben.

Schon sehr merkwürdig, wenn man beim AfA -ÄD meint du wärst vor Ablauf von 6 Monaten wieder gesund und du hast aber einen Antrag auf EM-Rente laufen, das passt ja nicht zusammen. :icon_evil:
Dann hole dir das "Gutachten" mal bald direkt beim ÄD der AfA ab, es gibt einen Teil B (für den Arbeitsvermittler) und einen Teil A mit den medizinischen Gründen, den darf der ÄD nicht an die SB herausgeben aber du hast einen Anspruch darauf.

Das ist aber ALLES (eigentlich) unwichtig für deinen Anspruch auf ALGI nach der Aussteuerung, die AfA hat bereits "Schulden" bei dir, die Zahlung für die Januar-Tage wäre Ende Januar schon fällig gewesen.

Es ist also viel wichtiger, ob der reguläre Papier-Antrag auf ALGI bei der AfA bereits vorliegt, mit AG -Bescheinigung und Abschluss-Bescheinigung der KK .

Wäre schon nett wenn du dazu etwas präziser antwortest, sonst ist es kaum möglich dir weiter zu helfen und zu raten, was du jetzt tun solltest.

Am 22.1.18 habe ich den Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.

Hast du auch die AfA darüber nachweislich informiert ???

Ich bin 100% Schwerbeschädigt.

Darum wirst du der Reha-Abteilung zugeordnet, hast du denn schon mal einen Gesprächstermin gehabt, bei der AfA und worum ging es dann dabei ???

Vor lauter Schreck habe ich heute eine Mitgliedschaft beim VDK beantragt.

Das hättest du dir besser verkniffen, die haben von ALGI (besonders nach der Aussteuerung) meist überhaupt keine Ahnung, aber wenigstens haben sie nun ein zahlendes Mitglied mehr ... :icon_neutral:

Darf ich fragen wie alt du bist ?
Solche unüberlegten "Schreck-Aktionen" solltest du besser zukünftig bleiben lassen, die wollen alle "nur dein Bestes" ... dein Geld ... :idea:

So richtig weiter komme ich aber im Moment auch noch nicht, wenn dein Antrag (schriftlich) bereits bei der AfA vorliegt (seit dem XX), dann kann man eine Nachfrage / Beschwerde in Nürnberg (KRM) andenken ...

Immerhin läuft auch deine gesetzliche Nachversicherung (1 Monat bei der KK ) bald ab und dann solltest du langsam mal einen Leistungs-Bescheid der AfA vorliegen haben, damit du noch krankenversichert bist.

Du wirst dazu aber etwas mitteilungsfreudiger werden müssen, sonst hat bald keiner mehr Lust hier für dich nachzudenken. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 

juliabln

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Hallo Doppeloma,

ich bin jetzt etwas verwirrt, ob Deiner strengen Worte. Woher kann ich wissen, welche Infos hier benötigt werden.

Ich habe meine Frage, die ich hatte, reingeschrieben und bin gerne bereit weitere Infos anzugeben.

Ich habe am Montag ein Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin. Sie hat mir Hoffnung gemacht, wofür ein nachträgliches Gespräch mit dem ärztl. Dienst ausschlaggebend war.

Ich habe alle nötigen Dokumente an die Agentur gegeben, es liegt alles vor, bis auf ein Nachweis vom ehemaligen AG . Darum kümmert sich die Agentur.

Nachdenken muss niemand für mich, ich benötige Hilfe und die möchte ich von jemanden, der bereits Erfahrung damit gemacht hat. Mehr nicht.

Vielen Dank, Julia
 

Doppeloma

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Hallo juliabln,

ich bin jetzt etwas verwirrt, ob Deiner strengen Worte. Woher kann ich wissen, welche Infos hier benötigt werden.

War nicht böse gemeint ich wollte dich nicht verschrecken, bin oft sehr direkt, die User die schon länger hier sind wissen das und wenn mich wer mit seinen Problemen nicht interessiert, dann schreibe ich auch nichts dazu. :icon_evil:

Ich habe meine Frage, die ich hatte, reingeschrieben und bin gerne bereit weitere Infos anzugeben.

Du hast oben geschrieben, dass du am 15.01. bei der AfA gewesen bist und zum 21.01. die Aussteuerung erfolgt ist ... auch ein mündlicher Antrag ist zunächst mal ein gestellter Antrag.

Darum meine Nachfrage wann konkret du die schriftlichen Unterlagen abgegeben hast, erst damit kann die AfA arbeiten und dein ALGI berechnen.

Ich habe am Montag ein Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin. Sie hat mir Hoffnung gemacht, wofür ein nachträgliches Gespräch mit dem ärztl. Dienst ausschlaggebend war.

Das verstehe ich gerade nicht, du hast Anspruch auf das Geld und dafür genügt es nicht dir "Hoffnungen" zu machen, die Einschätzung des ÄD erfolgt zusätzlich und ist nicht leistungsrelevant. :icon_evil:

Ich habe alle nötigen Dokumente an die Agentur gegeben, es liegt alles vor, bis auf ein Nachweis vom ehemaligen AG . Darum kümmert sich die Agentur.

Da solltest du trotzdem zumindest schon einen "vorläufigen Bescheid" verlangen, deine Krankenversicherung hängt davon ab.

Ersatzweise können auch die Lohnabrechnungen (von deinem AG ) erst mal genommen werden, um deinen Anspruch grob zu berechnen, ich drücke dir gerne die Daumen für Montag aber lass dir dort auch keine "Märchen" erzählen.

Es ist bald der nächste Zahltag und es gibt noch nicht mal einen Bescheid ... das ist nicht korrekt von der AfA ... :icon_evil:

Nachdenken muss niemand für mich, ich benötige Hilfe und die möchte ich von jemanden, der bereits Erfahrung damit gemacht hat. Mehr nicht.

Schon OK, ich hoffe du kannst mir noch mal verzeihen, so war das wirklich nicht gemeint und Erfahrungen habe ich damit selbst gesammelt, damals (2009) hat man aber noch nicht so ein Theater um den ÄD gemacht.

Ich bekam schon 4 Monate ALGI (und zwar ohne Zahlungslücke zwischen Anspruch und Bescheid, also "nahtlos" wie es sich gehört) ehe man mich überhaupt mal zum ÄD geschickt hat ...
Inzwischen wird das "zur heiligen Kuh" gemacht und die Betroffenen sollen warten (müssen) bis da mal was vom ÄD kommt ...

Dann stellt man per "Aktenlage" schon fest, dass eine Genesung unter 6 Monaten zu erwarten sei, obwohl schon ein Antrag auf EM-Rente läuft ... ?

Darum hatte ich nachgefragt welche Unterlagen du dem ÄD zur Verfügung gestellt hast und / oder ob du weißt was deine Ärzte dort hin geschickt haben, irgendwo muss der ÄD diese Ansicht ja hergenommen haben ?
Auch ob du die AfA zum gestellten EM-Renten-Antrag informiert hast wurde von mir gefragt, wenn das nicht wichtig wäre würde ich nicht fragen ... :icon_kinn:

MfG Doppeloma
 

juliabln

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Ich war am 15. persönlich bei der AfA und habe dann später online den Antrag gestellt.

Die erforderlichen Unterlagen sind alle pünktlich eingegangen. Später wurden noch weitere verlangt. Mir bleibt es ein Rätsel, weshalb Behörden nicht zusammen arbeiten.

Ich wusste nicht, dass ich perse einen Anspruch habe. Danke Doppeloma für die Info. Ich bin immer von einer langen Bearbeitung ausgegangen, der ich Stand halten muss...

Ich bin schon seit 2016 und zuvor, wegen Falschdiagnose, 1 Jahr
erkrankt. (Zwischendurch gesund geschrieben)

Gibt es nur einen Zahltag im Monat, keine individuelle Überweisung?

Natürlich, ich verzeihe Dir sehrngern. Dankeschön.

Ich bekam schon 4 Monate ALGI (und zwar ohne Zahlungslücke zwischen Anspruch und Bescheid, also "nahtlos" wie es sich gehört) ehe man mich überhaupt mal zum ÄD geschickt hat ...
Inzwischen wird das "zur heiligen Kuh" gemacht und die Betroffenen sollen warten (müssen) bis da mal was vom ÄD kommt ...

Ja, ich weiß, was meine Ärzte hingeschickt haben, sie haben mich informiert und niemand kann sich vorstellen, mich gesund zu schreiben. Ich bin inzwischen sicher, dass entweder eine Verwechslung oder Falschauskunft der Mitarbeiterin am zentralen Telefon war. Deshalb...höre nicht auf Mitarbeiter der Auskunft, merci.

Was bedeutet, wenn der äD jemanden als "unter 6 Monate" begutachtet?

Lieben Gruß, Julia
 

juliabln

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Ich hab noch eine Frage zum VDK .

Ich habe eine Widerspruchsfrist.

Lohnt sich der VDK bei der Durchsetzung zur Erwerbsminderungsrente?

Gruß, Julia
 

Bitas

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Ich habe bisher nur äußerst selten was positives über den VDK gelesen......die wollen auch nur dein Geld.
Halte dich an die Ratschläge hier, die sind 1. Klasse und sind kostenfrei und wenn es nicht weitergeht, eher einen Fachanwalt für Sozialrecht suchen.
 

juliabln

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Liebe Kerstin und Bitas,

das klingt gut und ihr habt recht. Ich werde die Mitgliedschaft widerrufen.

Vielen Dank, Julia
 

juliabln

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Hallo, Ihr Lieben,

also, folgendes ist passiert.

Ersteinmal...der äD hat eine Krankschreibung ÜBER 6 Monate beschrieben.

Soweit so gut.

Ich war von Juni 2015-Juni 2016 krankgeschrieben, habe mich dann gesund schreiben lassen. Mein damaliger AG zahlte aber kein Gehalt, weil er der Meinung war ich sei krank.

Monate danach, ich war bereits wieder krank geschrieben, wurde das Arbeitsverhältnis per Gericht gekündigt, mit Abfindung. Das fehlende Gehalt wurde in die Abfindungsmasse reingerechnet. Fatal.

Das Arbeitsamt will mir jetzt kein Geld zahlen, weil ich (bzw. KK , DRV ) während der gesundgeschriebenen Zeit keinen versicherungspflichtigen Nachweis von meinem Arbeitsgeber erhalten habe.

Egal wer bei ihm Anruft, Kasse, DRV , AfA , er weigert sich. Gerade warte ich auf seinen Rückruf.

Ist das zu fassen?

Lieben Gruß, Julia.
 
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